Vorlage - VO/20/17060/20  

 
 
Betreff: Freigabe der freiwilligen Leistungen für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
30.09.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
08.10.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt: 

 

Die mit dem Stammhaushaltsplan 2020 am 21.11.2019 beschlossenen freiwilligen Leistungen der Stadt Regensburg sind derzeit noch nicht zur Auszahlung freigegeben.

Über die Freigabe hat der Stadtrat in den vergangenen Jahren jeweils im Juli des Jahres entschieden.

 

Bei der Entscheidung über die Freigabe der freiwilligen Leistungen ist u. a. die finanzielle Situation der Stadt Regensburg zu berücksichtigen.

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie zeichnet sich eine zunehmende Verschlechterung der Finanzsituation ab, insbesondere durch Rückgänge bei den Einnahmen und nicht geplanten zusätzlichen Ausgaben.

Hinsichtlich der aktuellen finanziellen Situation wird auf den Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan 2020 verwiesen.

 

Bei der Freigabe der freiwilligen Leistungen im Jahr 2019 wurde bereits auf den deutlichen Rückgang der Gewerbesteuer hingewiesen.

 

Aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation muss eine Freigabe der freiwilligen Leistungen in voller Höhe gut abgewogen und finanzwirtschaftlich als noch vertretbar angesehen werden können.

 

Die freiwilligen Leistungen werden an Dritte gewährt zur Erfüllung von im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken. Die Dritten haben in der derzeitigen Corona-Pandemie wegen Beschränkungen Schwierigkeiten, ihre Ausgaben durch Einnahmen decken und die Finanzierung sicherzustellen zu können. Somit liegt es im Interesse der Stadt, die Zuwendungsempfänger finanziell zu unterstützen und eine Fortführung ihrer Tätigkeiten zu gewährleisten, da ansonsten die Stadt diese zum Teil selber übernehmen müsste.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher trotz der im Vorbericht dargestellten prekären Finanzsituation der Stadt Regensburg - dennoch die Freigabe der freiwilligen Leistungen unter Becksichtigung der Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien in voller Höhe.  

 

Ausgenommen hiervon sind vertraglich gebundene Leistungen, die ca. 53% (rd. 5,5 Mio. €) des Gesamtvolumens der freiwilligen Leistungen im Verwaltungshaushalt ausmachen. Zur Auszahlung der durch Vertrag geregelten freiwilligen Leistungen bedarf es grundsätzlich keines gesonderten Freigabebeschlusses, da sich die Auszahlung nach den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen richtet.

 

Nach Stand Nachtragshaushalt 2020 belaufen sich die freiwilligen Leistungen 2020 im Verwaltungshaushalt auf insgesamt 10,4 Mio. € und im Vermögenshaushalt auf insgesamt 1,4 Mio. €. 

 

 

 


 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die im Haushaltsplan 2020 vorgesehenen freiwilligen Leistungen werden nach Maßgabe der Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien in voller Höhe freigegeben.