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Sachverhalt:
Auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49/EG) und ihrer Umsetzung im Bundesimmissionsschutzgesetz sowie im Bayerischen Immissionsschutzgesetz hat die Stadt Regensburg für das Stadtgebiet einen Lärmaktionsplan der Stufe 2 aufgestellt (Beschluss vom 07.07.2020; VO/20/16813/61). Dieser Lärmaktionsplan war der erste für Regensburg zu erstellende Lärmaktionsplan (in Stufe 1 waren Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohner, in Stufe 2 Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohner aufgefordert). Die Ballungsräume erstellen ihre Lärmaktionspläne auf Grundlage der Lärmkartierung des Landesamts für Umwelt (LfU), die im fünfjährigen Turnus (Stufe 2: 2012, Stufe 3: 2017, Stufe 4: 2022, …) Lärmkarten zur Verfügung stellen. In dem ersten Lärmaktionsplan Regensburg (Stufe 2) wurden Maßnahmen gegen Lärm, die Festsetzung von ruhigen Gebieten, die Fortschreibung des Lärmaktionsplans sowie die im jährlichen Turnus stattfindende Berichterstattung an den Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschlossen. Die Umsetzungsbilanz des ersten Lärmaktionsplans Regensburg ist im Zuge der nun vorliegenden Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 3) in nachfolgender Tabelle mit dem jeweiligen Umsetzungshorizont dargestellt und wurde mit weiteren, sich aus der Überprüfung ergebenden, Maßnahmen ergänzt. Die Überprüfung wurde für die Lärmquelle Straßenverkehr und unter Nutzung der im Lärmaktionsplan der Stufe 2 angewandten Methodik zur Analyse der Lärmbelastungssituation und zur Definition und Priorisierung der Lärmbrennpunkte erstellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit Die rechtzeitige und effektive Beteiligung der Öffentlichkeit ist gem. EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. Bundes-Immissionsschutzgesetz ein zentrales Element bei der Aufstellung eines Lärmaktionsplans. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung auf www.ideen-fuer-regensburg.de vom 16.10. bis 17.11.2019 im Zuge der Finalisierung des ersten Lärmaktionsplans Regensburgs konnten sich die Bürgerinnen und Bürger unter Kenntnis der Kartierungsergebnisse des LfU der Stufe 3, bereits mit weiteren Vorschlägen zu Maßnahmen gegen Lärm bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans einbringen. Die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger wurden bei nachgewiesenen Lärmbrennpunkten im Fortschreibungsbericht zum Lärmaktionsplan behandelt (siehe Erläuterungsbericht Ziff. 3 bzw. Anlage 2). Des Weiteren wurden im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans auch Hinweise zum Thema Lärmschutz aufgenommen und geprüft, die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung für das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Innerer Südosten gekommen sind.
Einvernehmen beteiligter Stellen Die Erstellung des Fortschreibungsberichts zum Lärmaktionsplan Regensburg wurde in Begleitung der Arbeitsgruppe Lärm mit Vertretern des Stadtplanungsamtes, des Umweltamtes, des Tiefbauamtes, des Stadtgartenamtes, des Amtes für Öffentliche Ordnung und Straßenverkehr sowie des Amtes für Stadtentwicklung durchgeführt. Der Fortschreibungsbericht wurde ferner mit der „das Stadtwerk Regensburg.Mobilität“ GmbH abgestimmt und das Einvernehmen mit der Regierung der Oberpfalz eingeholt. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Träger öffentlicher Belange, die aufgrund ihrer Zuständigkeit zur Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgelegten Maßnahmen zu beteiligen sind.
Analyse der Lärmbelastungssituation Die Betroffenheitsstatistiken zeigen auf, wie viele Einwohner von Lärmbelastungen betroffen sind. Aufgrund der zeitlich nah aufeinanderfolgenden Kartierungszeiten (2015 für den Lärmaktionsplan Stufe 2 und 2017 für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stufe 3) unterscheiden sich die Betroffenheitsstatistiken nicht signifikant. Insgesamt sind in Regensburg immer noch 4% der Gesamtbevölkerung von Lärmbelastungen über den gesundheitlichen Schwellenwert (LDEN > 65 dB(A) bzw. LNight > 55 dB(A)) betroffen. Die Überprüfung der Definition von Lärmbrennpunkten bestätigte 40 der im Lärmaktionsplan der Stufe 2 festgelegten Lärmbrennpunkte. 7 Lärmbrennpunkte kamen neu hinzu und 8 Lärmbrennpunkte erfüllten nicht mehr die Kriterien, werden aber in der Fortschreibung weiterhin beachtet. Auch in der Einordnung der Priorität der einzelnen Lärmbrennpunkte kam es aufgrund von geänderten Eingangsdaten (Verkehrsmenge, Schwerverkehrsanteil), aber auch durch veränderte Einwohnerdaten teilweise zu Veränderungen (siehe Erläuterungsbericht Ziff. 2).
Fortschreibung des Maßnahmenkonzeptes zur Lärmminderung In nachfolgender Tabelle wurden die Maßnahmen des Lärmaktionsplans Stufe 2 mit aktuellem Umsetzungszeitraum versehen sowie um die Maßnahmen der Fortschreibung Stufe 3 ergänzt. Die Tabelle soll eine umfängliche Übersicht zu bereits durchgeführten und geplanten Maßnahmen bieten. Im Vergleich zum Beschluss vom 07.07.2020 (VO/20/16813/61) konnte mittlerweile ein voraussichtlicher Umsetzungszeitraum für die Fahrbahnsanierungen der Maßnahmen Frankenstraße (02.06), Augsburger Straße (04.02) und Bischof-Wittmann-Straße (04.13) angegeben werden. Die Fahrbahnsanierungsmaßnahmen der Landshuter Str. (04.10) sind abgeschlossen. Die Im Beschluss vom 07.07.2020 angegebenen Tempo 30-Maßnahmen finden sich mit gleichem Umsetzungszeitraum (abhängig von der Einführung des Strategierechners der Stadt Regensburg, geplant für 2022) im nachfolgenden Maßnahmenkonzept wieder. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans empfiehlt in Ergänzung zum Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans Stufe 2 die Prüfung von Tempo 30 nachts in der Margaretenstraße (01.16) und in der Donaustaufer Straße (02.16). Die Prüfung gem. den Lärmschutz-Richtlinien-StV erfordert eine erneute Berechnung gem. der Berechnungsvorschrift RLS-90 (Richtlinien für Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990). Die Durchführung der Prüfung ist Bestandteil des hier vorliegenden Beschlusses. Die tatsächliche Umsetzung ist von der jeweiligen Einplanung in den Haushaltsplan abhängig. Die angegebenen Umsetzungszeitpunkte entsprechen dem Investitionsprogramm 2020-2024. Dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen wird in Folge des 1-jährigen Turnus im 1. Quartal 2022 über die Umsetzung der Maßnahmen Bericht erstattet.
Erläuterungen zur Tabelle:
* Maßnahme betrifft nur einen Teilabschnitt des Maßnahmenbereichs Fahrbahnsanierung und straßenräumliche Maßnahme zusammenhängend 1 im Zuge des Baus des Interims-ZOB 2 im Zuge der Luftreinhaltung ganztags eingeführt x im Zuge der Fortschreibung des Lärmaktionsplans neu zu prüfender Abschnitt
Kosten Die Prüfung von Tempo 30 nachts in der Margaretenstraße (01.16) und in der Donaustaufer Straße (02.16) verursacht Gutachterkosten von jeweils ca. 3.500 €. Die Maßnahmen-umsetzung, bei positivem Prüfergebnis, kostet bei der Margaretenstraße ca. 1.000 € (Beschilderung) und bei der Donaustauferstraße 11.000 € (Beschilderung und Änderungen am Lichtsignalanlagenprogramm). Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen.
Hintergrund Gesundheitsschutz ist ein wichtiges Ziel in der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Dies betrifft insbesondere auch den Schutz vor Lärmbelastungen. Lärmkonflikte entstehen dabei nicht nur aufgrund neuer Vorhaben, sondern auch durch Entwicklungen, die sich über einen längeren Zeitraum nach und nach einstellen (z.B. Zunahme der Verkehrsbelastung auf den Straßen). Die Bekämpfung solcher gesundheitsgefährdender Dauerlärmbelastungen ist in der EU-Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49/EG) und ihrer Umsetzung im Bundesimmissionsschutzgesetz sowie im Bayerischen Immissionsschutzgesetz geregelt. Die bestehende Lärmsituation wird alle fünf Jahre durch das Bayerische Landesamt für Umwelt in den Lärmkartierungen erfasst. Hierbei werden o.g. Konflikte aufgezeigt. In den Lärmaktionsplanungen sollen Maßnahmen entwickelt werden, wie diese Lärmkonflikte gelöst oder zumindest gemindert werden können. Die aufgestellten Lärmaktionspläne selbst sind ebenfalls in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und fortzuschreiben. Für die Lärmaktionsplanung im Ballungsraum Regensburg ist die Stadt Regensburg zuständig. Ausgenommen hiervon sind die im Ballungsraum verlaufenden Streckenabschnitte der Bundesautobahnen und die Haupteisenbahnstrecken des Bundes, für die die Regierung von Oberfranken (ab 01.01.2021 zentral für alle Bundesautobahnen in Bayern) bzw. das Eisenbahn-Bundesamt zuständig sind. Die Lärmaktionsplanung zu den Haupteisenbahnstrecken wurde 2017/2018 durch das Eisenbahn-Bundesamt bereits durchgeführt (siehe Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vom 07.03.2018 – VO/18/14002/61). Bzgl. der Bundesautobahnen hat der Freistaat Bayern, federführend durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, die Lärmaktionsplanung abgeschlossen und den Lärmaktionsplan mit Datum vom 12.05.2020 veröffentlicht.
Der Ausschuss beschließt:
Anlagen:
LK Argus Kassel GmbH, einschließlich Karten und Anlagen
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