Vorlage - VO/20/17016/77  

 
 
Betreff: Festlegung des Zeitraums für die Briefwahl der Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Integration und Migration   
Beratungsfolge:
Ferienausschuss Entscheidung
25.08.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ferienausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Gemäß § 4 Abs. 10 der Satzung der Stadt Regensburg für den Integrationsbeirat (Integrationsbeiratssatzung - IBS) beträgt die Amtszeit des Integrationsbeirats in der Regel sechs Jahre und orientiert sich an der Amtszeit des Stadtrats. Die aktuell laufende erste Amtszeit des Integrationsbeirats begann mit der Berufung der stimmberechtigten Mitglieder durch den Stadtrat am 18.12.2014.

 

Gemäß § 2 Abs. 3 der Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO) soll der entsprechende Briefwahlzeitraum im Herbst des Jahres liegen, in dem die Stadtratswahl durchgeführt wird. Nach § 2 Abs. 2 IBWO erfolgt die Briefwahl über einen Zeitraum von mindestens drei Wochen, der spätestens drei Monate vor dessen Ende durch den Stadtrat festgesetzt und von der Wahlleiterin / vom Wahlleiter bekanntgemacht wird. Die letzte Wahl der Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer fand vom 07.11.2014 bis 28.11.2014 statt.

 

Turnusgemäß würde demnach die Wahl der Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg im November 2020 stattfinden. Allerdings wäre in diesem Fall, aufgrund der diesmal späteren Festlegung des Briefwahlzeitraums (2014 wurde dieser Ende Juli vom Stadtrat festgelegt), die Frist für die Zusammenstellung und Einreichung der Wahlvorschläge um einen Monat verkürzt. Faktisch hätten interessierte Ausländerinnen und Ausländer ab Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Amtsblatt nur etwa vier Wochen Zeit, ihre Vorschläge beim Wahlamt einzureichen. Mindestens eine dieser Wochen würde sich zusätzlich mit den Sommerferien überschneiden.

 

Aufgrund dieser Umstände und auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitsgruppe Neuwahl des Integrationsbeirats wird deshalb der Briefwahlzeitraum für die anstehende Neuwahl der Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg ausnahmsweise in den Januar 2021 verlegt.

 


 

Der Ferienausschuss beschließt:

 

Der Zeitraum für die Durchführung der Briefwahl gemäß § 2 Abs. 2 der Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO) beginnt spätestens am 18.01.2021 und endet mit Ablauf des 07.02.2021.