Sachverhalt: Anlass:
Die Firma BTT Bauteam Tretzel GmbH hat mit Schreiben vom
23.11.2009 mitgeteilt, dass sie die Flächen zwischen dem Werk von Infineon und
Roter-Brach-Weg von der Siemens Real Estate GmbH erworben hat. Sie beabsichtigt,
das Grundstück mit ca. 50% Wohnbauflächen und ca. 30% Gewerbeflächen für
nicht störendes Gewerbe neu zu
entwickeln. Die verbleibenden 20% des Grundstücks sind als öffentliche
Grünfläche für Wegeverbindungen zum Donaupark, Spielflächen und einen möglichen
Jugendtreff vorgesehen. Die Fläche war nicht Gegenstand der im Fachprogramm Wohnen
II (Beschluss des Stadtrates vom 06.03.2007) vorgesehenen prioritären
Entwicklungsflächen. Da sich allerdings abzeichnete, dass sich die in diesem
Fachprogramm vorgesehene schnelle Mobilisierung von Wohnbauflächen nur in
Teilen realisieren lässt, wurde im Zwischenbericht zum Fachprogramm Wohnen II
am 21.01.2009 beschlossen, dass ein Teil dieser Fläche für Wohnbauzwecke
genutzt werden und dieses Vorhaben mit Nachdruck vorangetrieben werden soll.
Vor diesem Hintergrund liegt es im gesamtstädtischen Interesse, die
Zielaussagen für die unbebauten, aber erschlossenen Flächen am Roten-Brach-Weg anzupassen
und den Flächenanteil für Wohnen sogar noch zu vergrößern, um den angespannten
Wohnungsmarkt etwas zu entlasten. Schematische Darstellung der
geplanten Flächenaufteilung Bebauungsplan Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 217 I zur Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr.
217 vom 25.04.1988 sollen die Festsetzungen entsprechend den o.g. Vorstellungen
geändert werden. Im rechtsgültigen Bebauungsplan sind die zur Änderung
geplanten Bereiche als gewerbliche Bauflächen mit unterschiedlichen Nutzungs-
und Höhenfestsetzungen sowie im Südwesten eine öffentliche Grünfläche mit
Kinderspielplatz festgesetzt. Zur Klärung des Umfangs einer
möglichen Wohnbebauung wurde im November 2009 eine überschlägige
schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Im Ergebnis zeigt sich, dass im
Südwesten des Grundstücks eine Wohnbebauung auf ca. 2/3 der Fläche möglich
wäre. In den ersten vorliegenden strukturellen Überlegungen wird dies nicht
voll ausgeschöpft. Es ist vorgesehen, westlich der Wernerwerkstraße eine
gewerbliche Nutzung zu realisieren. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur
Wohnbebauung wird hier allerdings nur eine nichtstörende gewerbliche Nutzung
möglich sein.
Geplante Anpassung des
Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 217 Flächennutzungsplan Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 217 I soll im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan entsprechend den
künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes geändert/ fortgeschrieben werden.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 1983 ist der zur Änderung vorgesehene
Bereich als Gewerbegebiet dargestellt, das im Westen und Süden mit einer
Grünfläche zu den Wohnbauflächen hin abgegrenzt wird. Entsprechend dem Entwurf zur 44.
Änderung des Flächennutzungsplanes soll nach Norden in Verlängerung der
bestehenden Wohnbebauung des Rennplatzes eine Wohnbaufläche und östlich hiervon
eine Gewerbefläche mit Nutzungseinschränkungen dargestellt werden. Die im
rechtsgültigen Flächennutzungsplan zwischen dem Gewerbe- und Wohngebiet
dargestellte Grünfläche als Pufferzone zwischen den unterschiedlichen Nutzungen
kann insoweit entfallen, da sie als solche nicht mehr notwendig ist. Vielmehr
soll zukünftig im nördlichen Änderungsbereich eine große zusammenhängende
öffentliche Grünfläche als Abstufung zum bestehenden Gewerbegebiet dargestellt
werden. Ein möglicher Jugendtreff innerhalb der öffentlichen Grünfläche ist
ebenfalls vorgesehen. Weiteres Vorgehen Auf der Grundlage der
vorgeschlagenen Flächenaufteilung beabsichtigt der Grundstückseigentümer einen
städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen. Das Wettbewerbsergebnis soll als
Grundlage des Bebauungsplanvorentwurfes herangezogen werden. Dieser Vorentwurf
wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen zu
gegebener Zeit zur Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgelegt. Der
Ausschuss beschließt: 1. Für das Gebiet westlich der
Wernerwerkstraße und nördlich des Roten-Brach-Wegs ist das Verfahren zur
Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und
Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 (Parallelverfahren)
einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem
beiliegendem Lageplan vom 14.01.2010
(M. 1 : 10000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Gleichzeitig ist
der Bebauungsplan Nr. 217 I Rennplatz Nord, westlich der Wernerwerkstraße, zur Änderung
und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 217 Rennplatz Nord, Lilienthalstraße gemäß
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in
Verbindung mit § 8 Abs. 3 (Parallelverfahren) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 217 I ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom
14.01.2010 (M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses
ist. Mit der Änderung des
Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Gewerbegebiet
künftig eine Wohnbaufläche, ein Gewerbegebiet und eine Grünfläche dargestellt
werden. Gleichzeitig wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die bisherige
Festsetzung als Gewerbegebiet in Wohngebiet, Gewerbegebiet und öffentliche
Grünfläche geändert. 2. Die im Bericht dargestellten
Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung sind
Bestandteile dieses Beschlusses.
Anlagen: Lageplan Bebauungsplan Nr. 217 I (M: 1:2000) Entwurf zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans (M: 1:10.000)
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