Vorlage - VO/20/16821/44  

 
 
Betreff: Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg; Änderung der Besichtigungsentgelte und weitere Änderungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Dersch
Federführend:Museen der Stadt Regensburg   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss
01.07.2020 
Öffentliche Sitzung des Kulturausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
23.07.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen geändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg
23.07.2020 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die letzte Änderung der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen erfolgte zum 01.01.2013, die letzte Anpassung der Entgeltordnung für die Museen der Stadt Regensburg zum 01.01.2003.

Der Ferienausschuss des Stadtrats beschloss am 02.04.2020, die Museen mit der Überarbeitung der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzungen der Museen der Stadt Regensburg zu betrauen. 

 

Es soll Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Jahren sowie SchülerInnen im Klassenverband und Studierenden bis zu 30 Jahren freier Eintritt im Historischen Museum und generell freier Eintritt für alle Besucher der Städtischen Galerie im Leeren Beutel gewährt werden.

 

Nachdem im Museum des Hauses der Bayerischen Geschichte in Regensburg Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler im Klassenverband sowie Studierende bis zu 30 Jahren generell freien Eintritt genießen, sind das Historische Museum und die Städtische Galerie im Leeren Beutel mit Eintrittspreisen von 2,50 €r Schüler im Klassenverband, die von außerhalb Regensburgs kommen, gegenüber dem Museum der Bayerischen Geschichte nicht konkurrenzfähig. Da der Besuch außerschulischer Lernorte in den bayerischen Lehrplänen reduziert wurde und Orte mit freiem Eintritt von den Lehrkräften naturgemäß bevorzugt werden, hat dies Konsequenzen für die Besucherzahlen der Museen der Stadt Regensburg. Die Teilhabe am Kulturleben der Stadt wird im Vergleich zu jener des Staates dadurch erschwert. Die Ungleichbehandlung von Regensburger Schulen und Schulen aus dem Landkreis wie anderen Regionen ist nicht gerechtfertigt. Sie benachteiligt BesucherInnen von außerhalb Regensburgs.

 

In der Städtischen Galerie im Leeren Beutel beliefen sich die gesamten Einnahmen durch die Eintrittsgelder im Zeitraum von 2015 bis 2019 durchschnittlich auf 9.373,00 € pro Jahr.

 

Im Historischen Museum würden durch einen freien Eintritt für SchülerInnen

im Schnitt pro Jahr knapp 6.000,00 € Einnahmen entfallen. Der Wegfall der Einnahmen für alle Personen bis zu 18 Jahren sowie Studierende bis zu 30 Jahren (außer SchülerInnen von auswärts im Klassenverbund) würde nach einer Schätzung der Gesamtzahl dieser Personengruppen, die innerhalb des reduzierten Eintritts nicht separat erfasst werden, am Eintrittsaufkommen im Durchschnitt pro Jahr 7.750,00 € betragen. Geschätzt würden demnach pro Jahr im Historischen Museum bei generell freiem Eintritt für SchülerInnen und Studierende bis zu 30 Jahren durchschnittlich knapp 14.000,00 € an den gesamten Einnahmen fehlen.

 

Gesamt würden somit bei den Museen der Stadt geschätzt im Durchschnitt pro Jahr knapp 23.000,00 € an Eintrittsgeldern wegfallen.

 

Das Familienticket wird für das Historische Museum und die Städtische Galerie sowie als Verbundkarte zum einmaligen Besuch von vier Museen ersatzlos gestrichen, da diese Karten aufgrund des freien Eintritts für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren künftig überflüssig sind.

 

Da die Dauerausstellung im document Keplerhaus modernisiert wird, sollen für dieses Haus die bisherigen Besichtigungsentgelte bis zum Abschluss der Modernisierung beibehalten werden. Die Besichtigung der documente Reichstag, Neupfarrplatz und Schnupftabakfabrik ist ausschließlich mit Führungen möglich; die bisherigen Preise und Konditionen werden beibehalten.

 

Die Entgelte für die Bereitstellung von Abbildungen und für Reproduktionen werden aktualisiert und vereinheitlicht. 2018 nahmen die Museen 650,00 €r die Bereitstellung von Abbildungen und für Reproduktionsentgelte ein, 2019 355,00 €. Die Beträge schwanken entsprechend der Nachfrage. 

 

Die Aktualisierung der Entgelte für die Bereitstellung von Abbildungen und r Reproduktionen erfordert Veränderungen von § 11 und § 13 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen, in denen zudem in § 1 die Bezeichnungen aktualisiert wurden und in § 7 der Zusatz über die Beschlussfassung bei Leihgaben aus terminlich praktischen wie formalen Gründen gestrichen wurde.

 

 

 

 

Anlagen:

- 1. Entwurf zur Änderung der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg

- 2. Synopse der geänderten Abschnitte der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg

 


 

Der Kulturausschuss und der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfehlen / der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg setzt die Entgelte der Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs vom 12.06.2020, der einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, ab 01.09.2020 im Wege einer Änderung neu fest.

Zudem werden das Inhaltsverzeichnis und die §§ 1, 7 Abs. 2 und 5, 11, 13 und 15 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg neu festgesetzt.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Museen Allgemeine Bedingungen Anlage 1 (278 KB)    
Anlage 2 2 Museen Allgemeine Bedingungen Anlage 2 (442 KB)