Sachverhalt:
Mit Stadtratsbeschluss vom 28.09.2017 wurde der Verfügungsfond Bildungsarbeit sowie die dazugehörigen Richtlinien eingerichtet. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Paragraphen 2.3 sowie die Textstelle „und die Förderung schulischer Begegnungen im Zusammenhang mit Städtepartnerschaften“ unter 2.7 der Richtlinien zur Förderung die Realisierung von Projekten erschweren oder verhindern können. Rücksprache mit verschiedenen anderen Dienststellen, die ebenfalls Fördermittel ausschütten, bestätigen dies.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Änderung der Richtlinien zur Förderung aus dem Verfügungsfond Bildungsarbeit.
Anlagen:
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