Vorlage - VO/20/16470/61  

 
 
Betreff: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes Bei der Anhalt
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
17.06.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangssituation

Im aktuell rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Mischgebiet und Fläche für Bahnanlagen dargestellt.

 

2. Anlass der Flächennutzungsplanänderung

Mit Beschluss vom 26.09.2019 hat die Stadt Regensburg die Planung für den Bahnhaltepunkt Walhallastraße beschlossen. Für den Haltepunkt ist ein eigenständiges eisenbahnrechtliches Planungs- und Genehmigungsverfahren notwendig.

 

Darüber hinaus ist eine Planung des Umfeldes aus funktionaler, verkehrlicher und städtebaulicher Sicht notwendig. Neben der notwendigen Infrastruktur für den Bahnhaltepunkt (Erschließung, Parkierung, Vor- und Abfahrten) soll die Fläche gewerblich entwickelt werden, um für den Bahnhaltepunkt ein entsprechendes Umfeld zu schaffen.

 

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Büroflächen in Regensburg ist es dringend erforderlich, neue Flächen anzubieten. Aufgrund der Nähe zum Bahnhaltepunkt als auch durch die Erschließung der näheren Umgebung durch den ÖPNV ist das Gelände dafür geeignet, ein Bürogebäude zu errichten.

 

Die Flächen des Planungsgebietes liegen nach § 34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Trotzdem ist zur Schaffung von Baurecht insbesondere für den Umfang der geplanten Bebauung und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf den Flächen die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

 

3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Darstellung von Gewerbeflächen im künftigen Flächennutzungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Ziele des Bebauungsplans Nr. 281, Bei der Anhalt umsetzen zu können. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird gleichzeitig der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 3 S. 1 (Parallelverfahren) aufgestellt.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

1. Für das Gebiet, nördlich der Donaustaufer Straße, östlich des Harthofer Weges und westlich der Bahnstrecke Regensburg - Schwandorf ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 17.06.2020, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

2. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der beiliegende Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 17.06.2020, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen.

 

3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 


Anlagen:

 

- Lageplan

- Vorentwurf zur  78. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 78_FNP-Änderung_Lageplan (303 KB)    
Anlage 2 2 78_FNP-Änderung_Planzeichnung (238 KB)