Vorlage - VO/22/18913/57  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinien für die Regensburger Wohltätigkeitsstiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
02.06.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
06.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Anlage:  Richtlinien für die Vergabe und Verwendung von Mitteln der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung (Förderrichtlinien)

 

 

Die Regensburger Wohltätigkeitsstiftung fördert laut ihrer Satzung bedürftige oder minderbemittelte Einwohner der Stadt Regensburg durch Gewährung von Unterstützungen.

 

Im Ausschuss für Soziales und Allgemeine Stiftungsangelegenheiten vom 8. November 2018 und im Stadtrat vom 28. November 2018 wurde die Satzung durch die Möglichkeit der Projektförderungen ergänzt.

 

Die bestehenden Förderrichtlinien haben die Möglichkeit der Projektunterstützungen bisher nicht abgebildet.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Prüfbericht zur Jahresrechnung 2020 angeregt, die Förderrichtlinien um diesen Punkt zu ergänzen und somit den Widerspruch in den Förderrichtlinien auszuräumen. 

 

Zudem wurde in § 3 Absatz 4 der Förderrichtlinien noch die Vorlage des aktuellen Freistellungsbescheides zum Antrag ergänzt.

 

Die Satzung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung ermöglicht in § 2 Absatz 5 auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer sonstigen geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen ausschließlich und unmittelbar für mildtätige Zwecke durch Gewährung von Unterstützungen an bedürftige oder minderbemittelte Einwohner der Stadt Regensburg leisten oder Projekte, die den Personenkreis nach § 2 Abs. 1 betreffen, fördern.

 

r die Bearbeitung einer Projektförderung in der Stiftungsverwaltung ist die Vorlage des aktuellen Freistellungsbescheides des Finanzamtes die einfachste Möglichkeit, die Gemeinnützigkeit einer antragstellenden Organisation zu prüfen. Aus diesem Grund wurde dieser Punkt zusätzlich in den Förderrichtlinien ergänzt. 

 

Die Änderung der Richtlinien der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung tritt zum 01. Juli

2022 in Kraft.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Änderung der Richtlinien für die Mittelverwendung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf_RWO_neu_06.05.2022_1 (226 KB)