Vorlage - VO/10/5261/61  

 
 
Betreff: Radverkehrsplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
18.05.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Das Stadtplanungsamt hat die Neuaufstellung des Regensburger Radverkehrsplans an ein privates Planungsbüro in Auftrag gegeben. Der endgültige Schlussbericht wurde am Jahresende 2009 übergeben. Eine Kurzfassung liegt diesem Bericht bei.

 

Ziele des Radverkehrsplans

Eine Verkehrsplanung für Radfahrer ist eine Angebotsplanung, die auch eine weitere Nachfrage im Radverkehr erzeugen soll. Die Radverkehrsnetzplanung sollte sich daher nicht auf das derzeitige Radverkehrsaufkommen und die heutigen Hauptströme des Radverkehrs beschränken, sondern auch zukünftige und potenzielle Radverkehre berücksichtigen. Bei einer fahrradfreundlichen Ausgestaltung der Stadt geht es nicht nur um den Bau von Fahrradwegen, sondern generell um Radverkehr unter dem Gesichtspunkt der Alltagstauglichkeit. Das bedeutet die Orientierung an den Zielen des Berufsverkehrs und des Schülerverkehrs, an öffentlichen Einrichtungen sowie Einkaufsbereichen und Freizeiteinrichtungen.

Zielsetzung des Radverkehrsplans ist es vor allem, Maßnahmen zu entwickeln, die eine generelle Verbesserung für den Radverkehr darstellen können.

Das Maßnahmenkonzept soll damit

§         die Handlungsschwerpunkte zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur für einen kurz- und mittelfristigen Zeitrahmen aufzeigen,

§         Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung im Hinblick auf die Erstellung von Investitionsprogrammen und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln sein,

§         die Möglichkeit bieten, radverkehrsbezogene Maßnahmen besser in den Kontext der gesamten verkehrsplanerischen und städtebaulichen Aktivitäten der Stadt einzuordnen.

 

Vorgehensweise bei der Aufstellung des Radverkehrsplans

Mitarbeiter des beauftragten Planungsbüros befuhren das Regensburger Straßen- und Wegenetz eigenständig mit dem Fahrrad, um Bestandsaufnahmen zu machen. Sie bewerteten das Netz hinsichtlich des baulichen Zustands, der verkehrlichen Funktionsfähigkeit, der Lückenlosigkeit usw.. Bei der Bewertung wurden auch Beiträge berücksichtigt, die beim Stadtplanungsamt schon seit geraumer Zeit vorliegen, die von städtischen Dienststellen, d.h. vom Amt für Schulen bis zum Amt für Stadtentwicklung, erbeten wurden, und die von einschlägigen Verbänden kamen.

Das Büro hat seine Ausarbeitungen zweimal der Arbeitsgruppe Radverkehr vorgestellt. Der erste Termin war nach Fertigstellung der Bestandsaufnahme, der zweite kurz vor Abschluss des Gutachtens.

 

Ergebnis des Radverkehrsplans

Als Ergebnis der Untersuchungen stellt sich eine Kartierung von Routen dar, für die ein Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Nutzbarkeit vorgeschlagen wird. Für besonders bedeutsame Bereiche werden Einzelmaßnahmen zu Maßnahmenkonzepten zusammengefasst. Diese Maßnahmenkonzepte stellen Schlüsselprojekte für die Umsetzung des Radverkehrsplanes dar.

Die Maßnahmentabelle umfasst insgesamt ca. 350 Einzelmaßnahmen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind in drei Prioritäten eingeteilt. Maßnahmen der ersten Priorität       
- sind aus Verkehrssicherheitsgründen notwendig, oder      
- dienen der verkehrsrechtlichen Klarheit, oder         
- können mit geringem Aufwand realisiert werden, oder       
- tragen zu einer deutlichen Angebotsverbesserung bei (z.B. Beschilderung, Markierung, kleine bauliche Maßnahmen).
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten so umgesetzt werden, dass in kurzer Zeit sichtbare und wirksame Verbesserungen erreicht werden können und damit eine Öffentlichkeitswirksamkeit entfaltet werden kann.

Maßnahmen der zweiten Priorität tragen ebenfalls zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bzw. der Funktionsfähigkeit der Routen bei, benötigen aber einen höheren Umsetzungsaufwand. Die Maßnahmen sind in der Regel baulicher Art, die für den Radverkehr eine hohe Bedeutung haben, aber wegen z.B. planerischen oder haushaltstechnischen Abwicklungen einen längeren zeitlichen Vorlauf brauchen.

Maßnahmen der dritten Priorität sind zur Erreichung eines Hauptradroutenstandards erforderlich. Zwar ist eine Funktionsfähigkeit der Routen auch ohne diese Maßnahmen gegeben, jedoch bestehen weiterhin Defizite, die dem angestrebten Standard nicht entsprechen. Der Zeithorizont ist mittel- bis langfristig.

Es wurde zunächst die ganze Fülle von Vorschlägen war aufgenommen, wobei noch abschließend zu prüfen ist, ob alle Vorschläge rechtlich zulässig, technisch sinnvoll und machbar sind. Hinzu kommt noch, dass manche Vorhaben nicht zeitnah umgesetzt werden können. Bei der Umsetzung zu beachtende Rahmenbedingungen könnten sich deshalb bis zum Umsetzungszeitpunkt geändert haben und eine Neubewertung erforderlich machen.

 

Weiteres Vorgehen

Begleitend zur Einführung des Radverkehrsplans soll eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Es wird vorgeschlagen, den Plan nach der Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen auf der städtischen Internetsite zu veröffentlichen und in den örtlichen Medien darauf hinzuweisen.

Zur Umsetzung der Maßnahmen wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

Die Maßnahmen der Prioritätengruppe 1 bestehen analog der von Planungsbüro benutzten Definition häufig aus kleineren Umbauten, Markierungen, verkehrstechnischen Verbesserungen und dergleichen und können vielfach im Rahmen des Haushaltsansatzes „Radwegenetz – Verbesserungen“, der mit jährlich 50.000 € ausgestattet ist, umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Gruppen 2 und 3 sprengen in der Regel diesen Rahmen und müssen einzeln in den Haushalt eingeplant werden. Dafür muss ein Bauprogramm aufgestellt werden.

Folgende Maßnahmen werden für das Programm als erste vorgeschlagen:

Haupt­route

Straße/ Knotenpunkt

Abschnitt

Mängel

Empfohlene Maßnahmen

Priorität

5

3

Isarstraße

von Lechstraße bis Nordgaustraße

Radwege sind beidseitig stark abgesetzt, was zu Konflikten an Grundstückszufahrten und unter­geordneten Straßen führen kann

 

 

Beleuchtung streckenweise nicht ausreichend; fehlende soziale Kontrolle

Markierung der Furten über die Grundstückseinfahrten und Mar­kierung von Fahrradpiktogrammen in die Radfurten; ggf. Beschilde­rung mit VZ 138 / Radfahrer kreu­zen) oder Roteinfärbung

Ergänzung der Beleuchtung östlich Haus Nr. 34


1

 

 

 

 

 

2

7

2

Straubinger Straße / Landauer Straße / Osthafenstraße

 

Radfahrer, die von Westen nach Osten fahren, müssen dem Rechtsabbiegekeil in Richtung Landauer Straße folgen und noch aus der Rechtsabbiegefahrbahn zum jenseits der Landauer Straße weiterführenden einseitigen 2-Ri-Radweg wechseln (Sichtproblem; Kfz sind wegen der fahrdyna­misch Gestaltung der Ausfahrkeil-Lösung schnell).

Überführung des Radwegs vor dem Knotenpunkt in einen Rad­fahrstreifen; Radfahrstreifen liegt zwischen Geradeausfahrstreifen und Rechtsabbiegestreifen

Radweg in Gegenrichtung mit Wegweisung beschildern (in Ost-West Richtung fährt der Radfahrer über den Kfz-Linksabbiegestreifen auf den Radweg der Straubinger Straße)


1

 

 

 

 

 

2

11

4

D.-Martin-Luther-Straße / Luitpoldstraße

 

Abgefahrene Furt-Markierung in Ostseite

Unfallauffälliger Bereich (Kfz-Linksabbieger aus Norden gegen Radfahrer aus Süden)

Markierung erneuern

 

Lösung im Rahmen des Neubau RKK (Linksabbieger entfällt vor­aussichtlich)

1

 

 

2

11

4

D. -Martin-Luther-Straße

von Luitpoldstraße bis Landshuter Straße

Hohe Kfz-Belastung (Menge = 10-15.000 Kfz/Tag und V=50 km/h) für Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn

Verlängerung des Radwegs bis zur Landshuter Straße, Überleitung im großzügigen Einmündungsbereich auf die Fahrbahn
(Vorschlag im Gutachten: Lösung im Rahmen des Neubau RKK)
(*)

 

2

11

4

D.-Martin-Luther-Straße

von Landshuter Straße bis Dachau­platz       

Hohe Kfz-Belastung (Menge = 10-15.000 Kfz/Tag und V=50 km/h) für Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn

Westseite von Dachauplatz bis Königsstraße: Schutzstreifen (b=1,25m)

Westseite ab Königsstraße: Mitbe­nutzung der Busspur

Ostseite von Landshuter Straße bis Dachauplatz: Abmarkierung von Schutzstreifen (b=1,25m) un­ter Berücksichtigung der lichten Breite (evtl. Entwässerungsrinne befahrbar machen) (siehe Anlage 7.2)

 

1

 

 

1

 

1

14

4

Prüfeninger Straße / Steinmetzstraße / Schillerstraße

 

Südliche Radfurt stark abgesetzt, der zuführende Radweg liegt hinter Parkständen bzw. einer Busbucht, führt zur Einschränk­ung des Sicht­kontakts von rechts­abbiegenden Kfz

Überführung des Radwegs 15m vor der Kreuzung in einen Rad­fahrstreifen (b=1,85m) zu Lasten der Parkstände

 

1

14

4

Prüfeninger Straße

Höhe Steinmetzstraße

Unklare Führung der Radver­kehrsanlage in Richtung Innen­stadt

Entfernen des Zeichens 237 (Rad­weg) und deutlichere Überleitung auf die Straße

 

1

14

4

Prüfeninger Straße

Zwischen Steinmetz­straße und Platz der Einheit

Kfz-Belastung (Menge=7-1 0.000 Kfz/Tag und Geschwindigkeit V=50 km/h) für Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn (Südseite) im Grenzbereich, Rad­weg nur auf nördlicher Seite vor­handen,

Potenzielle Konflikte mit dem ruhenden Verkehr durch fehlende Sicherheitsabstände auf nördl. Radweg zu parkenden Pkw

Rückbau des Radwegs zugunsten eines beidseitigen Schutzstreifens auf der Fahrbahn (siehe Bericht, Kapitel 6.3.4 und Anlage 7.3)

Alternativ: Kfz-Belastung liegt noch im akzeptablen Bereich für Misch­verkehr. Daher kann alternativ die Radwege-Benutzungspflicht auf­gehoben werden; Radweg ver­bleibt als sog. „Anderer Radweg" im Bestand erhalten. Lösung mit Schutzstreifen wird aufgrund der optischen Einengung jedoch favo­risiert

 

1-2

9

1

Verlängerung Marko­mannenstraße nach Süden

südlich der Franz-Josef-Strauß-Allee

Bauzustand der Verbindung ge­nügt nicht den Ansprüchen von Radverkehr

Ausbau als Geh- und Radweg mit radverkehrsverträglicher Oberflä­che

 

2-3

9

2

Hinterer Mühlweg

 

Grünanlage zwischen Schwabenstraße und Bajuwarenstraße

Gut befahrbarer Weg abseits der Kfz-Straße trotz ausreichender Breite nur für Fußgänger frei

Freigabeversuch wurde nach Beschwerden zurückgenommen

Anpassung des Weges für siche­ren Fuß- und Radverkehr und Freigabe

 

1-2

21

4

Islinger Weg

Oberisling bis Burg­weinting

Oberflächenbeschaffenheit für Radverkehr im Alltagsradverkehr nicht komfortabel nutzbar

Ausbau als Geh- und Radweg mit geeigneter, ebener Oberfläche

 

2

 

(*) Auf eine Behebung der Verflechtungsprobleme am Radwegende bei der Luitpoldstraße hat sich die Arbeitsgruppe Radverkehr bereits 2007 verständigt; wurde wegen der Planungen für das Regensburger Kultur- und Kongreßzentrum aufgeschoben, sollte wegen der Dringlichkeit aber nicht mehr weiter verzögert werden.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.      Das Gutachten „Regensburg; Neuaufstellung Radverkehrsplan“ vom November 2009 wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, zur Einführung des Radverkehrsplans eine Öffentlichkeits­beteiligung über das Internet durchzuführen.

3.      Die kleinen Maßnahmen der Prioritätengruppe 1 sollen nach vorheriger eingehender Überprüfung durch die Verwaltung im Rahmen des Haushalts­ansatzes „Radwegenetz – Verbesserungen“, der mit jährlich 50.000 € ausgestattet ist, Zug um Zug umgesetzt werden.

4.      Die im Bericht vorgeschlagenen großen Maßnahmen sind nach Bestätigung durch die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Investitionsprogramm anzumelden.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

1 Kurzfassung Neuaufstellung Radverkehrsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Radverkehrsplan_Kurzfassung (2731 KB)