Vorlage - VO/22/19107/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2022
Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine - Fortschreibung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
28.06.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
06.07.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Am 24.03.2022 (VO/22/18885/20) beschloss der Stadtrat die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 1,85 Mio. €r die Aufwendungen in den Monaten März bis Juni außerplanmäßig bereitzustellen.

Aufgrund der weiteren anhaltenden weltpolitischen Lage, ist ein Folgebeschluss für die Monate Juli bis September 2022 unausweichlich.

 

Wie bereits in der vorhergehenden Beschlussvorlage erwähnt, wurden diese unvorhergesehenen Kosten nicht im laufenden Haushaltsplan eingeplant. Ein unabweisbarer Bedarf nach Art. 66 GO ist gegeben, da die Stadt Regensburg zur Aufnahme von Flüchtlingen gesetzlich verpflichtet ist. Ebenso sind diese über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen daher sachlich und zeitlich unabweisbar.

 

Aktuell wird (seit März 2022) eine Notunterkunft in der Turnhalle der Clermont Ferrand - Schule betrieben. Ebenso steht das ‚Melanchthonheim' (ehem. Studentenwohnheim in der Boessnerstr.) zur Verfügung, welches voraussichtlich bis Ende des Jahres angemietet werden kann. Der Bedarf ist abhängig davon, wie viele Personen unterzubringen und zu versorgen sind bzw. zugewiesen werden; dies ist nicht vorhersehbar und kann sich täglich ändern.

 

Aufgrund der aktuellen Gesamtsituation wurde nun in der Fortschreibung der vorläufige Bedarf bis zum 30.09.2022 grob geschätzt, um einen gewissen finanziellen Handlungsrahmen zu schaffen.

 

Zum einen wurde der Bedarf für 03-06/2022 evaluiert und an den tatsächlichen Bedarf angepasst (neu: 1.450.000€ - bisher: 1.850.000 €) und zum anderen darauf aufbauend der voraussichtliche Bedarf für 07-09/2022 neu geschätzt (vsl. 1.350.000 €).

Die geringere Mittelinanspruchnahme für 03-06/2022 ergibt sich daraus, dass mitkalkulierte Erweiterungsoptionen der Notunterkünfte wegen geringerer Zahl ankommender Flüchtlinge nicht in Anspruch genommen werden mussten.

 

Auf Basis der aktuellen Kalkulation sind somit bis einschl. 09/2022 Haushaltsmittel i.H.v. 2.800.000 € erforderlich; bisher wurden 1.850.000 € zur Verfügung gestellt.

Kostenträger der Leistungen ist nach Art. 8 AufnG der Freistaat Bayern, so dass nach derzeitigem Stand mit einer vollen Kostenerstattung der notwendigen und angemessenen Kosten gerechnet wird (HhSt. 0.4369.1610 - Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer - Erstattungen des Landes).

 

r die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen sollten im Haushaltsjahr 2022 im in 2015/2016 neu geschaffenen - Unterabschnitt 4369 (Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer) gemäß den in der Anlage dargestellten Kosten nochmals zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 950.000 € im Verwaltungshaushalt im Zweckbindungsring ZBR 5436 über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Die Verteilung der Kosten auf die einzelnen Positionen ist aus der beiliegenden Anlage ersichtlich.

 

Die konkrete Zuordnung der Ausgaben auf die einzelnen Haushaltsstellen ist teilweise erst bei tatsächlichem Kostenanfall möglich, so dass zum einen die Mittelbereitstellung auf Ebene des Zweckbindungsring - ZBR 5436 erfolgt und zum andern die Verwaltung ermächtigt werden sollte, sofern haushaltsrechtlich bzw. technisch erforderlich, Haushaltsmittel auf weitere Haushaltsstellen (außerhalb des ZBR 5436) im Rahmen des Gesamtbetrages umzuschichten.

 

Die Finanzierung dieser Aufwendungen und die Deckung dieser Mittelbereitstellung erfolgt voraussichtlich vollständig durch die o.g. Erstattungen (HhSt. 0.4369.1610 - Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer - Erstattungen des Landes).

 

Sofern Kosten ausnahmsweise im Einzelfall nicht erstattet werden würden, müsste eine Deckung durch die Allgemeine Deckungsreserve (HhSt. 0.9141.8500) erfolgen.

 

Je nach Entwicklung und Bedarf werden weitere Mittelbereitstellungen erforderlich sein.

Des Weiteren erfolgt eine Ablösung dieser Mittelbereitstellung und ggf. die Bereitstellung weiterer Mittel im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes 2022.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Für die Unterbringung und die Versorgung von Flüchtlingen werden im Haushaltsjahr 2022 im Unterabschnitt 4369 (Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer) nach Maßgabe des Sachverhalts im Verwaltungshaushalt im Zweckbindungsring - ZBR 5436 weitere Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 950.000 € über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt.

 

2. Die Deckung der Mittelbereitstellung erfolgt durch die Erstattungen des Freistaates Bayern auf der Haushaltsstelle 0.4369.1610.

 

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, sofern haushaltsrechtlich bzw. –technisch erforderlich, Haushaltsmittel auf weitere Haushaltsstellen im Rahmen des Gesamtbetrages umzuschichten.

 


Anlage:

 

vorläufige Kostenzusammenstellung bis voraussichtlich 30.09.2022 UA 4369

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (265 KB)