Vorlage - VO/22/19102/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
28.06.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt:

 

 

  1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 11.05.2022 bis zum 31.05.2022 ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlage 1).

 

Es entfallen auf den

Vermögenshaushalt insgesamt:              70.000,00 €.

 

 

  1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 11.05.2022 bis zum 31.05.2022 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              32.000,00 €

sowie den

Vermögenshaushalt insgesamt:              60.635,26 €.

 

 


 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,

 

für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck über- bzw. außerplanmäßige Mittel im

 

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt              70.000,00 €

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben.

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 92.635,26 €.

 


Anlagen: 2

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_1_7000_9421_AfVFB_28-06-2022_Anlage-1 (138 KB)    
Anlage 2 2 Bekanntgabe_Mittelbereitstellungen-2022_AfVFB_28-06-2022_Anlage-2 (83 KB)