Vorlage - VO/09/5085/61  

 
 
Betreff: 44. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Rennplatz Nord
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 I, Rennplatz Nord, westlich der Wernerwerkstraße zur Änderung
und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 217 Rennplatz Nord, Lilienthalstraße
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB (FN-Plan)
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB (B-Plan)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
16.03.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

Sachverhalt: 

 

Anlass:

 

Die Firma BTT Bauteam Tretzel GmbH hat mit Schreiben vom 23.11.2009 mitgeteilt, dass sie die Flächen zwischen dem Werk von Infineon und Roter-Brach-Weg von der Siemens Real Estate GmbH erworben hat. Sie beabsichtigt, das Grundstück mit ca. 50% Wohnbauflächen und ca. 30% Gewerbeflächen für nicht  störendes Gewerbe neu zu entwickeln. Die verbleibenden 20% des Grundstücks sind als öffentliche Grünfläche für Wegeverbindungen zum Donaupark, Spielflächen und einen möglichen Jugendtreff vorgesehen.

 

Die Fläche war nicht Gegenstand der im Fachprogramm Wohnen II (Beschluss des Stadtrates vom 06.03.2007) vorgesehenen prioritären Entwicklungsflächen. Da sich allerdings abzeichnete, dass sich die in diesem Fachprogramm vorgesehene schnelle Mobilisierung von Wohnbauflächen nur in Teilen realisieren lässt, wurde im Zwischenbericht zum Fachprogramm Wohnen II am 21.01.2009 beschlossen, dass ein Teil dieser Fläche für Wohnbauzwecke genutzt werden und dieses Vorhaben mit Nachdruck vorangetrieben werden soll. Vor diesem Hintergrund liegt es im gesamtstädtischen Interesse, die Zielaussagen für die unbebauten, aber erschlossenen Flächen am Roten-Brach-Weg anzupassen und den Flächenanteil für Wohnen sogar noch zu vergrößern, um den angespannten Wohnungsmarkt etwas zu entlasten.

 

Schematische Darstellung der geplanten Flächenaufteilung

 


Bebauungsplan

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 I zur Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 217 vom 25.04.1988 sollen die Festsetzungen entsprechend den o.g. Vorstellungen geändert werden. Im rechtsgültigen Bebauungsplan sind die zur Änderung geplanten Bereiche als gewerbliche Bauflächen mit unterschiedlichen Nutzungs- und Höhenfestsetzungen sowie im Südwesten eine öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplatz festgesetzt.

Zur Klärung des Umfangs einer möglichen Wohnbebauung wurde im November 2009 eine überschlägige schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Im Ergebnis zeigt sich, dass im Südwesten des Grundstücks eine Wohnbebauung auf ca. 2/3 der Fläche möglich wäre. In den ersten vorliegenden strukturellen Überlegungen wird dies nicht voll ausgeschöpft. Es ist vorgesehen, westlich der Wernerwerkstraße eine gewerbliche Nutzung zu realisieren. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung wird hier allerdings nur eine nichtstörende gewerbliche Nutzung möglich sein.


Neben der Änderung des Bebauungsplans Nr. 217 ist auch die Aufhebung eines Teilbereichs beabsichtigt. Diese Flächen liegen am nördlichen Rand des Geltungsbereichs und sind zwischenzeitlich abschließend bebaut. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens soll der Geltungsbereich deshalb an die tatsächlichen Grundstücksverhältnisse der neu zu beplanenden Flächen angepasst werden.

Geplante Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 217


Flächennutzungsplan

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 I soll im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan entsprechend den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes geändert/ fortgeschrieben werden. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 1983 ist der zur Änderung vorgesehene Bereich als Gewerbegebiet dargestellt, das im Westen und Süden mit einer Grünfläche zu den Wohnbauflächen hin abgegrenzt wird.

Entsprechend dem Entwurf zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes soll nach Norden in Verlängerung der bestehenden Wohnbebauung des Rennplatzes eine Wohnbaufläche und östlich hiervon eine Gewerbefläche mit Nutzungseinschränkungen dargestellt werden. Die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan zwischen dem Gewerbe- und Wohngebiet dargestellte Grünfläche als Pufferzone zwischen den unterschiedlichen Nutzungen kann insoweit entfallen, da sie als solche nicht mehr notwendig ist. Vielmehr soll zukünftig im nördlichen Änderungsbereich eine große zusammenhängende öffentliche Grünfläche als Abstufung zum bestehenden Gewerbegebiet dargestellt werden. Ein möglicher Jugendtreff innerhalb der öffentlichen Grünfläche ist ebenfalls vorgesehen.

 

Weiteres Vorgehen

Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Flächenaufteilung beabsichtigt der Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen. Das Wettbewerbsergebnis soll als Grundlage des Bebauungsplanvorentwurfes herangezogen werden. Dieser Vorentwurf wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgelegt.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Für das Gebiet westlich der Wernerwerkstraße und nördlich des Roten-Brach-Wegs ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB  in Verbindung mit § 8 Abs. 3 (Parallelverfahren) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegendem Lageplan vom 14.01.2010  (M. 1 : 10000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Gleichzeitig ist der Bebauungsplan Nr. 217 I Rennplatz Nord, westlich der Wernerwerkstraße, zur Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 217 Rennplatz Nord, Lilienthalstraße gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB  in Verbindung mit § 8 Abs. 3 (Parallelverfahren) aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 217 I ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 14.01.2010 (M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Gewerbegebiet künftig eine Wohnbaufläche, ein Gewerbegebiet und eine Grünfläche dargestellt werden. Gleichzeitig wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die bisherige Festsetzung als Gewerbegebiet in Wohngebiet, Gewerbegebiet und öffentliche Grünfläche geändert.

 

2.       Die im Bericht dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung sind Bestandteile dieses Beschlusses.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

Lageplan Bebauungsplan Nr. 217 I (M: 1:2000)

Entwurf zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans (M: 1:10.000)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 44-FNP Änd_Rennplatz Nord_091209 (1065 KB)    
Anlage 2 2 BP 217 I Anlage zum Beschluss (321 KB)