Sachverhalt:
Einleitung
Nach knapp 15-monatiger Arbeit liegt nun der Ergebnisbericht „Hauptradroutennetz Regensburg“ vor. Die Erstellung des Konzepts wurde kontinuierlich durch die Radentscheid-Initiatoren begleitet und inhaltlich unterstützt. Eine Gruppe aus repräsentativ ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern wurde in das Verfahren über 3 Workshops eingebunden. Ebenfalls eingeflossen in das Konzept sind die Ergebnisse eines Workshops mit den Umlandgemeinden, dem Landkreis und dem Staatlichen Bauamt sowie der Regierung der Oberpfalz. Das Stadtwerk Regensburg (Verkehrsbetriebe) wurde ebenfalls über das Konzept informiert.
Das erarbeitete Hauptradroutennetz umfasst eine Gesamtlänge von 172 Kilometern, verteilt auf 17 Hauptrouten und 1 Nebenroute. Es wird unterschieden zwischen einem Übergangsnetz und einem langfristigen Zielnetz. Das Übergangsnetz enthält Abschnitte, die Netzlücken schließen sollen, bis langfristige Baumaßnahmen im Zielnetz umgesetzt werden können.
Auf den Hauptrouten soll der Radverkehr gebündelt und sicher sowie zügig abgewickelt werden. Das Netz umfasst dabei verschiedene Wegeführungsformen. Dazu zählen insbesondere gemeinsame Geh-/Radwege, klassische Radwege, Radfahrstreifen, selbständige Wege (z. B. entlang der Flüsse), Umweltspuren und Fahrradstraßen. Möglichst nicht bzw. nur in Ausnahmenfällen sollen die Hauptradrouten beispielsweise über Straßen mit Schutzstreifen geführt werden oder in Tempo 30 Zonen verlaufen.
Auszusparen vom Hauptroutennetz sind Fußgängerzonen und die zentralen Bereiche der Altstadt. Insofern ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, wie zukünftig eine Führung des Radverkehrs am Rande der Altstadt erfolgen kann. Damit einhergehend ist ebenfalls zu untersuchen, welche Straßen und Gassen dadurch wieder ausschließlich dem Fußgängerverkehr zurückgegeben werden können.
Hinweis: Die künftige Aufteilung des öffentlichen Raumes in der Altstadt wird auch bei der weiteren Ausarbeitung der Verkehrsberuhigung Altstadt noch genauer zu betrachten sein.
Um feststellen zu können, ob der Bestand den Qualitätskriterien entspricht, die für eine Hauptroute anzunehmen sind, wurden Qualitätsstandards definiert. Diese Standards haben zum Ziel, dass sich Radelnde untereinander überholen bzw. auch nebeneinander fahren können. Nur so ist zügiges und sicheres Radeln (auch mit Lastenrädern) möglich, ohne andere – insbesondere zu Fuß gehende – zu gefährden.
Bericht / Steckbriefe
Der Berichtsband hat einen Umfang von rund 100 Seiten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen auf den 18 Routen verteilen sich auf 551 Streckenabschnitte. Diese wurden wiederum in 186 Steckbriefen zusammengefasst.
Das Material ist somit sehr umfangreich und wird daher den Fraktionen sowie Einzelstadträtinnen und -stadträten digital zur Verfügung gestellt. Für die Öffentlichkeit werden die Materialien ebenfalls digital über die Homepage der Stadt Regensburg zur Verfügung gestellt.
Fahrradstraßen
Ein erheblicher Teil des Netzes soll zukünftig über Fahrradstraßen führen. Der Radverkehr wird so in Erschließungsstraßen gebündelt. Vorteil: diese Straßen sind weniger konfliktträchtig als Hauptverkehrsstraßen und es müssen keine separaten Radverkehrsanlagen baulich hergestellt werden. Es kann somit kurz- bis mittelfristig und vergleichsweise kostengünstig ein Großteil des Netzes hergestellt werden.
Dazu müssen aber die Fahrradstraßen für den Radverkehr einen Mehrwert bieten. Die bisherige Ausstattungspraxis – Beschilderung und wenige Piktogramme – ist nicht hinreichend. Deswegen hat die Verwaltung für die Fahrradstraßen einen eigenen Leitfaden entwickelt (s. Anhang), der insbesondere folgende Aspekte umfasst:
Ergebnisse
Für etwa 12 Kilometer des Netzes gibt es bereits konkrete Realisierungshorizonte in den nächsten 4 Jahren oder die Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung. Dazu gehören insbesondere die sehr wichtigen Vorhaben
Alle Maßnahmen sind Teil des Anfang 2019 beschlossenen Lückenschlussplans. Zudem erhält der Fährenweg eine Oberbauerneuerung.
Kurzfristig ließen sich theoretisch weitere 37 Kilometer umsetzen. Doch auch für reine oder überwiegende Markierungsmaßnahmen sind Vorbereitungen erforderlich. Planung, Abstimmung, verkehrsrechtliche Anordnung, Zuschussbeantragung, Ausschreibung, Überwachung, Abnahme, Abrechnung der Maßnahmen erfordern Zeit- und Personalkapazitäten.
Ähnlich verhält es sich mit den mittelfristig umsetzbaren Maßnahmen, die 45 km des Netzes umfassen. Hier müssen zusätzliche Abstimmungen durchgeführt werden, etwa dann, wenn Eingriffe in den Grünbestand erforderlich sind. Es ist zu prüfen, ob Leitungsträger betroffen sind oder die Entwässerung angepasst werden muss.
Für die kurz- und mittelfristigen Maßnahmen wurden Kostenschätzungen durchgeführt. Fast 50 % des Netzes könnten mit einem Finanzvolumen von 23 Mio. € (4,5 Mio. plus 18,5 Mio. €) hergestellt werden. Nicht enthalten in dieser ersten groben Kostenannahme sind mögliche ergänzende Maßnahmen, die im Zuge dessen mit umgesetzt werden könnten bzw. sollten (z. B. Erneuerung einer sanierungsbedürftigen Fahrbahn, Ausbau von barrierefreien Haltestellen, Sanierung oder Erneuerung von Kanälen und/oder Leitungen).
Förderfähigkeit
Eine Vielzahl der Maßnahmen wäre nach erster, vorläufiger Einschätzung seitens der Regierung der Oberpfalz über das 2021 eingeführte Bundesprogramm „Stadt und Land“ grundsätzlich förderfähig. Dazu gehören auch der Aus- und Neubau selbständiger Radwege, die Neueinrichtung von Fahrradstraßen sowie Beleuchtung und wegweisende Beschilderung. Die Förderquote liegt bei 75 % der förderfähigen Kosten.
Das Programm läuft Ende 2023 aus. Wie jetzt bekannt wurde, sind die vom Bund für Bayern bereitgestellten Mittel ausgeschöpft. Auch in anderen Bundesländern sind alle Mittel bereits verplant. Für die Fördertatbestände, die nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) förderfähig sind, sollen nun wohl – vorübergehend – die Fördersätze auf das Niveau des Bundesprogramms Stadt und Land angehoben werden. Maßnahmen, die nach BayGFVG nicht förderfähig sind, können jedoch zunächst einmal nicht gefördert werden.
Sollten die Mittel des Programms „Stadt und Land“ nicht aufgestockt werden, wäre eine Vielzahl der geplanten Maßnahmen – insbesondere die Neueinrichtung von Fahrradstraßen – auf absehbare Zeit nicht förderfähig.
Umsetzungspriorisierung
Im Investitionsprogramm sind für die Jahre 2022 bis 2025 jeweils 400.000 € für Radverkehrsverbesserungsmaßnahmen bereitgestellt. Darauf basierend wurde ein Umsetzungskonzept für die Jahre 2022 bis 2024 erstellt. Das Konzept ist im Anhang aufgelistet und grafisch dargestellt (vgl. Anlagen C und D). Die Verwaltung behält sich vor, die Reihenfolge der Maßnahmen anzupassen, wenn dies hinsichtlich der Abwicklung des Programms sinnvoll erscheint.
Die Priorisierung der Maßnahmen wurde so ausgewählt, dass möglichst lange zusammenhängende Abschnitte geschaffen werden können. Im Wesentlichen sollen auf folgenden Routen die genannten Streckenabschnitte zuerst umgesetzt werden (weitere Maßnahmen auf diesen Routen sowie auf den nachfolgend nicht genannten Routen sollen dann ab 2025 umgesetzt werden):
Route 1 nördlich der Donau
Bamberger Str. / Am Europakanal / Dultplatz
Holzgarten- / Paar- / Ilm- / Johannis- / Gärtnerstraße / Schwabelweiser Weg
Schwabelweiser Donauufer
(Alternativroute Weichser Damm)
Route 2/3 Großprüfening – Innerer Westen – Donauparallele – Weichs
Fährenweg
Knoten Hermann-Köhl-Straße/Lilienthalstraße
Prebrunnstraße
Herrenplatz
Holzländestraße
Route 4 Königswiesen – Campus – PLK
Querung Fort-Skelly-Str.
Grünanlage JUZ Arena
Burgunderstr.
Alemannenstr.
Route 5 Sinzing – Dechbetten – Das Dörnberg – Hbf. – Candis – Hohes Kreuz
Sinzinger Brücke / Sinzinger Weg
Prüfeninger Schlossstraße
Unterführung Kumpfmühler Brücke
Hemauerstraße
Bienenheimweg / Blumenstraße
Route 8 Grass – Kumpfmühl – Zentrum – Kareth
Kumpfmühler Straße
Bismarckplatz
Route 9 Burgweinting-West – Kasernenviertel – Zentrum – Lappersdorf
Hinterer Mühlweg
Alfons-Auer-Straße
Sternbergstraße
Knoten Landshuter Str. / Gabelsbergerstr. / R.-Wagner-Str.
Ostengasse
Andreasstraße
Regentalradweg
Einzelmaßnahmen
Platz der Einheit
Die derzeit laufende Baumaßnahme in der Prüfeninger Straße endet an der Taxisstraße. Zwischen dem Bauende und dem Knoten Jakob- / Wittelsbacherstraße verbleibt somit eine ca. 200 m lange Lücke im Radverkehrsnetz. Ein Umbau des Knotens würde
Es wird vorgeschlagen, für das Vorhaben eine Kostenschätzung durchzuführen, so dass das Vorhaben in das Investitionsprogramm eingespeist werden kann.
Kumpfmühler Straße nördlich Fritz-Fend-Straße und D.-Martin-Luther-Straße
Beide Straßenabschnitte haben im Radverkehr eine hohe Bedeutung und sollen zudem die Altstadt vom Durchfahrtsradverkehr entlasten. Die Defizite im Rad-, aber auch im Fußverkehr, wurden wiederholt aufgezeigt (Radverkehrsplan 2012, ADFC-Fahrradklimatests, AGFK-Hauptbereisung etc.).
Andererseits haben beide Straßenzüge eine hohe Bedeutung für die Altstadterschließung und den Busverkehr. Isolierte Lösungen allein mit Blick auf den Fuß- und Radverkehr sind hier nicht möglich. Insofern gilt es, beide Trassen im Zuge des anstehenden Altstadterschließungskonzepts eingehend zu untersuchen.
Öffentlichkeitsarbeit
Dank einer Zuwendung seitens der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (AGFK) konnte die Verwaltung für die Radverkehrsförderung eine neue Wort-Bild-Marke entwickeln lassen. Diese soll schwerpunktmäßig für die neuen geschlossenen Fahrradabstellanlagen und das Hauptradroutennetz eingesetzt werden. So entsteht ein Wiedererkennungswert und kann eine Identifikation geschaffen werden.
Darüber hinaus sollen verstärkt die Fahrradstraßen „vermarktet“ werden. An den Fahrradstraßen sollen Banner aufgehängt werden. Die Verwaltung wird dazu Motive der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Niedersachsen verwenden. Die Anlieger werden über Postkarten oder Flyer informiert. Ergänzend werden der städtische Newsletter, soziale Medien und die Homepage eingesetzt.
Sonstige Aspekte
Im Ergebnisbericht wird abschließend darauf hingewiesen, dass der dauerhafte Erfolg der Radverkehrsförderung nicht allein durch die Schaffung des Hauptradroutennetzes erwartet werden sollte. Vielmehr sind weitere Aspekte für eine ganzjährige Nutzung des Fahrrads als Alltagsverkehrsmittel wichtig, wie etwa:
Studien zeigen, dass eine gute und sichere Radverkehrsinfrastruktur dazu führt, dass das Rad auch bei schlechtem Wetter intensiv genutzt wird:
Die Beispiele zeigen, dass eine gute Infrastruktur, wie sie z. B. mit einem Hauptradroutennetz einhergeht, zu einer verstärkten Nutzung des Fahrrads als Alltagsverkehrsmittel führen kann. Umso wichtiger jedoch ist es, auch die betrieblichen Maßnahmen diesem erwünschten geänderten Mobilitätsverhalten anzupassen.
Kosten / Finanzierung
Die für die Jahre 2022 bis 2024 beschriebenen Maßnahmen würden geschätzte Kosten in Höhe von rund 1,3 Mio. € verursachen. Davon entfällt ca. die Hälfte auf die Einrichtung der Fahrradstraßen (Markierungen und Beschilderung) und die andere Hälfte auf bauliche Maßnahmen (Beleuchtung, Anpassung von Knotenpunkten, Fahrradständer etc.).
Mittel in Höhe von je 400.000 € sind im Investitionsprogramm 2021-2025 unter der HH-Stelle 63 68 99 eingeplant.
Der Ausschuss beschließt:
Anlagen: Anlage A – Ergebnisbericht „Hauptradroutennetz Regensburg“, Kurzfassung Anlage B – Ergebnisbericht „Hauptradroutennetz Regensburg“, ausgewählte Anhänge Anlage C – Auflistung geplanter Maßnahmen 2022 bis 2024 Anlage D – Übersichtskarten zu den für 2022 bis 2024 geplanten Maßnahmen Anlage E – Statement der Radentscheid-Initiatoren Anlage F – Leitfaden Fahrradstraßen 1 Klimavorbehalt |
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