Vorlage - VO/20/16417/65  

 
 
Betreff: Überprüfung der Erdfallpotentiale für Aussagen zu Gewichtsbeschränkungen auf den Straßen am Sallerner Berg; hier: Durchführung von Überfahrversuchen mit Schwerstfahrzeugen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
03.03.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Stadtteil Sallern-Gallingkofen nördlich der Stadt Regensburg können aufgrund der vorherrschenden geologischen Verhältnisse im Bereich des Sallerner Berges sogenannte Erdfälle auftreten. Dieses Phänomen bedeutet ein Nachsacken von Erde in vorhandene Hohlräume in tieferen Schichten bis diese in Form von trichterförmigen Bodensetzungen an die Oberfläche treten. Zeit, Ort und Umfang dieser Bodenlöcher sind nicht vorherbestimmbar.

 

Die Erdfälle der letzten 40 Jahre (seit den späten 1980er Jahren) sind gut dokumentiert. Die überwiegend betroffenen Bereiche befinden sich vor allem im Kreuzungsbereich der Erzgebirgstraße, Hunsckstraße und Im Reichen Winkel. Der letzte größere dokumentierte Erdfall ereignete sich im Jahr 2006, wobei ein Sachschaden an der öffentlichen Verkehrs- infrastruktur entstand.

 

In den vergangenen 40 Jahren wurden die Erdfälle im Rahmen von einer Vielzahl an Erkundungskampagnen untersucht und als geologisch bedingt eingestuft. Ergebnisbezogen wurden stellenweise bereits Sanierungsmaßnahmen mit Verfüllungen von Hohlräumen und Klüften durchgeführt. Aufgrund der verbleibenden (Rest-) Risiken wurde im Jahr 1994 eine Tonnagebeschränkung (5 to) für die Erzgebirgsstraße, Im Reichen Winkel sowie Hunsrückstraße angeordnet.

 

Im Zuge des geplanten Schulneubaus am Sallerner Berg, der eine Zufahrt mit Lastkraftwagen und anderen Schwerverkehrsfahrzeugen erfordert, soll die Situation im Hinblick auf den unabdingbaren Baustellenverkehr nochmals überprüft und anhand der Ergebnisse gegebenenfalls neu bewertet werden.

 

Die vorhandenen Ergebnisse der verschiedenen Erkundungsverfahren (im Zeitraum der letzten 40 Jahre) sind jedoch sehr häufig nicht zufriedenstellend oder aussagekräftig für eine flächenhafte Risikobeurteilung des Untergrundes. Die im folgenden aufgeführten Maßnahmen sollen die aufgezeigten Erkundungslücken schließen und das vorhandene Risiko für die geplante Baumaßnahme auf ein Maß reduzieren, das möglichst unterhalb des vertretbaren Grenzrisikos liegt. Dabei ist zu beachten, dass naturgemäß ein Restrisiko verbleibt und ein absolut sicherer Zustand nicht erzielt werden kann.

 

Sollten die geplanten Erkundungen zu einem Ausschluss einer Baustellenzufahrt über die bestehenden

Straßen führen, verbleibt als Alternative die Errichtung einer provisorischen Baustraße auf der

Nordseite des Sallerner Berges zur Chamer Straße.

 

 

Geplante Maßnahmen:

1. Belastungsfahrten:

Um das Risiko einer plötzlich eintretenden Geländeabsenkung oder eines plötzlich eintretenden Erdfalls im Rahmen der bauzeitigen Nutzung der betroffenen Straßenzüge zu reduzieren, sind im Vorfeld sowie während der Baumaßnahme Belastungsfahrten mit schweren Fahrzeugen (> 40 to) durchzuführen. Die Belastungsfahrten sollen auf allen betroffenen Straßenzügen (Erzgebirgstraße, Hunsrückstraße und Im Reichen Winkel) durchgeführt werden. Ziel ist es, sich anbahnende Schadensereignisse durch die Belastungsfahrten vorwegzunehmen sowie die aktuelle Beschränkung der Verkehrslast auf < 5 to für die Baumaßnahme aufzuheben. Das Gewicht (insbesondere die Flächenpressung) des Belastungsfahrzeuges soll daher das Gewicht der während der Bauausführung möglicherweise zu erwartenden Fahrzeuge deutlich überschreiten.

 

Die Belastungsfahrt soll mehrmalig (je 3 x Hin- und Rückfahrt) im Rückwärtsgang und in Schrittgeschwindigkeit erfolgen, um das Risiko für den Fahrzeugführer so gering wie möglich zu halten. Bei der Belastungsfahrt sollen Beobachtungsposten mitlaufen, die Veränderungen der Straßendecke protokollieren und das Belastungsfahrzeug bei Bedarf stoppen.

 

Mit Durchführung dieser Probebelastungen (Beobachtungsmethode) kann die Standsicherheit der Straßenbefestigungen nach Eurocode 7r die Durchführung der Baumaßnahme nachgewiesen werden. Die Belastungsfahrten sind durch ein geeignetes Fachbüro anzuweisen und zu begleiten. Die Ergebnisse der Belastungsfahrten (z.B. Erkennen von Schwachstellen u. Absenkungen der Asphaltdecke) vor und während der Baumaßnahme sind entsprechend zu dokumentieren und fortzuschreiben. Zur weiteren Untersuchung von ggf. auftretenden Auffälligkeiten kann die nachstehend erläuterte Erkundungskampagne hinzugezogen werden.

hrend der Belastungsfahrten werden die Straßen selbstverständlich für den normalen Durchgangsverkehr gesperrt und die Fahrten werden zum Beispiel durch die REWAG begleitet, um eventuell eintretende Schäden an den Versorgungsleitungen umgehend zu beherrschen. Dieses erprobte Verfahren wird vom Gutachter aufgrund seiner bundesweiten Erfahrungswerte in ähnlichen Risikogebieten

empfohlen.

 

 

2. Ergänzende Untersuchungskampagne:

Aufgrund der Ausdehnung der noch nicht vollständig erkundeten Straßenabschnitte soll eine ergänzende Erkundungskampagne mittels eines geeigneten Erkundungsverfahrens (z.B. direktes Bohrverfahren / Aufschlüsse) zur Schließung der Erkundungslücken durchgeführt werden. Mit dem heutigen Stand der Technik können ggf. bessere und detailliertere Ergebnisse erzielt werden.

 

Die ergänzende Erkundungskampagne dient dabei nicht nur zur Schließung der oben aufgezeigten Erkenntnislücken, sondern auch zur Untersuchung von Auffälligkeiten, welche während bzw. nach der Durchführung der Belastungsfahrten auftreten können. Als Erkundungsverfahren werden insg. ca. 20 Kleinrammbohrungen und Rammsondierungen empfohlen, welche bis in eine Erkundungstiefe von mind. 3,0 m unter der Geländeoberkante bzw. maximal bis zum Fels abzuteufen sind.

 

3. Geschwindigkeitsreduzierung und Beschilderung

Um das mögliche Schadensausmaß zu reduzieren soll während der Baudurchführung für Fahrzeuge über 3,5 t die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzt werden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist falls nicht schon vorhanden - für die als Baustellenzufahrtswege genutzten Straßenzüge bauzeitig einzuführen.

Zusätzlich zu den Verkehrszeichen für die Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen auch Warnschilder aufgestellt werden, die auf eine (möglicherweise) unebene Fahrbahn hinweisen.

 

4. Visuelle Streckenkontrolle

r die o.g. Straßenzüge sollen vor und während der Baumaßnahme regelmäßige (tägliche) Streckenkontrollen durchgeführt werden. Die durchführenden Personen haben auf Verformungen und Risse in der Straßentrasse zu achten.

 

Kosten der Maßnahmen:

r den Überfahrversuch sowie die weiteren Maßnahmen sind mit ca. 50.000€ brutto veranschlagt.

 

Haushaltsmittel:

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen als Nebenkosten für die bauzeitliche Erschließung auf der HH-Stelle 1.21111.9580 in ausreichender Höhe zur Verfügung.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Zur Überprüfung und gegebenenfalls Lockerung bzw. Aufhebung der Gewichtsbeschränkungen in den Straßen Im Reichen Winkel, Hunsrückstraße und Erzgebirgstraße werden im Bereich des Sallerner Berges Überfahrversuche und weitere erforderliche Überwachungsprüfungen i. H. v. 50.000 € entsprechend des Sachverhaltes durchgeführt.

 


Anlagen: