Vorlage - VO/23/19817/D3  

 
 
Betreff: Förderprogramm Regensburg effizient - Einführung Programmteil 'Photovoltaik'
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Direktorium 3   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
07.02.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz geändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.02.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Als Dachmarke für sämtliche Aktivitäten im Bereich Klimaschutz und Energie, hat die Stadt Regensburg 2021 den Green Deal beschlossen. Ein wichtiger Baustein zur Erreichung der darin beschlossenen Klimaziele auf dem Weg zu einem klimafreundlichen Regensburg stellt weiterhin das FörderprogrammRegensburg effizient dar. Um die ambitionierten Ziele zu erreichen, ist es von grundlegender Bedeutung, die Förderprogramme regelmäßig zu evaluieren und bei Bedarf einzustellen, zu erweitern und anzupassen. Damit sollen für die Regensburger Bürgerinnen und Bürger noch mehr Anreize geschaffen werden, mit eigenen Bemühungen Energie einzusparen, energieeffizienter zu werden und den Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern. Das bestehende Programm soll mit sinnvollen Maßnahmen erweitert werden. Außerdem sollen Probleme, welche im Laufe der Erfahrung der letzten Jahre aufgetaucht sind, damit behoben werden. Damit soll eine höhere CO2-Einsparung, ein noch besserer Ablauf und auch der sinnvolle Umgang mit Haushaltsmitteln garantiert werden.

Wie in der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz am 21.07.2022 (Erweiterung des Förderprogramms ‚Regensburg effizient, VO/22/19166/D3) beauftragt, hat die Verwaltung das Förderprogramm überprüft und überarbeitet. Ein Kernelement dieses Beschlusses war die Einführung eines Programmteils Photovoltaik. Dafür hat die Verwaltung die Fördergrundsätze und die Richtlinie erarbeitet.

Das bestehende Programm soll durch den Bereich Photovoltaik erweitert werden. Für die Installation von Photovoltaikanlagen gibt es von zinsgünstigen Krediten bei der KfW abgesehen - kein bestehendes Förderprogramm. Da die vermehrte Installation von Photovoltaikanlagen aber einen großen Beitrag zur Energiewende und den Ausbau erneuerbarer Energien leistet, schlägt die Verwaltung eine Förderung seitens der Stadt Regensburg dafür vor.

Photovoltaikanlagen können dezentral auf vielen Flächen (Dach, Fassade, Balkon) im Stadtgebiet installiert werden. Durch ihren Einsatz reduziert sich der externe Strombezug deutlich. Zudem wird der überschüssige Strom, welcher zum Zeitpunkt der Erzeugung nicht selbst genutzt werden kann, in das öffentliche Netz gespeist und dient anderen Verbrauchern im Netzgebiet. Der Strombezug durch Großkraftwerke außerhalb von Regensburg wird so sukzessive reduziert.

Die Förderung soll einem möglichst großen Personenkreis zur Verfügung stehen. Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Regensburg.
  • Hausverwaltungen von Eigentümergemeinschaften im Stadtgebiet Regensburg.
  • Kleine und mittlere Unternehmen, gewerbliche Betriebe, freiberuflich tätige Personen mit Sitz in Regensburg, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro haben.
  • Gemeinnützig anerkannte Organisationen, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Organisationen (Ortsverbände, Vereine, Verbände usw.) mit Sitz in Regensburg.

 

Neben den bereits besser bekannten PV-Anlagen für Dachflächen, sollen auch Steckersolargeräte (sogenannte Balkonsolargeräte) für Privatpersonen gefördert werden. Bei diesen Anlagen handelt es sich um steckerfertige PV-Kleinstanlagen, welche in Deutschland bis zu einer Grenze von 600 W maximaler selbst installiert werden nnen. Diese muss nur beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Neben Eigenheimbesitzern werden so auch Mieterinnen und Mieter befähigt, ihren eigenen Strom zu erzeugen und zu nutzen und so aktiv an der Energiewende teilzunehmen.

Zudem sollen besondere Klimaschutz- und Klimaresilienz-Bemühungen (PV-Installation bei denkmalgeschützten Gebäuden, PV in Kombination mit Dachbegrünung oder die Installation an Fassaden) durch eine zusätzliche Pauschale gefördert werden.

Die konkreten Inhalte der vorgeschlagenen Förderung lassen sich wie folgt darstellen: 

rdergegenstand

Notiz

rdersumme

Sonstiges

Steckersolargerät

Voraussetzung: Anschluss mit Wielandstecker

150 € pro Anlage

nur für Privatpersonen

PV-Anlage

 

100 € pro kWp, max. 1.500 €

 

Zuschuss bei Anschaffung einer PV Anlage mit besonderen / beschwerten Bedingungen: Denkmalschutz, Kombination mit Gründach, Fassaden-PV

Pauschale zusätzlich zur normalen Förderung

200 €

 

 

Finanzielle Aspekte

Die Erweiterung des Förderprogrammes um den Baustein ‚Photovoltaik betrifft die IP Unterabschnitte 7916/03 und 7916/04.

Im gültigen Investitionsprogramm 2021-2025 war ein jährlicher Ansatz von 100.000 € (Unterabschnitt 7916/03) für die Förderung von Privatpersonen (Gebäudehülle und Technische Gebäudeausstattung) eingeplant. Ab dem Haushaltsjahr 2023 wurde dieser jährliche Ansatz um 50.000 € erhöht und es wurde im Entwurf des Investitionsprogramms 2022 2026 ein jährlicher Ansatz von 150.000 € berücksichtigt.

Der Unterabschnitt 7916/04 wurde für das Jahr 2023 neu eingeplant und schließt Unternehmen, Gewerbe, etc. ein. Auch hier wurde im Entwurf des Investitionsprogramms 2022 2026 ein jährlicher Ansatz von 150.000 € berücksichtigt.

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Programmteil ‚Photovoltaik‘ des Förderprogramms Regensburg effizient gemäß beiliegender Förderrichtlinie zum 15. März 2023 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einzuführen.

 


Anlagen:

 

- Richtlinie der Stadt Regensburg zur Förderung der Photovoltaik

- Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022 Richtlinie Photovoltaik (455 KB)    
Anlage 2 2 Stufe 3_Klimavorbehalt_Einführung PV (1948 KB)