Vorlage - VO/20/16716/61  

 
 
Betreff: 79. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kleinfeld
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
17.06.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Anlass der Flächennutzungsplanänderung 
 

Kleingartenanlagen bieten die Möglichkeit zu wohnungsnaher Erholung, Entspannung und Nahrungsmittelproduktion. Neben der Erholungsfunktion erfüllen Kleingartenanlagen wichtige soziale, ökologische und stadtgliedernde Funktionen. Ausgelöst durch den stetigen Wohnungsbau in den letzten Jahren besteht in Regensburg weiterhin ein Bedarf an Flächen für Kleingartenanlagen. Dies vermehrt vor dem Hintergrund der überwiegenden Realisierung von Geschosswohnungsbau. In Burgweinting besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die bestehende Kleingartenanlage weitere Flächen für eine benötigte Kleingartenanlage auszuweisen.

 

2. Bestandssituation 
 

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan vom 31.01.1983 (Stand einschließlich der 67. Änderung vom 02.09.2019) ist der Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Bereich wird aktuell auch landwirtschaftlich genutzt. Östlich angrenzend befindet sich die Kleingartenanlage Kleinfeld.

 

3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 
 

Mit der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes sollen aktuell in landwirtschaftlicher Nutzung befindliche Flächen langfristig planerisch umgewidmet werden, um bei Bedarf in Verbindung mit der bestehenden Kleingartenanlage weitere Kleingartenparzellen im Rahmen des Bauordnungsrechtes ausweisen zu können.

 

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

1. Für das Gebiet nordwestlich der Kleingartenanlage Kleinfeld ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 17.06.2020, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

2. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der beiliegende Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 17.06.2020, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen. 

 

3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 


Anlagen:

 

Lageplan

Vorentwurf zur  79. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kleinfeld

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 79 FNP Änderung_Lageplan (397 KB)    
Anlage 2 2 79 FNP Änderung_Vorentwurf (508 KB)