Vorlage - VO/22/19129/DB1  

 
 
Betreff: Zwischenbericht Projektstand Prinz Leopold Kaserne
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
2. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Direktorialbereich 1   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
21.06.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

1. Baufeldfreimachung

1.1. Bisherige Zeitplanung

Mit Erwerbs- und Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 29.05.2019 („Erwerb und Baureifmachung der Prinz-Leopold-Kaserne (PLK), Fl. Nr. 2359 Gemarkung Regensburg“, Vorlage VO/19/15390/23) wurde die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, unverzüglich alle notwendigen Schritte zur Baureifmachung und Baurechtschaffung einzuleiten.

Zur rderung von Wohnraum hat die Stadt Regensburg von der BImA die Möglichkeit erhalten, die Grundstücke zu einem verbilligten Preis zu erwerben. Die Verbilligungsrichtlinie gibt eine Frist von 5 Jahren zur Fertigstellung von 368 sozial geförderten Wohnungen vor. Um die Bezugsfertigkeit der 368 sozial geförderten Wohnungen zum Stichtag 29.06.2025 zu gewährleisten, war eine Übergabe der Baufelder MU 2, MU 4 und MU 8 an die Stadtbau GmbH für den 15.07.2022 geplant.

1.2. Stand des Abbruchs

Mit Maßnahmenbeschluss des Stadtrates vom 20.02.2020 (VO/20/16413/23) wurde die Baufeldfreimachung der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne beschlossen.

Die für die Übergabe der Stadtbau-Baufelder MU 2, MU 4 und MU 8 relevanten Abbruchlose 1 bis 6 wurden bereits vergeben und befinden sich in Durchführung.

Die im Zuge des Rückbaus zusätzlich angetroffenen Gebäudeschadstoffe wurden engmaschig nachuntersucht und werden fachgerecht entsorgt. Trotz der zusätzlich beauftragten Gebäudeschadstoffuntersuchungen, können unvorhergesehene Schadstoffe nicht ausgeschlossen werden, welche im Abbruchfortschritt zu ungeplanten Verzögerungen führen.

Im Hinblick auf die Übergabe der o. g. Baufelder an die Stadtbau GmbH kommt es allerdings aufgrund eines Blindgängerverdachts auf dem Areal zu einer Terminverschiebung (siehe Ziffer 1.3).

Der Abschluss der gesamten Gebäudeabbruchmaßnahme ist jedoch weiterhin bis spätestens Ende 2023 vorgesehen.

1.3. Verzögerung der Baufeldfreimachung durch einen Blindgängerverdacht

Im Zusammenhang mit der Baufeldfreimachung waren zusätzlich noch drei Blindgängerverdachtspunkte (BVP) auf dem Areal der ehem. Prinz-Leopold-Kaserne zu untersuchen.

Eine abschließende Untersuchung der Blindgängerverdachtspunkte war bislang aufgrund der sensiblen Infrastruktur in der näheren Umgebung (Krankenhaus St. Josef mit Intensivstation, ANKER-Zentrum, Behördenzentrum, etc.) und der vorherrschenden Corona-Pandemie nicht möglich bzw. nicht erlaubt, da eine Erhärtung des Verdachts oder das Auffinden einer Fliegerbombe zu einer unaufschiebbaren Evakuierung geführt hätte. Aufgrund der Entspannung der Corona-Lage wurde mittlerweile eine weitere Untersuchung der BVP mittels Tiefensondierungen beauftragt und durchgeführt. Dabei konnte bei mindestens einem BVP aufgrund von Anomalien im Boden der Verdacht nicht ausgeräumt werden. Betroffen ist hierbei der BVP bei einem Gebäude in der Nähe der Zeißstraße, so dass die Abbrucharbeiten bei den künftigen Stadtbau-Grundstücken MU 2 und MU 4 aufgrund der potentiellen Gefahrenlage auch weiterhin nicht vollständig durchgeführt werden können (z.B. Abbruch der Keller, Abtragung der Bodenplatte).

 

Zu diesem Verdachtsfall liegt mittlerweile die Stellungnahme eines Fachgutachters für Kampfmittel mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen vor. Die weitere Vorgehensweise wird durch die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) entsprechend festgelegt, mit den beteiligten Fachstellen abgestimmt und von der FüGK vorgegeben.

Im Zuge der ausstehenden Untersuchungen zu den BVP müssen alle Mittel ausgeschöpft werden, um die Möglichkeit einer Evakuierung sowie auch tiefergehende Evakuierungsplanungen von vornherein auszuschließen. Wird dennoch eine Evakuierung notwendig, muss es primäres Ziel sein, zumindest das Krankenhaus St. Josef mittels spezieller Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Schutzradien (z. B. Seecontainerstellung, Wasserbehälter, etc.) aus dem Evakuierungsbereich herauszuhalten.

 

2. Verschiebung der Baufeldübergabe an die Stadtbau GmbH um 1 Jahr

Die ursprünglich geplante Übergabe der Baufelder MU 2, MU 4 und MU 8 am 15.07.2022 ist aufgrund des BVP-bedingten Verzugs der Baufeldfreimachung nicht möglich.

Bedingt durch die notwendigen weiteren Untersuchungen und Auswertungen konnte seitens der FüGK bisher kein genaues Datum genannt werden, wann die Baufeldfreimachung inkl. bauvorbereitender Maßnahmen im Bereich der Stadtbau-Baufelder beendet werden kann. Die Übergabe der Baufelder an die Stadtbau GmbH wird um ein Jahr auf den 15.07.2023 verschoben. Damit verschiebt sich der Bezug der Wohnungen der Stadtbau GmbH entsprechend um ein Jahr auf den 29.06.2026. Ein Schreiben an die BImA mit Bitte um Verlängerung im Hinblick auf die Frist der Verbilligungsrichtlinie wurde bereits verfasst. Nach Auffassung der Stadtverwaltung handelt es sich hierbei um höhere Gewalt, die außerhalb des Einflussbereiches der Stadt Regensburg liegt (BVP, zusätzliche Gebäudeschadstoffe, Covid19-Pandemie).

3. Aktualisierter Projektzeitplan

Der Projektzeitplan verschiebt sich aufgrund des BVPs wie folgt:

Datum

Beschreibung

Termin-verschiebung

Ende 2023

Gesamtmaßnahme Baufeldfreimachung

unverändert

Frühjahr 2023 bzw. Juli 2023

Übergabe Baufelder MU2, MU4, MU8 an die Stadtbau GmbH (genaues Datum nach Entscheidung zum BVP)

9 bis 12 Monate

Herbst 2023

Baubeginn Energiezentrale inkl. aller technischen Komponenten (Erdsonden, Wärme aus Abwasser etc.)

 

Frühjahr 2024

Baubeginn 4-zügige Grundschule mit Doppelsporthalle und Kinderhort durch das Hochbauamt

unverändert

Juni 2024

Baubeginn Wärmenetz 4.0

 

Herbst 2025

Fertigstellung & Inbetriebnahme rmenetzsystem 4.0

 

Juni 2026

Fertigstellung der 368 sozial geförderten Stadtbau-Wohnungen

12 Monate

Ende 2026

Fertigstellung 4-zügige Grundschule mit Doppelsporthalle und Kinderhort durch das Hochbauamt

unverändert

 

4. Stand Bebauungsplan

Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren BP Nr. 277, ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne/Teilfläche-Pionier-Kaserne und die 74. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der ehemaligen Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne und angrenzende Areale befinden sich in der abschließenden Bearbeitungsphase. Die öffentliche Auslegung dieser Bauleitpläne wurde vom 08.03.2022 bis zum 08.04.2022 durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen werden derzeit von der Verwaltung geprüft und demnächst dem Stadtrat zur Beschlussfassung (Feststellungsbeschluss/Satzungsbeschluss) vorgelegt.

 

5. Umsetzung des Energiekonzepts in der PLK

Die Stadt Regensburg hat sich zum Ziel gesetzt, auf dem Gelände der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne ein Innovationsquartier zu errichten. Dazu wurden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 277 für die ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne konkrete Planungs- und Klimaschutzziele (VO/19/15261/61) verabschiedet.

Ergänzend dazu wurde am 21.07.2020 vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen das Energiekonzept für die ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne (PLK) sowie die weiteren Fachplanungen beschlossen (VO/20/16927/66).

Zentrale Rolle spielt dabei eine CO2-neutrale, möglichst autarke Strom- und Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe.

5.1. Wärmenetzsysteme 4.0

Das Förderprogramm Wärmenetzsysteme 4.0 der BAFA ist in 2 Module aufgeteilt.

Gerade werden die Leistungsphasen 1 bis 4 (Modul 1) durch Luxgreen Climadesign abgeschlossen. Die Erarbeitung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Fachämtern unter Federführung des Amts für Stadtentwicklung und der Projektleitung PLK/ DB 1.7.

Die Einreichung des Moduls 1 erfolgt voraussichtlich im Sommer 2022 beim Fördermittelgeber BAFA. Dabei wird aufgezeigt, dass die geplante Wärmeversorgung tatsächlich CO2-neutral und wirtschaftlich ist. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wird durch die BAFA überprüft. Bei Vorliegen der Wirtschaftlichkeit erfolgt eine Genehmigung des Moduls 2.

Nach der Abgabe des Moduls 1 (Unterlagen mit Verwendungsnachweis und Wirtschaftlichkeitsberechnung) erfolgt der Antrag für das Modul 2. Aus fördertechnischen Gründen wird zur raschen Umsetzung ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt. Die Stadt Regensburg unterschreibt als Bauherrin das Modul 2 (Leistungsphasen 5 bis 8) bei der BAFA und tritt damit als Investorin und Fördermittelempfängerin auf. Die Umsetzung des Energiekonzepts ist in jedem Fall wirtschaftlich, da die Wirtschaftlichkeit des Energiekonzepts bereits mit Ende des Moduls 1 (Genehmigungsplanung) zweifelsfrei nachgewiesen sein muss. Dieser Nachweis wird durch die BAFA überprüft und bestätigt (Teil der Prüfung des Moduls 1 durch die BAFA bzw. Freigabe Modul 2).

Die BAFA fördert bis zu 40 % der Kosten für Investition, Planung und Eigenpersonal (z.B. Bauherrenvertretung).

Die rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte befinden sich gegenwärtig in Prüfung, um einerseits Wirtschaftlichkeit und günstige Entgelte zu vereinbaren und andererseits eine korrekte juristische Umsetzung zu gewährleisten.

5.2. Produktion von Wärme & Strom in der PLK

Im Detail ist dabei angedacht, folgende Bausteine zu kombinieren:

Quelle Strom: Um erneuerbaren Strom aus der Sonnenenergie zu nutzen, werden auf den Dächern PV-Anlagen zur Energieerzeugung installiert. Außerdem sollen PV-Module an geeigneten Fassaden angebracht werden.

Quelle Wärme aus Abwasser: Ein großer Abwassersammler der Stadt läuft an dem Gebiet der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne vorbei. Das Monitoring zur Messung bzgl. Wärme aus Abwasser wird in Kürze abgeschlossen, um damit festzustellen wie viel Energie aus dieser Umweltwärmequelle gewonnen werden kann.

Quelle Wärme aus Geothermie: Das Potential der Geothermie wird evaluiert. Die nötigen Probebohrungen verzögern sich aufgrund der hohen Arbeitsauslastung der Firmen voraussichtlich auf Ende des Jahres. Ziel der Untersuchungen ist die Eruierung des Potentials und die Identifizierung geeigneter Standorte.

Energiezentrale: Die gewonnene Wärme wird in die Energiezentralen transportiert, die später im ganzen PLK-Gebiet verteilt sind. Die erste geplante Energiezentrale soll die ersten ca. 577 Wohnungen mit aktiver Erdgeschossnutzung der Stadtbau GmbH und die 4-zügige Grundschule mit Doppelsporthalle und Kinderhort versorgen. In der Energiezentrale wird nach Stand der Technik ein Blockheizkraftwerk (BHKW) sowie Wärmepumpen zur Produktion von Wärme und Strom kombiniert. Die innovative Komponente besteht aus einer Power-to-x-Anlage, mit der der Sonnenstrom über einen Elektrolyseur zu Wasserstoff umgewandelt und gespeichert wird. Es ist geplant, damit in den Wintermonaten Wasserstoff über ein BHKW wieder in Wärme und Strom umzuwandeln. Die in diesen Prozessen anfallende Abwärme wird ebenfalls zur Wärmeversorgung genutzt.

rmenetz: Zur Versorgung des Quartiers mit Wärme wird ein sog. Wärmenetz 4.0 errichtet.

Steuerung: Eine Steuereinheit steuert zentral die Energieversorgung im Innovationsquartier.

5.3. Umsetzung durch die Stadt Regensburg

Die Stadt Regensburg plant das Energiekonzept als Bauherrin mit Unterstützung von beauftragten Büros und Dienstleistern umzusetzen.

 

Verschiedene Varianten zu Planung, Bau und Betrieb werden nach technischen, steuerlichen, juristischen und betriebswirtschaftlichen Belangen dargestellt, diskutiert und verschriftlicht.

Die Komplexität dieser Aufgabe verbunden mit den Schnittstellen zum Energiekonzept und dem ebenfalls in Aufstellung befindlichem Smart City-Konzept benötigt ganzheitliche Betrachtungsweisen, in denen alle Belange Berücksichtigung finden.

 

6. Mobilitätskonzept

Die Verwaltung arbeitet mit den städtischen Töchtern an der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes und wird über die Ergebnisse in Form von weiteren Beschlüssen berichten.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Vom Zwischenbericht der Verwaltung zum Projektstand der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne wird Kenntnis genommen.

 

 


Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1_Klimavorbehalt Stufe 3 (230 KB)