Vorlage - VO/23/19885/68  

 
 
Betreff: Stadtbahn - Planungsstand Abschnitt Furtmayrstraße und Landshuter Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtbahnneubau - Regiebetrieb der Stadt Regensburg   
Beratungsfolge:
Ausschuss für den Neubau einer Stadtbahn Entscheidung
09.03.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für den Neubau einer Stadtbahn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Die Planung der Stadtbahntrasse und der von der Trassenplanung berührten Verkehrsräume erfolgt in einzelnen Abschnitten. Nachfolgend wird der Planungsstand zum Trassenabschnitt „Furtmayrstraße und Landshuter Straße“ zur Kenntnis gegeben. Der Planungsstand stellt einen Arbeitsstand dar, der im Ergebnis der bisher erfolgten fachplanerischen und verwaltungsinternen Abstimmungen erarbeitet wurde. Bis Abschluss des Masterplans erfolgen noch weitere Detailprüfungen und Überarbeitungen.

 

 

1. Planungsansatz

 

Die Furtmayrstraße und Landshuter Straße bilden im Netz der geplanten Stadtbahn eine wichtige Anbindung des südöstlichen Stadtgebiets u. a. zum zentralen Umsteigepunkt am Hauptbahnhof/ZOB. Zudem wird im Bereich der Landshuter Straße ein Entwicklungsgebiet auf dem Areal der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne geschaffen, das mit der Stadtbahn angebunden werden soll.

 

Im Rahmen der Masterplanung wurden durch die Ingenieurgemeinschaft verschiedene Lösungsansätze für den Trassenabschnitt „Furtmayrstraße und Landshuter Straße“ – Abschnitt Abzweigung D.-Martin-Luther-Straße (Galgenbergbrücke) / Furtmayrstraße bis zur Landshuter Straße / Autobahnbrücke Burgweinting untersucht.

 

Die Furtmayrstraße besitzt im Bestand eine Verkehrsraumbreite zwischen 23 und 29 m und zeichnet sich vor allem durch die mehrgeschossige Wohnbebauung in diesem Bereich aus. In geringem Umfang sind auch Gewerbebetriebe angesiedelt. Auch grenzt der Untere Katholische Friedhof mit einer Parkierungsanlage an die Furtmayrstraße an. Im öffentlichen Raum befindet sich ein Bestand von 30 Bäumen, von denen vier Bäume unter die Baumschutzverordnung (BSchV) fallen. Des Weiteren sind im öffentlichen Raum 38 Stellplätze (20 davon nicht abmarkiert) vorhanden.

 

Der Abschnitt der Landshuter Straße – Teil der Bundesstraße B 15 mit einer Verkehrsbelastung von bis zu 25.000 Kfz pro Tag – weist in seinem Verlauf Verkehrsraumbreiten zwischen 25 und ca. 38 m auf und ist vor allem im innerstädtischen Bereich durch mehrgeschossige Wohnbebauung geprägt. Im weiteren Verlauf der Landshuter Straße sind mehrere Behörden, Gewerbe sowie das Caritas-Krankenhaus St. Josef angesiedelt. Wobei der Anteil an Wohnbebauung ab dem Knoten Landshuter Straße / Bajuwarenstraße Richtung Burgweinting deutlich abnimmt und eher Gewerbeansiedlungen dominierend sind. Im öffentlichen Raum befinden sich 239 Bäume, von denen 67 Bäume unter die BSchV fallen. Stellplätze, z. B. Längsparker, sind im öffentlichen Straßenraum 12 Stück vorhanden (innerstädtischer Teil der Landshuter Straße). Südlich der Benzstraße ist ein urbanes Gebiet geplant (Bebauungsplan Nr. 273 „Östlich der Grunewaldstraße“), das durch eine gemischte Nutzung aus Wohnen, Einzelhandel, gewerblichen und sozialen Bausteinen geprägt sein wird.

 

Die Stadtbahn soll im Abschnitt Furtmayrstraße und Landshuter Straße – wo möglich – auf einem besonderen Bahnkörper in Mittellage mit Grüngleis geführt werden. Lediglich in kurzen Abschnitten im Umfeld von Knoten wird die Stadtbahn im Mischverkehr geführt. Hierbei erfolgt ein Betrieb in einem 5 Minuten-Takt je Richtung (Linie B). Die im allgemeinen Verkehr geltende Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h wird auch dem Stadtbahnbetrieb im innerstädtischen Bereich zu Grunde gelegt. Ab Höhe Odessa-Ring bis kurz vor dem Ortseingang Burgweinting soll die Stadtbahn mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h verkehren.

 

Mit der verkehrlichen Umgestaltung für die Stadtbahn wird sich der Charakter der Straßenräume Furtmayrstraße und Landshuter Straße deutlich ändern. Der heute stark vom fließenden Kfz-Verkehr geprägte Charakter wird künftig stärker von Verkehrsmitteln des Umweltverbundes geprägt sein. Deshalb wird zugleich das Ziel verfolgt, in der Achse auch für den Radverkehr ein durchgehendes Verkehrsangebot – vorzugsweise auf baulich getrennten Radwegen – herzustellen.

 

 

2. Planerische Lösungsmöglichkeit

 

2.1 Querschnittsaufteilung

 

Bereich Furtmayrstraße

 

Im Zuge des Planungsprozesses wurden für den Bereich Furtmayrstraße mehrere Varianten von den Planern untersucht und mit den beteiligten Fachstellen abgestimmt. Bei der favorisierten Variante (siehe Anlage 1) wird die Stadtbahn zwischen Knoten Galgenbergstraße bis auf Höhe Pohligstraße auf einem besonderen Bahnkörper in Mittellage mit beidseits angeordneten Fahrbahnen für den Kfz-Verkehr geführt. Durch die geplante Ausbildung des Bahnkörpers als Grüngleis erfolgt eine deutliche städtebauliche Aufwertung gegenüber dem Bestand.

 

Für den besonderen Bahnkörper in Mittellage ist eine Breite von mindestens 7,45 m erforderlich, unter der Annahme, dass die Oberleitung mit zwischen den Gleisen stehenden Mittelmasten ausgebildet wird. Die Ausgestaltung der Anlagen des Radverkehrs erfolgt weitgehend als baulich getrennter Radweg mit einer Breite von 2,50 m inkl. Sicherheitsraum. Der Gehweg soll überwiegend mit einer Breite von 2,50 m ausgebildet werden. Somit ergibt sich im Querschnitt eine Gesamtbreite von mindestens 24 m.

 

Auf Höhe der Pohligstraße geht die Stadtbahn in der auswärtigen Fahrtrichtung in eine straßenbündige Führung in Seitenlage über, um die im Kfz-Verkehr stark nachgefragte und leistungsfähig aufrechtzuerhaltende Linksabbiegebeziehung aus der Furtmayrstraße in die Hermann-Geib-Straße störungsfrei umfahren zu können. Eine vergleichbare Trassierung ist für die Gegenrichtung vorgesehen. Hierdurch wird vermieden, dass die Stadtbahn in beiden Richtungen auf den Linksabbiegestreifen geführt wird.

 

Im Kreuzungsbereich der Hermann-Geib-Straße ergeben sich Gesamtquerschnittsbreiten von rund 27,60 m bis 27,90 m. Auf Höhe der Graf-Spee-Straße wird die Stadtbahn wieder auf einen besonderen Bahnkörper in Mittellage verschwenkt.

 

Im Bereich der Furtmayrstraße ist ein Eingriff in den vorhandenen Baumbestand nicht zu vermeiden. In diesem Abschnitt sind alle der 30 Bäume betroffen. Zudem entfallen die 38 vorhandenen Stellplätze.

 

 

Bereich Landshuter Straße

 

In der favorisierten Variante (siehe Anlage 1) im Bereich Landshuter Straße bis Kreuzung Bajuwarenstraße/Odessa-Ring wird die Stadtbahn überwiegend auf einem besonderen Bahnkörper in Mittellage mit beidseits angeordneten Fahrbahnen für den Kfz-Verkehr geführt. Im Bereich zwischen Hornstraße und Prinz-Rupprecht-Straße wird die Stadtbahn stadteinwärts streckenweise im Mischverkehr geführt, wodurch verhindert wird, dass sich an dieser Stelle die Trasse der Stadtbahn mit dem linksabbiegendem Kfz-Verkehr in die Hornstraße überlagert.

 

Im Bereich südlich der Kreuzung Bajuwarenstraße/Odessa-Ring bis Autobahnbrücke Burgweinting wird die Stadtbahn stetig in Mittellage geführt. Unteranderem können dadurch die Eingriffe in den wertvollen Baumbestand auf der östlichen Seite des Verkehrsraums reduziert werden. Für diesen Baumerhalt ist zudem der Radweg abgesetzt von der Fahrbahn hinter der Baumreihe zu führen.

 

Die Querschnittsgestaltung der Landshuter Straße ist durch die anstehende Bebauung bis zum Knoten mit dem Odessa-Ring stellenweise deutlich begrenzt. An der engsten Stelle auf Höhe des Krankenhauses St. Josef steht eine Gesamtbreite von 29,3 m zur Verfügung. Die Ausgestaltung der Anlagen des Radverkehrs erfolgt weitgehend als baulich getrennter Radweg mit einer Breite von 2,10 bis 2,50 m. Die Breiten der Gehwege variieren im gesamten Bereich von rund 2,00 bis teilweise 3,00 m.

 

Auch der Eingriff in den vorhandenen Baumbestand ist nicht zu vermeiden. Betroffen sind hierbei 135 der 239 Bäume – darunter 16 Bäume, die unter die BSchV fallen. Im Bereich der neu anzulegenden Grünstreifen können entsprechende Ersatzpflanzungen vor Ort vorgesehen werden. Die Anzahl wird derzeit noch geprüft.

Auch müssen die 24 vorhandenen Stellplätze im öffentlichen Raum in diesem Trassenabschnitt entfallen.

 

Auch in einstreifigen Abschnitten ist das kurzeitige Halten oder Beladen von Fahrzeugen durch abschnittsweise überbreite Fahrbahnen möglich (zwischen Furtmayrstraße und Hornstraße).

 

 

2.2 Haltestellen

 

In diesem Abschnitt sind bislang vier Haltestellen vorgesehen: Die Haltestellen „Sternbergstraße“, „Furtmayrstraße“, „St. Josef“ und „Odessa-Ring“. Die Integration einer weiteren Haltestelle, die der direkten Erschließung des Areals der ehemaligen
Prinz-Leopold-Kaserne dient, wird derzeit geprüft. Dies kann ggf. auch unter Inanspruchnahme von bereits erworbenen Flächen im Bereich des Areals erfolgen.

 

Um einen reibungslosen betrieblichen Ablauf an den Haltestellen gewährleisten zu können, wurden unterschiedliche bauliche Ausformungen – als Seiten- oder Mittelbahnsteig – untersucht. Nach Betrachtung der Vor- und Nachteile für jeden Haltepunkt hat sich hierbei je Standort eine jeweils eigene Vorzugslösung ergeben. Bei den gewählten Haltestellenformen und –lagen sind die Zufahrten zu den anliegenden Grundstücken gewährleistet. Auch können Konflikte mit dem Radverkehr vermieden werden.

 

-          Die Haltestelle „Sternbergstraße“ wird als Seitenbahnsteig mit beidseits 3,00 m breiter Wartefläche ausgebildet und östlich des Knotens Sternbergstraße/Alfons-Auer-Straße angeordnet.

 

-          Für die Haltestelle „Furtmayrstraße“ ist ein Mittelbahnsteig mit einer Breite von 4,00 m vorgesehen. Dieser soll an beiden Enden aus dem Umfeld zugänglich sein.

 

-          Die Haltestelle am Krankenhaus St. Josef liegt in Höhe Daimlerstraße und ist für die verkehrliche Anbindung des Krankenhauses sowie des Ärztehauses bedeutend. Die Haltestelle wird als Mittelbahnsteig mit einer Breite von 5,00 m ausgeführt. Ein möglicher Grunderwerb betrifft nicht überbaute Flächen im Bereich des Park- bzw. Ärztehauses an der Hildegard-von-Bingen-Straße.

 

-          Die Haltestelle „Odessa-Ring“ befindet sich südlich des Knotens der Bajuwarenstraße/Odessa-Ring . Die Ausbildung der Haltestelle erfolgt als Seitenbahnsteig mit einer vorgesehenen Breite von 3,00 m.

 

 

2.3 Verkehrliche Aspekte

 

Die Führung der Stadtbahn in Mittellage mit besonderem Bahnkörper hat zur Folge, dass im Verlauf der Furtmayr- und der Landshuter Straße der Verkehr neu geordnet wird bzw. die Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr von bislang in der Regel vier auf zwei Fahrstreifen reduziert werden. Im Weiteren entfallen einzelne Abbiegebeziehungen, die im Verkehrssystem jeweils über andere Anfahrwege kompensiert werden.

 

-          Durch die Haltestelle „Sternbergstraße“ entfällt die Linksabbiegemöglichkeit in stadteinwärtiger Richtung zur Alfons-Auer-Straße. Diese Fahrbeziehung kann jedoch über das Linksabbiegen am Knoten Hermann-Geib-Straße erfolgen und gewünschte Ziele werden somit durch die südliche Umfahrung des Unteren Katholischen Friedhofs erreicht.

 

-          Am Knotenpunkt Furtmayrstraße/Landshuter Straße/Safferlingstraße ist stadtauswärts nur das Rechtsabbiegen von der Furtmayrstraße in die Landshuter Straße möglich. Der Linksabbiegevorgang sowie das Kreuzen in die Safferlingstraße entfallen an diesem Knotenpunkt. Die Erreichbarkeit der umliegenden Grundstücke ist über die Blockumfahrt Hermann-Geib-Straße weiterhin gesichert.

 

-          Ebenso ist die Anfahrt der Prinz-Rupprecht-Straße von der stadteinwärtigen Richtung der Landshuter Straße durch Linksabbiegen nicht mehr direkt möglich. Hierfür ist eine Blockumfahrt Daimlerstraße, Plato-Wild-Straße und Hildegard-von-Bingen-Straße erforderlich.

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es durch die Führung der Stadtbahn in der Landshuter Straße zu einer Reduzierung der Kapazität für den Kfz-Verkehr kommt, die angesichts der hohen bestehenden Verkehrsbelastung auch Verlagerungen dieser Verkehre ins nebenliegende Netz (Odessa Ring, Unterislinger Weg) zur Folge haben wird. Dies bedarf im Einzelnen noch einer näheren Untersuchung und ggf. weiterführender Konzeptionen, die parallel zu den anstehenden Planungsphasen der Stadtbahn konkretisiert werden müssen. Hierbei kann u.a. auch eine mögliche P+R-Anlage ein Ansatz sein, mit der es gelingt, auf die Innenstadt ausgerichtete regionale MIV-Verkehre am Stadtrand auf die Stadtbahn zu verlagern und damit das städtische Netz nachhaltig zu entlasten.

 

 

3. Weiteres Vorgehen

 

Die vorliegenden Entwurfspläne zeigen die grundsätzliche Lösung zur Führung der Stadtbahn sowie die Führung der anderen Verkehrsarten auf. Diese Grundzüge werden für die Furtmayr- und Landshuter Straße nun der weiteren Detailierung und Betrachtung des Verkehrsweges zu Grunde gelegt.

 

Im Zuge der weiteren Planung sind die Grüneingriffe sowie die Möglichkeiten von Neupflanzungen noch vertieft zu untersuchen. Hierbei soll insbesondere die Wertigkeit der betroffenen Bäume analysiert werden. Ebenso erfolgt für die naturschutz- und artenschutzrechtlichen Eingriffe eine grobe Ausgleichsbedarfsabschätzung. Der konkrete Untersuchungsumfang wird mit dem Umweltamt als untere Naturschutzbehörde über den Fachberater der Masterplaner abgestimmt. Zusätzlich wird versucht, durch weitere mögliche Optimierungsmaßnahmen der Verkehrsanlagenplanung die Eingriffe in den Baumbestand weiter zu mindern. Für die verbleibenden Eingriffe in den Grünbestand werden im Weiteren zudem umweltfachliche Untersuchungen (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) erforderlich.

 

Wie oben dargestellt wird auch eine Haltestelle zur Anbindung des Entwicklungsgebietes auf dem Areal der Prinz-Leopold-Kaserne geprüft, die das Gebiet direkt erschließen soll.

 

Zur vertiefenden Analyse der Verkehrsabläufe insbesondere im Korridor Furtmayrstraße soll eine Verkehrssimulation durchgeführt werden (im Rahmen des Masterplans als optionale Leistung angeboten).

 

Auch wenn der vorliegende Entwurf bereits viele Belange des Lieferns und Ladens berücksichtigt, bedarf es noch einer genaueren Betrachtung lokaler Bedarfe zur Anlieferung. Hieraus sich ggf. ergebende Anpassungsbedarfe werden in der Planung dann entsprechend aufzunehmen sein.

 

Zudem wird im Zuge der weiteren Planungen noch geprüft, wie Unterhaltsarbeiten (Straßenunterhalt, Kanalreinigung, Grünpflege) oder die Abfallentsorgung mit dem Betrieb der Stadtbahn in Einklang zu bringen sind. Nach Festlegung der Verkehrsraumaufteilung inkl. möglicher neuer Baumstandorte wird geprüft, wie die bestehenden Sparten in die Planung integriert werden können.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die vorgestellten Planungen mit den dargestellten Verkehrsführungen sind der weiteren Detaillierung und dem abschließenden Abstimmungsprozess zur Vorentwurfsplanung zu Grunde zu legen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit tangierten Dritten auf Grundlage der vorliegenden Vorentwürfe deren Belange abzustimmen und erforderliche Anpassungen vorzunehmen.

 

 

 


Anlagen:

 

1. Planentwürfe Verkehrsanlagen Abschnitt Furtmayrstraße und Landshuter Straße (Arbeitsstand 01/2023)

1.a Teilabschnitt „Furtmayrstraße“

1.b Teilabschnitt „Landshuter Straße – Krankenhaus St. Josef“

1.c Teilabschnitt „Landshuter Straße – Odessa Ring“

1.d Teilabschnitt „Landshuter Straße - Autobahnbrücke“

2. Eingriffsbilanz Baumstandorte und Stellplätze

3. Klimavorbehalt

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 1.a Teilabschnitt „Furtmayrstraße“ (11982 KB)    
Anlage 3 2 1.b Teilabschnitt „Landshuter Straße – Krankenhaus St. Josef“ (23845 KB)    
Anlage 4 3 1.c Teilabschnitt „Landshuter Straße – Odessa Ring“ (32175 KB)    
Anlage 5 4 1.d Teilabschnitt „Landshuter Straße - Autobahnbrücke“ (19409 KB)    
Anlage 6 5 2. Eingriffsbilanz Baumstandorte und Stellplätze (16826 KB)    
Anlage 1 6 3 Klimavorbehalt (1948 KB)