Vorlage - VO/20/16459/DB1  

 
 
Betreff: Realisierungswettbewerb "Sportpark Ost, Neubau einer Leichtathletiktrainingshalle und eines Hallenbades" - Ergebnis der Preisgerichtssitzung am 9. Dezember 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Direktorialbereich 1   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
03.03.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Am 28.09.2017 (VO 17/13410/53) hat der Stadtrat beschlossen, auf dem Gelände des so genannten neuen Technischen Bereichs (jetzt Sportpark Ost) eine Leichtathletikhalle für den Trainingsbetrieb zu errichten. Basierend auf der neuen Bäderstrategie von das Stadtwerk Regensburg. GmbH wurde vom Stadtrat am 26.07.2018 (VO 18/14224/53) beschlossen, auf dem Gelände außerdem ein neues Hallenbad zu errichten. Es wurde festgestellt, dass durch die zeitgleiche, abgestimmte Planung und Realisierung von Schwimmbad und Leichtathletiktrainingshalle bauliche, energetische und organisatorische Synergien genutzt werden können. Für die Maßnahme ist eine Budgetobergrenze von 19,2 Mio. Euro netto (Kostengruppen 200-600) vorgesehen.

Am 28.03.19 wurde das Stadtwerk Regensburg. Bäder und Arenen GmbH (SBA) vom Stadtrat mit Planung, Bau und Betrieb des neuen Bades und der Leichtathletiktrainingshalle betraut. Nach Fertigstellung der Leichtathletiktrainingshalle und des Hallenbades wird die Stadt Regensburg die umliegenden Sportflächen neu gliedern und eine multifunktionale Sportanlage in der Größe von zwei Großspielfeldern mit vorläufigen Gesamtkosten von rund 1,6 Mio. errichten.

Als Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit des Sportparkvorhabens hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 30.04.2019 den Bebauungsplanentwurf 164 mit Satzung und Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf hat nach dieser Auslegung einen Stand erreicht, der die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 33 BauGB ermöglicht und sollte als verbindlich für den Wettbewerb vorgegeben werden.

Bei der Vorbesprechung der Preisrichter (siehe Anlage 1, Seite 8 f) am 4. Juni 2019 wurden die Formulierungen zur Verbindlichkeit des Bebauungsplanes sehr kontrovers diskutiert. Es wurde sowohl von Fach- als auch von Sachpreisrichter*innen die Befürchtung geäert, dass von den Wettbewerbsteilnehmern aufgrund der relativ engen Vorgaben (Baugrenzen lassen wenig Raum für abweichende Anordnungen der Gebäude) alternative Planungsideen  nicht entwickelt werden können. Ferner müssten ggf. Wettbewerbsteilnehmer ausgeschlossen werden, wenn sie entsprechende Abweichungen vom Bebauungsplanentwurf in ihren Entwürfen vornehmen. Auf Vorschlag der Verwaltung sind die Formulierungen deshalb offener gefasst und geringfügige Abweichungen zugelassen worden. Bei einem „Abweichen“ von den vorgegebenen Rahmenbedingungen sind deshalb ggf. neue Gutachten (Schallgutachten usw.) bzw. Anpassungen der Planung und somit auch eine nochmalige Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren erforderlich.

Am 2.7.2019 hat der Gemeinsame Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen, Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit und Bau- und Vergabeausschuss die Durchführung eines nichtoffenen Realisierungswettbewerbs mit vorgeschaltetem Auswahl-/ Losverfahren beschlossen. Grundlage für den Wettbewerb sind die RPW 2013 und VgV 2016r die Objektplanung Hochbau und die Ingenieurleistungen TGA. Mit der Wettbewerbsbetreuung hat das SBA das Büro oberprillerarchitekten beauftragt.

Die Jury hat am 9.12.2019 getagt und unter den eingereichten Arbeiten die Preisträger ausgewählt (siehe Protokoll Anlage 1). Das Preisgericht war an diesem Tag wie folgt besetzt:

 

Fachpreisrichter

Christine Schimpfermann, Architektin und Stadtplanerin, Planungs- und Baureferat, Regensburg

Karlheinz Beer, Architekt, Weiden

Peter Riepl, Architekt, Linz

Volker Heid, Architekt, Fürth

Josef Krautloher, Architekt, Vilshofen

 

Stellvertretende Fachpreisrichter

Stefan Schedl, Institut für Energietechnik, Amberg, in Vertretung von Prof. Dr.-Ing. Markus Brautsch

 

Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter

Michael Hermann, Architekt, Leiter Amt für Hochbau, Regensburg

 

Sachpreisrichter

Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Bürgermeisterin, Regensburg (ab 10.15 Uhr)

Dr. Hermann Hage, Referat für Bildung, Sport und Freizeit, Regensburg

Manfred Koller, das Stadtwerk. Regensburg

Dr.-Ing. Josef Zimmermann, Stadtrat CSU

Evelyn Kolbe-Stockert, Stadträtin SPD

 

Stellvertretende Sachpreisrichter

Dagmar Kick, Stadträtin SPD, in Vertretung von Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Bürgermeisterin Regensburg (bis 10.30 Uhr)

Bernhard Lutter, das Stadtwerk. Regensburg, Immobilienmanagement

 

Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichterin

Kerstin Radler, Stadträtin FW

 

Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht)

Tanja Flemmig, Bauordnungsamt, Regensburg

Hermann Rimböck, AL Stadtplanungsamt, Regensburg

Tobias Ruf, Architekt Stadt Regensburg

Peter Lautenschlager, das Stadtwerk. Regensburg, Betriebsleiter Donauarena

Alexander Süß, das Stadtwerk. Regensburg, Betriebsleiter Bäder

Anton Huber, das Stadtwerk. Regensburg, Immobilienmanagement

Dagmar Büchl, das Stadtwerk. Regensburg, Einkauf

 

 

 

 

Wettbewerbsbetreuung

Jakob Oberpriller, oberprillerarchitekten

Jonas Krempl, oberprillerarchitekten

 

Die Jury hat einen Siegerentwurf sowie einen zweiten und dritten Platz vergeben (siehe Anlage 2-4). Beim Wettbewerbssieger, Behnisch Architekten, Stuttgart, war sich die Jury einig, dass der Entwurf eine städtebaulich und architektonisch außergewöhnlich qualitätsvolle Lösung für den Standort bietet, die die vielfältigen örtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

 

Derzeit läuft das Verhandlungsverfahren (VgV). Die ersten drei Preisträger wurden aufgefordert, ein Erstangebot zu ihrem Honorar abzugeben. Die Entscheidung über eine weitere Beauftragung erfolgt über festgelegte Zuschlagskriterien, in die auch das Wettbewerbsergebnis mit einfließt. Das Stadtwerk Regensburg informiert zum Ausgang des VgV Verfahrens. Mit der Planung am Sportpark Ost kann voraussichtlich ab April 2020 begonnen werden. Nach Vorliegen der Entwurfsplanung, mit der dazugehörigen Kostenberechnung, wird das Stadtwerk Regensburg die zuständigen Gremien der Stadt informieren, die dann über die Fortführung und den Finanzrahmen des Projektes entscheiden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Protokoll zur Preisgerichtssitzung am 09.12.2019
https://ds.rewag.de/#/public/shares-downloads/NnOY3jL6ngxBfK0Efx0KUS6dC83YzhRq

Siegerentwurf
https://ds.rewag.de/#/public/shares-downloads/72QRl6Yq4jeiSAdhF1Gcw1fMiopbain4

2. Preis
https://ds.rewag.de/#/public/shares-downloads/iXDADmCltV0M5FltBNqVsGmc3IJuw7ys

3. Preis
https://ds.rewag.de/#/public/shares-downloads/iZTzJ9sm8FmrAT5S2iI4m8cWOuFZMkPG


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen nimmt das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens „Sportpark Ost, Neubau einer Leichtathletiktrainingshalle und eines Hallenbades“ durch das Stadtwerk Regensburg. Bäder und Arenen GmbH zur Kenntnis.

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll zur Preisgerichtssitzung am 09.12.2019 (11215 KB)    
Anlage 2 2 Siegerentwurf (132316 KB)    
Anlage 3 3 2. Preis (76413 KB)    
Anlage 4 4 3. Preis (110185 KB)