Sachverhalt:
Der taktische Einsatzwert einer Feuerwehr ist im Wesentlichen neben der personellen Ausstattung auch von der Sachausstattung abhängig. Hier wiederum bildet die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen einen Kostenschwerpunkt. Zur Planung und zur rechtzeitigen Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge hat das Amt für Brand- und Zivilschutz ein entsprechendes langfristiges Fahrzeugkonzept erstellt.
Mit dem Fahrzeugkonzept sollen sowohl wirtschaftliche Vorteile als auch einsatztaktische Vorteile erzielt werden (vgl. Punkt 6.3 des Fahrzeugkonzeptes).
Aufgrund der technischen Entwicklung der Fahrzeuge werden in Zukunft die Laufzeiten der Fahrzeuge nicht mehr wie bisher möglich sein. Die Bindungsfristen der Zuwendungsrichtlinien für Feuerwehrfahrzeuge von 20 Jahren bzw. 10 Jahren werden jedoch nach wie vor eingehalten werden.
Durch die verkürzten Laufzeiten ändert sich der jährliche Kostenaufwand für die Abschreibung der einzelnen Fahrzeuge. Die jährlichen Abschreibungen des aktuellen Fahrzeugbestandes betragen derzeit ca. 478.000,00 Euro (siehe Anlage 1). Bei verkürzter Laufzeit der Fahrzeuge gemäß dem vorgelegten Fahrzeugkonzept belaufen sich die Abschreibungen auf jährlich ca. 578.000,00 Euro (siehe Anlage 2).
Der in Punkt 3 genannte Fahrzeugbestand wird unter Berücksichtigung der Punkte 6.3 und 6.4 des Fahrzeugkonzeptes beibehalten und wenn nötig ersatzbeschafft. Neben diesen Ersatzbeschaffungen ist zusätzlich ein Einsatzleitfahrzeug ELW 2 neu zu beschaffen (siehe Punkt 6.1).
Die für die Wiederbeschaffung des aktuellen Fahrzeugbestandes der Berufsfeuerwehr erforderlichen Kosten (Stand 2010) können ebenfalls der Anlage 1 entnommen werden.
Aus der nachfolgenden Tabelle sind die bis 2023 geplanten, gebündelten Ersatzbeschaffungen von Löschfahrzeugen für die Feuerwehren der Stadt Regensburg ersichtlich. Diese Ersatzbeschaffungen werden nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen durchgeführt.
* (Altfahrzeug wird bei der FF Oberisling bis 2017 weitergenutzt)
LF = Löschgruppenfahrzeug HLF = Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLS = Hilfeleistungssatz
Der Ausschuss beschließt:
Das Fahrzeugkonzept des Amtes für Brand- und Zivilschutz wird beschlossen. Das Fahrzeugkonzept ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. Die im Fahrzeugkonzept genannten Ersatzbeschaffungen werden nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel durchgeführt.
Anlage: 1 Fahrzeugkonzept |
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