Vorlage - VO/20/16481/61  

 
 
Betreff: Ausbau der Liebhartstraße im Bereich der Ortsdurchfahrt von Leoprechting
- Planungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
17.06.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Allgemeines:

 

Die Liebhartstraße erstreckt sich von Graß bis nach Oberisling, die Straßenabfolge Brunnstraße Liebhartstraße Rauberstraße verbindet als Gemeindeverbindungsstraßen die Ortsteile Graß, Leoprechting und Oberisling mit dem übergeordneten Straßennetz.

 

Die Ortsdurchfahrt von Leoprechting wird im westlichen durch die dicht angesiedelte Wohnbebauung charakterisiert. Es sind eine Vielzahl bestehender Ein- und Ausfahrten zu angrenzenden Grundstücken vorhanden. Radfahrer werden innerhalb der Ortsdurchfahrt im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt, außerhalb der Ortsdurchfahrt ist ein Gehweg (Radfahrer frei) auf der Südseite der Gemeindeverbindungsstraße vorhanden. Das Angebot an Gehwegen kann innerorts als fragmenthaft bezeichnet werden.

 

Innerhalb der Ortsdurchfahrt ist eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Das Halten / Parken auf der Fahrbahn ist grundsätzlich zulässig.

 

Auf Grund des steigenden Verkehrsaufkommens und augenscheinlich zunehmender Mängel an der Bausubstanz wurde die Liebhartstraße innerhalb der Ortsdurchfahrt von Leoprechting bezüglich ihrer Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit und der vorhandenen Bausubstanz untersucht. Dabei ergab sich eine Vielzahl an Mängeln, welche nur mittels einer baulichen Neuordnung des betroffenen Streckenabschnitts behoben werden können.

 

Die nachfolgend beschriebene Planung stellt eine durchgehende und abgestimmte Grundlage für die Erneuerung und den Ausbau der Liebhartstraße dar.

 

 

Defizite:

 

Verkehrssicherheit

 

Das polizeilich bekannte Unfallgeschehen ist unauffällig. Vor Ort fällt aber auf, dass ein Teil der Fußnger vor allem mit Rollator oder Kinderwagen auf der Fahrbahn gehen bzw. fahren muss, da kein ausreichender Gehweg vorhanden ist. Die Querung der Fahrbahn ist zudem schwierig da die Bestandssituation kein Querungsangebot aufweist. Die Bushaltestellen sind weder barrierefrei noch ausreichend dimensioniert, zudem ist die Randlage der bestehenden Haltestellen für den Bürger mit Umwegen verbunden.

 

 

Leistungsfähigkeit

 

Die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßenbestandes ist für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) mehr als ausreichend.

 

Die vorhandene Verkehrsbelastung von weit unter 400 Kfz/h kann mit einem einbahnigen zweistreifigen Straßenquerschnitt sicher abgewickelt werden. Verbesserungen sind vor allem beim ÖPNV und bei den Gehwegen erforderlich.

 

 

Bausubstanz

 

Die gesamte Fahrbahn entlang der Liebhartstraße weist erhebliche Mängel an der Fahrbahn auf, welche allein im Rahmen einer oberflächigen Straßensanierung nicht mehr behoben werden können.

 

 

Grundlagen der Planung:

 

Im Umfeld der vorliegenden Planung für die Liebhartstraße ist ein Bebauungsplan vorhanden, welcher für die Straße selbst Festsetzungen und Hinweise enthält:

 

Bebauungsplan Nr. 162 Auhölzl Gemeinde Oberisling (1973)

 

Die Inhalte des Bebauungsplans wurden bei der Planung überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass keine im Bebauungsplans enthaltenen Festsetzungen oder Inhalte bei der Planung zu berücksichtigen bzw. zu integrieren sind.

 

Im Zuge der Ausführungsplanung ist zu prüfen, ob durch die Neuordnung des Verkehrsraums bzw. durch den Bau eines Gehwegs etwaige Sparten verlegt werden müssen bzw. sollen.

 

ume sind im Bestand nicht vorhanden und können auf Grund der fehlenden Grundstücksverfügbarkeit auch nicht gepflanzt werden.

 

Bei der weiteren Planung wurde vor allem auf einen bestandsorientierten Ausbau Wert gelegt.

 

Im Weiteren können die Bushaltestellen in optimierter Lage barrierefrei ausgebaut werden. Die Bushaltestelle (Ortsmitte, Fahrtrichtung Graß) bleibt dabei an gleicher Stelle. Die an der westlichen Ortseinfahrt (Fahrtrichtung Oberisling) liegende Bushaltestelle wird zur Ortsmitte hin verschoben. Eine weitere Bushaltestelle, welche sich an der östlichen Ortseinfahrt (Fahrtrichtung Oberisling) befindet, wird ersatzlos aufgelöst.

 

Querungshilfen sollen soweit als möglich mit angeboten werden. Auf Grund von geometrischen Zwangspunkten können diese nur im Bereich der Bushaltestellen und an der östlichen Ortseinfahrt vorgesehen werden.

 

 

Verkehrliche Auswirkung:

 

Durch den Ausbau der Liebhartstraße werden vor allem Defizite im Bereich der Verkehrssicherheit beseitigt und ein attraktiveres Angebot für Fußnger und ÖPNV-Nutzer geschaffen. Schwerpunkt der geplanten baulichen Änderungen und Anpassungen sind somit die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Förderung des Umweltverbundes.

 

Die Leistungsfähigkeit für den Motorisierten Individualverkehrs (MIV) wird unverändert aufrechterhalten.

 

Es wurde ein bestandsnaher einbahniger Querschnitt mit einseitigem Gehweg und Fahrbahn gewählt. Das Parken auf der Fahrbahn ist in Teilbereichen weiterhin möglich. Die Belange der „Das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH“ (SMO) hinsichtlich des Betriebsablaufs, der Ein- und Ausfahrten, der Halterstellenbedienung und der Busbeschleunigung wurden in der Planung berücksichtigt.

 

 

Querschnittswahl Liebhartstraße:

 

Die zukünftige Fahrbahn der Liebhartstraße weist eine Breite von ca. 6,00 m bis ca. 8,50 m auf. Bei der Planung wurde versucht einen neuen, südlich gelegenen Gehweg mit einer Breite von ca. 1,60 m auszubilden. Auf Grund von diversen Zwangspunkten müssen die angedachten Breiten der Verkehrsanlagen in Teilbereichen angepasst werden. Eine geringfügige Unterschreitung der empfohlenen Mindestbreite von 1,60 m für Gehwege wird als akzeptabel erachtet, im Vordergrund steht die Schaffung eines durchgehenden Angebots für Fußnger.

 

Querungshilfen konnten auf Grund der vorhandenen Grundstücksverfügbarkeit nur mit verminderter Breite eingeplant werden. Dies erschien in der Abwägung der Belange der Verkehrssicherheit zielführender als ein Verzicht auf die Querungshilfen.

 

Alternativ kann im Zuge der Ausführungsplanung abgewogen werden, ob durch den Verzicht der Querungshilfe (im Bereich der Bushaltestelle) die Breite des Gehwegs erhöht werden könnte.

 

Im Zuge der Ausführungsplanung kann eine weitere Verbesserung am westlichen Ausbauende durch zusätzliche Straßenmarkierungen zum Einordnen von Radfahrern in die Fahrbahn bzw. am Übergang von Fahrbahn zum Gehweg (Radfahrer frei) herbeigeführt werden. Am östlichen Ausbauende sieht die Planung eine Verbesserung mittels zusätzlicher Straßenmarkierungen vor.

 

 

Schallimmission:

 

Nachfolgend wird bezugnehmend auf die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vorab geprüft, ob ein erheblicher baulicher Eingriff infolge einer baulichen Erweiterung des Straßenraums oder infolge einer signifikanten Erhöhung des Beurteilungspegels ausgelöst wird.

 

Da sich im Zuge des geplanten Ausbaus der Liebhartstraße die Anzahl der Fahrstreifen zum Bestand nicht verändert, liegt kein erheblicher baulicher Eingriff vor. Der gesamte Straßenquerschnitt wird im Grunde nur um einen südlich an die bestehende Fahrbahn angrenzenden Gehweg erweitert der bereits in Teilbereichen fragmenthaft vorhanden ist.

 

Die Liebhartstraße wird keine relevanten Verkehrszuwächse durch die zukünftige Ausbaumaßnahme erhalten. Eine Verdopplung der Verkehrsmenge, wie sie für die Erhöhung des Beurteilungspegels um 2,1 dB (A) [aufgerundet 3 dB (A)] für das Auslösen eines erheblichen baulichen Eingriffs erforderlich wäre, wird mit dem angedachten Ausbau nicht ausgelöst.

 

 

Umwelt und Klima:

 

Ein Ausbau der Liebhartstraße ist auf Grund der fehlenden barrierefreien Haltestellen und auf Grund des fehlenden Angebots für Fußnger und der damit verbundenen Defizite der Verkehrssicherheit erforderlich.

 

Die gesamte Ortsdurchfahrt ist bereits gegenwärtig als Verkehrsanlage bebaut, es kommt nur zu einer Neuverteilung der Verkehrsflächen zu Gunsten der Gehwege.

 

Mit der am Bestand orientierten Planung ist eine Verbesserung der Verkehrsträger des Umweltverbundes zu erwarten. Es sind somit durch den Umbau keine negativen Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.

 

 

Grunderwerb / Sonstiges:

 

Die erforderlichen Flächen stehen zur Umsetzung der Planung vollständig zur Verfügung.

 

rger und Anliegerinformation:

 

Es ist vorgesehen, die Planung den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorzustellen. Die Anregungen werden gesammelt und ausgewertet und sollen soweit als möglich bei den nächsten Planungsschritten berücksichtigt werden.

 

 

Finanzierung

 

r den Ausbau der Liebhartstraße sind im gültigen IP 2019 2023 unter der Haushaltsstelle 6306.04 für das Jahr 2023 erstmals Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro eingestellt.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Planungen für den Ausbau der Liebhartstraße innerhalb der Ortsdurchfahrt von Leoprechting sollen nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen.

 


Anlagen:

 

Entwurfsplanung – Ausbau Liebhartstraße (Ortsdurchfahrt Leoprechting)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-02-18 Liebhartstr_Anlage1_Vorlag_Ausschuss_31-03-20 (1167 KB)