Vorlage - VO/22/18679/61  

 
 
Betreff: Versorgung des öffentlichen Raums mit Toiletten im Stadtgebiet Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
10.03.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

1. Sachverhalt:

 

In den letzten Jahren und insbesondere durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die Versorgung des öffentlichen Raums mit Toilettenanlagen vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Dies zeigt sich u.a. an den Diskussionen rund um die Nutzung des Grieser Spitz und der Jahninsel, sowie an der aktuellen Petition „r Toiletten an der Donau (Fischmarkt - Thundorfer Straße)“ (etwas mehr als 2.000 Unterzeichnende), in der die Forderung gestellt wird, das Donau-Ufer zwischen Steinerner Brücke und Eisernem Steg mit einer öffentlichen Toilette zu versorgen.

 

Die vorliegende Beschlussvorlage hat zum Ziel, die aktuelle Bestandsituation der Versorgung des Stadtgebiets mit öffentlichen Toiletten aufzuzeigen und daraus abzuleiten, welche Räume mit öffentlichen Toiletten unterversorgt sind. Die dadurch identifizierten Bereiche werden priorisiert, das Vorgehen zur Maßnahmenumsetzung dargestellt, sowie die Untersuchung eines grundlegenden Betriebsmodells für alle zukünftigen Toilettenanlagen (inkl. Ersatzneubauten für bestehende und abgewirtschaftete Toilettenanlagen) vorgeschlagen.

 

 

2. Bestandsanalyse und Bedarfssituation

 

2.1 Bestandsanalyse

2.1.1 Bestand Park- und Grünanlagen außerhalb der Innenstadt

 

Die Bestandsanalyse bezieht sich ausschließlich auf die von der Stadt Regensburg betreuten Toilettenanlagen, da nur über diese Planungssicherheit herrscht.

 

Die Stadt Regensburg bietet für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt und deren Besucher*innen öffentliche Toilettenanlagen in folgenden öffentlichen Park- und Grünanlagen außerhalb der Innenstadt an:

 

Standort

Stationäre Toilettenanlagen

Mobile Toilettenanlagen

Sanierungsbedarf                     ja                  nein

1.

Stadtpark

x

 

x

 

2.

Aberdeenpark

x

 

x

 

3.

Donaupark

x

 

x

 

4.

rikestr. Spielplatz

 

x

 

 

5.

Rennplatz Spielplatz

 

x

 

 

6.

Burgweinting  Spielplatz

 

x

 

 

7.

Winzerer Höhen Spielplatz

 

x

 

 

 

Zusätzlich ist eine bauliche Toilettenanlage im Ostpark in Planung.

Auf Spielplätzen in öffentlichen Grünanlagen besteht vor allem in der warmen Jahreszeit ein Bedarf, wenn die Spielflächen auch von Familien, die nicht in der direkten Nachbarschaft wohnen, als Ausflugsziele genutzt werden. Dies ist bei den folgenden Spielplätzen der Fall: Mörikestraße, Rennplatz, Burgweinting (Römerspielplatz), Winzerer Höhen. Hier wird es als ausreichend betrachtet, in der warmen Jahreszeit saisonal mobile Toiletten aufzustellen.

 

2.1.2 Bestand Innenstadt

Im Bereich der Innenstadt gibt es sieben bauliche Anlagen. Zusätzlich gibt es mehrere Toiletten in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Parkhäusern sowie die Aktion „Nette Toilette“.

 

 

Standort

Stationäre Toilettenanlagen

Mobile Toilettenanlagen

Sanierungsbedarf                     ja                  nein

1.

Busterminal Stadtamhof

x

 

 

x

2.

Proskestraße

x

 

x

 

3.

Am Winterhafen

x

 

x

 

4.

Vor der Grieb

x

 

 

x

5.

Neupfarrplatz

x

 

x

 

6.

Trunzergasse/ Museum

x

 

 

x

7.

Interims-ZOB

x

 

 

x

 

Darüber hinaus wird aktuell am Schwanenplatz eine neue Toilettenanlage umgesetzt, welche voraussichtlich im Frühjahr 2022 in Betrieb gehen wird.

 

Die für die regelmäßige Aufstellung von mobilen Toilettenanlagen in den Park- und Grünanlagen außerhalb der Innenstadt sowie in der Innenstadt notwendigen Haushaltmittel werden in den Haushalt eingestellt.

 

2.2 Bedarfsanalyse

 

Zur besseren Übersicht und Einordnung ist die Bedarfsanalyse zweigeteilt. Zum einen in den Bereich der Innenstadt. Dort wurde die Prämisse angesetzt, dass innerhalb von 5 Gehminuten (entspricht einer Geschwindigkeit von ca. 4 km/h und ca. 300 m Distanz) eine öffentliche Toilettenanlage verfügbar sein soll. Diese Werte orientieren sich an der Landeshauptstadt München, die einen 500 m Radius um ihre Toilettenanlagen ansetzt und annimmt, dass in diesem Radius eine Anlage innerhalb von 5 Minuten zu erreichen ist. Da sich die Regensburger Altstadt kleinteiliger und teilweise umwegiger darstellt, ist der angewandte Radius auf 300 m verringert worden.

Zum anderen wurden alle städtischen Grünanlagen qualitativ durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gartenamtes und in Ergänzung durch das Amt für kommunale Jugendarbeit und das Seniorenamt bewertet.

Alle in den Anlagen genannten Bedarfsstandorte sind als grobe räumliche Zuordnung zu verstehen und nicht als final festgelegte Standorte. Eine detaillierte Verortung der baulichen Toilettenanlagen kann erst in den jeweiligen Folgeanalysen durchgeführt werden.

 

2.2.1 Bedarf Innenstadt

Im Analyseplan (Anlage 1) sind die 300 m-Einzugsradien der öffentlichen Toilettenanlagen dargestellt. Es zeigt sich, dass ein Großteil des Innenstadtgebiets mit Toiletten versorgt ist. Für Besucherinnen und Besucher, welche zu Fuß durch die Altstadt gehen, wird die Versorgung somit als angemessen betrachtet.

Gleichzeitig gibt es aber mehrere Räume, die vor allem in den warmen Sommermonaten stark frequentiert sind und nur noch in den Randbereichen der 300 m-Einzugsgebiete der Bestandsanlagen liegen:

  • Jahninsel
  • Weinlände (südl. Donauufer zw. Steinerner Brücke und Eiserner Steg)
  • Bismarckplatz
  • Grieser Spitz

 

Eine kurzfristige Abdeckung dieses saisonalen Bedarfs kann über temporäre Anlagen (bspw. mobile Toilettenkabinen oder -wagen) erfolgen. Mittelfristig scheint es jedoch sinnvoll und wirtschaftlicher für die o. g. vier Standorte dauerhafte Toilettenanlagen zu errichten. Damit wird u.a. auch dem Wunsch der Petition „r Toiletten an der Donau (Fischmarkt - Thundorfer Straße)“ entsprochen.

Diese Bedarfsstandorte in der Innenstadt werden als Priorität 1 eingestuft und sollen bis Ende 2024 mit öffentlichen Toilettenanlagen versorgt werden.

Bis dahin soll es dort ab Sommer 2022 (Anfang Mai bis Ende September) mobile Toilettenanlagen als Übergangslösung geben.

Aus Erfahrungen von 2021 sind je mobiler Toilettenkabine (Dixi Klo o.ä.) Kosten von min. rd. 1.150 € pro Monat in Abhängigkeit der Gesamtanzahl, des Standortes und der Standzeit, unter Einhaltung der Hygieneanforderungen, anzusetzen.

 

Exkurs Komposttoiletten:

Im Januar 2022 hat das Gartenamt den Auftrag erhalten, über den befristeten Zeitraum von einem Jahr den Probebetrieb einer Komposttoilette zu organisieren. Die Arbeiten hierzu wurden bereits begonnen. Die Erprobung der Komposttoilette erfolgt am Spielplatz an der Ludwig-Thoma-Straße. Für eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme müssen im Vorfeld noch Abstimmungen, u.a. mit dem Gesundheitsamt zu Hygieneauflagen und zur Entsorgung des „Komposts“ geführt werden. Nach dem aktuellen Erkundungsstand des Gartenamtes, gibt es keinen regionalen Anbieter zum Verleih und zur Reinigung von Komposttoiletten. Weitere Recherchen werden überregional geführt. Der Probebetrieb der Toilette wird durch das Gartenamt dokumentiert.

 

Im Anschluss an den Probebetrieb und auf der Grundlage der Dokumentation des Gartenamtes wird die Entscheidung über die Bereitstellung von Komposttoiletten weiterverfolgt und entschieden.

 

Exkurs „Nette Toilette“:

Das Konzept der Netten Toilette wurde 2009 ins Leben gerufen. Durch die Kooperation mit gastronomischen Betrieben in der Altstadt wird das bestehende Angebot an öffentlichen Toiletten ergänzt. Seit 2018 übernimmt der Verein Faszination Altstadt e.V. im Auftrag der Stadt Regensburg die Vermarktung und die Organisation mit den teilnehmenden Betrieben. Das zuständige Amt für Wirtschaft und Wissenschaft (Abt. Wirtschaftsförderung / Altstadtkümmerer) wird gemeinsam mit der Faszination Altstadt in 2022 eine weitere Bestandsanalyse vornehmen und bei Bedarf nachjustieren. Ziel ist hierbei ein möglichst flächendeckendes und zeitlich abgestimmtes Angebot an Gastronomiebetrieben, sodass den Besucherinnen und Besuchern der Altstadt die bestmögliche Serviceinfrastruktur vorgehalten werden kann. Nach Abschluss dieses Prozesses wird es eine Neuauflage des „Nette Toilette“-Flyers/Stadtplans in Print und Digital geben, um über das Angebot zu informieren.

 

Darüber hinaus wird eine Erweiterung des Konzepts Nette Toilette auf die Gesamtstadt geprüft. Da das Konzept in Zusammenarbeit mit dem Verein Faszination Altstadt umgesetzt wird, wäre hierfür eine Änderung des zugrundeliegenden Vertrags notwendig. Die bisherige „Gebietsgrenze“ des Vereins verläuft entlang der Altstadt und somit ist auch der gemeinsame Vertrag zu den Netten Toiletten aktuell auf die Altstadt beschränkt. Zusätzlich müssten bei der Ausweitung von Standorten auf die Gesamtstadt die für das Konzept Nette Toilette zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erhöht werden.

Eine Anpassung des Vertrags sowie die notwendige Erhöhung der Haushaltsmittel werden von der Verwaltung geprüft und die Ergebnisse dem Stadtrat vorgelegt.

 

Exkurs Bahnhofsumfeld:

Das Bahnhofsumfeld weist ebenfalls einen Mangel an öffentlichen Toiletten auf. Dieser wurde durch die Einrichtung einer Anlage am Interims-ZOB verringert. Langfristig ist im Rahmen des Projekts „kepleR+“ die Ausbildung einer größeren öffentlichen Toilettenanlage vorgesehen.

 

2. 2.1 Bedarf Park- und Grünanlagen außerhalb der Innenstadt

Durch die tagtägliche Arbeit vor Ort haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gartenamtes einen umfassenden Überblick über die Nutzungen der städtischen Grünanlagen. Aufgrund dieses Lagebilds wurden fünf Grünanlagen im Stadtgebiet außerhalb der Innenstadt genannt, in denen aufgrund der hohen Besucherinnen- und Besucherfrequenz ein Bedarf für eine bauliche Toilettenanlage gesehen wird. Diese wurden mit dem Amt für kommunale Jugendarbeit, dem Amt für Gebäudeservice sowie dem Seniorenamt abgestimmt.

Ergänzend zu dieser qualitativen Bewertung sind in der nachfolgenden Auflistung die Klassifizierung und die Wertigkeiten (>2 = überdurchschnittliche Qualität) aus dem Freiraumentwicklungskonzept (FRK) angegeben.

 

Aufgrund dieser der o. g. Bewertung wurden die Standorte in den Grünanlagen in zwei Prioritäten eingeteilt. Grünanlagen der Priorität 1 sollen zeitnah geplant werden und bis Ende 2024 mit Toilettenanlagen versorgt werden. Die Standorte in den Grünanlagen der Priorität 2 sollen anschließend geplant werden und bis Ende 2025 mit Toilettenanlagen versorgt werden.

 

Identifizierte Grünanlagen durch Gartenamt

 

Einschätzung Gartenamt

 

FRK Klasse

 

 

FRK Wertung

 

Priorisierung Verwaltung

Oberer Wöhrd Inselpark + Spielplatz

 Lage im Hochwassergebiet

Wohngebietsgrün

2,8

1

Donaupark

WC-Anlage veraltet, herunter-gekommen

Großer Park

2,45

1

Theodor-Heuss-Platz/ Ziegetsdorfer Park

Östl. Parkeingang, Bedarf kann hier für mehrere Parks gedeckt werden

Wohngebietsgrün

2,35

2

Brixenpark

 

Wohngebietsgrün

2,15

2

Ostpark

 

Wohngebietsgrün

2,30

2

Schwabelweis

Brennpunkt Treppenanlage vor Kirche

Wohngebietsgrün

1,45

2

 

Eine ergänzende Toilettenanlage zum Standort Theodor-Heuss-Platz am östlichen Eingang zum Ziegetsdorfer Park an der Klenzestraße kann den Bedarf in den Park- und Grünanlagen Hegenauer Park, Königswiesen Park, Königswiesener Weiher und ggf. vom etwas weiter entfernten Karl-Freitag-Park abdecken. Im Radius von 500 m mit bis zu 5 Gehminuten befinden sich ebenso der Spielplatz Klenzestraße sowie der Spiel- und Bolzplatz Boelckestraße. Die Ausbildung dieses Zusatzstandortes wird den nächsten Schritten geprüft, um eine gesamte Erschließung des Gebiets zu gewährleisten.

 

Eine Toilettenanlage am Brixenpark, an der Fort-Skelly-Straße, deckt neben dem gesamten Park die BMX-Bahn und den Bolzplatz an der Burgunderstraße sowie den Spielplatz an der Carl-Maria-von-Weber-Straße ab.

 

Um die langfristige Verkehrswende hin zu mehr Nutzung des ÖPNVs zu unterstützen, sollen für die P&R-Plätze am Jahnstadion und am Klinikum Barmherzige Brüder die Ausbildung von Toilettenanlagen untersucht werden. Diese werden der Priorität 2 zugeteilt.

 

In Anlage 2 sind alle in diesem Kapitel neu identifizierten Bedarfsstandorte abgebildet.

 

 

3. Modalitäten

 

r alle neu zu erstellenden Toilettenanlagen inkl. Ersatzneubauten für bestehende und abgewirtschaftete Toilettenanlagen an stationären Standorten schlägt die Verwaltung vor die Errichtung und den Betrieb umfassend an einen externen Dienstleister zu vergeben.

 

Bevor jedoch dieser Systemwechsel weiterverfolgt werden kann, ist es erforderlich ein sogenanntes Betreibermodel u. a. hinsichtlich der Kosten, des Personalbedarfs und Reinigungsqualität dem bisherigen Modell (Eigenregie) gegenüberzustellen. Ebenfalls ist eine Markterkundung hinsichtlich der Umsetzbarkeit durchzuführen. Erst wenn die Verwaltung diese Grundlagen dem Stadtrat vorlegt, kann über die weiteren Modalitäten entschieden werden. Als Grundlage für die erforderliche Prüfung dienen die Rahmenbedingungen, welche in den Punkten 3.1 3.5 beschrieben werden.
 

3.1. Betreibermodell

Der bisherige Betrieb von öffentlichen Toilettenanlagen durch die Stadt wird für die bestehenden Toilettenanlagen weitergeführt. Für neue Toilettenanlagen an festen Standorten soll die Errichtung und der Betrieb umfassend an einen externen Dienstleister vergeben werden.

Mit diesem vorgeschlagenen Systemwechsel, und der Anwendung eines sogenannten Betreibermodells, soll eine Steigerung der Servicequalität der Toilettenanlagen für alle Nutzer*innen, insbesondere in hygienischer Hinsicht, auch bei hoher Frequentierung, erreicht werden. Hierzu ist es erforderlich, standardisierte und vollautomatischen Toilettenkabinen zu beschaffen, welche die Möglichkeit bieten, ein Betreibermodell anzuwenden. Hierbei umfasst die Beauftragung eines Betreibers die Errichtung (einschließlich Erschließung und Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens) und die Bereitstellung des Toilettenbauwerkes sowie den Betrieb der Toilettenanlagen für die Dauer von min. 15 Jahren, mit einer Option auf Verlängerung um weitere 5 Jahre. Dies entspricht der üblichen Lebensdauer der am Markt derzeit angebotenen Anlagen. Dabei verbleiben die Toilettenanlagen im Eigentum des Toilettenbetreibers und müssen nach Vertragsende von diesem wieder vollständig rückgebaut werden. Dem Betreiber wird ein monatlicher Festbetrag für die Bereitstellung, den Unterhalt und den Betrieb vergütet. Der Pauschalpreis bleibt zunächst für einen festgelegten Zeitraum, (voraussichtlich) 24 Monate fixiert. Danach kommt eine Gleitklausel zur Anwendung, die an die jeweiligen Tarif- bzw. Preiserhöhungen gekoppelt ist. Solche Betreibermodelle wenden auch andere Städte, wie bspw. die Landeshauptstadt München, erfolgreich an.

 

3. 2. Öffnungszeiten

Die bisherigen Öffnungszeiten differieren zum Teil sowohl zwischen den einzelnen Standorten als auch zwischen der Sommer- und Winterzeit. Diese bewegen sich in einem Zeitfenster zwischen 07.00 bis 20.00 Uhr mit der Ausnahme der durchgehend geöffneten Anlage am Neupfarrplatz. Die Öffnungszeiten sollen für neu zu errichtende Toilettenanlagen wie folgt ausgeweitet und vereinheitlicht werden:

Ganzjährig und täglich von 7.00 bis 22.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der bestehenden Anlagen können auf Grund der derzeitigen vertraglichen Bindungen bzw. erst nach Schaffung der technischen Gegebenheiten sukzessive nachgezogen werden. Die neue Toilettenanlage am Interims-ZOB sowie die Toilettenanlage am Neupfarrplatz sollen durchgehend geöffnet bleiben. Eine Ausweitung über 22 Uhr hinaus an weiteren zentralen und hochfrequenten Standorten wie bspw. am Bismarkplatz oder an der Weinlände soll durch die Verwaltung im Rahmen der weiteren Bearbeitung geprüft werden.

Die Ausweitung der Öffnungszeiten wird die Betriebskosten insbesondere bei der Reinigung weiter erhöhen. Im Rahmen der Prüfung des Betreibermodels wird dieser Punkte durch die Verwaltung näher beleuchtet.

 

3. 3. Benutzungsgebühr

Aktuell können die öffentlichen Toiletten unentgeltlich benutzt werden. Für die am Interims-ZOB errichte Toilettenanlage wird eine Gebühr von 50 Cent erhoben. Hier sollen Erfahrungen mit dem Betrieb und Aufwand einer kostenpflichtigen Anlage gesammelt werden. Nach dem Vorliegen erster belastbarer Ergebnisse werden diese evaluiert. Auch wird im Rahmen der Prüfung des Betreibermodells dieser Aspekt untersucht. Danach kann grundsätzlich über die weitere kostenpflichtige Benutzung durch den Stadtrat entschieden werden. Die Anlage ist technisch so ausgestattet, dass auch eine Umstellung auf eine kostenfreie Nutzung möglich ist.

 

3. 4. Ausstattungsstandard

Das Konzept schlägt vor, für zukünftige Neubauten und Ersatzneubauten vollautomatische und leistungsstarke barrierefreie Unisex-Toilettenkabinen zu verwenden. Es ist das Ziel, zukünftig nur noch standardisierte Toilettenanlagen zu errichten. Die nachfolgend aufgeführten Ausstattungselemente beschreiben den Mindeststandard bei neu zu errichtenden öffentlichen Toilettenanlagen. Er entspricht dem aktuellsten Stand der Technik und wird auf geringstmöglicher Grundfläche auch besonderen Anforderungen gerecht. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Ausstattungselemente:

 

  • vollautomatische Unisex-Toilette,
  • behindertengerechte Ausstattung nach DIN 18040-1,
  • aufklappbarer Babywickeltisch,
  • Seifenspender,
  • Handtrockner und Ablage,
  • Urinal,
  • fest montierter Spritzenabwurfbehälter,
  • automatische Tüffnung nach 15 Min. Nutzungsdauer
  • Ruhealarm (Sensor, der bei Bewegungslosigkeit einer Person aktiviert wird und mit optischer und akustischer Signalisierung außen am Gebäude ohne Aufschaltung ausgestattet ist),
  • Notrufeinrichtung i. V. mit optischer und akustischer Signalisierung außen am Gebäude ohne Aufschaltung,
  • zusätzliche Türschließung mit Euro-Schlüssel,
  • Hinweisschild, innen sowie außen, mit Verweis auf die längere Nutzungsdauer bei Einsatz des Euroschlüssels,
  • Abstellraum für Gebäudereinigung (Aufbewahrungsplatz für Reinigungsutensilien, Verbrauchsmaterialien, etc.) ggf. in Kombination mit einem Technikraum.

 

3. 5. Reinigung

Das Konzept sieht Toilettenkabinen mit einer vollautomatischen Selbstreinigung nach jedem Toilettengang vor. Dabei werden die Sitzbrille und die Schüssel gereinigt, desinfiziert und getrocknet. Der Fußboden wird über ein Düsen- oder Hochdruckreinigungssystem nassgereinigt. Zudem werden zusätzlich Kontrollen und Reinigungen durch Personal vor Ort erfolgen. Dadurch ist dauerhaft ein hygienischer Betrieb für alle Nutzer*innen auch bei hoher Frequentierung gewährleistet.

 

3. 6. „Toilette für Alle“

Bei der „Toilette für Alle“ nach Vorgabe der „Stiftung Leben pur“ handelt es sich um speziell ausgestattete Toiletten mit Heizmöglichkeit, Pflegeliege und Deckenlifter, zusätzlich zum Standard einer barrierefreien Toilette nach DIN 18040. Der Zugang zur „Toilette für Alle“ ist ausschließlich für Berechtigte mit einem Euro-Schlüssel möglich. Eine solche Anlage wird aktuell im Servicegebäude am Schwanenplatz errichtet. Der Bedarf für weitere Anlagen im Sinne einer „Toilette für Alle“ wird aktuell durch die Abteilung Inklusion und Bürgerschaftliches Engagement nicht gesehen.

 

 

4. Umsetzung

 

Mit dem oben erläuterten Bewertungssystem sind in einem ersten Schritt die Standorte in der Innenstadt und in den gesamtstädtischen öffentlichen Grünanlagen identifiziert worden, in denen grundsätzlich ein Bedarf an einer öffentlichen Toilette besteht.

 

Der genaue Standort der Toiletten muss dann in einem zweiten Schritt konkretisiert werden. r eine bedarfsgerechte Standortauswahl und um zufriedenstellende Lösungen für die Öffentlichkeit anbieten zu können, müssen neben einem effizienten Einsatz von finanziellen Mitteln mehrere Faktoren Beachtung finden, die für die Bemessung, Art und Ausstattung öffentlicher Toilettenanlagen von Belang sind.

Es müssen dabei u.a. städtebauliche, funktionale und technische Belange wie notwendige Erschließung berücksichtigt werden. Zudem muss nachbar-, naturschutz-, umweltschutz- und denkmalschutzrechtlichen Aspekten sowie dem Hochwasserschutz Rechnung getragen werden. Auch ist ggf. die Überprüfung auf Kampfmittel und Altlasten an den vorgesehenen Standorten durchzuführen.

Im öffentlichen Raum ist die Flächenverfügbarkeit in der Regel eingeschränkt. Dennoch müssen die zukünftigen Toilettenanlagen so platziert werden, dass sie einfach, sicher und barrierefrei erreichbar sind.

 

Parallel dazu wird das vorgeschlagene Betreibermodel dem bisherigen Modell (Eigenregie) gegenübergestellt und der Stadtrat über die Ergebnisse unterrichtet. Sofern die Entscheidung durch den Stadtrat für ein Betreibermodel ausfällt, könnte in einem dritten Schritt durch ein geeignetes Vergabeverfahren ein Betreiber beauftragt werden. Der Leistungsumfang würde folgende Punkte umfassen:

  • Planung inkl. Genehmigungsverfahren,
  • Erschließung mit Strom, Wasser, Abwasser und Nachrichtentechnik für den fixierten Standort,
  • Errichtung der Toilettenanlage (mit Herstellung der Fundamente und der Zuwegung; Bauwerk bleibt im Eigentum des Betreibers),
  • Betrieb der Toilettenanlage mit einer Vertragslaufzeit von min. 15 Jahren.

 

Vor dem Einstieg in das Vergabeverfahren sind die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalt einzustellen. Die Ergebnisse der Prüfungen der konkreten Standorte (zweiter Schritt) werden dem Stadtrat vorgelegt, bevor das Vergabeverfahren für einen Betreiber (dritter Schritt) eingeleitet wird.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bedarfsstandorte in der Innenstadt sowie in den Grünanlagen der Priorität 1 die Vorplanungen für die Toilettenanlagen durchzuführen und das Ergebnis dem Stadtrat vorzustellen. Anschließend wird für die Standorte der Priorität 2 analog vorgegangen.
     
  2. Die Stadt Regensburg prüft, ob das Konzept "Nette Toilette" auf alle Stadtteile ausgeweitet werden kann.

 

  1. Die Realisierung der Anlagen an den Bedarfsstandorten in der Innenstadt sowie in den Grünanlagen der Priorität 1 soll bis Ende 2024 erfolgen. Die Anlagen an den Standorten der Priorität 2 sollen bis Ende 2025 umgesetzt werden.

 

  1. Bis zur Realisierung sollen an den Bedarfsstandorten in der Innenstadt sowie in den Grünanlagen der Priorität 1 übergangsweise mobile Toilettenanlagen aufgestellt werden.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt ein sogenanntes Betreibermodel dem bisherigen Modell (Eigenregie) gegenüberzustellen und den Stadtrat über die Ergebnisse zu unterrichten.
     
  3. Den dargelegten Regelungen zu den Öffnungszeiten wird zugestimmt.
     
  4. Der dargelegten Benutzergebühr wird zugestimmt.
     
  5. Dem dargelegten Ausstattungsstandard wird zugestimmt.
     
  6. Den dargelegten Modalitäten für die Reinigung wird zugestimmt.
     

Anlagen:

 

1 Standortanalyse Innenstadt

2 Bestands- und Bedarfsstandorte Gesamtstand

3 Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20220310_Anlage 1_ Standortanalyse Innenstadt (258 KB)    
Anlage 2 2 20220310_Anlage 2_ Bestands- und Bedarfsstandorte Gesamtstadt (145 KB)    
Anlage 3 3 Öffentl-Toiletten-klimavorbehalt (173 KB)