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Sachverhalt:
Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist wesentliche Grundlage für die Finanzierung großer kommunaler ÖPNV-Infrastrukturprojekte und somit auch für das Projekt Stadtbahn Regensburg von großer Bedeutung. Bisher wurden in der Regel 60 % der förderfähigen Kosten der Infrastrukturaufwendungen durch das GVFG-Programm des Bundes und weitere 20 % durch das GVFG-Programm des Landes bezuschusst, sofern die Wirtschaftlichkeit des Projekts nachgewiesen wurde. Das Bundesprogramm hatte in den letzten 10 Jahren bis 2019 ein Volumen von lediglich 332,56 Mio. € pro Jahr für alle Vorhaben im Bundesgebiet.
Nach dem im Rahmen der Diskussionen Mitte der 2000er Jahre (Föderalismuskommission) zunächst der definitive Auslauf des Bundes-GVFG mit dem Jahr 2019 festgelegt war, wurde das Programm 2017 - mit unverändertem Budget - zunächst bis 2025 verlängert. Basierend auf dem bestehenden Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde von der Bundesregierung eine Novellierung des GVFG eingeleitet. Hierzu wurde Ende 2019 von der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf vorgelegt. Nach zwischenzeitlich erfolgtem Durchlaufen des Gesetzgebungsverfahrens wurde die Novellierung des GVFG vom Deutschen Bundestag am 30.01.2020 beraten und beschlossen. Nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats am 05.02.2020 und der Billigung der Gesetzesnovelle im nächsten Bundestagsplenum tritt das neue GVFG rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.
Wesentliche Neuregelungen des GVFG
Im Bereich der Finanzausstattung und Finanzierung ergeben sich insbesondere folgende Neuregelungen:
Zudem gibt es wichtige Änderungen bei den Fördertatbeständen bzw. den Förderkriterien:
Auswirkungen für das Projekt Stadtbahn Regensburg
Von besonderer Bedeutung ist, dass nun auch straßenbündige Gleistrassen von der Förderung mit umfasst sind. Dies ist gerade in Regensburg, wo ein System völlig neu aufgebaut werden und dabei auch der Neubau von Gleistrassen im beengten Innenstadtbereich vorgesehen werden muss, ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Nach den ersten Analysen aus der komobile Studie (2018) können voraussichtlich ca. 80 % des 14,5 km langen Netzes auf besonderem Bahnkörper ausgebildet werden und 20 % als straßenbündige Trasse. Letzteres hätte nach der bisherigen GVFG-Regelung eine Einschränkung der zuwendungsfähigen Kosten zur Folge gehabt. Durch die GVFG-Neuregelung könnte eventuell das Gesamtnetz Gegenstand der Förderung werden.
Positiv zu werten ist darüber hinaus der höhere Fördersatz durch den Bund (künftig 75 %). Entscheidend wird hierbei jedoch sein, wie das Land bzw. der Freistaat Bayern seinerseits auf den höheren Fördersatz reagieren wird(bisher 20 %). Diese Auswirkungen wird die Stadt in den anstehenden Gesprächen mit der Regierung der Oberpfalz und dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in den nächsten Monaten klären.
Die Öffnung des Förderprogrammes auch für Erneuerungsmaßnahmen bestehender Straßenbahnnetze lässt hingegen erwarten, dass künftig das Antragsvolumen im GVFG deutlich ansteigen wird, zumal diesbezüglich in ganz Deutschland seit mehreren Jahren ein größerer Investitionsstau besteht.
Insgesamt ergeben sich durch die umfassenden Neuregelungen des GVFG deutlich bessere Rahmenbedingungen für das Regensburger Stadtbahn-Projekt.
Der Ausschuss beschließt:
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