Sachverhalt:
Die Stadt Regensburg unterhält seit mehr als 20 Jahren ein äußerst erfolgreiches und intensiv genutztes Beratungsangebot für Eltern von 0-3-jährigen Kindern. Es geht um niederschwellige Hilfe für Eltern von sog. Schreibabys, die in den ersten Lebenswochen und –monaten extrem viel – oft stundenlang - schreien, aber auch um Kinder zwischen 0 und 3 Jahren, die nicht einschlafen oder durchschlafen können, sehr viel Beruhigungshilfen von ihren Eltern brauchen, und um erschöpfte und verzweifelte Eltern.
Fallzahlentwicklung bei Tausend und Keine Nacht. Die Rückgänge im Jahr 2012 bzw. 2019 waren durch die Einziehung einer halben Stelle (2011) bzw. Personalwechsel und Vakanz (2019) bedingt.
Obwohl Tausend und Keine Nacht seit 2012 nur noch für Familien aus Stadt und Landkreis Regensburg zuständig ist statt wie zuvor für die ganze Oberpfalz, sind die Fallzahlen inzwischen höher als je zuvor (s. Grafik). Seit dem Jahr 2021 werden durch interne Umschichtung zusätzliche 10 Wochenstunden für diese Zielgruppe verwendet, was aber nicht ausreicht. Die Kapazitätsgrenze ist erreicht und überschritten.
Das führt unvermeidlich zu Wartezeiten, die für diese Zielgruppe jedoch äußerst ungünstig und fast nicht zumutbar sind. Die Erfahrung der letzten 20 Jahre zeigt, dass Beratungsanfragen von Eltern dieser sehr kleinen Babys bzw. Kinder häufig eine große Dringlichkeit aufweisen. Hier können Situationen sehr schnell eskalieren, Eltern geraten unter großen Druck und brauchen schnelle Entlastung, viel schneller und dringender als in der regulären Erziehungsberatung, um kritische Situationen abzufangen. Es wurden verschiedene fachliche Maßnahmen getroffen, um besonders gefährdete Familien zu erkennen und möglichst vorzuziehen, aber all das reicht inzwischen nicht mehr aus.
Die Beratung bei „Tausend und Keine Nacht“ gehört zum Aufgabenbereich der Institutionalisierten Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII und ist somit eine kommunale Pflichtaufgabe. Die frühe Beratung hat darüber hinaus auch präventiven Charakter, weil Familien früh positive Erfahrungen mit der Beratungsstelle und der Jugendhilfe als Ganzes machen und sich dadurch auch bei späteren Problemen gerne und frühzeitig wieder melden.
Es wird daher der Ausbau der Beratungseinheit um eine Stelle im Umfang von 0,5 eines Vollzeitäquivalents beantragt. Eine Kostenbeteiligung des Landkreises Regensburg an der Erziehungsberatung ist die Regel und ist auch für die beantragte Erweiterung konstitutiv.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Beratungsangebot „Tausend und Keine Nacht“ entsprechend der Vorlage bedarfsgerecht auszubauen.
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