Vorlage - VO/20/16735/70  

 
 
Betreff: Fahrzeug- und Gerätebeschaffung 2020 - Änderung des Maßnahmenbeschlusses vom 01.10.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
17.06.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Mit Beschluss vom 01.10.2019 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen u. a. die Beschaffung eines rein elektrisch angetriebenen Müllsammelfahrzeugs für die kostenrechnende Einrichtung „llabfuhr“ des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark beschlossen. Für die Beschaffung des Lastkraftwagens, der das Müllfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen R ST 7804, Baujahr 2010 ersetzen soll, hat der Ausschuss Haushaltsmittel in Höhe von 455.000,00 € genehmigt.

 

Gemäß Hinweis des Bundesministeriums für Verkehr und digitaler Infrastruktur ist die Beschaffung energieeffizienter und CO2-armer schwerer Nutzfahrzeuge grundsätzlich förderfähig; allerdings ist bislang kein Förderaufruf, der die Antragstellung ermöglichen würde, veröffentlicht worden. Deshalb wird von der Beschaffung eines rein elektrisch angetriebenen Müllsammelfahrzeugs abgesehen. An dessen Stelle soll ein Müllsammelfahrzeug mit herkömmlicher Motorentechnik beschafft werden. Die Kosten werden sich auf etwa 250.000 € belaufen. Um sicher zu stellen, dass das Ersatzfahrzeug zeitgerecht zum Einsatz gelangt, kann nicht mehr länger auf die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen, gewartet werden, zumal nicht feststeht, in welcher Höhe sie überhaupt gewährt werden.

 

Der Maßnahmenbeschluss vom 01.10.2019 sieht zudem vor, im laufenden Jahr Ersatz für die Hubarbeitsbühne mit dem amtlichen Kennzeichen R FU 905, Baujahr 2008, die von Mitarbeitern der Lichtzeichenanlagengruppe des Amtes für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr genutzt wird, zu beschaffen. Diese Entscheidung ist auf Grundlage des von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) vorgegebenen Richtwertes für die Einsatzdauer von 12 Jahren für derartige Fahrzeuge getroffen worden. Nun hat sich jedoch gezeigt, dass sich das Fahrzeug noch in einem außerordentlich guten Zustand befindet, so dass die Ersatzbeschaffung ins Jahr 2024 verschoben werden kann.

 

Nachdem die für die genannten Beschaffungen notwendigen Mittel im Investitionsprogramm 2019 2023 im UA 7701/00 und UA 6751/00 sowie UA 6300/07 vorgesehen sind, wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vorgeschlagen, die oben genannten Änderung der Beschaffungsmaßnahmen zu beschließen.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vom 01.10.2019 (VO/19/15854/70) getroffenen Entscheidungen werden folgendermaßen geändert:

 

1.  Das Ersatzfahrzeug für das Müllfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen R ST 7804, das als rein elektrisch angetriebener Lkw beschafft werden sollte, wird als Lkw mit herkömmlicher Motorentechnik beschafft.

 

2.  Die Ersatzbeschaffung für die Hubarbeitsbühne mit dem amtlichen Kennzeichen

 R FU 905, die für das Jahr 2020 vorgesehen war, wird ins Jahr 2024 verschoben.