Vorlage - VO/22/19021/54  

 
 
Betreff: Neuauflage der Aktiv-Karte für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung für die Jahre 2023-2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Seniorenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
02.06.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
06.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangssituation

Nach § 71 SGB XII soll Altenhilfe u.a. alten Menschen die Möglichkeit erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und dient der Kommune als Grundlage, die Teilhabe älterer Menschen zu gewährleisten.

Der 7. Altenbericht sieht in der Teilhabe die Grundvoraussetzung, die für ein gelingendes Leben im Alter bestehen muss. Demnach „…ist selbstbestimmte und gestaltende soziale Teilhabe ein Bestandteil der Grundbefähigungen … und damit grundlegende Voraussetzung für ein menschliches Dasein“ (BMFSFJ, 2016, p. 74).

Mit der Aktiv-Karte steht den Regensburger Bürgerinnen und Bürgern bisher eine reichhaltige Auswahl zur aktiven Freizeitgestaltung in den Bereichen Kunst und Kultur, Sport und Gesundheit oder Wissenschaft und Bildung zur Verfügung.

1.1. Leistungsumfang

Mittels spezieller Angebote und Rabatte soll die Aktiv-Karte die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben fördern und erhalten, Anreize setzen, das Leben aktiv und eigenständig zu gestalten und so letztendlich zur Steigerung der Lebenszufriedenheit der Zielgruppe beitragen. Die Aktiv-Karte ist im Gegensatz zum Sozialpass einkommensunabhängig erhältlich.

Vergünstigungen gibt es abgestuft von 50 Prozent Rabatt bis hin zu kostenfreien Angeboten (Aktiv-Karte 2019 2022 s. Anlage).

1.2. Zielgruppe (bisher)

Bisher ist die Karte erhältlich für

  • rgerinnen und Bürger ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
  • Frührentner und Frühpensionäre
  • rgerinnen und Bürger mit einem GdB von 50 Prozent und mehr

 

r den Bezug der Aktiv-Karte ist der Wohnsitz in Regensburg zwingende Voraussetzung.


1.3. Gebühren

r die Aktiv-Karte (2020 2022) wird aktuell eine Schutzgebühr von 5 Euro erhoben.

Mitbürgerinnen und Mitbürger mit geringen finanziellen Mitteln erhalten seit 2015 über den Stadtpass vergleichbare und darüber hinausgehende Ermäßigungen. Eine kostenfreie Abgabe der Aktiv-Karte an den betreffenden Personenkreis war daher nicht weiter erforderlich.

Im Sinne der Wertschätzung bürgerschaftlichen Engagements kann die Aktiv-Karte zudem auf Nachfrage an die ehrenamtlich engagierten Seniorinnen und Senioren des Treffpunkt Seniorenbüro kostenfrei abgegeben werden.

 

1.4. Kosten

Die Aktiv-Karte ist eine freiwillige Leistung der Stadt Regensburg.

r die Periode 2017 bis 2019 sind folgende Kosten entstanden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Gebührenausfälle und die Personalkosten geschätzte Kosten sind:

anteilig berechnete Personalkosten bei Amt 54    3.200 Euro
Druckkosten           650 Euro 
Gebührenausfall Stadtbücherei        840 Euro
Gebührenausfall Volkshochschule           10.500 Euro
Gebührenausfall Museen         180 Euro

Kosten insgesamt             15.370 Euro

Einnahmen aus Gebühren       6.250 Euro

Aufwand für die Stadt Regensburg für 3 Jahre    9.120 Euro
hrlicher Aufwand        3.040 Euro

 

 

2. Empfehlung

Mit Beschluss vom 18.09.2019 wurde die Aktiv-Karte für Regensburger Bürgerinnen und Bürger ab dem 60. Lebensjahr sowie Menschen mit Behinderung für die Jahre 2020-2022 neu aufgelegt (VO/19/15831/54).

2.1. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

Mit Beschluss vom 24.02.2022 zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept (VO/22/18708/54) und Beschluss vom 11.12.2013 wurde im Rahmen des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts - Handlungsfeld „Teilhabe“ (VO/13/9471/54) folgendes handlungsleitende Ziel beschlossen:

„Älteren Menschen ist die selbstbestimmte und solidarische Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erglichen.“

Ebenso ist es wichtig, bedarfs- und bedürfnisgerechte Angebote aufzubauen und für die Bereitstellung von kostenfreien bzw. kostengünstigen Angeboten der gesellschaftlichen Teilhabe auch für Menschen mit wenig finanziellen Ressourcen zu sorgen. Dies wurde u.a. als Maßnahmenempfehlung im Handlungsfeld „Angebote für besondere Zielgruppen Altersarmut“ des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes vom 24.02.2022 (VO/22/18708/54) genannt. Hier wird explizit empfohlen, dass „… diejenigen Angebote zu bewerben (sind), welche allgemein Ermäßigungen für Seniorinnen und Senioren gewähren. Darunter fallen z.B. Schwimmbäder, Museen oder Bildungsträger, ebenso wie die Angebote, die mit dem Stadtpass oder der Aktiv-Karte für Seniorinnen und Senioren automatisch einen Nachlass ermöglichen.“ (AfA-Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GmbH, 2022, Seite 42).

Im Gegensatz zum Stadtpass kann die Aktiv-Karte einkommensunabhängig bezogen werden und ist ein niedrigschwelliges Angebot mit dem Ziel, ältere Menschen zu aktivieren. Damit entspricht das Angebot auch der Forderung des § 71 SGB XII, wonach die Altenhilfe dazu beitragen soll, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.“

Der Stadtpass ist ein sehr gutes Instrument. Voraussetzung ist jedoch der Bezug von Sozialleistungen. Viele der Rentnerinnen und Rentner beziehen wenig Rente, liegen aber oft nur knapp über den Einkommensgrenzen. Insbesondere Frauen zählen zur Gruppe derer, die im Alter über wenig Einkommen verfügen. Hier sind die Ermäßigungen, die durch die Aktiv-Karte entstehen, attraktiv.

 

2.2. Zielgruppe (neu)

Zielgruppe der bisherigen Aktiv-Karte waren Personen ab dem 60. Lebensjahr. Wir empfehlen, die Altersgrenze auf das vollendete 65. Lebensjahr zu erhöhen. Begründung hierfür ist, dass auch die Altersgrenze für den Bezug von Renten und Pensionen angehoben wurde und davon auszugehen ist, dass Menschen mit 60 Jahren i.d.R. noch im Berufsleben stehen. Ansonsten sollen die Bedingungen unter 1.1. und 1.2. übernommen werden.

Der Geltungszeitraum der aktuellen Aktiv-Karte endet zum 31.12.2022. Die Aktiv-Karte ist ein Baustein der Umsetzung der Maßnahmen des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes der Stadt Regensburg und ein adäquates Instrument, die soziale Teilhabe älterer Menschen zu fördern und zu unterstützen. Der jährliche finanzielle Aufwand von ca. 3.000 Euro steht in keiner Relation zum gesellschaftlichen Nutzen, zumal die Kosten hauptsächlich durch die Einnahmeausfälle der VHS entstehen und Seniorinnen und Senioren keine weiteren Vergünstigungen bei der VHS erhalten, im Gegensatz zu anderen Personengruppen wie z.B. Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen, ordentlich Studierende, Auszubildende etc. Die Aktiv-Karte schafft hier einen Ausgleich.

 

2.3. Verlängerung

Aus den beschriebenen Gründen wird deshalb empfohlen, die Aktiv-Karte für weitere drei Jahre vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 neu aufzulegen.

 

Literaturverzeichnis:

 

AfA-Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GmbH. (2022). Seniorenpolitisches Gesamtkonzept der Stadt Regensburg.

BMFSFJ, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.). (2016). Siebter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepunblik Deutschland. Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften. Berlin: Bundesregierung.


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Aktiv-Karte wird für die Jahre 2023, 2024 und 2025 neu aufgelegt.

Sie ist gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro für Bürgerinnen und Bürger erhältlich,

  • die ihren Hauptwohnsitz in Regensburg haben und
  • das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • die ein frühzeitiges Altersruhegeld oder Pension beziehen oder
  • die einen GdB von mindestens 50 Prozent haben.

 

Im Sinne der Wertschätzung bürgerschaftlichen Engagements kann die Aktiv-Karte zudem auf Nachfrage an die ehrenamtlich engagierten Seniorinnen und Senioren des „Treffpunkt Seniorenbüro“ kostenfrei abgegeben werden.