Vorlage - VO/22/19097/55  

 
 
Betreff: Spielplatzprogramm der Stadt Regensburg - Grundsatzbeschluss
Sanierungen und Neubauten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
2. Bürgermeister Artinger
Federführend:Amt für kommunale Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
05.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
28.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Sachverhalt

 

 

Insgesamt ist das Spielplatzprogramm auch unter dem Aspekt der Familien- und Kinderfreundlichkeit der Stadt Regensburg zu betrachten. Längst ist bekannt, dass sich Investitionen in Familien- und Kinderfreundlichkeit lohnen und ein wichtiger Standortfaktor für die Stadt sind. Die vorbildlichen Aktivitäten im Bereich des Spielplatzunterhalts, der Sanierung und der Gestaltung neuer Spielplätze und Spielräume finden Anerkennung über Regensburg hinaus. Kinder und Jugendliche müssen gemäß Spielleitplanung der Stadt Regensburg an der Neuplanung und Sanierung von größeren Spielflächen beteiligt werden.

 

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Spielen. Dementsprechend kommen die Kommunen der gesetzlichen Verpflichtung nach, für ein angemessenes Wohnumfeld und Spielangebot zu sorgen. (UN Kinderrechte-konvention und SGB VIII). Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ist festgelegt, „positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien, sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ 1, Absatz 3, Satz 4 SGB VIII).

Die Stadt Regensburg hat mit Beschluss zur Spielleitplanung von 2013 entsprechende Ziele und Leitlinien dazu benannt. Die Pandemie hat gezeigt, dass Kinder und Jugendliche für eine gesunde psychische und physische Entwicklung altersgerechte Angebote zum Bewegen und Spielen in ihrem direkten Wohnumfeld brauchen.

 

Die Stadt Regensburg unterhält derzeit insgesamt 200 Spiel- und Bolzplätze.

 

Die Stadt Regensburg hat aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) die „Satzung der Stadt Regensburg über die Lage, Größe, Ausstattung und den Unterhalt von Kinderspielplätzen im Zusammenhang mit Gebäuden (Kinderspielplatzsatzung KSpS)“ aufgelegt.

 

Richtungsweisend ist hier die DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen. Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“. Die Norm bietet eine Hilfestellung für die Planung, den Bau und den Betrieb von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen, wie z.B. Flächen im Wohnumfeld, in Kindertageseinrichtungen, in Sportanlagen, in Freibädern, in Grünanlagen und auf Schulgeländen. Sie sieht zudem eine geeignete Beteiligung der Nutzer sowie Empfehlungen für den zu schaffenden Spielwert der jeweiligen Flächen vor.

 

Zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehört u.a. die Daseinsvorsorge für soziale Infrastrukturen. Aufgabe der Kommune ist dabei, dafür Sorge zu tragen, dass alle Kinder Zugang zu attraktiven Freiflächen haben, gerade auch in benachteiligten Wohngegenden und im sozialen Wohnungsbau. Da sich Kindheit und Jugend heutzutage vermehrt in Institutionen abspielt wird empfohlen, grundsätzlich darauf zu achten, dass die Freiflächen von Krabbelstuben, Kindergärten und Schulen entsprechend attraktiv gestaltet sind. 

 

 

1. Familien- und Kinderfreundlichkeit, Partizipation

 

Kinder und Jugendliche sind gemäß Spielleitplanung der Stadt Regensburg an der Neuplanung und Sanierung von größeren Spielflächen zu beteiligen. Die Durchführung der Beteiligung erfolgt vom Amt für kommunale Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit dem Gartenamt.

 

r die Spielplätze Inselpark sowie Stadtpark konnten im Jahr 2021 Beteiligungen durchgeführt werden und für den Jugendspielplatz Brandlberg wurde 2021 keine Beteiligung durchgeführt. Diese wurde verschoben, da ein Baubeginn frühestens 2023 möglich sein wird.

 

 

 

Der Kinderbeirat, federführend vom Amt für kommunale Jugendarbeit, erstellt aktuell Ausstattungsmerkmale für Spielplätze in verschiedenen Altersstrukturen zusammen. Das Verzeichnis soll künftig dazu dienen, bei einfachen Sanierungen auf diese Ideen der Kinderbeteiligung zurückzugreifen. 

 

r die Spielanlage beim „Wohnen am Kunstpark“ wurde in Zusammenarbeit mit dem vom Bauträger beauftragten Landschaftsarchitekturbüro die Kinder von zwei Schulklassen der Pestalozzi Grundschule an der Planung beteiligt.

 

 

2. Spielplatzsanierungen

 

Im Jahr 2021 konnte der Spielplatz im Karl- Freitag-Park und der Spielplatz in der Klenzestraße saniert werden. Für den Spielplatz Baltenstaße fand die Ausschreibung der Spielgeräte statt. Die Sanierungen der Spielplätze Safferlingerstraße, Stadtpark und der Inselpark mussten aus Kapazitätsgründen geschoben werden.

 

Entsprechend des genehmigten Haushalts 2022 schlagen die zuständigen Fachämter, Gartenamt und Amt für kommunale Jugendarbeit folgende Vorgehensweise vor:

 

Sanierung Spielplatz Inselpark

Der Spielplatz Inselpark zählt aufgrund seiner Größe und Lage in der Parkanlage am Oberen Wöhrd zu den beliebtesten und wichtigsten Spielplätzen der Stadt Regensburg.

Die Sanierung umfasst den gesamten Spielplatzbereich. Hier stehen Restmittel von 243.347 Euro (HHSt 1.4601.95014) aus dem Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung. Die Umsetzung der Baumaßnahme war regulär für 2021 geplant und erfolgt nun im Jahr 2022. Die Fertigstellung ist für Juli 2023 vorgesehen.

 

Sanierung Spielplatz Stadtpark

Die große Spielkombination des Spielplatzes Stadtpark muss saniert werden, weil diese stark marode ist und eine weitere Reparatur mittlerweile unwirtschaftlich geworden ist. Teilstücke wurden bereits zurückgebaut. Die Sanierung umfasst die Spielkombination sowie den Fallschutzbereich. Hierfür stehen insgesamt 140.000 Euro im Haushalt (HHSt. 1.4601.95012) zur Verfügung, der Sanierungsbeginn ist für 2022 geplant, Fertigstellung voraussichtlich Juli 2023.

 

Sanierung Spielplatz Safferlingstraße

Die Spielgeräte sind stark überaltert und zum größten Teil der bestehenden Norm zur Spielplatzsicherheit nicht mehr entsprechend. Die Sanierungsmaßnahme wurde im JHA vom 12.02.2020 beschlossen. Im Haushalt stehen Mittel (Haushaltrest aus dem Jahr 2020) in Höhe von 145.000 Euro auf der Haushaltsstelle 1.4601.95011 zur Verfügung. Die Fertigstellung der Sanierung des Spielplatzes Safferlingstraße ist für 2022 vorgesehen.

 

Sanierungsmaßnahmen Kinderspielplatzprogramm 2022

Im Programm 2022 stehen insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung (HHSt. 1.4601.9500) Vorgesehen für die Sanierung waren die Spielplätze Dalbergstraße mit 125.000 Euro, Villapark mit 125.000 Euro und Humboldtstraße mit 55.000 Euro (Teilsanierung, insgesamt 80.000 Euro), der Rest sollte 2023 saniert werden.

Die Sanierung der Spielplätze Dalbergstraße und Villapark werden um ein Jahr auf 2023 verschoben, weil die Sanierung des Spielplatzes Inselpark aus Verkehrssicherungspflicht vorgezogen werden muss. Aus Kapazitätsgründen sind die Maßnahmen nicht gleichzeitig möglich.

 

Die Sanierung des Spielplatzes in der Dalbergstraße ist notwendig, da eine Treppe aufgrund von Setzungen bereits gesperrt wurde und nach Regenereignissen unter Wasser stehende Flächen abgesperrt werden müssen.

 

Der Spielplatz am Villapark muss im Zuge des Hochwasserschutzes saniert werden, weil eine direkte Zugangsmöglichkeit zum Donauufer geschaffen wurde. Die Treppe incl. Durchgangstor, die im Frühjahr 2022 im Auftrag des Wasserwirtschaftsamtes gebaut wurden, müssen bis zur Fertigstellung gesperrt werden. Ebenfalls muss das Sanierungskonzept angepasst werden, da sich Erschließungen (Wasserleitungen etc.) geändert haben. Die Sanierung soll 2023 erfolgen.

 

Der Kleinkinderbereich vom Spielplatz in der Humboldtstraße wird im Spielplatzprogramm 2024 fertiggestellt. Alternativ gibt es im benachbarten Brixen-Park einen Wasserspielplatz und weitere Angebote im Bereich des Drachenspielplatzes.

 

Die im Kinderspielplatzprogramm 2022 angemeldeten Sanierungsmaßnahmen können aufgrund von personellen Engpässen nicht realisiert werden. Aus diesem Grund werden die Haushaltsmittel für 2022 (300.000 €) zurückgegeben. Das Gartenamt hat derzeit keine Kapazitäten, diese Baumaßnahmen baufachlich umzusetzen.

 

 

3. Spielplatzneubauten

 

Der Inklusive Spielplatz im Brixenpark ist im Jahr 2021 fertiggestellt worden und wird sehr gut angenommen.

 

Der Spielplatz im Neubaugebiet Brandlberg für Kinder wurde durch das Immobilienzentrum erstellt und im Jahr 2021 eröffnet. Der Bau des Jugendspielplatzes (Parkour und Calisthenics) wird aufgrund der personellen Engpässe auf das Jahr 2026 verschoben. Die Mittel wurden zurückgegeben und sollen für 2026 beantragt werden.

 

Der mittlere Spielplatz im Dörnberg (Zauberwald) wurde ebenfalls fertig gestellt. Im Dörnbergviertel fehlt neben dem dritten Kinderspielplatz (Bau durch Investor 2022), der Spielplatz für Jugendliche, hierfür sind für das Jahr 2026 Planungskosten beantragt.

 

Im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulicher Erschließungsverträge, sollen 2022 folgende Spielanlagen von Investoren/Bauträgern erstellt werden:

 

 rnbergquartier (Planetenspielplatz)

 Marinaquartier (Jugendspielplatz)

 Gallingkofen-Ost (Kinderspielplatz)

 Grunewaldstraße (Kinderspielplatz, Aufwertung der Spielplätze Benzstraße, Spandauer Straße und Schöneberger Straße)

 nigswiesen-Nord I (Kinderspielplatz, Aufwertung/Ablöse)

 Friedrich-Ebert-Straße (Kinderspielplatz, Aufwertung/Neubau)

 Lerag-Gelände (Kinderspielplatz)

 

Die Spielplätze in der Otto-Hahn-Straße werden je nach Baufortschritt der Anlage erstellt. Es wird ein Kinder- und Jugendspielplatz erstellt bzw. der vorhandene Spielplatz aufgewertet und erweitert.

 

Dem Gartenamt obliegt die Aufgabe der baufachlichen Aufsicht.

Darunter fallen folgende Aufgaben: Abstimmung zur Abwicklung der Vergabe, Abstimmung der Standards, Abstimmung mit dem Unterhalt der Grünanlage, bauliche Abnahme, sicherheitstechnische Abnahme, Abstimmungsgespräche, vor Ort Kontrolle sowie die Durchsetzung der städtischen Standards.

 

 

Spielanlage Schwabelweis

Im Zuge des Bebauungsplans Nr. 210 Schwabelweis Nord sollen Kinderspielflächen mit einer Nettospielfläche von 1.080 m² errichtet werden. Durch die bestehende und vollständig umgesetzte öffentlichen Grünanlage Schwabelweis Nord (Sandfrauenpark) ist der landschaftsbauliche Rahmen hergestellt und die Spielplatzausstattung kann dort eingebaut werden. Aufgrund der Ortslage ist ein naturnaher Charakter vorzusehen. Für die Spielplatzgestaltung soll eine Kinderbeteiligung durchgeführt werden.

Der Neubau des Kinderspielplatzes wird nochmals aufgrund fehlender Personalressourcen auf die Jahre 2026/2027 mit 50.000 €r Planungskosten und 280.000 €r die Bauphasen Teil 1 und Teil 2 verschoben werden. Entsprechende Mittel sind im IP 2022 - 2026 angemeldet worden.

 

 

4. Abbau von Spielgeräten

 

Spielplatz Bühlenstraße

Beim Spielplatz in der Bühlenstraße werden die Spielgeräte laufend auf Verkehrssicherheit untersucht. Sobald im laufenden Jahr 2022 die Verkehrssicherheit für diese Spielgeräte nicht mehr gewährleistet werden kann, müssen diese abgebaut werden. Die Sanierung soll 2023 erfolgen. Für diese Sanierungsmaßnahmen sind keine Mittel im Haushalt vorhanden. Die Kostenschätzung liegt derzeit bei 175.000 Euro.

 

Spielplatz Fritz-Schäffer-Weg und Vorlandweg

Bei den Spielplätzen Fritz-Schäffer-Weg (besonders die Fallschutzplatten) und Spielplatz Vorlandweg (Sand-Matsch-Bereich) wird analog verfahren. Sobald die Verkehrssicherheit im laufenden Jahr nicht mehr gewährleistet werden kann, werden die Spielgeräte abgebaut. Für diese Sanierungsmaßnahmen sind keine Mittel im Haushalt vorhanden. Sie müssten im Zuge des Kinderspielplatzprogrammes eingeplant werden.

Die Kostenschätzung liegt für beide Maßnahmen bei 90.000 Euro.

Eine kurzfristige Lösung für die Beseitigung der Schäden, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen, ist nicht mehr möglich.

 

Auch die Überlegung an eine externe Auftragsvergabe ist nicht zielführend, da die personellen Kapazitäten des Gartenamtes für eine weitere Steuerung von Sanierungs- bzw. Baumaßnahmen nicht ausreichen.

Eine externe Auftragsvergabe an ein Planungsbüro bindet ebenfalls Arbeitsleistungen für Abwicklung der Vergabe, Abstimmung der Standards, Abstimmung mit dem Unterhalt, bauliche und sicherheitstechnische Abnahme, Abstimmungsgespräche, Oberbauleitung, u.a.m. . Des Weiteren ist abzusehen, dass aufgrund der Corona bedingten Entwicklungen im Beschaffungsmarkt lange Lieferzeiten für Geräte und Material zu erwarten sind. Eine Aussage, wie lange Geräte oder Spielplätze abgebaut bleiben bzw. gesperrt werden, kann aufgrund der derzeitigen Lage nicht getroffen werden.

 

 

5. Finanzielle Planungen und Personalressourcen

 

In Regensburg werden öffentliche Spielplätze auf zwei Arten neu gebaut:

 

  1. Die Stadt selbst baut neue Spielplätze. Hierfür müssen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Die Planung und Durchführung des Neubaus sind die Aufgaben des Gartenamtes. Selbst wenn die Planung extern vergeben wird, ist dies mit einem Steuerungsaufwand seitens des Gartenamtes mit Vergabe und Betreuung der externen Planer verbunden.

 

  1. Bauträger / Investoren werden durch städtebauliche Erschließungsverträge verpflichtet, in neuen Wohnquartieren neue Spielflächen auf deren Kosten zu errichten. Nach der Übernahme des Spielplatzes geht die Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltung an das Gartenamt der Stadt Regensburg über. Obwohl die Bauträger hier eigene Planungsbüros beauftragen, obliegt die Steuerung der externen Büros sowie die Durchsetzung der städtischen Standards dem Gartenamt. Hier fallen Arbeitsstunden für Stellungnahmen, Abstimmungsgespräche, Vororttermine, Kontrollen etc. an. Je nach Kenntnisstand der Partner ist der Arbeitsaufwand zur Abstimmung sehr unterschiedlich.

 

Aktuell bestehen rund 200 Spielplätze und Bolzplätze/Skateanlagen im Stadtgebiet. Durch das prognostizierte Wachstum der Stadt und der weiteren neuen Baugebiete nimmt die Anzahl der Spielplätze stetig zu. Laut Regensburger Baulandmodell sind für jeden errechneten Einwohner 1,5 Quadratmeter an öffentlicher Kinderspielplatzfläche (Netto-Spielfläche) bei Neubaugebieten zu erstellen. Nach DIN 18034 soll die Mindestfläche 500 Quadratmeter betragen.

Die durchschnittliche Lebensdauer von Spielanlagen bis zu einer umfassenden Sanierung beträgt abhängig von der verwendeten Holzart- ca. 20-25 Jahre. Daraus ergibt sich ein erforderlicher Sanierungsbedarf von derzeit neun Spielanlagen pro Jahr. Bei einer verzögerten Sanierung müssen Spielgeräte abgebaut werden bzw. aus Sicherheitsgründen müssen Spielplätze gesperrt werden (Wahrung der Verkehrssicherungspflicht).

Es wird sichergestellt, dass kein Spielplatz länger als ein Jahr gesperrt ist bzw. der Spielwert unter 50% sinkt (z.B. Abbau von größeren Spielgeräten).

Solange die Stadt wächst, entsteht auch neuer Bedarf an zusätzlichen Spielflächen.

 

Sowohl die Sanierung als auch der Neubau von Spielplätzen muss durch qualifiziertes Personal umgesetzt werden, da hier ein sehr breites Aufgabengebiet abgedeckt werden muss, wie

  • hrliche Überprüfung des Sanierungsbedarfs
  • Durchführung der Kinder-/Jugendpartizipation in Kooperation mit dem Amt für kommunale Jugendarbeit
  • Ausschreibungen der Bauleistungen und der Spielgeräte
  • Planung von neuen Spielflächen
  • Bauleitung
  • Qualitätskontrollen
  • Abstimmung mit externen Planungsbüros und Bauträgern
  • Mitarbeit an der Spielleitplanung
  • Berechnung von Ablösebeträgen von Spielplätzen nach BauGB
  • Steuerung von Bauwilligen mit Herstellungspflicht für Spielanlagen
  • Mitwirkung an der Bauleitplanung etc.

 

Regensburg ist eine prosperierende und lebenswerte Stadt. Das städtische Gemeinwohl äert sich in einem möglichst einfachen Zugang aller Stadtbewohner (auch Kindern und Jugendlichen) zu Ressourcen, die ihre Ansprüche an Wohnen, Erholen und Arbeiten bzw. Lernen erfüllen. Auf einer konkreteren Ebene bedeutet dies für den Anspruch des Erholens ein breites Sport- und Kulturangebot, Park- und Grünanlagen, Spiel- und Bolzplätze (für Kinder und Jugendliche auch der Anspruch des Lernens) und öffentliche Räume mit hoher Aufenthaltsqualität.

 

Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig öffentliche Grünanlagen mit Spielplätzen für die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung ist.

Die Stadt Regensburg verschreibt sich dieser Lebensqualität. Um den Standard weiterhin gerecht zu werden, ist eine Aufrechterhaltung des Angebots einer Spiel- und Bolzplatzdiversität für die verschiedenen Altersgruppen in den Stadtteilen von Regensburg erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, ausreichend Ressourcen für Spielplatzsanierungen und neubauten zu erhalten und zu schaffen, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten und dem Ziel, dass kein Spielplatz länger als ein Jahr gesperrt ist bzw. der Spielwert unter 50% (z.B. Abbau eines Spielgerätes) sinkt.

  29.06.2022

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Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  • Die im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sanierung von Spielanlagen im Stadtgebiet von Regensburg für das Jahr 2022 werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umgesetzt.

 

  • Es ist sicherzustellen, dass kein Spielplatz länger als ein Jahr gesperrt ist bzw. der Spielwert unter 50% sinkt.

 Ansonsten gilt weiterhin die Spielleitplanung vom 12.12.2013 (VO/13/9098/55).
 

  • Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Aufgabenwahrnehmung zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages von Schaffung und Erhalt der Kinderspiel- und Bolzplätze der Stadt Regensburg notwendigen Ressourcen zu beantragen.