Vorlage - VO/20/16397/61  

 
 
Betreff: Fahrradabstellanlage im Bahnhofsumfeld - Zwischennutzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
03.03.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Ausgangssituation

 

Mit dem Wachstum der Stadt und Region Regensburg geht seit Jahren eine spürbare Zunahme des Individualverkehrs einher. Die Zahl an Autofahrern, aber auch gerade die der Fahrradfahrer, hat deutlich zugenommen.

 

Mit den Beschlüssen zur Neugestaltung des Bahnhofsumfelds (VO/18/13996/DB1) und zur Einführung einer Stadtbahn (VO/18/14369/61) sowie der Herstellung eines Interims-ZOB (VO/19/15243/61) hat der Stadtrat zukunftsweisende Projekte beschlossen, welche die oben genannte Mobilitätswende einleiten. Darüber hinaus wurde der Aufbau eines Fahrradvermietungssystems (VO/18/14512/61) beschlossen und die Verwaltung konkret damit beauftragt, die Erstellung und den Betrieb von sicheren Fahrradabstellanlagen im gesamten Stadtgebiet zu prüfen und eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten (vgl. VO/18/14823/61).

 

Im Hinblick auf das nördliche Bahnhofsumfeld hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Fahrradgarage als Interimslösung zu errichten (VO/18/14451/61). Diese soll bereits im Vorfeld des geplanten Baus eines Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) und einer Neugestaltung der Bahnhofstraße in Betrieb genommen werden. Dier Errichtung soll so erfolgen, dass eine Versetzung im Zuge der bevorstehenden Bauarbeiten möglich ist.

 

 

2. Fahrradabstellanlage Bahnhofsumfeld – Zwischennutzung

 

Auf der Hbf.-Nordseite stehen derzeit rund 450 überdachte Rad-Abstellplätze zur Verfügung. Dass diese dem Bedarf nicht gerecht werden, ist an den vielen im Umfeld abgestellten Rädern zu erkennen. Eine Erhöhung der Abstellkapazitäten ist dringend erforderlich.

 

Hinzu kommt, dass die Zahl der Fahrraddiebstähle in Regensburg immer noch sehr hoch ist. Insofern wenden sich regelmäßig Radlerinnen und Radler mit der Bitte an die Verwaltung, abschließbare bzw. abgeschlossene Radabstellanlagen zur Verfügung zu stellen. Diese Menschen wären auch dazu bereit, hierfür eine Mietgebühr zu bezahlen.

 

In Deutschland existieren rund 100 Radstationen an Bahnhöfen, davon allein 66 in NRW. Hier können Räder gegen eine Gebühr eingestellt werden. Die größte Station mit 3.300 Plätzen ist in Münster. In vielen kleineren und mittleren Städten haben diese Anlagen Kapazitäten von 200 bis 500 Plätzen. Die wichtigsten Vorteile sind:

 

- Diebstahlschutz

- Vandalismusssschutz

- Witterungsschutz

- Service, etwa in Form von Schließfächern, Akku-Lademöglichkeiten oder Reparaturangeboten

 

Im Vorgriff auf eine später geplante Radstation am Hauptbahnhof in Regensburg erscheint in einem ersten Schritt die Schaffung von rund 100 abgeschlossenen Abstellplätzen adäquat. Dabei gilt es – insbesondere im Hinblick auf die Zweckbindungsfrist im Fall einer Förderung – zu beachten, dass die Anlagen später an anderer Stelle im Stadtgebiet weiter genutzt werden können.

 

Bedarf und Nutzergruppen

-  Kunden: Nutzer ÖPNV und SPNV (Vernetzungsfunktion)

-  ca. 100 sichere Stellflächen in Sammelgaragen und/oder Einzelboxen

-  ca. 40-60 Schließfächer, ggf. mit Ladefunktion für Akkus


Systeme und Betrieb

-  Modulare Bauweise (Nachnutzungsmöglichkeit!)

-  Einfacher Aufbau auf Straßenoberfläche; Anschluss an städtische Infrastruktur (Strom, Regenwasser etc.)

-  automatisches Schließsystem, z. B. mit Smartphone-App, Kreditkarte etc.

-  Betrieb durch externen Betreiber (Nutzerverwaltung, Störungsmanagement usw.)

 

Ausschreibung

-  Planung, Herstellung und Betrieb

-  Pilotprojekt

-  i.V.m. weiteren Anlagen im Stadtgebiet und ggf. im Landkreis (Rahmenvertrag)

 

Langfristige Planung Fahrradinfrastruktur

Die Anlage soll als Pilotprojekt Bestandteil eines Konzeptes für die Stadt Regensburg sein, welches abschließbare Radabstellanlagen für die „erste und letzte Meile“ im gesamten Stadtgebiet vorsieht. Durch ein Bike & Ride Angebot an Bahnstationen und Bushaltestellen können Autofahrten ersetzt werden, da die Fahrt mit einem Pedelec oder hochwertigen Fahrrad durch sichere und witterungsgeschützte Abstellanlagen attraktiver wird. Zugleich kann die Kombination Bahn oder Bus mit dem Rad für die letzte Meile zum Arbeitsplatz interessant werden, wenn das Ziel nicht optimal an den ÖPNV angebunden ist oder das Umsteigen im Stadtzentrum zu erheblichen Zeitverlusten führt.

 

 

3. Standort vor Beginn der Baumaßnahmen im Bahnhofsumfeld (Erstnutzung)

 

Als möglicher Standort für die Inbetriebnahme einer Fahrradabstellanlage im nördlichen Bahnhofsumfeld kommen die Fläche des Bahnhofsgebäude 20 (Fl.Nr. 3072/2) sowie die daran östlich angrenzende Fläche (Fl.Nr. 3072/3) in Frage, welche sich im Eigentum der Stadt Regensburg befinden (s. Anlage 1).

 

Fl.Nr. 3072/3 (zwischen Galgenbergbrücke und Bahnhofsgebäude 20)

 

Die Flächen dienen vorerst als Ersatzstandort für einen Mobilfunkmast. Eine Fahrradabstellanlage könnte frühestens nach Ablauf der Vertragsfrist zum 31.12.2021 errichtet werden.

 

Den Flächen sind zudem sogenannte Bahnbetriebszwecke (Stellplatzanlagen für Dienstfahrzeuge, eine Garage und Abfallflächen) auferlegt. Eine Freistellung setzt die Integration der genannten Nutzungen in den Neubau eines ZOB, zwischen Galgenbergbrücke und Bahnhofshauptgebäude, voraus, was erst mit hinreichender Konkretisierung der Planungen (inkl. Nachweis während der Bauphasen) möglich ist. Bis dahin stehen diese Flächen nur begrenzt zur Verfügung.

 

Weiter ist für den erforderlichen Rückbau des Gebäudes Bahnhofstraße 20 die Nutzung von Teilflächen erforderlich, beispielsweise für eine Baustelleneinrichtung, Sicherheitsabstände oder als Abbruchstelle.

 

Fl.Nr. 3072/2 (Gebäude Bahnhofstraße 20)

 

Der Umbau des Gebäudes Bahnhofstraße 20 zu einer Fahrradabstellanlage würde schätzungsweise Investitionskosten in Höhe von ca. 220.000 Euro verursachen und zusätzlich eine Instandsetzung des Bestandsgebäudes hinsichtlich der Gebäudefassaden erfordern. Die Investitionskosten wären zu einem Großteil mit dem Abbruch des Gebäudes verlustig, da lediglich eingebaute modulare Systeme anderenorts wiederverwendet werden können. Eine solche Lösung wird als wirtschaftlich unverhältnismäßig eingestuft.

 

Es wird vielmehr empfohlen, den Abbruch des Gebäudes, welcher mittelfristig für den Bau eines Zentralen Omnibusbahnhofes mit Funktionsgebäude an gleicher Stelle zwingend erforderlich ist, vorzuziehen, um temporäre Fahrradabstellanlagen zeitnah auf diesen Flächen zu errichten.

 

Ein Rückbau des Gebäudes kann 2020 erfolgen.

 

Sonstige Flächen im direkten nördlichen Bahnhofsumfeld

 

Die weiteren – nicht dem fließenden Verkehr zugeordneten – Flächen im direkten Bahnhofsumfeld liegen nur teilweise im Eigentum der Stadt. Um eine Realisierung auf diesen Flächen zu gewährleisten, ist der Abschluss umfangreicher Gestattungsverträge erforderlich. Diese sind langfristig zu schließen, um die Umsetzung der Planungen zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes sicherzustellen, setzen aber hinreichend konkretisierte Planungen voraus.

 

Überdies ist anzunehmen, dass die Baumaßnahmen zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes mit den Vorarbeiten für eine Tiefgarage im westlichen Bahnhofsbereich (archäologische Untersuchungen, Spartenverlegung etc.) in den Jahren 2022/23 beginnen. Die Inbetriebnahme einer Fahrradabstellanlage auf diesen Flächen (Erstnutzung) ist zu vermeiden, um den bevorstehenden Bauablauf nicht zu erschweren.

 

Der zentrale Bahnhofsvorplatz sowie die Maximilianstraße sind aus städtebaulichen, verkehrlichen und eigentumsrechtlichen Gründen nicht in Betracht zu ziehen.

 

Fazit

 

Für die Inbetriebnahme einer Fahrradabstellanlage ist der zeitnahe Rückbau des Gebäudes Bahnhofstraße 20 zu forcieren, um auf den freiwerdenden Flächen Fl.Nr. 3072/2 die unter Punkt 2 dargelegten Stellplatzkapazitäten und zugehörigen Angebote unterzubringen. Eine Inbetriebnahme kann voraussichtlich Mitte 2021 erfolgen.

 

Mit Blick auf das Projekt „Neugestaltung Bahnhofsumfeld“, in dessen Rahmen annehmbar zunächst der Bau einer Tiefgarage in der Bahnhofstraße erfolgt, bevor mit der Herstellung des ZOB inklusive Aufbauten und Funktionsgebäude begonnen werden kann, ist von einer Erstnutzungsdauer auf den genannten Flächen von ca. 30 Monaten auszugehen.

 

 

4. Standorte während der Gesamtbaumaßnahme (Folgenutzung)

 

Um dem Ziel einer kontinuierlichen Stärkung des Radverkehrs gerecht zu werden, wird weiterhin empfohlen, eine attraktive Fahrradinfrastruktur nicht nur im Vorfeld der o.g. Baumaßnahmen, sondern über die gesamte Bauzeit zu ermöglichen. Gerade auf dem Weg hin zu einem zukunftsfähigen intermodalen Verkehrsknoten am Hauptbahnhof (ZOB) sowie zu einer spürbaren Stärkung des Umweltverbundes im Bahnhofsumfeld ist eine konstante positive Entwicklung nachhaltiger Mobilitätsformen erforderlich. Es ist daher angeraten, die Fahrradabstellanlage im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme im nördlichen Bahnhofsumfeld zu versetzen und damit ein beständiges Angebot zu ermöglichen.

 

Im Rahmen der Gesamtplanungen sowie der Baustellenplanung sind folglich entsprechende Ausweichstandorte für die Fahrradabstellanlage zu definieren, sodass eine Versetzung von den o.g. Flächen erfolgen kann.

 


5. Kosten und Förderung

 

Investitionskosten

 

Die Kosten sind erst im Rahmen der Ausschreibung eines Rahmenvertrags für die Gesamtstadt konkretisierbar (s. unter Punkt 2: Langfristige Planung Fahrradinfrastruktur), welcher den Erwerb, die Lieferung, Herrichtung und Verwaltung beinhaltet.

 

Vergleichsprojekte bzw. Katalogangebote lassen nachfolgende erste vorsichtige Einschätzung zu:

Für Einzelboxen ist von Kosten für den Erwerb, die Herrichtung und Verwaltung der Flächen inkl. Stromanschluss und die Lieferung in Höhe von ca. 3.000 € pro Stück – bei einer Anzahl von 20 bis 50 Stück und einer Gesamtnutzungsdauer von 5 Jahren – auszugehen. Die Einzelboxen sind ebenso in einer platzsparenden Variante mit zwei Ebenen lieferbar.

 

Es sind weiter mobile Sammelschließanlagen erhältlich. Ein Modul in den Abmessungen 6m x 2m fasst 20 Räder (Doppelstockparken). Hier liegt der Preis pro Stellplatz bei ca. 1.500 € inkl. der erforderlichen Ständer, dem Zugangssystem, der Lieferung, Montage und Verwaltung.

 

Bei einer Mischkalkulation wäre mit Investitionskosten von voraussichtlich rund 250.000 € zu rechnen.

 

Förderung

 

Eine Förderung der Anschaffung ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist, dass die Infrastrukturelemente für die Dauer der Zweckbindungsfrist für den geförderten Nutzungszweck zur Verfügung stehen müssen.

Da Förderhöchstgrenzen festgelegt sind, kann die Förderhöhe erst dann konkret benannt werden, wenn die endgültigen Kosten bekannt sind.

 

laufende Kosten

 

Die Kosten für die Pflege der Anlagen sowie die Verwaltung der Nutzer durch einen Betreiber werden durch die Mieteinnahmen gedeckt.

 

 

6. Haushaltsmittel

 

Die Maßnahme ist im gültigen Investitionsprogramm 2019 - 2023 nicht eingeplant.

 

Die Finanzierung kann zum einen mit den o.g. Förderungen und zum anderen durch eine Entnahme aus der Rücklage bzgl. der Stellplatzablösebeträge (UA 6815) erfolgen.

 

Die Verwendung von Stellplatzablösebeträgen für öffentliche Fahrradabstellplätze ist gem. Art. 47 Abs. 4 Nr. 2 BayBO zulässig.

 

Die erforderlichen Anpassungen erfolgen im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms 2020 – 2024 einschl. Nachtragshaushaltsplan 2020.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

  1. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit den weiteren Planungen zur Errichtung einer Fahrradabstellanlage im nördlichen Bahnhofsumfeld als Zwischennutzung, bis im Rahmen des Neubaus eines Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) sowie der Neugestaltung der Bahnhofstraße eine langfristig attraktive Infrastruktur für die Abstellung von Fahrrädern in Betrieb genommen werden kann.

 

2.Die Fahrradabstellanlage ist so auszuschreiben und zu errichten, dass während der Bauphasen zur Umsetzung der unter 1. genannten Vorhaben eine Versetzung im Bereich Bahnhofstraße möglich ist.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Lageplan mit Umgriff – Stadtgrundkarte

Anlage 2 Schematische Darstellung Fahrradabstellanlage Einzelboxen

Anlage 3 Schematische Darstellung Fahrradabstellanlage Multiport

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20-03-03_Fahrradparken Hbf_Beschluss_Anlage 1_Lageplan (179 KB)    
Anlage 2 2 20-03-03_Fahrradparken Hbf_Beschluss_Anlage 2_Einzelboxen (736 KB)    
Anlage 3 3 20-03-03_Fahrradparken Hbf_Beschluss_Anlage 3_Multiport (1042 KB)