Sachverhalt:
Auf den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2020 wird verwiesen.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Der Stadtrat stellt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 entsprechend den Beschlussvorlagen fest.
2. Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2020. Der beigefügte Satzungsentwurf ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2020.
Anlage:
1. Nachtragshaushaltssatzung
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