Sachverhalt:
Bisherige Befassung des Stadtrats 18.09.2018, VO/18/14587/65: Planungsbeschluss zum Grieser Steg.
Anlass
1. Ausgangslage
Die Lebensdauer des Grieser Stegs geht auf absehbare Zeit dem Ende entgegen. Die Brücke ist eine Behelfsbrücke aus dem Jahr 1947. Verschiedene Bauteile sind stark korrodiert. Ersatzteile gibt es nicht mehr und sind auch nicht wirtschaftlich herstellbar. Eine zustandsbedingte Sperrung der für Fußgänger und Radfahrer sehr wichtigen Brücke soll unbedingt vermieden werden.
Es muss daher zügig mit den Planungen begonnen werden, um rechtzeitig einen Neubau beginnen zu können.
Derzeit läuft auch die Planung für den Hochwasserschutz (HWS) des Unteren Wöhrds. Die Planungen für HWS und Grieser Steg müssen aufeinander abgestimmt werden. Das HWS-Projekt geht derzeit von einer Bauzeit von 2025 bis 2028 aus.
2. Ursprünglich vorgesehenes Verfahren Die Planungen für den Neubau des Grieser Stegs sollen zeitnah begonnen werden. Die aktuelle Beschlusslage (VO/18/14587/65 vom 18.09.2018) sieht vor, das Auswahlverfahren zur Ermittlung des Planungsbüros analog zum Verfahren des Holzgartenstegs ablaufen zu lassen:
In der Machbarkeitsuntersuchung vom 01.06.2018 wurden mögliche Planungsansätze für den Grieser Steg betrachtet. Im Ergebnis wurden drei Möglichkeiten für den statischen Planungsansatz in Erwägung gezogen: zum ersten eine Deckbrücke (hier liegt das statische Tragwerk grundsätzlich unter der Fahrbahn, nur Absturzsicherungen ragen über die Fahrbahn hinaus), zum zweiten eine Trogbrücke (ähnlich dem Bestand) oder zum dritten eine Lösung mit Pylon auf der Nordseite. Lösungen als Bogenbrücke oder mit Pylon auf der Jahninsel wurden verworfen.
In der an die Machbarkeitsuntersuchung anschließenden Abstimmung mit dem Welterbe-Steuerungskomitee wurden Lösungen mit Pylon insgesamt ausgeschlossen.
Damit verbleiben noch Deckbrücke und Trogbrücke bzw. vergleichbare Tragwerke als mögliche Ansätze.
3. Aktuelle Situation (Covid-19-Pandemie) Aufgrund der derzeitigen Covid-19-Pandemie bestehen verschiedene Kontaktbeschränkungen und Verbote von größeren Veranstaltungen. Zum einen ist ein Ende dieser Beschränkungen derzeit nicht absehbar. Zum anderen kann sich die Pandemie-Situation auch wieder verschlechtern, so dass erneute Einschränkungen möglich sind.
Öffentliche Veranstaltungen mit den Bürgerinnen und Bürgern können derzeit nur in sehr beschränktem Rahmen stattfinden.
Natürlich sind auch Kolloquium und Preisgerichtssitzungen eines Planungswettbewerbs in der bisherigen und allgemein üblichen Form unter Covid-19-Bedingungen nicht möglich. Lediglich unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsregeln können Preisgerichtssitzungen und auch öffentliche Ausstellungen abgehalten werden.
4. Vorschlag für alternatives Verfahren Die Verwaltung schlägt vor, statt eines Planungswettbewerbs ein europaweites „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen“ durchzuführen. Der Ablauf wäre folgender:
Die Wertung kann hierbei hauptsächlich verwaltungsintern ablaufen. Externe Berater (zum Beispiel Wasserwirtschaftsamt, Denkmalpflege) können einzeln oder in kleinen Gruppen die Beiträge begutachten und bewerten.
Über die Zusammensetzung des beratenden und entscheidenden Gremiums gibt es keine Vorgaben wie im Planungswettbewerb. Das Beratungs- und Entscheidungsgremium ist deutlich kleiner als bei einem Planungswettbewerb. Die Abwicklung des Verfahrens wäre einfacher.
5. Einbindung der Öffentlichkeit
Bei dem jetzt vorgeschlagenen Verfahren ist nur vor Beginn des Vergabeverfahrens eine Beteiligung der Öffentlichkeit möglich.
Die Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe soll im Internet und/oder über Printmedien veröffentlicht werden. Große Versammlungen können so vermieden werden. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Hinweise zum Planungsgegenstand vorzubringen. Diese Hinweise werden durch die Verwaltung bewertet. Konstruktive Hinweise und Einwände werden in die Aufgabenstellung aufgenommen.
Nach Abschluss der Bürgerbeteiligung wird das geplante Verfahren im EU-Supplement veröffentlicht und durchgeführt. Eine weitere Bürgerbeteiligung nach der Veröffentlichung ist nicht mehr möglich. Durch Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses, den ausgewählten Bieter zu beauftragen, wird das Vergabeverfahren abgeschlossen. Eine Veröffentlichung erfolgt anschließend nur im vergaberechtlichen Rahmen im EU-Supplement. Eine spätere Bürgerbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bleibt davon unberührt.
6. Kerninhalte der Planungsaufgabe In der Aufgabenstellung für die Planer mit zugehörigem Planungsumgriff (Anlage) wird zuerst die örtliche Situation beschrieben. Im Anschluss werden die Ziele hinsichtlich Städtebau und Stadtgestaltung, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Landschaftspflege, Umweltschutz und Verkehr genannt sowie konstruktive Anforderungen an die Brücke definiert. Dabei werden zum Beispiel auch Hochwasserschutz, Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit berücksichtigt. Besonderes Augenmerk ist vom Planer auf die Anschlussbereiche der neuen Brücke an den Bestand zu richten. Gegebenenfalls ist die Proskestraße planerisch anzupassen. Auf der Nordseite ist eine übersichtliche und verkehrssichere Lösung für den Anschluss an die Wege in der Grünanlage und die Andreasstraße zu finden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass nach einem Bau des Holzgartenstegs hier deutlich mehr Radfahrerverkehr auftreten wird.
7. Weiteres Vorgehen a) Die Beschreibung der planerischen Aufgabenstellung liegt bei und wird durch den vorliegenden Beschluss freigegeben.
b) Durchführen der Bürgerbeteiligung. Ergebnisse fließen in die endgültige Aufgabenstellung für das Vergabeverfahren ein.
c) Durchführung des Vergabeverfahrens
d) Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses, den ausgewählten Bieter zu beauftragen und anschließende Veröffentlichung des Namens des Beauftragten im EU-Supplement.
e) Eine Information der Öffentlichkeit kann erst wieder im Zuge der Genehmigung des Bauvorhabens erfolgen. Zu beachten ist jedoch, dass wesentliche Änderungen des Auftrages zu einem neuen Vergabeverfahren führen. Aus diesem Grund muss die Bürgerbeteiligung im Vorfeld sehr umfassend und möglichst abschließend durchgeführt werden.
Der Ausschuss beschließt:
Anlagen: Anlage 1: Beschreibung der Planungsaufgabe Anlage 2: Planungsumgriff
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