Vorlage - VO/11/6849/23  

 
 
Betreff: Neubau eines städtischen Fußballstadions;
Letter of Intent zwischen dem SSV Jahn 2000 Regensburg e. V. / SSV Jahn 2000 Regensburg GmbH & Co. KGaA und der Stadt Regensburg

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Oberbürgermeister Schaidinger
2. Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Liegenschaftsamt   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:             

 

 

1. Bisherige Vorarbeiten

Mitte 2001 hat die Stadtverwaltung dem SSV Jahn 2000 Regensburg e. V. (im Folgenden: „Verein“) den Vorschlag gemacht, um eine sportliche und wirtschaftliche Perspektive des Vereins zu erreichen, gemeinsam ein neues Stadion anzugehen. Dieser Auffassung hat sich der Verein Ende 2002 angeschlossen.

 

Danach hat die Stadt den Verein aufgefordert, sich über Anforderungen an das Stadion und seinen wirtschaftlich zu leistenden Beitrag Gedanken zu machen. In der Folgezeit hat die Verwaltung grundlegende Standortuntersuchungen aufgenommen und vor allem alle Grundstücke für den favorisierten Standort am Autobahnanschluss Universität gekauft. Beim Abschluss dieser Phase hatte der Verein nach wie vor keine konkreten Vorstellungen, welche konzeptionellen und wirtschaftlichen Beiträge er für die Realisierung des Stadions leisten könnte und müsste.

 

Die Stadt hat daraufhin in Vorleistung eine Verkehrsuntersuchung, die städtebauliche Rahmenplanung bis hin zum Entwurf des Bebauungsplans und u. a. die Vorentwurfsplanung für die Entwässerung des Stadionareals in das öffentliche Kanalnetz fertig gestellt. Außerdem wurden alle sportfachlichen Aspekte, wie sie in den Regelwerken des DFB und seiner Ligen enthalten sind, für die weiteren Planungen herangezogen.

 

Weiter hat die Verwaltung die Vor- und Nachteile verschiedener Finanzierungsvarianten geklärt und die Einschätzung und prinzipielle Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde dazu eingeholt.

 

Im November 2009 hat die Verwaltung Verhandlungen über einen Letter of Intent mit dem Verein aufgenommen, die kürzlich abgeschlossen wurden. Diese Vereinbarung begründet noch keine gegenseitigen Rechte und Pflichten, enthält aber eine Übereinkunft, was beabsichtigt ist und stellt insoweit eine Grundlage für weitere Arbeiten dar. Er ist vom Verein bereits unterschrieben. Der Letter of Intent ist die Arbeitsgrundlage sowohl für die sportfachliche als auch wirtschaftliche Umsetzung des Stadionprojekts. Der Verein hat zugestimmt, dass sein Inhalt vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung behandelt werden kann.

 

Zu Beginn dieser Verhandlungen wurde dem Verein ein umfangreicher Fragenkatalog vorgelegt, um eine eindeutige Positionierung  des Vereins zu bekommen. Der Verein hat dabei ursprünglich den Wunsch geäußert, selbst als Bauherr auftreten zu wollen. Dazu hat er intensiv, insbesondere auch in zeitlicher Hinsicht, eine Realisierung mit eigenen Investoren geprüft. Auf Grund ablehnender Haltung potentieller Investoren, einer erheblichen Vergabeproblematik und fehlender Leistungsfähigkeit des Vereins hinsichtlich der Bauherrenaufgaben wurde letztlich einvernehmlich dann doch eine Investition durch die Stadt bevorzugt.

 

Im Rahmen der Verhandlungen wurden auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins überprüft. Die vorgelegten Unterlagen waren zwar jeweils schlüssig und zeigten, dass der Jahn danach theoretisch seine Verpflichtungen bis einschließlich der Saison 2013/2014 erfüllen können müsste. Es hat sich jedoch immer wieder herausgestellt, dass die Unterlagen nicht die wirklichen Verhältnisse abbildeten. Erst mit der Einstellung eines letztverantwortlichen kaufmännischen Geschäftsführers und der Vermittlung zusätzlicher Investitionsmittel und Investoren, die mittelfristige Verpflichtungen übernommen haben, erfüllt der Verein seit Mai 2011 die Voraussetzungen, dass bei strikter wirtschaftlicher Disziplin die wirtschaftliche Existenz des Vereins bis zur Fertigstellung eines neuen Stadions gesichert werden kann. Diese Perspektive ist wichtig, um zu gewährleisten, dass das Stadionprojekt von einer – soweit überhaupt kalkulierbar – gesicherten Entwicklung des Vereins begleitet wird.

 

In der Zwischenzeit wurde auch die Grundstücksbereitstellung für die Verlegung der Sportanlage des TSV Oberisling abgeschlossen. Mit Beschluss des Sportausschusses vom 12.07.2011 ist der Zuschuss der Stadt für die Verlegung festgelegt. Damit steht einer Freimachung des Baufeldes für den Stadionneubau nichts im Wege.

 

 

2. Öffentlich-rechtliche Verfahren

 

Amt 28.04.2009 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165, „Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee“, beschlossen. Mittlerweile sind abgeschlossen

·         die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und

·         die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

 

Die nächsten Schritte sind:

·         Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

·         Abstimmung des Bebauungsplan-Entwurfes einschließlich Umweltprüfung

 

Die Franz-Josef-Strauß-Allee als Gemeindeverbindungsstraße sowie die Auffahrt zur Autobahn als Bestandteil der BAB A3 werden im Bereich des geplanten Fußballstadions bauliche Veränderungen erfahren (z. B. Unterführung Autobahnauffahrt, Verbreiterungen durch Abbiegespuren, Ausbildung von Zufahrtsbereichen in das Stadiongelände etc.). Sollte die Genehmigung für diese Veränderung nicht über den Bebauungsplan zu bewerkstelligen sein, ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Dieses Verfahren ist von der Stadt mit detaillierten Plänen in die Wege zu leiten.

 

 

3. Kostenannahme für das weitere Verfahren und Haushaltsmittel

 

Für die weiteren Planungen bis zum Projektstart müssen auch die Kosten der Maßnahme eingegrenzt werden. Ein Weg, bezüglich der Baukosten für das geplante Stadion zu belastbaren Größenordungen zu kommen, sind Vergleiche mit bereits realisierten Objekten. In der Tabelle sind deshalb einige in den vergangenen knapp 10 Jahren in Betrieb genommenen reinen Fußballstadien zusammengestellt.

 

Stadt

Max. Zuschauerplätze

Eröffnungsjahr

Baukosten pro Zuschauerplatz

Magdeburg

27.250

2006

1.140 €

Ingolstadt

15.500

2010

1.300 €

Mainz

34.000

2011

1.320 €

Duisburg

31.500

2004

1.370 €

Augsburg

30.660

2009

1.470 €

Aachen

32.960

2009

1.520 €

Wolfsburg

30.000

2002

1.770 €

Sinsheim

30.150

2009

1.990 €

 

Die Aufstellung zeigt eine erhebliche Spreizung bei den auf die Zuschauerplätze umgelegten Baukosten. Übertragen auf die in Regensburg anvisierte Kapazität von rund 15.000 Zuschauern würde dies einen Korridor zwischen 17 Mio. und 30 Mio. € bedeuten. Legt man die beiden jüngsten Stadionprojekte in Ingolstadt und Mainz zugrunde, ergäben sich in Regensburg reine Baukosten von knapp 20 Mio. €. Diese Summe dürfte ein realistischer Wert sein, der für ein neues Fußballstadion zugrunde gelegt werden sollte.

 

Für die Kosten der Erschließung gibt es keine praktikablen Vergleichswerte anderer Städte, da die Erschließungsanforderungen der einzelnen Arenen jeweils recht unterschiedlich sind. Für die weiteren Überlegungen wird davon ausgegangen, dass die Aufwendungen für die Entwässerungseinrichtungen von der Stadt getragen werden, die sonstigen Erschließungsaufwendungen dem Stadionprojekt zugeschlagen werden.

 

Zur Realisierung der Maßnahme, insbesondere für Grundlagenermittlungen, Untersuchungen und Planungen, stehen derzeit folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:

Im Haushaltsjahr 2011 (einschl. Haushaltsausgabereste aus 2010 und Entwurf zum Nachtragshaushaltsplan 2011) bei den UA 5611/00 „Neubau Fußballstadion (einschl. innere Erschließung)“, UA 6325/11 „öffentliche ¢äußere¢ Erschließung – Straßen“ und UA 7025/11 „öffentliche ¢äußere¢ Erschließung – Kanäle“ Mittel in Höhe von insgesamt rd. 680.000 €.

 

 

4. Grundsatzentscheidung über Investitions- und Betriebsträgerschaft

 

Für die Errichtung und den späteren Betrieb eines Fußballstadions bieten sich grundsätzlich drei Modelle an.

 

·       Die Stadt führt die Investitionsmaßnahme selbst und auf eigene Rechung durch. Dazu wäre es notwenig, die Maßnahme in das Investitionsprogramm einzustellen. Die Stadt wäre an alle Vergaberegeln gebunden. Diese Lösung hat den Nachteil, dass Projekte in der Größenordnung von 20 Mio. € aus dem Investitionsprogramm entfernt werden müssten, um Spielraum für die Stadioninvestition zu schaffen. Steuerliche Vorteile kann die Stadt Regensburg nicht in Anspruch nehmen.

 

·       Die Stadt lässt die Investition von einem privaten Investor durchführen. Nachdem zu erwarten ist, dass das Stadion - wie andere Großsportanlagen auch - dauerhaft Aufwendungen der Stadt verursacht, müsste ein solcher Investor in einem komplizierten, europaweiten Ausschreibungsverfahren gefunden werden. Die Abwicklung der Rechts- und Finanzbeziehungen zwischen Investor und Stadt wäre dauerhaft aufwendig. Andererseits könnte der Investor mit Eigeninvestitionen, die rentierlich sind, den Zuschussbedarf der Stadt Regensburg in Grenzen halten. Die praktische Durchführung eines solchen Modells gestaltet sich gleichwohl schwierig, weil der private Investor nicht bereit sein wird, den Ertrag aus den eigenen rentierlichen Investitionen in einem hohen Umfang zur Reduzierung des Zuschusses für das Stadion einzusetzen.

 

·       Durchführung durch eine städtische Tochtergesellschaft. Dieses Modell wird in Regensburg bereits durch die Regensburger Badebetriebe GmbH (RBB) beim Bau und Unterhalt des Westbades und der Donauarena realisiert. Es bestehen ausreichend Erfahrungen sowohl bei der Stadtverwaltung als auch bei der RBB mit solchen Verfahren. Nachdem es sich bei der RBB um eine 100-prozentige städtische Enkeltochtergesellschaft handelt, kann die Beauftragung im Wege eines Betrauungsaktes durchgeführt werden, ohne dass hierzu eine Ausschreibung durchgeführt werden muss. Dadurch wird eine erhebliche Zeitersparnis erzielt.

 

Bei Abwägung der diversen Vor- und Nachteile gibt die Verwaltung der Lösung, die Investition und den Betrieb des Stadions von der RBB durchführen zu lassen, den Vorzug. Die Stadtwerke Regensburg haben in einem Gutachtensauftrag an die WIBERA Wirtschaftsberatung AG auch bereits untersuchen lassen, wie der Bau und die Eingliederung eines Fußballstadions in den Stadtwerkekonzern steuerunschädlich bewerkstelligt werden kann.

 

 

5. Weiteres Verfahren

 

Der Letter of Intent in der ausgehandelten Form bietet nach Auffassung der Verwaltung eine ausgewogene, für beide Seiten akzeptable Grundlage – insbesondere auch in wirtschaftlicher Sicht – dafür, dass die Verwaltung jetzt die weiteren, auch kostenverursachenden Schritte für die Realisierung des Stadions in Angriff nimmt.

 

Der Letter of Intent und darauf aufbauende Nutzungsvereinbarungen ergeben keine sichere Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg des Stadionprojekts. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei diesem Projekt sportliche und wirtschaftliche Risiken von beiden Partnern in Kauf genommen werden müssen. Es kann aber festgestellt werden, dass mit dem Letter of Intent eine faire Risikoverteilung und mit der Schaffung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die nächsten Spielzeiten beim Verein eine ausreichende wirtschaftliche Basis für die weitere Inangriffnahme des Stadionprojekts geschaffen wurde.

 

 

 

Anlage: Letter of Intent

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.        Der Stadtrat nimmt vom Sachstandsbericht und vom Inhalt des Letter of Intent (Anlage) zu einer Nutzungsvereinbarung mit dem SSV Jahn 2000 Regensburg e.V. und dem erklärten Beitritt der SSV Jahn 2000 Regensburg GmbH & Co KGaA Kenntnis.

 

2.        Der Stadtrat stimmt den darin getroffenen Vereinbarungen zu und ermächtigt den Oberbürgermeister, für die Stadt Regensburg diese Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

3.        Es wird beschlossen, die Realisierung des Stadionprojekts am Standort Franz-Josef-Strauß-Allee/BAB Universität in Angriff zu nehmen. Die Regensburger Badebetriebe GmbH wird mit der Errichtung und dem Betrieb des Stadions beauftragt.

 

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat einen Zeit- und Maßnahmenplan für die Errichtung des Stadions vorzulegen.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 letter of intent (1700 KB)