Vorlage - VO/20/16586/65  

 
 
Betreff: Neubau eines Interims-ZOB
- Maßnahmenträgerschaft Stadt und dSWR / SMO -
Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ferienausschuss Entscheidung
29.04.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ferienausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Chronologie der Beschlusslage:

 

2010 Regionaler Nahverkehrsplan 2010 (RNVP)

2013  Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens für die öffentlichen Räume zwischen

 Hauptbahnhof und dem Ernst-Reuter-Platz (VO/13/8976/61)

2014  Technische und wirtschaftliche Machbarkeit einer ÖPNV-Brücke als ZOB

 Erweiterung der bestehenden Galgenbergbrücke (VO/14/9634/61)

2015  nftige Stadtentwicklung zwischen Hauptbahnhof und Altstadt (VO/14/10599/66)

2016  Planungen zu einem Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB), einer ÖPNV-Trasse mit

 ZOB-Brücke sowie einem Regensburger Kultur- und Kongresszentrum (RKK)

 Zwischenbericht/ weiteres Vorgehen (VO/16/12593/61)

2017  Studie höherwertiges ÖPNV-System, Ergebnis Nutzen-Kosten-Untersuchung

 (VO/17/13581/61)

2018  Beteiligungsprozess "Stadtraum gemeinsam gestalten" und Bürgerbefragung zur

 Neugestaltung des Bereichs rund um den Hauptbahnhof (VO/18/13996/DB1)

2018  Studie höherwertiges ÖPNV-System, Ergebnis Öffentlichkeitsbeteiligung und

 Systementscheidung (VO/18/14369/61)

2019  Planungsbeschluss Interims-ZOB vom 19.03.2019 (VO/19/15243/61)

 (einschl. Verkehrsführung)

 

 

2. Notwendigkeit des Vorhabens

 

Die Entscheidung für den Bau eines Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB), verbunden mit einer Neugestaltung des nördlichen Bahnhofsumfelds, beruht auf einem langfristigen, umfassenden Planungsprozess sowie einer kontinuierlichen Beschlusslage. Hierzu zählt speziell der im Jahr 2017 intensiv und breit angelegte Beteiligungsprozess „Stadtraum gemeinsam gestalten“.

 

Anlass für die Planungen sind die verkehrlichen, funktionalen, städtebaulichen und freiraumplanerischen Defizite im Bahnhofsumfeld. Vor allem die Kapazitätsgrenze der gegenwärtig im Raum verteilten Haltestellenbereiche ist längst überschritten und die notwendige Barrierefreiheit und Kundenorientierung kaum mehr gegeben. Auch weisen einzelne Haltestellenbereiche Sicherheitsdefizite auf und können in der gegenwärtigen Form nicht länger aufrechterhalten werden (z.B. Busharfe am westlichen Bahnhofsvorfeld). Weiter ist der Stadtraum stark vom Verkehr dominiert, was zu einer hohen Konkurrenz zwischen dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Fußnger- und Radfahrerverkehren sowie dem Autoverkehr (MIV) führt. Es ist ferner davon auszugehen, dass mit Einführung eines höherwertigen ÖPNV-Systems (Stadtbahn) die Anzahl ein- und aussteigender Fahrgäste (heute: Montag bis Freitag ca. 40.000 Fahrgäste/ Tag) nochmals erheblich erhöht wird.

 

Der Stadtraum kann in der Konsequenz in seiner heutigen Situation weder die prognostizierten noch die gegenwärtig zu verzeichnenden Verkehrszuwächse aufnehmen und damit das städtische Wachstum nicht auffangen. Auch kann unter diesen Bedingungen die Verkehrssicherheit zukünftig nicht durchgängig gewährleistet werden.

Infolgedessen bedarf es, unter der Prämisse einer deutlichen Stärkung des ÖPNV, einer grundsätzlichen Neuordnung der Verkehrs- und Freiflächen, verbunden mit der Entwicklung eines ZOB sowie einer ÖPNV-Trasse für einen höherwertigen öffentlichen Personennahver

kehr.

Im Jahr 2020 soll ein Verkehrs- und Freianlagenkonzept für den Stadtraum erarbeitet werden. Auf dieser Grundlage wird für die Planungen eines ZOB sowie für die Umgestaltung der Bahnhofstraße ein Wettbewerb ausgelobt.

 

Um die Vorhaben realisieren zu können, bedarf es im Vorfeld von Baumaßnahmen der Verlagerung sämtlicher gegenwärtig in der Bahnhofstraße bzw. im direkten Bahnhofsvorfeld befindlichen Haltestellenbereiche und Funktionen des Busverkehrs. Im Besonderen betroffen ist hierbei der Regionalbusverkehr mit einer Vielzahl an Haltestellenpositionen und Bereitstellungsplätzen. Diese können  aufgrund der bevorstehenden umfangreichen Baumaßnahmen (neuer ZOB, Multifunktionsgebäude, Tiefgarage, Neuordnung Verkehre) und der erforderlichen Voruntersuchungen (z.B. archäologische Sondagen, Rückbaumaßnahmen) sowie begründet durch die Errichtung einer Baustellenabwicklung nicht aufrechterhalten werden. Es sind dementsprechend in einem parallelen Schritt die Planung und Realisierung eines Interims-ZOB einer Übergangslösung für schätzungsweise mindestens fünf bis acht Jahre notwendig.

 

 

3. Darstellung des Vorhabens

 

In die Planungen für einen Interims-ZOB aktiv eingebunden sind die betroffenen Verkehrsunternehmen das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH (SMO) und die Deutsche Bahn AG (DB)) sowie die Regensburger Verkehrsverbund GmbH (RVV) und die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis mbH (GFN).

Um eine signifikante Verschlechterung des ÖPNV-Angebots zu vermeiden, ist es wesentlich, Fahrbeziehungen nicht weiter auszuweiten bzw. Fahrzeiten nicht zu erhöhen. Es sind ein einfacher Betriebsablauf und notwendige Abstellflächen für pausierende Linienbusse sicherzustellen. Zudem bedarf es guter Umsteigebeziehungen innerhalb des Stadtbusverkehrs als auch zwischen diesem und dem Regionalbusverkehr.

Es ist folglich notwendig, einen Interims-ZOB in einem räumlich begrenzten Verkehrsraum zu entwickeln. Auch sollte dieser in direkter Nähe zum Hauptbahnhof sowie zur Altstadt liegen, da eine gute Erreichbarkeit dieser Ziele die Attraktivität des ÖPNV maßgeblich beeinflusst. Grundsätzlich gilt es auch für die Herstellung eines Interims-ZOB eine gewisse Qualität sicherzustellen, um dem langfristig formulierten Ziel einer deutlichen Stärkung des ÖPNV nicht entgegenzuwirken und Kunden nicht zum Umsteigen auf das Auto zu verleiten.

 

Mindestanforderungen Interims-ZOB

 

Als Mindeststandard sind 6 Haltestellenpositionen für den Stadtbus (Gelenkbusse, Länge: ca. 18 m) sowie 13 Haltestellenpositionen für den Regionalbus (Länge: ca. 13 m) und eine Haltestellenposition für den Altstadtbus vorzusehen. Weiterhin benötigt werden die bestehenden Haltestellen für den Stadtbus an den beiderseitigen Aufgängen der Galgenbergbrücke (5 Haltestellenpositionen). Auch ist das Vorhalten von ca. 10 Bereitstellungsplätzen für Regionalbusse (Aufenthaltsdauer: 5 bis 20 Minuten) in unmittelbarer Nähe zu den Regionalbushaltestellen erforderlich. Eine Trennung zwischen Haltestellen- und Bereitstellungsbereich ist notwendig, um betriebliche Abläufe sicherstellen und notwendige Ruhepausen gewähren zu können.

 

Hinweis: Aktuell werden der Stadt- und Regionalbusverkehr über 13 Stadtbushaltestellenpositionen, 15 Regionalbushaltestellenpositionen sowie eine Haltestellenposition für den Altstadtbus abgewickelt. Zudem werden die Hemauerstraße / östliche Bahnhofstraße sowie die westliche Bahnhofstraße als Bereitstellungsflächen für den Regionalbusverkehr genutzt. Abstellflächen für Regionalbusse (Aufenthaltsdauer: über 20 Minuten) bestehen auf der Parkfläche Margaretenstraße/ Fritz-Fend-Straße.

Insgesamt werden im Bahnhofsumfeld 15 Stadtbuslinien, im 10 bis 20 Minutentakt, und 31 Regionalbuslinien, im 20 bis 60 Minutentakt, organisiert. An Werktagen bedeutet dies ca. 2.500 Busbewegungen.

 

Standortprüfung

 

Die Prüfung möglicher Standorte für einen Interims-ZOB erfolgte für das gesamte Bahnhofsumfeld. Es wurden sowohl konkrete Straßenräume/ Flächen als auch denkbare Kombinationen betrachtet.

Die Untersuchung hat gezeigt, dass entlang der Achse D.-Martin-Luther-Straße/ Galgenbergbrücke auf Grund der hohen Bedeutung für den innerstädtischen Verkehr (ÖPNV und MIV) eine Anordnung zentraler Haltestellenbereiche auszuschließen ist. Ebenso ist die Ausbildung eines Interims-ZOB in der westlichen Bahnhofstraße nicht realisierbar, da die damit einhergehende Ost-West-Ausrichtung und einseitige Erschließung über die Fritz-Fend-Straße/ Margaretenstraße zu einer massiven Verschlechterung des ÖPNV führen würde. Auch wurden die Flächen Friedenstraße/ Paracelsusstraße, begründet durch die unvorteilhafte Anbindung und abseitige Lage, als Standort ausgeschlossen. Diese befinden sich außerdem nicht im Eigentum der Stadt.

her untersucht wurden die zwei nachfolgend aufgeführten verbleibenden Standorte für einen Interims-ZOB. Diese unterscheiden sich hinsichtlich des Einbezugs des ehem. Kepler-Areals, um herauszustellen, ob eine Inanspruchnahme der Flächen für einen Interims-ZOB grundsätzlich erforderlich ist. Es wurden ausschließlich die gegenwärtig versiegelten bzw. überbauten Flächen betrachtet und eine klare Abgrenzung zu den Grünflächen des Alleengürtels vorgenommen.

 

Bei der Abwicklung des Busverkehrs auf bestehenden Verkehrsflächen Albertstraße/ Maximilianstraße/ Ernst-Reuter-Platz (Bestand) sind folgende Einschränkungen zu erwarten:

  • nicht ausreichende Haltestellenkapazitäten (max. 23 Haltestellenpositionen)
  • schwierige Umsteigebeziehungen innerhalb des Stadtbusverkehrs im Bereich Albertstraße  aufgrund eines stark erhöhten Busverkehrsaufkommens Sicherheitsrisiken bei Fahrbahnwechsel/ Straßenquerungen
  • bedingte Übersichtlichkeit/ Fahrgastorientierung
  • fehlende Bereitstellungsplätze für Regionalbusse hohe Betriebskosten und weitreichende Störungen im Betriebsablauf,  aufgrund verlängerter Fahrzeiten und fehlender Ruhezeiten für den Fahrdienst

 

Hinweis: Eine Verlagerung von Regionalbushaltestellen (Linien aus dem Stadtwesten: 16, 19, 26 und 27) und Bereitstellungsplätzen in die Bahnhofstraße kann fehlende Kapazitäten nicht ausgleichen und würde darüber hinaus zu einer weiteren Verschlechterung der Übersichtlichkeit/ Fahrgastorientierung und Zuwegung führen.

 

Bei der Abwicklung des Busverkehrs unter Einbezug des Ernst-Reuter-Platzes (ehem. Kepler-Areal) - Albertstraße/ Maximilianstraße/ Ernst-Reuter-Platz ergeben sich folgende Optionen:

  • ausreichend Haltestellenkapazitäten (max. 29 Haltestellenpositionen)
  • gute Umsteigebeziehungen innerhalb des Stadtbusverkehrs durch Bildung einer Mittelinsel (Barrierefreiheit) sowie eine gute Übersichtlichkeit (Fahrgastorientierung) ermöglicht durch Separierung von Stadt- und Regionalbuslinien auf begrenztem Raum
  • kurze Fahrzeiten/ geringe Betriebskosten durch Ausrichtung der Mittelinsel in Nord-Süd-Richtung
  • Unterbringung der Mindestanforderungen an Bereitstellungsplätzen

 

Im Ergebnis zeigt der Vergleich, dass ausschließlich durch eine temporäre Nutzung des Ernst-Reuter-Platzes (ehem. Kepler Areal) in Verbindung mit einem Teilbereich der südlichen Maximilianstraße und des Haltestellenbereichs in der Albertstraße die Minimalanforderungen an einen Interims-ZOB erfüllt werden. Der Einbezug der Flächen des ehem. Kepler-Areals der bereits versiegelten Flächen ermöglicht eine kompakte und übersichtliche Anordnung der Haltestellenpositionen.

Damit kann auch während der Laufzeit des Provisoriums der heutige Standard weitestgehend gehalten werden. Ohne den Einbezug dieser Flächen würde es zu massiven Einschränkungen im ÖPNV-Angebot kommen.

 

Die Untersuchung verdeutlicht damit nochmals die Notwendigkeit eines neuen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) - welcher die vielfachen ÖPNV-Linien des Stadt- und Regionalverkehrs nutzerfreundlich und barrierefrei zueinander und untereinander anordnet, eine tatsächliche Beschleunigung der wichtigen Nord-Süd-Relation erlaubt, direkte Umsteigebeziehungen zum Schienenpersonenverkehr ermöglicht, einfache betriebliche Abläufe gewährt und die an Bedeutung gewinnende zugehörige Infrastruktur (Fahrradabstellanlagen, Schließcher etc.) anbietet.

 

Die Ausbildung des Interims-ZOB ist unabhängig von möglichen Folgenutzungen (im Anschluss an Provisorium) zu betrachten. Ein Rückschluss auf Nachnutzungen ist nicht möglich. Eine langfristige Entwicklung der Flächen bedarf eines eigenen, umfassenden Planungsprozesses.

 

Aus lärmschutztechnischen Gründen wird die Geschwindigkeit im Bereich der D.-Martin-Luther-Straße (von der Landshuter Straße bis zur Albertstraße) tags und nachts auf 30 km/h beschränkt.

 

Im Februar 2020 wurde das Projekt im Inklusionsbeirat vorgestellt.

 

Ausstattung Interims-ZOB

 

Maßgabe für die Ausbildung des Interims-ZOB unter Einbezug des Ernst-Reuter-Platzes (ehem. Kepler-Areal) ist, wie oben dargelegt, eine Ausnutzung der bereits versiegelten Flächen, mit kleinstmöglichen Beeinträchtigungen der angrenzenden Grünflächen und Baumstandorte des Alleengürtels.

Die durch den Rückbau der Studentenwohnheime freiwerdenden Flächen werden in einen zentralen Haltestellenbereich mit Mittelinsel für den Stadtbusverkehr und eine Bereitstellungsfläche für den Regionalbusverkehr zweigeteilt. Der gegenwärtig für den Stadtbusverkehr genutzte Haltestellenbereich in der Albertstraße wird zukünftig weitgehend durch den Regionalbusverkehr angefahren. Zudem werden in der Maximilianstraße zwischen St.-Peters-Weg und Albertstraße weitere notwendige Regionalbushaltestellen eingerichtet. Die gegenwärtig am Ernst-Reuter-Platz befindlichen Haltestellen stadteinwärts werden aus Erschließungsgründen (Verkehrswege und Kreisverkehr) aufgelöst.

Im Ergebnis entsteht eine räumliche Abgrenzung zwischen Stadt- und Regionalbusverkehr und es gelingt zugleich, angemessene Umsteigebeziehungen zwischen allen Buslinien zu organisieren. Die Errichtung einer Mittelinsel verhilft zu einer guten Fahrgastorientierung sowie zu sicheren und barrierefreien Umsteigebeziehungen zwischen den hochfrequentierten Stadtbuslinien und gewährt für diese in Teilen verbesserte Fahrwege.

 

Alle neu gebauten Haltestellen werden mit einem Witterungsschutz ausgestattet.

In der Maximilianstraße wird bei jedem Haltepunkt ein Fahrgastunterstand errichtet. Auf der Mittelinsel des Interims-ZOB werden 3 große Überdachungen vorgesehen.

Westlich des Interims-ZOB im Alleengürtel wird die Stadt Regensburg eine öffentliche Toilettenanlage errichten.

Die SMO wird eine sanitäre Anlage im Bereich des Ernst-Reuter-Platzes in Kombination mit einem Wartehäuschen für die Busfahrer aufstellen.

 

Auswirkungen auf das Verkehrsnetz

 

Um die Verkehrssicherheit sowie vernünftige und sichere Umsteigebeziehungen ermöglichen und angemessene Betriebsabläufe gewähren zu können, sind im Vorfeld einer Inbetriebnahme des Interims-ZOB verkehrliche Maßnahmen zu treffen. Im Bereich Ernst-Reuter-Platz/ St.-Peters-Weg bedarf es der Errichtung eines einfachen Kreisverkehrs auf den bestehenden Verkehrsflächen, um die Erschließung der Haltestellen und Bereitstellungsplätze auf dem Ernst-Reuter-Platz (ehem. Kepler-Areal) zu ermöglichen. Um notwendige Fahr- und Abbiegebeziehungen zu gewähren, ist in diesem Bereich die teilweise Reduzierung von Fahrspuren für den Autoverkehr (MIV) erforderlich.

Mit Inbetriebnahme des Interims-ZOB ist weiter ein Ausschluss des Autoverkehrs (MIV) in der südlichen Maximilianstraße sowie in den östlichen Teilbereichen der Albertstraße notwendig, damit die Sicherheit, insbesondere für Fahrgäste (Umsteigebeziehungen zw. Stadt- und Regionalbus), Fußnger und Radfahrer gegeben ist.

Auch sind im Zuge des o.g. Ausschlusses des Autoverkehrs in der Albertstraße und Maximilianstre wesentliche Verlagerungen auf die Achse Hemauerstraße Bahnhofstraße Margaretenstraße/ Fritz-Fend-Straße anzunehmen, welche zu einer beträchtlichen Überbelastung des Knotenpunkts Hemauerstraße/ D.-Martin-Luther-Straße führen würden und weitreichende negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss in der D.-Martin-Luther-Straße und damit auf das gesamte Bahnhofsumfeld hätten. Mit Inbetriebnahme des Interims-ZOB ist daher weiterhin eine Durchfahrtssperre für den Autoverkehr in der Bahnhofstraße notwendig. Eine solche Sperre wäre spätestens mit den Vorarbeiten zum Bau des ZOB und der Neugestaltung der Bahnhofstraße mit Tiefgarage (z.B. Rückbau Gebäudlichkeiten, archäologische Sondagen) erforderlich.

 

Mit Inbetriebnahme des Interims-ZOB kann die Nordseite des Hauptbahnhofs demnach nur beschränkt aber in einem ausreichenden Maß angefahren werden von Osten über die Hemauerstraße und von Westen über die Fritz-Fend-Straße. Die Erreichbarkeit der Altstadt mit den Parkhäusern Petersweg und Dachauplatz bleibt bestehen.

Die dargelegten Veränderungen im Verkehrsnetz werden durch die Inbetriebnahme des Interims-ZOB ausgelöst und ermöglichen dessen Funktionsfähigkeit sowie die notwendige verkehrliche Sicherheit. Sie sind daher nicht als Vorwegnahme einer zukünftigen Erschließung (Verkehrsfunktionsplan) des Bahnhofsumfelds zu verstehen. Die Erarbeitung eines solchen Erschließungskonzepts gestaltet sich umfangreicher und ist, wie oben beschrieben, zunächst Gegenstand der Planungen zum Gesamtprojekt Neugestaltung Bahnhofsumfeld.

 

Gleichwohl wurde mit Beschluss vom 22.02.2018 VO/18/13996/DB1 durch den Stadtrat beschlossen, dass wie im Beteiligungsprozess „Stadtraum gemeinsam gestalten“ herausgearbeitet die zukünftige Erschließung des Bahnhofsumfeldes eine deutliche Stärkung des ÖPNV bzw. Umweltverbundes vorsieht und entsprechende Beschränkungen des Autoverkehrs vorzunehmen sind.

 

Die Fußnger werden durch eine signalisierte Fußngerfurt entlang der D.-Martin-Luther-Straße sicher geführt und können somit aus nordöstlicher Richtung zum Interims-ZOB gelangen. Die Fußwege im Bereich der nördlichen Grünfläche Ernst-Reuter-Platz werden rückgebaut.

Die zentrale Erreichbarkeit zwischen Maximilianstraße und Bahnhof bleibt auf den beidseitigen Gehwegen und im Alleengürtel wie im Bestand. Die signalisierten Fußngeberwege im Bereich der Kreuzung Ernst-Reuter-Platz / Maximilianstraße / Petersweg werden an die neuen Fahrbahnränder und Fahrbahnteiler angepasst,  sodass die Hauptrouten der Fußngerströme weiterhin gesichert aufrecht erhalten bleiben. Im südlichen Bereich des Interims-ZOB wird ein gesicherter Fußngerüberweg (Zebrastreifen) zwischen dem Alleenbereich und der Warteinsel ausgeführt.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung Interims-ZOB

 

Die vorliegend dargelegten Planungen zum Interims-ZOB wurden im Rahmen einer projektbegleitenden interfraktionellen Informationsveranstaltung erörtert. Weiter wurden das Umweltforum und der Runde Tisch Altstadt sowie die interessierte Öffentlichkeit im Rahmen eines Info-Tags, am 14.03.2019, informiert.

Am 17. und 18.01.2020 fand ein Dialogforum zum Thema „Neugestaltung Bahnhofsumfeld“r Interessensvertreter und die Öffentlichkeit statt.

Weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind im Vorfeld der Inbetriebnahme des Interims-ZOB bzw. des Inkrafttretens der dargelegten verkehrlichen Änderungen im Bahnhofsumfeld vorgesehen.

 

 

4. Technische Gestaltung

 

4.1 Straßenaufbauten und Beläge

 

Es wird entsprechend der Einklassifizierung für den Ernst-Reuter-Platz, die D.-Martin-Luther-Straße und die Maximilianstraße nach der typischen Entwurfssituation als Hauptverkehrsstraßen mit Linienbusverkehr die Belastungsklasse Bk 10 gewählt.

Im Bereich der Bushaltestellen in der Maximilianstraße und im Interims-ZOB wird der befestigte Oberbau aufgrund der zu erwartenden hohen Schubspannungen aus Verzögerungs- und Beschleunigungsvorgängen durch die hohe Anzahl an Bussen mittels halbstarrer Deckschicht ausgebildet. Dadurch sollen mögliche Verdrückungen (Spurrillen) in Deck- und Tragschicht vermieden werden.

Die rechnerische Gesamtdicke des frostsicheren Oberbaus orientiert sich an den Empfehlungen der RStO 12.

 

Als Belag für die Warteflächen, Geh- und Alleewege werden standardmäßig Betonplatten mit dem Rastermaß 25 cm auf 25 cm gewählt.

Die Fußngerquerungen zwischen der Mittelinsel und den Gehwegen werden mit geschnittenem Granitgroßsteinpflaster ausgeführt, um die Fußngerströme erkennbar über die Busfahrbahnen leiten zu können.

 

Die Albertstraße, die Maximilianstraße und der Ernst-Reuter-Platz werden aufgrund der höheren bzw. der geänderten Beanspruchung mit einer neuen Asphaltdeckschicht und teilweise auch Asphaltbinderschicht ertüchtigt. 

 

4.2 Straßenausstattung

 

Beschilderungen, Signalanlagen und Markierungen

 

Die Beschilderungen, das Parkleitsystem, die wegweisende Beschilderung und die Signalanlagen werden neu hergestellt bzw. an die neuen Begebenheiten angepasst.

Im Bestand sind bereits Ampelanlagen zur sicheren Führung und Steuerung des motorisierten und nicht motorisierten Verkehrs für die Querung der Fahrbahnäste vorhanden. Diese werden bedarfsgerecht ausgestaltet und an den auszubauenden Kreuzungsbereich angepasst.

Da im vorliegenden Ausbaubereich mit sehbehinderten Mitbürgern zu rechnen ist, werden die Furten im Ausbaubereich, falls noch nicht vorhanden, mit akustischen Signalgebern ausgestattet.

Die erforderlichen Markierungsarbeiten erfolgen nach Vorlage der Stadt Regensburg unter Beachtung der Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS).

 

Kreisverkehr

 

Der Kreisverkehr wird als kleiner Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 30 m, einem Innendurchmesser von 10 m und Fahrspuren von 10 m ausgeführt. Der Innenring wird baulich deutlich mit einem Bord von 4 cm Höhe von der Kreisfahrbahn abgesetzt und mit Granitgroßsteinpflaster befestigt, so dass ein Befahren durch Pkw verhindert wird.

 

Taktile Leitelemente

 

Als Orientierungshilfe für blinde und sehbehinderte Menschen werden für eine weitreichende barrierefreie Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums Bodenindikatoren vorgesehen.

Dies sind Bodenelemente mit einem hohen taktilen, akustischen und visuellen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag.

Diese werden mit Rippenplatten, Noppenplatten und farbigen Begleitplatten ausgeführt und leiten und führen sehbehinderte Mensch an Fußngerüberwegen und Bushaltestellen.

In der Mittelinsel des Interims-ZOB werden bei den sechs Haltestellen die Einstiegspositionen mit taktilen Feldern gekennzeichnet. Die Übergänge über die Busfahrbahnen werden im Randbereich mit Richtungsfeldern angezeigt. Auch die Haltestellen in der Maximilianstraße werden mit Einstiegsfeldern aus taktilen Platten ausgestattet.

 

Sonderbordsteine

 

In den Haltestellenbereichen der Mittelinsel des Interims-ZOB und in der Maximilianstraße werden die Bordsteinkanten mittels Profilstein "Kasseler Sonderbord" ausgebildet.

Er stellt eine besondere Anfahrhilfe dar und ermöglicht eine Spurführung mit Selbstlenkungseffekt und führt die Busse sicher und direkt an die Haltestellen.

Einstieg und Ausstieg sind damit deutlich leichter, da der horizontale wie vertikale Abstand (Spaltmaß) zwischen Fahrzeugen und Haltestelle ideal reduziert sind.

Der Fahrgastwechsel wird vereinfacht und beschleunigt damit nachweislich die Verweildauer der Fahrzeuge an der Haltestelle.

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird attraktiver und sicherer für alle Fahrgäste. Sehbehinderte Fahrgäste werden durch die strukturierte, ertastbare Oberfläche sicher geführt, da diese die Begrenzung zur Fahrbahn hin markiert.

Die breite und rautenförmig genoppte Trittfche erhöht die Trittsicherheit und bietet eine optimale Abgrenzung zur Fahrbahn.

 

Barrierefreie Querungsstellen

 

Die Überquerungsfurten an der Kreuzung Ernst-Reuter-Platz und Maximilianstraße, sowie der Fußngerübergang in der D.-Martin-Luther-Straße werden im Ausbaubereich als gesicherte Querungsstellen mittels Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen durch akustischen Signalgeber, sowie durch Bodenindikatoren ausgebildet.

Die so gesicherten fußufigen Querungsstellen werden als gemeinsame Querungsstellen mit 3 cm Bordhöhe ausgebildet. Die gewählte Bordsteinhöhe stellt dabei einen Kompromiss aus taktiler Erkennbarkeit zum einen und sicherer Überrollbarkeit zum anderen dar. Der Kompromiss zwischen den Ansprüchen blinder und sehbehinderter Menschen, die eine Querungsstelle eindeutig erkennen müssen und den Bedürfnissen von Rollstuhl- bzw. Rollatornutzern für die hohe Borde die Querung erschweren bzw. verhindern, scheint annehmbar.

Als Ergänzung zur barrierefreien Zuhrung und Auffindbarkeit werden bei den geplanten Querungsanlagen 90 cm breite Aufmerksamkeitsstreifen mit Noppenstrukur in Kombination mit flankierenden Farbsteinen und 60 cm tiefe Richtungsfelder mit Rippenplatten an den abgesenkten Bordsteinkanten angelegt.

Im südlichen Bereich des Interims-ZOB wird ein gesicherter Fußngerüberweg (Zebrastreifen) zwischen dem Alleenbereich und der Warteinsel ausgeführt.

Die Ausgestaltung der Bodenindikatoren sind den Plananlagen zu entnehmen.

Die grundsätzliche Gestaltungsform und Materialwahl der öffentlichen Verkehrsräume bedient sich an dem in der Stadt Regensburg üblichen und  bei vergleichbaren Maßnahmen bereits bestätigten Ausbaustandards.

 

Beleuchtung

 

Der Interims-ZOB und der gesamte Ausbaubereich werden mit einer neuen Straßenbeleuchtung in LED-Technik ausgestattet.

Die heutigen Überspannungsleuchten in der Maximilianstraße mit freien Drahtzuleitungen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und werden im Zuge der Baumaßnahme durch Mastleuchten und Erdverkabelung ersetzt.

Der Kreisverkehr im Bereich des Ernst-Reuter-Platzes und der Interims-ZOB werden mit Mastleuchten mit hohen Leuchtpunkthöhen ausgeleuchtet.

Auch die Alleenwege werden mit einer Beleuchtung ausgestattet.

 

Ableitung des Niederschlagswassers

 

Die Fußwegeflächen im Bereich der Grünanlage werden größtenteils über die angrenzenden Grünflächen entwässert.

Das Niederschlagswasser, das auf den Überdachungen im Bereich der Mittelinsel auftritt, wird über Sickerschächte ins Erdreich abgeleitet.

Die Busfahrbahnen, Haltestellenbereiche und Busparkplätze im Zentralen Omnibusbahnhof werden über Straßenabläufe und einer Schlitzrinne entwässert.

In einem Stauraumkanal wird das Niederschlagswasser gesammelt und über eine Drossel in den Hauptsammelkanal im Bereich des Ernst-Reuter-Platzes geleitet.

Dabei wird der bestehende nördliche Hausanschluss des Kepler-Areals weiterverwendet.

Die öffentlichen Verkehrsflächen werden über Entwässerungsrinnen und Straßenabläufe entwässert. Das Oberflächenwasser wird über die bestehenden Mischwasserkanäle abgeführt.

 

Öffentliche Toilettenanlage

 

Im Zuge der Vorplanungen zum Interims-ZOB wurde die Verwaltung beauftragt, eine öffentliche sanitäre Anlage für die Kunden des Stadt- und Regionalbusverkehrs und die Nutzer des Stadtraums zu errichten.

 

Die öffentliche sanitäre Anlage soll nachfolgende Funktionen erfüllen:

- einfacher Zugang (Zahlung mit Bargeld/ Karten, App-System)

- Barrierefreiheit

- Vandalismusschutz

- „All gender toilet“

- ausgelegt für eine Nutzungsdauer von 5 bis 8 Jahren

 

Zu berücksichtigen sind weiter:

- techn. Anforderungen (u. a. Trinkwasserverordnung)

- „Drogenproblematik“ im Bahnhofsumfeld

- geringer Reinigungsaufwand, insb. Eingrenzung Personalkosten

- verhältnismäßiger Kostenrahmen (Interims-Maßnahme)

 

Die Anlage soll primär dem Vorhaben Interims-ZOB bzw. den Nutzern des Stadt- und Regionalbusverkehrs dienen und ist demnach in direkter Nähe zu den Haltestellenbereichen, vor allem der Mittelinsel des Stadtbusverkehrs, zu errichten.

Geeignet ist hierbei der westliche Zugang zu den Stadtbushaltestellen (Mittelinsel), welcher im Bereich des Gehweges des Alleengürtels liegt. Hier kann auf eine ausreichend große sowie bereits versiegelte Fläche zurückgegriffen werden. Zudem ist der Standort optimal zu allen zentralen Haltestellenbereichen gelegen und barrierefrei erreichbar.

r das anfallende Abwasser wird ein Kanalanschluss im Bereich des Alleefußweges Richtung Ernst-Reuter-Platz gebaut, der dort über einen Übergabeschacht in das öffentliche städtische Kanalnetz eingeleitet wird.

Ein Wasser- und Stromanschluss werden bei der REWAG beantragt.

Der Kostenberechnung wird ein Modulares System (Citytoilette)  zugrunde gelegt. Es wird zudem von einer regelmäßigen Reinigung durch ein externes Reinigungsunternehmen ausgegangen.

Die Öffnungszeiten werden, orientiert an den ÖPNV-Fahrplänen, werktags von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr (inkl. samstags) und sonn- und feiertags von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr angenommen.

 

Polizeiliche Videoüberwachung

 

Die Polizei beabsichtigt, den gesamten Interims-ZOB mit einer Videoüberwachung auszustatten.  

 

4.3 Ausstattung der Bushaltestellen

 

Bushaltestellen in der Maximilianstraße

 

Die Haltestellen in der Maximilianstraße werden als barrierefreie Standardhaltestellen mit Standardwartehallen geplant.

 

Ausstattung der Mittelinsel

 

r die Mittelinsel sollen drei große Überdachungen zum Tragen kommen, um den Fahrgast auf dieser Fläche vor Witterungseinflüssen zu schützen und die Wartezeit so angenehm wie möglich zu gestalten.

r eine spätere Wiederverwendung wird die Konstruktion aus Stahl ausgeführt, die einen leichten Ab- und Wiederaufbau ermöglichen soll. Die Dacheindeckung wird aus Verbundsicherheitsglas geplant, mit abwechselnder Tönung, um den Fahrgast vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.

Um dem Fahrgast trockenen Fußes den Einstieg in den Bus zu erleichtern, werden die drei Überdachungen eine Höhe von ca. 4,20 m aufweisen, so dass der Bus direkt heranfahren kann (Bushöhe etwa 3,50 m mit Aufbau).

 

r jede Überdachung ist jeweils eine Dynamische Fahrgast Information (DFI) angedacht, mit zusätzlicher Beschilderung, um eine einfache Orientierung abzubilden. Dabei stehen den Fahrgästen auch wahlweise die Informationen in akustischer Form zur Verfügung. Sitzbänke, Beleuchtung und Mülleimer gehören zur Standardausführung. Die Überwachungskameras sind Teil des Sicherheitskonzepts.

 

Die REWAG sieht im südlichen Bereich eine Trafostation vor, damit eine Elektrifizierung möglich ist. Die Stadt wird zu möglichen Standorten für Ladesäulen Leerrohre vorsehen.

 

Die Planung und die Herstellung der Ausstattung der Bushaltestellen übernimmt die das Stadtwerk Regensburg GmbH (dSWR) bzw. die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH (SMO) in Abstimmung mit der Stadt Regensburg.

 

Der mit Wirkung zum 01.12.2019 für die Dauer von zehn Jahren erteilte öffentliche Dienstleistungsauftrag ‚Stadtverkehr an die SMO (Stadtratsbeschluss vom 26.09.2019 - VO/19/15825/61) regelt u.a. auch die Zuständigkeiten der SMO für den Interims-ZOB, insbesondere auch die Herstellung der für den Betrieb erforderlichen Einrichtungen.

Die SMO betreibt den durch die Stadt Regensburg zu errichtenden Interims-ZOB als Übergangslösung zur Abwicklung des Busverkehrs. Der Betrieb umfasst auch die Herstellung der für den Busbetrieb erforderlichen Einrichtungen (wie dynamische Fahrgastinformation, Witterungsschutz (Überdachungen) und weitere Ausstattung der Haltestellen (u.a. Möblierung, Mülleimer etc.) im Bereich der Haltestellenanlage sowie die Errichtung der E-Bus-Ladeinfrastruktur und die Errichtung und den Betrieb sanitärer Anlagen für Mitarbeiter/innen der Busunternehmen, die im Stadt- und Regionalverkehr Leistungen erbringen. Mit dem Betrieb des Interims-ZOB geht auch die Verkehrssicherungspflicht für Teilflächen der Anlage auf die SMO über.

Die Einzelheiten der von Stadt und SMO sicherzustellenden Aufgaben sind vor Inbetriebnahme noch gesondert mit der SMO zu regeln.

 

 

5. Herstellung und Betrieb

 

Nach Abbruch der Gebäude des Kepler Areals wird der Stadt Regensburg vertragsgemäß eine Baugrube übergeben. Für den Bau des geplanten Interims ZOBs ist die Verfüllung der Baugrube notwendig. Für die Verfüllung der Baugrube sind ca. 25.000 m³ Auffüllmaterial erforderlich.

Um die Verfüllung der Baugrube ressourcenschonend, nachhaltig sowie wirtschaftlich zu gestalten, wurden kostenneutrale Auffüllmaterialien organisiert. Einerseits werden die durch den Abbruch gewonnenen und unbelastete Massen wiederverfüllt und andererseits werden vom Staatlichen Bauamt Regensburg unbelastete Massen aus dem B 16 Ausbau kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das restliche Massendefizit wird voraussichtlich aus der Baufeldfreimachung Neuer Technischer Bereich ausgeglichen.

 

Die erforderlichen Straßen- und Tiefbauarbeiten inklusive der Haltestellenanlage und Herstellung der öffentlichen sanitären Anlage werden durch die Stadt nach Baufeldfreimachung und Auffüllung durchgeführt.

 

Die erforderlichen Flächen stehen (im Erbbauecht) zur Verfügung.

 

Die für den Busbetrieb erforderlichen Einrichtungen werden durch das dSWR / SMO vorgenommen.

 

 

Der Abschluss der Baumaßnahme und die Inbetriebnahme des Interims-ZOB sind für Dezember 2021 beabsichtigt.

 

 

6. Kosten und Finanzierung sowie Haushaltsmittel:

 

 

Die Kosten des Gesamtvorhabens gliedern sich nach Abschluss der abgestimmten Entwurfsplanung auf Basis der Kostenberechnungen des Tiefbauamtes bzw. der dSWR / SMO wie folgt auf:

 

Position

vsl. Kosten

 - brutto -

Mittel

 - gem. IP (aktuell) -

 

 

 

Auffüllung ‚Stadt

400 T€

3.400 T€

zzgl. MB   + 600 T€

 

 

Anteil ‚Stadt

3.600 T€

 

 

 

Anteil ‚dSWR / SMO

 - Erstattung durch ‚Stadt -

1.550 T€

(netto   ~ 1.300 T€)

1.500 T€

zzgl. MB   + 50 T€

 

 

 

Gesamt

5.550 T€

5.550 T€

 

 

Die Stadt trägt (mittelbar) auch den Investitionsaufwand der dSWR / SMO für die Anlagenteile, die diese in eigenen Zuständigkeit realisieren.

Der Umfang und die Höhe des ausgleichsfähigen Betrages (einschl. der Abklärung, ob netto oder brutto Betrag) wird gemäß dem o.g. öffentlichen Dienstleistungsauftrag durch Spitzabrechnung ermittelt und voraussichtlich in Form einer INVEST-Kapitaleinlage erstattet.

 

 

Eine teilweise Finanzierung des Gesamtvorhabens durch den Freistaates Bayern aus Mitteln der Luftreinhaltung ist grds. mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bzw. der Regierung der Oberpfalz abgeklärt und dem Grunde nach in Aussicht gestellt.

Die Beantragung der Zuwendungen wird zeitnah durch die Stadt bzw. die dSWR / SMO in die Wege geleitet.

 

 

Die erforderlichen Mittel für den Bau des Interims-ZOB sind im Investitionsprogramm 2019 2023 der Stadt im UA 7920/01 „Neuerrichtung ‚Zentraler Omnibusbahnhof einschl. Interims-ZOB als Provisorium“ bei den HhSt. 1.7920.95819 und 1.7920.98519 derzeit nur teilweise berücksichtigt bzw. verfügbar.

Insgesamt stehen z.Zt. Haushaltsmittel i.H.v. insgesamt rd. 4.900 T€ zur Verfügung; davon für den Anteil der ‚Stadt (HhSt. 1.7920.95819) rd. 3.400 T€ und für den Anteil der ‚dSWR / SMO (HhSt. 1.7920.98519) rd. 1.500 T€.

 

 

Um die (teilweise) Einleitung der Vergabeverfahren (bereits in 2020) zu ermöglichen bzw. zur haushaltsmäßigen Absicherung des Mehrbedarfs, wären überplanmäßige Mittelbereitstellungen (MB) als Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 600 T€ bei HhSt. 1.7920.95819 und i.H.v. 50 T€ bei HhSt. 1.7920.98519 erforderlich.

 

Die Deckung der v.g. Mittelbereitstellungen könnte im Haushaltsjahr 2020 jeweils durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung im UA 6368/02 auf der HhSt. 1.6368.9512 Neubau „Rad-/Gehweg 'Holzgartensteg'“ erfolgen.

 

Diese Mittelbereitstellungen werden im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms 2020 2024 (einschl. Nachtragshaushaltsplan 2020) innerhalb des angepassten Investitionsgesamtvolumens abgelöst.

 

Dieser Mehrbedarf i.H.v. insgesamt 650 T€ (= 5.550 T€ - 4.900 T€) kann durch Minderbedarfe (u.a. wg. günstigerer Abrechnung dieser Maßnahmen) bei UA 6408/14 HhSt. 1.6408.95014 „Neugestaltung ‚Wahlenstraße‘“ mit 175 T€ und bei UA 6446/00 HhSt. 1.6446.9500/9510 Ersatz-Neubau ‚Osthafenstraße einschl. Hafenbrücken‘“ mit 475 T€ ausgeglichen werden.

 

 

r den Kostenanteil der dSWR / SMO (einschl. E-Bus-Ladeinfrastruktur) mit insgesamt vsl. rd. 1.300 T€ (netto) liegt grundsätzlich ein entsprechender Beschluss des Aufsichtsrates vor.

Dieser Kostenanteil der dSWR / SMO ist im Wirtschaftsplan (mit Finanz- und Investitionsplan) 2020 mit rd. 900 T€ (netto) berücksichtigt; die Anpassung bzw. die Einstellung der weiteren Mittel von rd. 400 T€ (netto) erfolgt im Rahmen der Fortschreibung zum Wirtschaftsplan (mit Finanz- und Investitionsplan) 2021.

 

 

 


Der Ferienausschuss beschließt:

 

1. Der Neubau eines Interims-ZOB erfolgt nach Maßgabe der Sachverhaltsdarstellung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

2. Die Stadt erstattet der das Stadtwerk Regensburg GmbH bzw. der das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags und der Sachverhaltsdarstellung den Investitionsaufwand für die Teile, die diese in eigener Zuständigkeit realisieren.
Die Verwaltung wird ermächtigt weitere Einzelheiten festzulegen und bei Bedarf entsprechende ergänzende Vereinbarungen abzuschließen.

 

3. Auf den Haushaltsstellen 1.7920.95819/98519 „Errichtung ‚Interims-ZOB‘ – Anteil ‚Stadt‘ bzw. Anteil ‚dSWR / SMO‘“ werden überplanmäßige Mittel als Verpflichtungsermächtigungen gem. Art. 67 GO i.H.v. insgesamt 650.000 € bereitgestellt; die Deckung erfolgt jeweils durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle 1.6368.9512.

 


Anlagen:

Anlage 1   Lageplan InterimsZOB

Anlage 2   Schnitt A-A

Anlage 3   Schnitt B-B

Anlage 4   Mittelinsel mit Überdachung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1IZOBLageplanA3 (792 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Quer31 A3 (668 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Quer32 A3 (573 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 A3 (6534 KB)