Vorlage - VO/22/18688/61  

 
 
Betreff: Hauptradroutennetz Regensburg
- Konzeptbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
22.03.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Einleitung

 

Nach knapp 15-monatiger Arbeit liegt nun der Ergebnisbericht „Hauptradroutennetz Regensburg“ vor. Die Erstellung des Konzepts wurde kontinuierlich durch die Radentscheid-Initiatoren begleitet und inhaltlich unterstützt. Eine Gruppe aus repräsentativ ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern wurde in das Verfahren über 3 Workshops eingebunden. Ebenfalls eingeflossen in das Konzept sind die Ergebnisse eines Workshops mit den Umland­gemein­den, dem Landkreis und dem Staatlichen Bauamt sowie der Regierung der Oberpfalz. Das Stadtwerk Regensburg (Verkehrsbetriebe) wurde ebenfalls über das Konzept informiert.

 

Das erarbeitete Hauptradroutennetz umfasst eine Gesamtlänge von 172 Kilometern, verteilt auf 17 Hauptrouten und 1 Nebenroute. Es wird unterschieden zwischen einem Übergangs­netz und einem langfristigen Zielnetz. Das Übergangsnetz enthält Abschnitte, die Netzlücken schließen sollen, bis langfristige Baumaßnahmen im Zielnetz umgesetzt werden können.

 

Auf den Hauptrouten soll der Radverkehr gebündelt und sicher sowie zügig abgewickelt werden. Das Netz umfasst dabei verschiedene Wegeführungsformen. Dazu zählen ins­besondere gemeinsame Geh-/Radwege, klassische Radwege, Radfahrstreifen, selbständige Wege (z. B. entlang der Flüsse), Umweltspuren und Fahrradstraßen. Möglichst nicht bzw. nur in Ausnahmenfällen sollen die Hauptradrouten beispielsweise über Straßen mit Schutz­streifen geführt werden oder in Tempo 30 Zonen verlaufen.

 

Auszusparen vom Hauptroutennetz sind Fußnger­zonen und die zentralen Bereiche der Altstadt.

Insofern ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, wie zukünftig eine Führung des Radverkehrs am Rande der Altstadt erfolgen kann. Damit einhergehend ist ebenfalls zu untersuchen, welche Straßen und Gassen dadurch wieder ausschließlich dem Fußngerverkehr zurückgegeben werden können.

 

Hinweis: Die künftige Aufteilung des öffentlichen Raumes in der Altstadt wird auch bei der weiteren Ausarbeitung der Verkehrsberuhigung Altstadt noch genauer zu betrachten sein.

 

Um feststellen zu können, ob der Bestand den Qualitätskriterien entspricht, die für eine Hauptroute anzunehmen sind, wurden Qualitätsstandards definiert. Diese Standards haben zum Ziel, dass sich Radelnde untereinander überholen bzw. auch nebeneinander fahren können. Nur so ist zügiges und sicheres Radeln (auch mit Lastenrädern) möglich, ohne andere insbesondere zu Fuß gehende zu gefährden.

 

 

Bericht / Steckbriefe

 

Der Berichtsband hat einen Umfang von rund 100 Seiten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen auf den 18 Routen verteilen sich auf 551 Streckenabschnitte. Diese wurden wiederum in 186 Steckbriefen zusammengefasst.

 

Das Material ist somit sehr umfangreich und wird daher den Fraktionen sowie Einzelstadt­tinnen und -stadträten digital zur Verfügung gestellt. Für die Öffentlichkeit werden die Ma­terialien ebenfalls digital über die Homepage der Stadt Regensburg zur Verfügung gestellt.

 

 

Fahrradstraßen

 

Ein erheblicher Teil des Netzes soll zukünftig über Fahrradstraßen führen. Der Radverkehr wird so in Erschließungsstraßen gebündelt. Vorteil: diese Straßen sind weniger konflikt­trächtig als Hauptverkehrsstraßen und es müssen keine separaten Radverkehrsanlagen baulich hergestellt werden. Es kann somit kurz- bis mittelfristig und vergleichsweise kostengünstig ein Großteil des Netzes hergestellt werden.

 

Dazu müssen aber die Fahrradstraßen für den Radverkehr einen Mehrwert bieten. Die bis­herige Ausstattungspraxis Beschilderung und wenige Piktogramme ist nicht hinreichend. Deswegen hat die Verwaltung für die Fahrradstraßen einen eigenen Leitfaden entwickelt (s. Anhang), der insbesondere folgende Aspekte umfasst:

 

  • Die Fahrradstraßen werden grundsätzlich als Vorfahrtstraßen ausgebildet und gegenüber einmündenden anderen Nebenstraßen bevorrechtigt.
     
  • Konfliktbereiche Beginn/Ende der Fahrradstraße und Einmündungen/Kreuzungen werden flächig rot eingefärbt.
     
  • Die Fahrradstraßen werden beidseitig mit einem unterbrochenen Breitstrich markiert, der die Fahrradstraße gegenüber anderen Nebenstraßen optisch abhebt und den Sicherheitsraum zu parkenden Kfz („Dooring-Zone“) verdeutlicht.
     
  • Es werden regelmäßig Piktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht.
     
  • Es muss eine ausreichende Fahrbahnbreite für das Nebeneinanderradeln und das sich Begegnen sichergestellt sein. Sind die Fahrbahnbreiten zu gering, müssen punktuell Kfz-Stellplätze entfallen, um Begegnungs-/Ausweichstellen zu schaffen.

 

 

Ergebnisse

 

r etwa 12 Kilometer des Netzes gibt es bereits konkrete Realisierungshorizonte in den nächsten 4 Jahren oder die Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung. Dazu gehören insbesondere die sehr wichtigen Vorhaben

 

  • Prüfeninger Straße zwischen Steinmetzstraße und Taxisstraße, Baubeginn 2021
     
  • Donaubrücke nach Sinzing mit Ausbau Sinzinger Weg, Baubeginn 2022
     
  • Geh-/Radweg am Unterislinger Weg bis Scharmassing, Baubeginn 2022
     
  • Leibnizstraße mit Kreuzhofbrücke und Asphaltierung Rainstallweg nach Neutraubling, Baubeginn 2023
     
  • Donaustaufer Straße in Schwabelweis, Baubeginn 2023

 

Alle Maßnahmen sind Teil des Anfang 2019 beschlossenen Lückenschlussplans. Zudem erhält der Fährenweg eine Oberbauerneuerung.

 

Kurzfristig ließen sich theoretisch weitere 37 Kilometer umsetzen. Doch auch für reine oder überwiegende Markierungsmaßnahmen sind Vorbereitungen erforderlich. Planung, Abstim­mung, verkehrsrechtliche Anordnung, Zuschussbeantragung, Ausschreibung, Überwachung, Abnahme, Abrechnung der Maßnahmen erfordern Zeit- und Personalkapazitäten.

 

Ähnlich verhält es sich mit den mittelfristig umsetzbaren Maßnahmen, die 45 km des Netzes umfassen. Hier müssen zusätzliche Abstimmungen durchgeführt werden, etwa dann, wenn Eingriffe in den Grünbestand erforderlich sind. Es ist zu prüfen, ob Leitungsträger betroffen sind oder die Entwässerung angepasst werden muss.

 

r die kurz- und mittelfristigen Maßnahmen wurden Kostenschätzungen durchgeführt. Fast 50 % des Netzes könnten mit einem Finanzvolumen von 23 Mio. € (4,5 Mio. plus 18,5 Mio. €) hergestellt werden. Nicht enthalten in dieser ersten groben Kostenannahme sind mögliche ergänzende Maßnahmen, die im Zuge dessen mit umgesetzt werden könnten bzw. sollten (z. B. Erneuerung einer sanierungsbedürftigen Fahrbahn, Ausbau von barrierefreien Halte­stellen, Sanierung oder Erneuerung von Kanälen und/oder Leitungen).

 

 

rderfähigkeit

 

Eine Vielzahl der Maßnahmen wäre nach erster, vorläufiger Einschätzung seitens der Regierung der Oberpfalz über das 2021 eingeführte Bundesprogramm „Stadt und Land“ grundsätzlich förderfähig. Dazu gehören auch der Aus- und Neubau selbständiger Radwege, die Neueinrichtung von Fahrradstraßen sowie Beleuchtung und wegweisende Beschilde­rung. Die Förderquote liegt bei 75 % derrderfähigen Kosten.

 

Das Programm läuft Ende 2023 aus. Wie jetzt bekannt wurde, sind die vom Bund für Bayern bereitgestellten Mittel ausgeschöpft. Auch in anderen Bundesländern sind alle Mittel bereits verplant. Für die Fördertatbestände, die nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrs­finan­zierungsgesetz (BayGVFG) förderfähig sind, sollen nun wohl vorübergehend die Förder­tze auf das Niveau des Bundesprogramms Stadt und Land angehoben werden. Maßnah­men, die nach BayGFVG nicht förderfähig sind, können jedoch zunächst einmal nicht geför­dert werden.

 

Sollten die Mittel des Programms „Stadt und Land“ nicht aufgestockt werden, wäre eine Viel­zahl der geplanten Maßnahmen insbesondere die Neueinrichtung von Fahrradstraßen auf absehbare Zeit nicht förderfähig.

 

 

Umsetzungspriorisierung

 

Im Investitionsprogramm sind für die Jahre 2022 bis 2025 jeweils 400.000 €r Radverkehrs­verbesserungsmaßnahmen bereitgestellt. Darauf basierend wurde ein Umsetzungskonzept für die Jahre 2022 bis 2024 erstellt. Das Konzept ist im Anhang aufgelistet und gra­fisch dar­gestellt (vgl. Anlagen C und D). Die Verwaltung behält sich vor, die Reihenfolge der Maßnah­men anzupassen, wenn dies hinsichtlich der Abwicklung des Programms sinn­voll erscheint.

 

Die Priorisierung der Maßnahmen wurde so ausgewählt, dass möglichst lange zusammen­ngende Abschnitte geschaffen werden können. Im Wesentlichen sollen auf folgenden Routen die genannten Streckenabschnitte zuerst umgesetzt werden (weitere Maßnahmen auf diesen Routen sowie auf den nachfolgend nicht genannten Routen sollen dann ab 2025 umgesetzt werden):

 

 

Route 1    rdlich der Donau

 

Bamberger Str. / Am Europakanal / Dultplatz

  

Holzgarten- / Paar- / Ilm- / Johannis- / Gärtnerstraße / Schwabelweiser Weg

 

Schwabelweiser Donauufer

 

(Alternativroute Weichser Damm)

 

 

Route 2/3  Großprüfening Innerer Westen Donauparallele Weichs

 

hrenweg

 

Knoten Hermann-Köhl-Straße/Lilienthalstraße

 

Prebrunnstraße

 

Herrenplatz

 

Holzländestraße

 

 

Route 4    nigswiesen Campus PLK

 

Querung Fort-Skelly-Str.

 

Grünanlage JUZ Arena

 

Burgunderstr.

 

Alemannenstr.

 

  

Route 5    Sinzing Dechbetten Das Dörnberg Hbf. Candis Hohes Kreuz

 

Sinzinger Brücke / Sinzinger Weg

 

Prüfeninger Schlossstraße

 

Unterführung Kumpfmühler Brücke

 

Hemauerstraße

 

Bienenheimweg / Blumenstraße

 

 

Route 8    Grass Kumpfmühl Zentrum Kareth

 

Kumpfmühler Straße

 

Bismarckplatz

 

 

Route 9    Burgweinting-West Kasernenviertel Zentrum Lappersdorf

 

Hinterer Mühlweg

 

Alfons-Auer-Straße

 

Sternbergstraße

 

Knoten Landshuter Str. / Gabelsbergerstr. / R.-Wagner-Str.

 

Ostengasse

 

Andreasstraße

 

Regentalradweg

 

 

Einzelmaßnahmen

 

 

Platz der Einheit

 

Die derzeit laufende Baumaßnahme in der Prüfeninger Straße endet an der Taxisstraße. Zwischen dem Bauende und dem Knoten Jakob- / Wittelsbacherstraße verbleibt somit eine ca. 200 m lange Lücke im Radverkehrsnetz. Ein Umbau des Knotens würde

 

  • die Radnetzlücke schließen,
  • zu angemessen breiten Gehwegen führen,
  • weiterhin die ÖPNV-Beschleunigung ermöglichen und
  • die Barrierefreiheit im ÖPNV herstellen.

 

Es wird vorgeschlagen, für das Vorhaben eine Kostenschätzung durchzuführen, so dass das Vorhaben in das Investitionsprogramm eingespeist werden kann.

 

 

Kumpfmühler Straße nördlich Fritz-Fend-Straße und D.-Martin-Luther-Straße

 

Beide Straßenabschnitte haben im Radverkehr eine hohe Bedeutung und sollen zudem die Altstadt vom Durchfahrtsradverkehr entlasten. Die Defizite im Rad-, aber auch im Fußver­kehr, wurden wiederholt aufgezeigt (Radverkehrsplan 2012, ADFC-Fahrradklima­tests, AGFK-Hauptbereisung etc.).

 

Andererseits haben beide Straßenzüge eine hohe Bedeutung für die Altstadterschließung und den Busverkehr. Isolierte Lösungen allein mit Blick auf den Fuß- und Radverkehr sind hier nicht möglich. Insofern gilt es, beide Trassen im Zuge des anstehenden Altstadterschließungskonzepts eingehend zu untersuchen.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Dank einer Zuwendung seitens der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (AGFK) konnte die Verwaltung für die Radverkehrsförderung eine neue Wort-Bild-Marke entwickeln lassen. Diese soll schwerpunktmäßig für die neuen geschlossenen Fahrradabstellanlagen und das Hauptradroutennetz eingesetzt werden. So entsteht ein Wiedererkennungswert und kann eine Identifikation geschaffen werden.

 

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Darüber hinaus sollen verstärkt die Fahrradstraßen „vermarktet“ werden. An den Fahrrad­straßen sollen Banner aufgehängt werden. Die Verwaltung wird dazu Motive der Arbeits­gemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Niedersachsen verwenden. Die Anlieger werden über Postkarten oder Flyer informiert. Ergänzend werden der städtische Newsletter, soziale Medien und die Homepage eingesetzt.

 

 

 

Sonstige Aspekte

 

Im Ergebnisbericht wird abschließend darauf hingewiesen, dass der dauerhafte Erfolg der Radverkehrsförderung nicht allein durch die Schaffung des Hauptradroutennetzes erwartet werden sollte. Vielmehr sind weitere Aspekte für eine ganzjährige Nutzung des Fahrrads als Alltagsverkehrsmittel wichtig, wie etwa:

 

  • ein ausgeweiteter Winterdienst,
  • ein verbessertes Baustellenmanagement,
  • sichere Abstellmöglichkeiten und
  • eine stringente Überwachung des ruhenden Verkehrs.

 

Studien zeigen, dass eine gute und sichere Radverkehrsinfrastruktur dazu führt, dass das Rad auch bei schlechtem Wetter intensiv genutzt wird:

 

  • In Oldenburg und Münster beträgt der Rückgang im Alltagsradverkehr bei Regen weniger als 5 %.
  • In Kopenhagen und Amsterdam liegt der Anteil derer, die auch im Winter mit dem Rad unterwegs sind, bei 80 %.
  • Und in der finnischen Stadt Oulu (200.000 Einwohner, 3,4 °C Durchschnitts­tempe­ratur, 160 175 Schneetage/a) sind alle Radwege bis 7 Uhr morgens geräumt. Das Radwegenetz ist über 600 km lang.

 

Die Beispiele zeigen, dass eine gute Infrastruktur, wie sie z. B. mit einem Hauptradrouten­netz einhergeht, zu einer verstärkten Nutzung des Fahrrads als Alltagsverkehrsmittel führen kann. Umso wichtiger jedoch ist es, auch die betrieblichen Maßnahmen diesem erwünschten geänderten Mobilitätsverhalten anzupassen.

 

 

Kosten / Finanzierung

 

Die für die Jahre 2022 bis 2024 beschriebenen Maßnahmen würden geschätzte Kosten in Höhe von rund 1,3 Mio. € verursachen. Davon entfällt ca. die Hälfte auf die Einrichtung der Fahrradstraßen (Markierungen und Beschilderung) und die andere Hälfte auf bauliche Maßnahmen (Beleuchtung, Anpassung von Knotenpunkten, Fahrradständer etc.).

 

Mittel in Höhe von je 400.000 € sind im Investitionsprogramm 2021-2025 unter der HH-Stelle 63 68 99 eingeplant.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Das Konzept „Entwicklung eines Hauptradroutennetzes (Radlrouten Regensburg) -Bericht“, erstellt von Inovaplan GmbH (Karlsruhe) wird als Grundlage für die weiteren Planungsschritte und die Umsetzung eines Hauptradroutennetzes in Regensburg beschlossen.

 

  1. Die in der Sachverhaltsdarstellung beschriebenen Kurzfrist-Maßnahmen sollen in den Jahren 2022 bis 2024 umgesetzt werden.

    Führen die Planungen zu signifikanten Veränderungen in der Aufteilung des Straßen­raums, ist die Detailplanung – inklusive der Auswirkungen auf das Stellplatzangebot – den Ausschuss vorzulegen.

 

  1. Darüber hinaus erstellt die Verwaltung bis Ende 2022 einen Plan, welche Maßnah­men in den Jahren ab 2024 umgesetzt werden sollen und welche Kosten damit ver­bunden wären. Auch hier sind die Auswirkungen auf das Stellplatzangebot aufzu­zeigen.
     
  2. Maßnahmen, die grundlegend in das Verkehrsnetz eingreifen oder ein Investitions­volumen von mindestens 100.000 € erfordern, werden dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

  1. Der vorgelegte „Leitfaden“ findet ab sofort bei der Neueinrichtung von Fahrradstraßen Anwendung. Bestehende Fahrradstraßen werden entsprechend nachgerüstet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst zeitnah das Hauptradroutennetz mit einer wegweisenden Beschilderung zu versehen. Die erforderlichen Mittel für die Planung und Umsetzung sind zu quantifizieren und für den Haushalt anzumelden.

 


Anlagen:

Anlage A – Ergebnisbericht „Hauptradroutennetz Regensburg“, Kurzfassung

Anlage B – Ergebnisbericht „Hauptradroutennetz Regensburg“, ausgewählte Anhänge

Anlage C – Auflistung geplanter Maßnahmen 2022 bis 2024

Anlage D – Übersichtskarten zu den für 2022 bis 2024 geplanten Maßnahmen

Anlage E – Statement der Radentscheid-Initiatoren

Anlage F – Leitfaden Fahrradstraßen

1 Klimavorbehalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 VO 18688 Anlage A (1475 KB)    
Anlage 3 2 VO 18688 Anlage B (826 KB)    
Anlage 4 3 VO 18688 Anlage C (36 KB)    
Anlage 5 4 VO 18688 Anlage D (975 KB)    
Anlage 6 5 VO 18688 Anlage E (173 KB)    
Anlage 7 6 VO 18688 Anlage F (1380 KB)    
Anlage 1 7 Hauptradroutennetz_klimavorbehalt (174 KB)