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Betreff: |
Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2022 |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Berichterstatter/in: | Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß |
Federführend: | Stadtkämmerei |
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Beratungsfolge: |
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Sachverhalt: - Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 11.05.2022 bis zum 31.05.2022 ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlage 1).
Es entfallen auf den Vermögenshaushalt insgesamt: 70.000,00 €. - Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 11.05.2022 bis zum 31.05.2022 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 32.000,00 € sowie den Vermögenshaushalt insgesamt: 60.635,26 €.
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,
für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck über- bzw. außerplanmäßige Mittel im Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 70.000,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben. - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 92.635,26 €.
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