Vorlage - VO/22/18929/65  

 
 
Betreff: Neubau Umschlagbahnhof Regensburg-Burgweinting, EKrG-Maßnahmen Edisonstraße und Hartinger Straße und Folgemaßnahmen
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
03.05.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
31.05.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Anlass

Die DB Netz AG (DB) hat im Frühjahr 2020 der Stadt mitgeteilt, dass die Eisenbahnbrücke im Zuge der Bahnstrecke 5500 München Regensburg über die Hartinger Straße aufgrund ihres schlechten baulichen Zustandes erneuert werden muss. Folglich wurde das Verlangen der Stadt gegenüber der Bahn auf Grundlage des Beschlusses VO/20/16895/65 vom

21./23.07.2020 zum Ausdruck gebracht.

 

Mittlerweile plant die DB in unmittelbarer Nähe der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hartinger Straße die Errichtung eines Umschlagbahnhofes (Ubf) in Burgweinting. Im Zusammenhang mit diesem Projekt wird von der Bahn auch der mehrgleisige Ausbau Regensburg Obertraubling (MARO) berücksichtigt.

Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs in der Hartinger Straße werden aufgrund der oben

genannten Maßnahmen mehrere Eisenbahnüberführungsbauwerke erforderlich, außerdem

werden die bestehenden Bahnübergänge in der Hartinger Straße / Burgweintinger

Straße beseitigt.

Um das zusätzliche LKW-Aufkommen aufnehmen zu können, muss die östliche

Burgweintinger Straße bis zur Max-Planck-Straße angepasst werden.

Ebenso bedingen die oben genannten Maßnahmen eine Anpassung des Bahn-Haltepunktes

Burgweinting. Die östliche Bahnsteiganlage wird nach derzeitigem Kenntnisstand nach

den verlegt. Die bestehenden P+ R Parkplätze auf der Ostseite entfallen. Diese

entfallenden Parkplätze werden im Bereich des Rudolf-Aschenbrenner-Platzes ersetzt.

 

Vorstellung Ubf Regensburg

Der Güterverkehr wird bis 2030 nach aktuellen Prognosen um über 38% gegenüber dem Referenzjahr 2010 wachsen. Da diese Steigerung nicht allein von den Straßen und Autobahnen bewältigt werden kann, kommt dem weitaus klimafreundlicheren Verkehrsträger Schiene bei der Abwicklung der zu erwartenden Mengen eine wichtige Rolle zu. Die Verlagerung von Verkehren auf Schiene und Wasserstraße ist explizites Ziel der Bundesregierung, um die Straße zu entlasten und damit zugleich die Einhaltung der gesetzten Klimaziele sicherzustellen. Mit dem Bedarf nach einer stufenweisen Erhöhung der Kapazitäten im sog. Kombinierten Verkehr (KV) einher geht zwingend der Ausbau der hierfür erforderlichen Infrastruktur. Eine von der Stadt Regensburg in Auftrag gegebene und 2015 im Stadtrat vorgestellte „Studie zu den Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs in der Region Regensburg“ kam seinerzeit zu dem Ergebnis, dass die prognostizierten Mengenzuwächse im KV nur über den bedarfsgerechten Ausbau der im Stadtgebiet vorhandenen Umschlagbahnhöfe (nämlich im Bayernhafen sowie im Güterverkehrszentrum Regensburg) gewährleistet werden können. Regensburg liegt am Schnittpunkt zentraler europäischer Verkehrskorridore zwischen den Nord- und Ostseehäfen im Norden sowie den Adriahäfen im Süden. Als ein wichtiges Zentrum der Automobilindustrie bündelt der Umschlagbahnhof Regensburg Verladekapazitäten aus der Region sowie großen Teilen Ostbayerns. Der Ausbau der Umschlagkapazitäten in Regensburg ist somit für die verladende Wirtschaft in unserer Region essentielle Voraussetzung für den Erhalt bzw. die Sicherung wertvoller Arbeitsplätze in mehreren Schlüsselindustrien mit hohem Exportaufkommen. Ferner ist das Vorhaben unmittelbarer Bestandteil der Strategie des Bundes, die Kapazitäten im KV bis 2030 um rund 40% zu erweitern, und somit als Maßnahme mit vordringlichem Bedarf aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 heraus entwickelt. Der heute im Güterverkehrszentrum an der Robert-Bosch-Str. bestehende Umschlagbahnhof für den KV ist längst an der Leistungs- und Kapazitätsgrenze angekommen. Eine Erweiterung im Bestand ist nicht möglich. Mit dem neuen Standort etwas weiter südlich in Burgweinting können bedarfsgerecht die dringend benötigten Zusatzkapazitäten generiert werden, besteht hier doch die Möglichkeit, so genannte Ganzzüge mit 740 m Länge ohne vorherige Zugteilung und aufwändige Rangierfahrten be- und entladen zu können, was sich wiederum positiv auf die benötigte Erweiterung der Umschlagskapazitäten auswirkt. Der gewählte Standort war bereits in der oben zitierten Studie der Stadt Regensburg unter diesem und mehreren anderen Gesichtspunkten, gemessen an den Anforderungen an Lage und Größe einer solchen Anlage, als der am besten geeignete Ort für den Neubau des Umschlagbahnhofes identifiziert worden. Auf überwiegend bahneigenen Flächen soll hier zwischen 2026 (geplanter Baubeginn) und 2029 (geplante Inbetriebnahme) eine der modernsten Umschlaganlagen der Deutschen Bahn entstehen. Mit Hilfe des neuen Umschlagbahnhofes soll die Versorgung der exportorientierten Wirtschaft im KV auf lange Sicht sichergestellt und damit zugleich die Voraussetzung für die gewollte Verlagerung von Gütern auf die klimafreundliche Schiene geschaffen werden. Für den Bau der neuen Anlage besteht das Erfordernis der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens nach §18 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). Die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange finden einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung Berücksichtigung. Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Außenstelle Nürnberg. Die Stadt Regensburg wird vom EBA im Verfahren als Träger öffentlicher Belange selbstverständlich beteiligt. Zeitnah zu dieser Beschlussvorlage wird die DB Netz AG auch die fhe Öffentlichkeitsbeteiligung starten und ausführlich über das Vorhaben informieren. Um die neue Anlage sowohl im Norden als auch im Süden an die bestehenden Stammgleise der Deutschen Bahn anzuschließen, sind bauliche Eingriffe sowohl im Bereich der Hartinger/Burgweintinger Str. wie auch im Bereich der Edisonbrücke unabweisbar. Gerade im Bereich der Hartinger Str. wird allerdings mit der Erneuerung der Eisenbahnbrücke sowie der optimierten Straßenführung im Bereich der Hartinger Str. unter Auflassung bestehender Bahnübergänge eine deutliche Verbesserung des heute noch überaus unbefriedigenden Ausbauzustandes der Verbindung aus Burgweinting in das Güterverkehrszentrum Regensburg-Süd und von dort weiter über die Max-Planck-Str. zur BAB 3 im Norden sowie nach Obertraubling im Süden erzielt, die gerade dem Ortsteil Burgweinting in besonderer Weise zugutekommt. Dazu gehört eine deutliche Verbreiterung des aktuell unter der Brücke bestehenden Straßenquerschnittes mit dem Bau beidseitiger Radwege. Die Edisonbrücke wird unter Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erneuert.

 

Ausbauverlangen der Stadt für die Eisenbahnüberführungsbauwerke:

Die Stadt muss nun gegenüber der DB, zusätzlich zum bereits geäerten Ausbauverlangen für die EÜ Hartinger Straße, noch das Ausbauverlangen für die oben beschriebenen Bauwerke äern. Da diese Bauwerke ebenfalls die Hartinger Straße überspannen, unterscheidet sich das Verlangen der Stadt für die weiteren Planungen grundsätzlich nicht von dem bereits gegenüber der Bahn geäerten Verlangen für die EÜ Hartinger Straße.

r den Kfz-Verkehr und die Radfahrer ist eine Gesamtquerschnittsbreite von 14,75 m (vgl. VO/20/16895/65) notwendig.

 

Stadtbahn:

Auf Wunsch des Landkreises berücksichtigt die Stadt bei den Planungen auf ihrem Gebiet mögliche Netzerweiterungsoptionen der Stadtbahn in den Landkreis, die der Landkreis auf Basis einer eigenen Voruntersuchung gegenüber der Stadt benannt hat. Zu den benannten drei Verlängerungsoptionen gehört auch die Weiterführung von Burgweinting nach Neutraubling. Im Rahmen einer technischen Machbarkeitsstudie (gemeinsam beauftragt durch Stadt / Landkreis) wurde untersucht, welche Querschnittsaufweitung und ggf. ergänzende Maßnahmen in der Zuführung der Trasse zu den Kreuzungsbauwerken notwendig wird, um dies zu gewährleisten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Querschnitt der Eisenbahnüberführungen um jeweils 0,60 m aufgeweitet werden müsste. Die Gesamtquerschnittsbreite unter Berücksichtigung der Stadtbahn beträgt somit 15,35 m.

 

Kosten:

Die Kosten, die sich aus dem Ausbauverlangen der Stadt für die oben genannten Bauwerke ergeben, wurden grob abgeschätzt. Darin enthalten sind auch die Mehrkosten, die sich aus der Aufweitung (0,60 m) für die potentielle Weiterführung der Stadtbahn Richtung Osten ergeben.

 

Kostenanteil Verlangen Stadt einschließlich Stadtbahn: ca. 10 Mio. €

Kostenanteil Stadtbahn: ca. 0,8 Mio. €

 

Die städtischen Kostenanteile für das zusätzliche Verlangen, die optionale Weiterführung einer Stadtbahn Richtung Neutraubling zu sichern, werden über das Sondervermögen des Regiebetriebes Amt für Stadtbahnneubau finanziert. Alle anderen Kosten werden über den städtischen Haushalt gedeckt bzw. vorfinanziert. Die Planungen sowie die zusätzliche Aufweitung des Querschnittes unter Berücksichtigung einer Weiterführung der Stadtbahn Richtung Osten erfolgen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer. Korrespondierend dazu kann für Eingangsleistungen die Umsatzsteuer als Vorsteuer zum Abzug gebracht werden. Eine künftige, davon abweichende tatsächliche Verwendung hätte allerdings eine Vorsteuerberichtigung zur Folge.

 

Vereinbarung mit dem Landkreis:

Die Stadt steht derzeit in Verhandlungen mit dem Landkreis, inwieweit sich dieser an den Mehrkosten für die Planungen und den Bau, resultierend aus der Aufweitung der Brückenbauwerke für die Stadtbahn, beteiligt. Der Landkreis tritt nicht als Kreuzungsbeteiligter gegenüber der DB in Erscheinung.

 

Zusammenfassung Ausbauverlangen:

Unter Berücksichtigung des bereits festgelegten Querschnitts (Beschluss VO/20/16895/65)

einschließlich der notwendigen Aufweitung für die Stadtbahn ergeben sich für die oben genannten Bauwerke nun folgende Abmessungen.

 

Gesamtbreite (lichte Weite) 15,35 m bestehend aus

Fahrbahn:  2 x 3,25 m

Sicherheitsraum Stadtbahn: 2 x 0,30 m

Radweg (Nordseite):  2,00 m

Geh- und Radweg (Südseite):  3,00 m

Schrammborde und Sicherheitsräume:  1,45 m

Stützmauern mit Geländer:  0,80 m

Aufweitung für den Bahnsteig:  1,00 m

 

Die lichte Höhe im Fahrbahnbereich beträgt 4,50 m und 3,00 m an den Geh- und Radwegen.

Der südliche Geh-/Radweg ist grundsätzlich 3,00 m breit. Zwischen den Bahnsteigzugängen dient der Geh- und Radweg auch als Querbahnsteig und wird deshalb um 1,00 m auf insgesamt 4,00 m verbreitert. Die Gesamtbreite außerhalb der Bahnsteigbereiche beträgt somit 14,35 m.

 

Aufweitung für die Stadtbahn:

Die Stadt wird das Verlangen der notwendigen Querschnittsaufweitung für die Stadtbahn gegenüber der DB aussprechen.

 

Neubau der Edisonbrücke

Aufgrund des geplanten Ubf müssen die beiden bestehenden Brückenbauwerke im Zuge der Edisonstraße ersetzt werden. Geplant ist, die beiden Bauwerke durch ein gemeinsames großes Brückenbauwerk zu ersetzen, um die Gleisanlage des Ubf überbrücken zu können.

 

Im Zuge der Planungen wurde die Stadt von der Bahn aufgefordert ihr Verlangen hinsichtlich der Querschnittsgestaltung und der Länge der Edisonbrücke zum Ausdruck zu bringen. Die Prüfung ergab, dass die Breite des bestehenden kombinierten Geh- und Radweges auf der Brücke mit einer Breite von 2,50 m den geltenden Regelwerken entspricht. Eine Verbreiterung des kombinierten Geh- und Radweges ist somit nicht notwendig.

 

Anders verhält es sich bei der Länge der Brücke. Die Stadt hält eine Verlängerung der Edisonbrücke zur potentiellen Unterführung eines zukünftigen Radweges für notwendig. Dies ist darin begründet, dass das Radverkehrskonzept des Landkreises eine regionale Radverbindung zwischen Obertraubling und Regensburg-Burgweinting auf der Westseite der Bahngleise vorsieht. 2019 hat der Stadtrat einen Grundsatzbeschluss (vgl. VO/19/15940/61) zur Radverkehrsförderung gefasst. Bestandteil des Beschlusses war ein Lückenschlussplan, der eine Radverkehrsverbindung zwischen Regensburg-Burgweinting und dem Safferlinger Steg entlang der Bahntrasse vorsieht. Beide Beschlüsse waren Grundlage für das am 22.03.2022 beschlossene Hauptradroutennetz (vgl. VO/22/18688/61) der Stadt Regensburg.

 

Diese Hauptradroute würde eine schnelle und sichere Radverbindung aus Richtung Köfering / Obertraubling ins Stadtzentrum abseits der Hauptverkehrsstraßen ermöglichen. An verschiedenen Stellen wird die Trasse bereits berücksichtigt. Damit die Route südlich und nördlich der Edisonbrücke verknüpft werden kann, muss das westliche Widerlager nach Westen verschoben werden. Der Neubau der Brücke für den Ubf bietet die einmalige Gelegenheit, den Routendurchstich mittelfristig zu sichern. Eine mögliche Trassenprüfung erfolgt im Rahmen der DB-Planungen.

 

Kosten:

Die Mehrkosten für den Ersatzneubau der Edisonbrücke wurden grob abgeschätzt.

 

Kostenanteil Verlängerung der Edisonbrücke: ca. 0,5 Mio. €

 

Burgweintinger Straße / Rudolf-Aschenbrenner-Platz

Burgweintinger Straße

Die östliche Burgweintinger Straße (von der Max-Planck-Straße bis zur Einfahrt Ubf) stellt zukünftig die Zufahrt für den Ubf dar. Nach Angaben der DB wird der Ubf täglich von 700-720 LKW angefahren werden, d. h. auf der Burgweintinger Straße finden zusätzlich 1.400-1.440 LKW-Fahrten statt. Um die Sicherheit und Leichtigkeit (BayStrWG) des Verkehrs auf der Burgweintinger Straße weiterhin gewährleisten zu können, ist ein Ausbau der Burgweintinger Straße unabdingbar (Radwege, Verstärkung Straßenoberbau usw.). Hierzu hat die Verwaltung Entwürfe erarbeitet, welche der DB als Grundlage für die weiteren Planungen übergeben werden. Da die notwendigen baulichen Änderungen an der Burgweintinger Straße ursächlich von dem zusätzlichen LKW-Verkehr ausgelöst werden, sind nach Ansicht der Stadt die Kosten für den Umbau bzw. Ausbau von der DB zu tragen.  Die DB prüft derzeit rechtlich, inwieweit die DB verpflichtet ist, die Kosten für den Umbau und für die Oberbauverstärkung zu tragen. Nach Abschluss der Prüfung und nach Anerkennung der Prüfergebnisse durch die Stadt wird die festgelegte Kostenteilung zwischen DB und Stadt vereinbart.

 

Beschreibung des Querschnitts:

Der Querschnitt der zukünftigen Hartinger Straße setzt sich zusammen aus

2 Fahrstreifen mit einer Breite von je 3,50 m, zusammen also 7,00 m,

einem kombinierten Geh- und Radweg mit einer Breite von 3,00 m und

einem Einrichtungsradweg mit einer Breite von 2,00 m bei Neubau bzw. 1,50 m im Bestand.

 

Beschreibung Lageplan:

Die Hartinger Straße / Burgweintinger Straße ist eine der wenigen bestehenden Querungsmöglichkeiten der DB-Anlagen im Bereich zwischen dem Odessa-Ring und der Edisonbrücke und somit von herausragender Bedeutung für die Gewerbestandorte sowie dem Ortsteil Harting. Aus Gründen der Verkehrserschließung und der großen Nachfrage ist somit ein beidseitiges durchgehendes Angebot für Fußnger und Radfahrer vom Rudolf-Aschenbrenner-Platz bis zur Max-Planck-Straße vorzusehen.

 

Beschreibung Bushaltestellen / Bahnhaltepunkt:

Auf der Hartinger- und der Burgweintinger Straße verkehren gegenwärtig die Buslinien 78 und X4, sowie zusätzlich ab April 2022 die neue Tangentialbuslinie 39.

Im Bestand befindet sich 20 m östlich der Eisenbahnüberführung eine beidseitige, nicht regelkonform ausgebaute Bushaltestelle, die aufgrund der schwierigen verkehrlichen Situation (Querungsproblematik der Straße im Bereich der Grundwasserwanne sowie der schwierigen Sichtverhältnisse) aufgegeben und an den Rudolf-Aschenbrenner-Platz verlegt werden.

 

Die östlich der bestehenden EÜ gelegenen P+R Parkplätze und die Radabstellanlagen müssen aufgrund der Planungen der DB verlegt und auf die Westseite verlagert werden.

 

Aufgrund der o.g. Veränderungen wird der Bahnsteig der Ostseite voraussichtlich von der Nordseite auf die Südseite verlegt werden müssen. Die Umsteigewege werden dadurch sicherer und kürzer und der neue kompakte Haltepunkt als auch der Verknüpfungspunkt gewinnen dadurch an Attraktivität und Leistungsfähigkeit.

 

Die Belange der Stadtbahn wurden untersucht. Querschnitt- und Trassenvarianten wurden der DB zur Verfügung gestellt, der gewählte Querschnitt und die Geometrie berücksichtigen somit die Anforderungen für eine mögliche zukünftige Weiterführung der Stadtbahn bis über die Max-Planck-Straße hinaus.

 

Kosten:

Grobe Kostenannahme Burgweintinger Straße:  ca. 2,15 Mio. €

 

Rudolf-Aschenbrenner-Platz:

Der bestehende P+R Parkplatz auf der Ostseite (inkl. Radabstellanlage) wird durch die geplanten Baumaßnahmen der DB überbaut. Zu Gunsten einer Bündelung und schnellen Erreichbarkeit sollen die entfallenden Stellplätze auf der Westseite am Rudolf-Aschenbrenner-Platz mit abgebildet werden.

 

Die planerischen Überlegungen zur Verlegung der Stellplätze auf den Rudolf-Aschenbrenner-Platz werden abgestimmt mit den im Zusammenhang mit der Stadtbahn zu entwickelnden Planungen für den Haltestellenendpunkt an diesem Platz (hier ist zugleich ein Verknüpfungspunkt für mehrere Buslinien vorgesehen).

 

Die Kosten für den Umbau des P+R Parkplatzes am Rudolf-Aschenbrenner-Platz, ausgelöst durch den Entfall der nordöstlichen Parkplätze und Maßnahmen der DB, sind aus derzeitiger Sicht vollumfänglich von der DB zu tragen.

 

Aktuell befinden sich auf beiden Seiten der Bahnanlage je 25 P+R Parkplätze für PKW und jeweils zwei Behindertenstellplätze. Zusätzlich gibt es pro Seite jeweils die Abstellmöglichkeit von 42 Fahrrädern und jeweils 8 Zweirad-Stellplätze. Noch in diesem Jahr sollen am Rudolf-Aschenbrenner-Platz Fahrradboxen aufgestellt werden, die ein witterungsgeschütztes und diebstahl- bzw. vandalismussicheres Abstellen ermöglichen.

 

Kosten:

Grobe Kostenannahme Rudolf-Aschenbrenner-Platz: ca. 1,2 Mio. €

 

Finanzierung

 

Bezeichnung

Kosten bzw. Kostenanteile

gem. IP 2021-2025

Zusätzlicher Bedarf

 

T€

T€

T€

EÜ Hartinger Straße, EÜ-MARO, EÜ Ubf, EÜ-Bahnübergänge

(UA 6415/00)

10.000

400

(nur Planung)

 + 9.600

Edisonbrücke
(neu)

500

0

+500

Burgweintinger Straße (neu)

2.150

 

0

+2.150

Rudolf-Aschenbrenner-Platz (neu)

1.200

 

0

+1.200

Allgemeine Planung(UA 6470/09)

---

100

- 100

 

 

 

 

Gesamt

13.850

500

13.350

 

Im gültigen IP 2021 2025 sind die Maßnahmen nur teilweise und nur mit geringfügigen Planungsmittel eingestellt.

Bei der Fortschreibung der Haushalts- und Investitionsplanung werden diese zusätzlichen Bedarfe (Kosten) durch Einsparungen und/oder Verschiebungen bei anderen Maßnahmen eingestellt.

 

Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen sind gemäß Art. 2 Nr. 5 BayGVFG und Art. 13 c BayFAG grundsätzlich förderfähig.

Aussagen über Höhe der zuwendungsfähigen Kosten und der Zuweisungssätze sind derzeit noch nicht möglich.

 

Planungsvereinbarung:

Die jeweiligen Grundlagen und Planungsumfänge, Festlegungen zur Durchführung der Maßnahmen sowie Regelungen betreffend den Planungskosten im Zusammenhang mit der EÜ Hartinger Straße, dem Ubf und den Ersatzbauwerken für die Bahnübergänge, der Edisonbrücke sowie der im Zusammenhang stehenden Planungen (Burgweintinger Straße / Rudolf-Aschenbrenner-Platz) werden in einer bzw. mehreren Planungsvereinbarungen geregelt.

 

Planungsbeteiligte sind bei diesen Maßnahmen die DB und die Stadt (zweiseitige Vereinbarung). Die Kosten für den planerischen Mehraufwand für die Belange der Stadtbahn werden zwischen Landkreis und Stadt noch abgestimmt.

 

Kreuzungsvereinbarung:

Die Festlegungen zur Durchführung der Maßnahmen sowie Regelungen betreffend den Baukosten im Zusammenhang mit der EÜ-Hartinger Straße, dem Ubf und den Ersatzbauwerken für die Bahnübergänge und der Edisonbrücke werden in einer bzw. mehrerer Kreuzungsvereinbarungen auf Basis der Regelungen im EKrG (§§ 2, 11, §§ 3, 12 u. 13) geregelt.

 

Diese Kreuzungsvereinbarungen werden nach dem Vorliegen der Entwurfsplanung und der für die Festlegung des Kostenteilungsschlüssels notwendigen Fiktivuntersuchungen erstellt und dem Ausschuss / Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Ausschuss / der Stadtrat nimmt die Vorstellung des Projektes Umschlagbahnhof (Ubf) Regensburg-Burgweinting durch die Deutsche Bahn zur Kenntnis

2. Die Verwaltung wird beauftragt, der Deutschen Bahn (DB) das Verlangen der Stadt für die Aufweitung des Querschnittes für die Überführungsbauwerke im Zusammenhang mit der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hartinger Straße, dem mehrgleisigen Ausbau, dem Ubf Regensburg-Burgweinting und der Auflassung der bestehenden Bahnübergänge mitzuteilen. Für die Sicherstellung einer künftigen Weiterführung der Stadtbahn in Richtung Neutraubling wird das Verlangen gegenüber der Bahn für den erweiterten Querschnitt von 15,35 m ausgesprochen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vereinbarungen mit dem Landkreis abzuschließen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der Deutschen Bahn das Verlangen für die Verlängerung der Edisonbrücke nach Maßgabe des Sachverhalts auszusprechen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für den Ausbau der Burgweintinger Straße und für die Erweiterung des Park & Ride (P+R) Parkplatzes am Rudolf-Aschenbrenner-Platz nach Maßgabe des Sachverhalts mit der Deutschen Bahn gemeinsam zu erarbeiten und die entsprechenden Vereinbarungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel abzuschließen.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Planungsvereinbarungen nach Maßgabe des Sachverhalts mit der Deutschen Bahn abzuschließen.

7. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Kreuzungsvereinbarungen mit der Deutschen Bahn zu erarbeiten und dem Ausschuss / Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.

 


Anlagen:

Anlage 1 Lageplan

Anlage 2 Klimavorbehalt

Anlage 3 Übersicht KLV-Anlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_22_18929_65_Lageplan 1 (4375 KB)    
Anlage 2 2 VO_22_18929_65_Anlage 2 Klimavorbehalt (1948 KB)    
Anlage 3 3 VO_22_18929_65_Anlage 3 Übersicht KLV-Anlage DIN A3 (4225 KB)