Vorlage - VO/20/17087/70  

 
 
Betreff: Überarbeitung Markomannenstraße 3 - Interimsmaßnahme für Umkleideräume - Grundsatzbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
30.09.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
08.10.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

  1. Hintergrund

 

Mit Beschluss vom 21.04.2020 hat der Stadtrat Regensburg die grundsätzliche Vorgehensweise zur Planung und Durchführung der Neuordnung des Standorts für das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark in der Markomannenstraße 3 zur Kenntnis genommen (VO/20/16569/70). Darin wurde dargelegt, dass die Neuordnung in zwei Horizonten erfolgt:

  • kurz- bzw. mittelfristige (innerhalb der nächsten 1 bis 2 Jahre) Umsetzung von Interimslösungen (z.B. neue Spinde gem. Anforderungen zur Schwarz-Weiß-Trennung; Einrichtung von Interims-Container-Lösungen)
  • langfristige Entwicklung/Umsetzung von dauerhaften Lösungen, um den Bedarfen der Stadt Regensburg in 2030 und darüber hinaus gerecht zu werden (Berücksichtigung des aktuellen und zu erwartenden Wachstums)

 

  1. Handlungsbedarf in Bezug auf kurzfristige Interimslösungen

 

Neben den Planungen zur Entwicklung/Umsetzung von dauerhaften Lösungen im Rahmen der Neuordnung gilt es insbesondere in Bezug auf die Arbeitsschutzstandards kurzfristig aktuell bestehende Mängel zu beheben, die seitens des Gewerbeaufsichtsamts seit geraumer Zeit angemahnt werden. Konkret handelt es sich dabei um Vorgaben, die aus der Biostoffverordnung abzuleiten sind. Durch den Umgang mit Biostoffen der Risikogruppe 2 ergeben sich Anforderungen, denen die aktuellen Umkleide- und Duschräume nicht gerecht werden. Konkret lassen sich folgende Punkte anführen, die es im Rahmen einer Interimslösung r die Markomannenstraße 3 kurzfristig zu beheben gilt:

  • keine Möglichkeit zur Darstellung einer Schwarz-Weiß-Anlage (räumliche Trennung zwischen Rein- und Schmutzbereich),
  • Nutzung des Trockenraums nicht mehr möglich, da aufgrund von Platzmangel als Stellfläche für Spinde genutzt,
  • Platzmangel zur Bereitstellung von regelkonformen Spinden,
  • Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Duschmöglichkeiten.
     

In Abstimmung mit der Arbeitssicherheit, der Arbeitsmedizin, dem Gewerbeaufsichtsamt sowie dem örtlichen Personalrat wurden folgende Maßnahmen erarbeitet, die im Rahmen der Interimslösung umgesetzt werden können:

  1. Reaktivierung des Trockenraums im bestehenden Umkleideraum; Entfernen der zusätzlich eingebrachten Spinde, sodass der Raum in seiner ursprünglich dimensionierten Funktionsweise wieder zur Verfügung steht.
  2. Schaffen weiterer Umkleidebereiche durch Umbau des Pausen- und Kantinenraums zu einem zweiten Umkleide- und Duschraum mit dem Ziel, den Anforderungen einer Schwarz-Weiß-Anlage gerecht zu werden.
  3. Beschaffung und Bereitstellung von Containern als Ersatz für den Kantinen- und Pausenraum.

 

  1. Vorgehensweise zur Umsetzung der kurzfristigen Interimslösungen

 

Die beschriebenen kurzfristigen Interimslösungen lassen sich nur im Verbund umsetzen. Erst nach Beschaffung und Bereitstellung der Container als Ersatz für den Kantinen- und Pausenraum kann dieser als zweiter Umkleide- und Duschraum umgebaut werden. Nach dessen Fertigstellung lässt sich der bereits bestehende Umkleideraum auf seine ursprüngliche Dimensionierung zurückführen (Entfernen bzw. Umsetzen von 22 Doppelspinden). Den zweiten Umkleide- und Duschraum gilt es derart zu dimensionieren, dass dieser zum einen die umzusetzenden Spinde aufnehmen kann, zum anderen den steigenden Platzbedarf für zusätzliche Spinde in den kommenden Jahren zumindest in Teilen abfedern kann.

 

Mit der Umsetzung dieser kurzfristigen Interimslösung wird zum einen den Anforderungen der Arbeitsschutzstandards und der Biostoffverordnung Rechnung getragen, zum anderen wird der notwendige Flexibilitäts- und Handlungsspielraum für die Planung und Umsetzung der langfristigen, dauerhaften Lösung geschaffen. Gemäß dem Beschluss vom 21.04.2020 (VO/20/16569/70) wurde zwischenzeitlich das Stadtwerk.Regensburg GmbH beauftragt, die Machbarkeitsstudie für die Neuordnung des Standorts Markomannenstraße durchzuführen. Abgestimmte Ergebnisse und nächste Schritte dazu werden für Mitte 2021 erwartet. Dabei wird auch geprüft werden, inwieweit die derzeitige Salzhalle auf dem Gelände der Markomannenstraße 3, die spätestens 2022 in ihrer Funktion durch eine neue Salzhalle abgelöst werden wird (siehe Beschluss vom 28.11.2018, VO/18/14828/70 aufbauen auf dem Beschluss vom 31.03.2011, VO/11/6324/70), als Gebäudestruktur r die langfristige, dauerhafte Lösung genutzt werden kann. Ziel wird es sein, Investitionen im Rahmen der kurzfristigen Interimslösungen soweit wie glich auch für die langfristige, dauerhafte Lösung zu nutzen (z.B. die weitere Verwendung der Container als Lager- oder Funktionsräume im Rahmen eines Nutzungskonzepts der „alten“ Salzhalle).

 

Nach Abschluss der weiteren Planungen mit Ermittlung der Kosten wird in den zuständigen Stadtratsgremien eine entsprechende Entscheidung (Maßnahmenbeschluss) herbeigeführt.

 

r Interimsmaßnahmen sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2020-2024 insgesamt Mittel i.H.v. 1,85 Mio. € vorgesehen.


 

Der Ausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die grundlegende Notwendigkeit zur Errichtung von Interimslösungen im Zusammenhang der Neuordnung der Infrastruktur des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark am Gelände Markomannenstraße 3 (Hauptstandort; Beschluss vom 24.04.2020) wird zur Kenntnis genommen.
     
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den bestehenden Umkleide- und Duschraum (Verwaltungsgebäude der Markomannenstraße 3) in den ursprünglichen Zustand zurückzusetzen, um dadurch Trocknungs- sowie Lüftungsleistung wieder herzustellen. Für die Interimszeit werden die Spinde hinsichtlich einer Schwarz-Weiß-Trennung optimiert.
     
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Umbau des bestehenden Pausen- sowie Kantinenraums (Verwaltungsgebäude der Markomannenstraße 3) in einen Schwarz-Weiß-Anlagen konformen Umkleide- und Duschraum  beim Vermieter das Stadtwerk.Regensburg GmbH anzustoßen.
     
  4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Wegfall des Pausen- sowie Kantinenraums (Verwaltungsgebäude der Markomannenstraße 3) durch den Kauf und Bereitstellung von Containern für den Interimszeitraum zu kompensieren.