Vorlage - VO/11/6885/61  

 
 
Betreff: Radverkehrsplan Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
19.04.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

Sachverhalt:             

 

1.              Radverkehrsplan Regensburg – Gutachten und Öffentlichkeitsbeteiligung

 

1.1              Aktuelle Beschlusslage

Im Zuge der Umsetzung der Ziele des Verkehrsentwicklungsplanes wurde Ende 2008 die Aufstellung eines Radverkehrsplanes eingeleitet. Grundlage hierfür bildeten außerdem die verkehrsplanerischen Zieldefinitionen des Regensburg-Plans 2005.

Im Mai 2010 wurde das entsprechende Gutachten „Regensburg; Neuaufstellung Radverkehrsplan“ des Planungsbüros R + T (Topp, Huber-Erler, Hagedorn) dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vorgestellt. Der Ausschuss beauftragte daraufhin die Verwaltung, zur Einführung des Radverkehrsplans eine Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet durchzuführen.

Der Ausschuss beschloss weiterhin, die „kleinen“ Maßnahmen der Prioritätengruppe 1 aus den Maßnahmenvorschlägen des Gutachtens nach vorheriger eingehender Überprüfung durch die Verwaltung im Rahmen des Haushaltsansatzes „Radwegenetz – Verbesserungen“, der derzeit mit jährlich 100.000 € ausgestattet ist, Zug um Zug umzusetzen. Die vorgeschlagenen „großen“ Maßnahmen sollen gesondert im Investitionsprogramm/Haushalt eingestellt werden.

In 2011 hat der Stadtrat beschlossen, dass die Stadt Regensburg der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) beitritt. Die Gründung der AGFK wurde im Februar 2012 vollzogen. Für die dauerhafte Mitgliedschaft in der AGFK wird die Erfüllung von Anforderungskriterien vorausgesetzt, zu denen auch das Vorliegen eines gesamtstädtischen Konzepts zur Förderung des Radverkehrs gehören wird. Auch die Gründungsmitglieder werden spätestens nach 4 Jahren den Nachweis für die Erfüllung der Anforderungskriterien vorlegen müssen. Zur Überprüfung wird hierzu eine Kommission eingerichtet werden.

 

1.2               Gutachten „Regensburg; Neuaufstellung Radverkehrsplan“

Das Gutachten „Regensburg; Neuaufstellung Radverkehrsplan“ skizziert eingangs die Anforderungen an die Netz- und Maßnahmenkonzeption, wie z. B. die Anforderungen an ein Radverkehrsnetz, die Führungsformen des Radverkehrs usw. Es folgen eine Bestandsaufnahme und Analyse für das Regensburger Straßennetz, in denen die räumliche Struktur, der Planungsraum, die Quellen und Ziele des Radverkehrs, die Hindernisse und Barrieren sowie das Unfallgeschehen mit Radverkehrsbeteiligung erfasst werden.

Anschließend wird ein Radverkehrsnetz entwickelt, welches über die reine Bedarfsdeckung hinausgeht. Dieses Netz wird dementsprechend nicht nach Zählungen des Radverkehrs im Straßennetz gestaltet, sondern über die Definition von Quell-Ziel-Verbindungen (Angebotsplanung). In der Regel ist davon auszugehen, dass auf unattraktiven oder gefährlichen Routen wenig Rad gefahren wird, selbst wenn dort Bedarf besteht.

Die Elemente des Netzes werden der Bestandsaufnahme gegenübergestellt. Daraus werden etwa 350 Stellen mit Verbesserungspotentialen ermittelt. Die Palette reicht von der Erneuerung verschlissener Fahrbahnmarkierungen bis zu umfangreicheren Baumaßnahmen, wie die Begradigung des Fahrwegs der Radfahrer in Kreuzungen oder die Umgestaltung von Bushaltestellen, bei denen der Radverkehr durch den Wartebereich der Fahrgäste fährt.

Aus der Vielzahl der Einzelmaßnahmen werden für besonders bedeutsame Bereiche Einzelmaßnahmen zu Maßnahmenbündeln zusammengefasst. Diese Maßnahmenbündel stellen Schlüsselprojekte für die Umsetzung des Radverkehrsplanes dar.

 

1.3              Öffentlichkeitsbeteiligung

 

1.3.1              Ablauf

Das Gutachten zum Radverkehrsplan wurde am 25.05.2010 auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht. Durch Veröffentlichungen in verschiedenen Medien wurden alle Radfahrerinnen und Radfahrer sowie sonstige Interessierte eingeladen, das Gutachten einzusehen und gegenüber der Stadtverwaltung Anregungen abzugeben. Unterstützung erhielt diese Bürgerbeteiligung durch den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) und den Verkehrsclub Deutschland (VCD), jeweils Kreisverband Regensburg, die Antwortformulare mit weitgehend vorformulierten Beiträgen verteilten bzw. zum Download zur Verfügung stellten.

Bis zum Stichtag gingen insgesamt 214 Zuschriften per Mail oder Brief ein. Diese enthielten zusammen etwa 1.210 Einzelanregungen zu gewünschten Verbesserungen der Radverkehrsinfrastruktur.

 

1.3.2              Inhalte der Anregungen

Die Aufstellung mit den am häufigsten genannten Beiträgen befindet sich in der Anlage A. Die Anregungen bestätigen in hohem Maße die Maßnahmenvorschläge des Planungsbüros R + T. Besonders häufig genannt wurden:

·           Freigabe der Alleen

·           Freigabe der Fußgängerzonen / Wohnverkehrsstraßen in der Altstadt

·           Ernst-Reuter-Platz / D.-Martin-Luther-Straße

Neben den punktuellen Maßnahmen an der Straßen- bzw. Radwegeinfrastruktur wurden aber auch differenzierte Vorschläge unterbreitet, die aufzeigen, dass der Radverkehr als System verstanden werden muss. So ist für Radfahrerinnen und Radfahrer auch von Bedeutung, am Ziel sichere Abstellanlagen aufzufinden und das Ziel über möglichst direkte Wege zu erreichen. So finden sich in der Auflistung u. a. folgende Punkte:

·           Befahrbarkeit Eiserner Steg herstellen

·           Sinzinger Eisenbahnbrücke verbreitern

·           Abstellanlagen am Hauptbahnhof vergrößern

·           Mehr Einbahnstraßen in Gegenrichtung öffnen

·           Radwegebenutzungspflichten aufheben

·           Ampelschaltungen verbessern

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger mit den Maßnahmenvorschlägen aus dem Gutachten gut decken. Des Weiteren stehen insbesondere die Verkehrssicherheit im Fokus sowie die Schließung von Lücken im Wegenetz.

 

1.3.3              Weitere Beiträge anlässlich der Veranstaltung Stadtgespräch vom 21.09.2010

Die Mittelbayerische Zeitung (MZ) hatte im September 2010 die Themenwoche „Radverkehr“ publiziert. Dabei wurden verschiedene Schwerpunkte, jeweils auf einer Doppelseite täglich, aufgegriffen. Den Abschluss bildete die Veranstaltung Stadtgespräch am 21.09.2010 – gemeinsam mit TVA und VHS. Bei der MZ waren während der Themenwoche über 600 Anregungen eingegangen, die anschließend der Verwaltung übergeben wurden. Der größte Teil der Beiträge deckt sich mit den Anregungen aus der Bürgerbeteiligung der Stadtverwaltung. In der Tabelle 3 der Anlage A sind die Anregungen aufgelistet, die in den Befragungen der Stadt, des ADFC und des VCD nicht genannt wurden.

 

1.4               Entwicklung des Gutachtens „Neuaufstellung Radverkehrsplan Regensburg“ zum Handlungsrahmen

Das Gutachten „Regensburg; Neuaufstellung Radverkehrsplan“ enthält wertvolle Aussagen über die Qualität und die Verbesserungspotentiale der Radverkehrsinfrastruktur in Regensburg. Öffentlichkeitsbeteiligung und Prüfung durch die Verwaltung haben ergeben, dass hier ein hoher Deckungsgrad gegeben ist. Das Gutachten ist damit sehr praxisnah und kann als Basis für die weitere Entwicklung der Radverkehrs-Infrastruktur dienen. Um tatsächliche Verbesserungen zu erzielen, ist es nunmehr wichtig, dass, ausgehend von diesem Gutachten, ein verbindlicher Handlungsrahmen beschlossen wird, wie er anschließend beschrieben wird. Die Verwaltung wird so in die Lage versetzt, das Maßnahmenprogramm Zug um Zug umzusetzen und so gezielt Verbesserungen mit einem hohen Grad an Effizienz zu erreichen.

 

2.               Maßnahmen

Der Maßnahmenkatalog unterscheidet zwischen Hauptrouten, Nebenrouten und sonstigen Routen, insbes. dem Altstadtbereich (vgl. Anlage B). Abweichend von der Einteilung der Gutachter nach Maßnahmen in die drei Dringlichkeitsstufen schlägt die Verwaltung vor, die Prioritätsstufe 1 in zwei Kategorien U und 1 zu unterteilen.

Die Kategorie „U“ umfasst dabei Maßnahmen, die im Rahmen der Unterhaltung als laufendes Geschäft der Verwaltung zu erledigen sind. Hierunter fallen insbesondere die Erneuerungen verschlissener Markierungen oder die Ergänzung von Piktogrammen auf Radwegen an Grundstückszufahrten. Hierzu sind keine Planungen zu erstellen und keine Beschlüsse herbeizuführen.

Die Kategorie „1“ umfasst einerseits die Schlüsselprojekte und weitere größere Maßnahmen mit vorrangiger Priorität und andererseits kleine Maßnahmen, die entweder dringlich sind, z. B. zur Beseitigung von Gefahrenstellen, oder mit geringem Aufwand umgesetzt werden können. Diese Maßnahmen sollen kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden.

Die Kategorie „2 und 3“ entsprechen den Prioritätsstufen 2 und 3 von R+T und umfassen Maßnahmen, deren Umsetzung nicht dringend geboten ist oder die einen längeren Planungsvorlauf erfordern. Ebenfalls in diese Kategorie fallen z. B. Oberflächensanierungen von Radwegen oder die Verbreiterung der (Fuß-)Wege neben den Eisenbahnbrücken über die Donau und den Westhafen. Der Zeithorizont für diese Maßnahmen ist daher mittel- bis langfristig (mehr als 5 Jahre).

Schließlich wurden seitens der Verwaltung zwei weitere Kategorien „-“ und „*“ eingefügt. Unter die erste Kategorie fallen die Vorschläge, die aus verschiedenen Gründen derzeit generell als nicht realisierbar eingeschätzt werden oder deren Umsetzung nicht notwendig ist. Die zweite Kategorie bezeichnet Maßnahmen, die nicht unmittelbar umgesetzt werden können, die aber dahingehend überprüft werden sollen, ob sie nach einer Weiterentwicklung umsetzbar sein können. In der beigefügten Tabelle wird jeweils in einer gesonderten Spalte erläutert, warum ein Maßnahmenvorschlag in diese Kategorien eingestuft wurde. Bereits umgesetzte Maßnahmenvorschläge wurden mit „a“ für „abgeschlossen“ gekennzeichnet.

Im Wesentlichen schließt sich die Verwaltung den Maßnahmenvorschlägen der Gutachter und der Prioritätenreihung an. Nur an wenigen Stellen kommt die Verwaltung zu einer anderen Einschätzung. Die Abweichungen werden in den beigefügten Tabellen in der Spalte Erläuterungen begründet.

 

2.1              Maßnahmen mit Umsetzung über den pauschalen Haushaltsansatz „Radwegenetz – Verbesserungen“

Die kleineren Maßnahmen der Kategorie „1“ des Radverkehrsplans, die nicht als Einzelmaßnahme in das Investitionsprogramm (IP) aufgenommen werden müssen, werden nach vorheriger eingehender Überprüfung durch die Verwaltung im Rahmen des Haushaltsansatzes „Radwegenetz – Verbesserungen“, der derzeit mit jährlich 100.000 € ausgestattet ist, Zug um Zug umgesetzt. Diese Maßnahmen werden von der Verwaltung als laufendes Geschäft – je nach personellen und finanziellen Ressourcen – geplant und umgesetzt. Die AG Radverkehr wird über die einzelnen Maßnahmen oder Maßnahmenbündel vorab beraten. Im Einzelfall können auch Beschlüsse des Ausschusses erforderlich werden. Die Verwaltung wird regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen im Ausschuss Bericht erstatten.

Sobald die Maßnahmen der Kategorie „1“ umgesetzt sind, werden die Maßnahmen der weiteren Kategorie „2“ angegangen. Maßnahmen der Kategorie „2“ können jedoch auch vorgezogen werden, wenn sich dies aus praktischen Gründen – z. B. durch Bündelung mit anderen Maßnahmen oder wenn ohnehin eine Straßendeckensanierung ansteht – anbietet.

Es ist bereits jetzt absehbar, dass die Maßnahmenvorschläge der Kategorie „1“ nicht in dem avisierten Zeitrahmen mit der derzeitigen finanziellen Ausstattung der Haushaltsstelle umgesetzt werden können. Bei den Beratungen des Investitionsprogramms sollte daher über die Dotierung des Ansatzes diskutiert werden.

 

2.2               Schlüsselprojekte und weitere Projekte mit vorrangiger Priorität

In Abschnitt 1.2 ist dargestellt, dass seitens des Gutachters Maßnahmenkonzepte als Schlüsselprojekte für die Umsetzung des Radverkehrsplanes gebildet wurden. Bei den Schlüsselprojekten handelt es sich um folgende Vorhaben:

·         Das Altstadtkonzept mit der Optimierung der Durchlässigkeit in Ost-West- und Nord-Süd-Richtung, jeweils mit Gegenrichtung, und der teilweisen Öffnung des Alleenrings für den Radverkehr sowie Einrichtung eines Altstadtrings für Radfahrer.

·         Das Projekt Brückenbauwerke, d.h. Verbindungen über die Bahnanlagen, die Donau und den Regen.

·         Das Projekt Prüfeninger Straße zwischen der Lessingstraße und dem Platz der Einheit.

·         Das Projekt Radverkehrsführung im Bereich Ernst-Reuter-Platz, das den Platz selbst, die D.-Martin-Luther-Straße, die Maximilianstraße, die Albertstraße und die Bahnhofstraße umfasst.

Die Dringlichkeit und das Gewicht der Schlüsselprojekte werden durch das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung bestätigt. Die Schlüsselprojekte werden deshalb in erster Priorität zur Umsetzung empfohlen. Ergänzt wird diese Kategorie durch ein weiteres Projekt, das in der Öffentlichkeitsbeteiligung ebenfalls an vorderer Stelle genannt wurde (s. Anlage A), nämlich den Ausbau von Radverkehrsanlagen in der Bajuwarenstraße.

Das Projekt Brückenbauwerke wird unter den Vorbehalt der Finanzierbarkeit bzw. der Integrierbarkeit in andere Maßnahmen gestellt, wie z. B. in das Projekt der Entwicklung des „Inneren Westens“ mit neuen Verbindungen über das ehemalige Rangierbahnhofsareal.

 

2.2.1              Altstadtkonzept

Das Gutachten Radverkehrsplan schlägt für die Routenbildung in der Altstadt vor, heute den Fußgängern vorbehaltene Flächen für das Radfahren freizugeben (Schwarze-Bären-Straße) und die Einbahnregelungen für Radfahrer aufzuheben (Gesandtenstraße, Platzfolge). Zusätzlich wird die Verbesserung bzw. Herstellung der Befahrbarkeit für Radfahrer eines Altstadtrings vorgeschlagen.

Die Verbesserung der Durchlässigkeit der Altstadt für den Radverkehr wird in der Öffentlichkeit kritisch diskutiert. Aufgrund der Enge der Straßen und Gassen fühlen sich einerseits bereits heute Fußgänger häufig von Radfahrern gestört oder gar behindert und gefährdet. Andererseits befinden sich viele Ziele in der Altstadt, die auch von Radfahrern angesteuert werden. Neben der Vielzahl von Geschäften, Gastronomiebetrieben, Wohnungen und Dienstleistern sind dies z. B. das Rathaus, die Stadtbücherei, die verschiedenen Theater, Kirchen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen.

Es ist deshalb eine Weiterentwicklung der Verkehrsregelungen in der Altstadt notwendig, da die vielfachen unterschiedlichen, aber z. T. scheinbar gleichen Regelungen die Befahrbarkeit der Altstadt und das gegenseitige Verständnis der Verkehrsteilnehmer erschweren. So gibt es z. B. Einbahnstraßen, die für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben sind, und solche, die es nicht sind, wobei die Unterschiede z. T. auch Kfz-Lenkern nicht bekannt sind. Oder auch das Wesen der Wohnverkehrsstraßen und die Unterschiede zu Fußgängerzonen sind vielen Verkehrsteilnehmern, von Fußgängern bis Kfz-Fahrern, nicht geläufig. Die Verwaltung arbeitet daran, die verschiedenen Lösungen zu vereinfachen und ein möglichst selbsterklärendes Verkehrssystem zu schaffen.

Deshalb ist eine Freigabe von Fußgängerzonen für Radfahrer nicht erstrebenswert. Dies wird auch weiterhin abgelehnt. Die städtebaulichen Rahmenbedingungen, wie Einzelhandelsbesatz, Breite und Frequenz an Fußgängern und Radverkehr in der Schwarze-Bären-Straße sind aber nicht typisch für eine echte Fußgängerzone. Daher stellt sich die Frage, ob diese Ausweisung unter heutigen Bedingungen noch angebracht ist. Die Verwaltung wird prüfen, mit welchen Mitteln eine Umwandlung dieses Teils der „alten“ Fußgängerzone in eine Wohnverkehrsstraße durchgeführt werden kann, ohne dabei störenden Kfz-Verkehr in den Bereich zu locken. In diesem Zusammenhang soll dann auch eine durchgehende Öffnung dieser Radroute in beiden Richtungen vorgenommen werden. Dazu ist vorrangig zu prüfen, wie in diesem Fall der Kreuzungsbereich Pfauengasse / Schwarze-Bären-Straße geregelt werden kann.

Außerdem soll insbesondere der von den Gutachtern vorgeschlagene „Altstadtring für Radfahrer“ konkretisiert werden, da dieser voraussichtlich dazu beitragen kann, die vielfach vorgetragenen Wünsche nach Öffnung des Alleenrings für Radfahrer zu reduzieren.

 

2.2.2               Brückenbauwerke

Das im Gutachten Radverkehrsplan erarbeitete Radverkehrsnetz weist einzelne notwendige Verbindungen auf, die über das heutige Straßen- und Wegenetz nicht abgewickelt werden können. Durch Barrieren wie Bahnanlagen oder Flüsse ist der Radfahrer zu Umwegen gezwungen, die je nach Länge und Dauer zu einem Hinderungsgrund für den Umstieg vom Pkw auf das Rad werden können. Zur Überwindung dieser Barrieren sind Brücken notwendig. Auf Grund der hohen Kosten ist eine Umsetzung nur langfristig möglich. Wichtig ist es deshalb, immer darauf zu achten, dass bei städtebaulichen Entwicklungen in diesen Bereichen, wie z. B. derzeit die Erschließung des Bahnareals im inneren Stadtwesten, die Reduzierung der Barrieren für Fußgänger und Radfahrer berücksichtigt wird.

Die wichtigsten Projekte im Brückenbau sind aus Radfahrersicht:

·         Der Bau der Ersatztrasse westlich des Eisernen Stegs hätte erhebliche Vorteile für die barrierefreie Erreichbarkeit diverser Ziele mit dem Fahrrad (z. B. Dultplatz, Wöhrdbad etc.; s. Abschnitt 2.3.2). Diese Maßnahme ist deshalb mit besonderer Priorität zu betrachten.

·         Neubau einer Brücke über die Bahngleise in Verlängerung der Klenzestraße (bereits in Planung)

·         Neubau einer Brücke über die Bahngleise in Verlängerung der Universitätsstraße

·         Neubau einer Brücke zwischen dem neuen Wohngebiet Holzgarten- / Paarstraße und dem Grieser Spitz

·         Verbreiterung der Fußwege entlang der Bahnbrücken über die Donau nach Sinzing und Mariaort sowie zwischen Hafen und Donauarena zu Fuß- und Radwegen

 

2.2.3              Prüfeninger Straße östlich Steinmetzstraße

In Fahrtrichtung stadteinwärts endet der Radweg etwa im Bereich Steinmetzstraße. Radfahrer teilen sich hier den Straßenraum mit dem motorisierten Verkehr. Dabei wird den Radfahrern nicht immer der notwendige Raum gegeben, so dass immer wieder Behinderungen und Gefährdungen zu beobachten sind. Viele Radfahrer weichen daher auf den Gehweg oder den Radweg auf der Nordseite aus. Damit werden die Konflikte jedoch verlagert. Der Radweg stadtauswärts hat nicht die notwendigen Breiten und Sicherheitsräume zum Parkstreifen (Gefährdungen durch öffnende Beifahrertüren).

Wie vom Planungsbüro R + T vorgeschlagen, wird auf der Nordseite der Parkstreifen auf den vorhandenen Radweg verlagert. Im Gegenzug werden beidseits der Fahrbahn sogenannte Schutzstreifen mit Breiten zwischen 1,25 und 1,5 m angelegt.

 

2.2.4              Radverkehrsführung im Bereich Ernst-Reuter-Platz / D.-Martin-Luther-Straße

Der in der D.-Martin-Luther-Straße nach Norden führende Radweg endet heute an der Luitpoldstraße. Der Radweg wird bis zur Landshuter Straße verlängert, wie bereits 2007 vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen im Grundsatz beschlossen. Hierzu sind bauliche Eingriffe in Vorgärten erforderlich. Die Flächen befinden sich zwischenzeitlich im Eigentum oder im Zugriff der Stadt. Damit kann zumindest ein Anschluss an die Ostenallee – versuchsweise für den Radverkehr seit 01.08.2011 freigegeben – hergestellt werden.

Der Abschnitt zwischen Landshuter Straße und Königsstraße hat derzeit 3 Fahrspuren, davon eine kurze Busspur, die in eine Rechtsabbiegespur übergeht. Die Busspur in Richtung Süden ist für den Radverkehr freigegeben. Aufgrund dieser Spuraufteilung werden Busse Richtung Süden sowie Busse und der MIV Richtung Norden regelmäßig durch Radfahrer behindert. Radfahrer wiederum fühlen sich von den motorisierten Verkehrsteilnehmern bedrängt und gefährdet, da häufig ohne genügenden Seitenabstand überholt wird. Daher sind auch viele Radfahrer auf den Gehwegen zu beobachten. Sollte es nicht gelingen, den Durchgangsverkehr nachhaltig auf andere Strecken zu verlagern, wäre unter sachgerechter Abwägung zwischen den Belangen des ÖPNV und des Radverkehrs zu prüfen, ob zugunsten von Radfahrstreifen in beiden Richtungen auf die Busspur verzichtet werden kann.

Weitere Maßnahmen im Bereich Ernst-Reuter-Platz werden im Zusammenhang mit der Planung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) umgesetzt.

Für die Verbesserung der mangelhaften Platzverhältnisse bei der Bushaltestelle südlich der Albertstraße hat die Verwaltung gemeinsam mit der RVB als kurzfristige Lösung die Vergrößerung der Wartefläche abgestimmt. Mittel- bis langfristig muss jedoch eine Lösung im Zusammenhang mit dem Umbau des ZOB gefunden werden.

Die D.-Martin-Luther-Straße kann allerdings nicht isoliert betrachtet werden. Auch für die nördlich anschließenden Straßen (Adolph-Kolping-Straße und Kalmünzergasse sowie Wöhrdstraße) muss ein Konzept entwickelt werden, damit eine durchgehende, sichere und attraktive Route entsteht (vgl. Kap. 2.2.1, Stichwort „Altstadtring“). Nicht zuletzt das Museum der bayerischen Geschichte wird Fragestellungen hinsichtlich einer Neukonzeption der Verkehrserschließung in diesem Bereich auslösen.

 

2.2.5               Bajuwarenstraße

Der Zweirichtungs-Radweg auf der Nordseite zwischen der Benzstraße und dem Unterislinger Weg zählt wegen der stark frequentierten Einmündungen und Grundstückszufahrten zu den unfallträchtigsten Radwegen innerhalb der Stadtgrenzen. Daher wurde im Frühjahr 2011 als Kurzfristmaßnahme an einigen Einmündungen / Grundstückszufahrten der Radweg rot eingefärbt. Schilder der Verkehrswacht warnen zusätzlich vor den Gefahrenstellen.

Der nach Osten fahrende Radverkehr sollte grundsätzlich vom Radweg auf die Fahrbahn verlagert werden, da diese Führungsform sicherer ist.

Hierbei sind kurz- und längerfristige Lösungsansätze zu unterscheiden. Ohne bauliche Maßnahmen wäre die Abmarkierung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn zu prüfen. Mittel- bis langfristig wird der Ausbau der Bajuwarenstraße angestrebt. Ziel hierbei ist vorrangig die erstmalige Herstellung von durchgehenden Nebenanlagen (Radwegen oder Radfahrstreifen und Gehwegen) auf der Südseite. Insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung der Bajuwarenkaserne eröffnen sich hier Möglichkeiten. Aber auch zwischen Langobarden- und Markomannenstraße werden bereits seit einiger Zeit Flächen vorgehalten.

 

2.3              Weitere Maßnahmen mit hoher Priorität in der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

2.3.1              Frankenstraße westlich der Bundesautobahn A 93 (südlicher Radweg)

Die Maßnahme ist seit Anfang August 2011 fertig gestellt.

 

2.3.2              Eiserner Steg

Der Eiserne Steg stellt eine wichtige Verbindung zwischen der westlichen Altstadt und dem Oberen Wöhrd, aber auch darüber hinaus, dar. Die Treppenanlage ist für Radfahrer ein Hindernis, insbesondere für schwächere und ältere Menschen, aber auch für Familien mit Kindern. Problematisch ist die Nutzung der Brücke auch für Räder mit Anhänger, E-Bikes, Tandems oder Räder mit Gepäck (Ausflügler, Touristen, Einkäufe).

Eine Lösung ist über den Bau der geplanten Ersatzbrücke etwas weiter westlich möglich, da die Platzverhältnisse am Eisernen Steg keine barrierefreie Lösung möglich machen.

 

2.3.3              Galgenbergstraße südlich der Haydnstraße

In Fahrtrichtung stadteinwärts ist zwischen Albertus-Magnus-Straße und Haydnstraße keine ausreichende Radverkehrsanlage vorhanden. Der teils vorhandene kombinierte Geh-/Radweg ist zu schmal. Die Verwaltung hat hier deshalb bereits im Sommer 2011 die Benutzungspflicht für Radfahrer aufgehoben.

Im Zuge der Entwicklung der Nibelungenkaserne ist der Ausbau der Galgenbergstraße geplant. Hierbei wird die Situation insgesamt, u. a. durch den Bau getrennter Geh- und Radwege auf der Ostseite, verbessert werden.

 

2.4              Langfristige Maßnahmen, die als Einzelprojekte nach und nach in den Haushalt aufgenommen werden sollten (Kategorie 2, IP-relevant)

Mit Kategorie 2 sind folgende Einzelprojekte in die Maßnahmenliste aufgenommen worden (für Details siehe Listen im Anhang B):

·           5-1              Grünthaler Str. – Neubau Rad-/Gehweg

·           7-2              Straubinger Straße – Belagserneuerung

·           8-1/8-2              Obertraublinger Straße – Straßenumbau Ortsdurchfahrt Burgweinting

·           14-3               Prüfeninger Straße (West) – 2-Richtungs-Radweg und Querungen

·           16-5               Donauuferweg – Belagserneuerung

·           21-4               Islinger Weg – Belagserneuerung

·           N7                            Klenzestraße – Belagserneuerung

·           N12              Regenuferweg – Neubau

·           N13              Reinhausener Damm – Belagserneuerung

·           Umbau verschiedener Kreuzungen

·           Umbau von Haltestellen

 

3.              Fazit und Ausblick

Das Gutachten selbst, aber auch die Öffentlichkeitsbeteiligung, haben für die weitere Entwicklung des Radverkehrs in Regensburg wertvolle Ergebnisse geliefert. Besonders beeindruckend war die rege Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger bei den Beteiligungsverfahren.

Auch wenn das Radwegenetz bereits vergleichsweise dicht ist, so zeigt sich doch, dass manche Anlagen den heutigen Anforderungen sowie den aktuellen Regeln der Technik nicht mehr entsprechen. Vielfach sind Radwege zu schmal und wurden zulasten der Gehwege angelegt. Probleme bestehen insbesondere entlang der Hauptverkehrsstraßen.

Erste Auswertungen der Haushaltsbefragung in Regensburg im Vorfeld der laufenden Arbeiten zum Verkehrsmodell und -entwicklungsplan zeigen, dass der Radverkehrsanteil mit 19 % überdurchschnittlich hoch ist – gegenüber dem bundes- und landesweiten Durchschnitt, aber auch im Vergleich mit anderen bayrischen und bundesdeutschen Großstädten (Durchschnitt deutsche Kernstädte 10 %). Dieser hohen Nachfrage muss auch und gerade mit der Infrastruktur Rechnung getragen werden.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.      Das Gutachten „Regensburg; Neuaufstellung Radverkehrsplan“ bildet die Grundlage für die künftige Radverkehrsförderung.

2.      Der in der Anlage C sowie in der Sachverhaltsdarstellung unter Kapitel 2 formulierte Abwägungsvorschlag zum Maßnahmenbündel des Gutachtens bildet den Handlungsrahmen der künftigen Radverkehrsförderung.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, zu den in der Sachverhaltsdarstellung unter dem Kapitel 2.2 vorgeschlagenen Maßnahmen Planungsbeschlüsse mit Kostenschätzungen im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen vorzulegen.

4.      Der Stand der Umsetzung des Radverkehrsplans ist im Turnus von drei Jahren zu überprüfen. Über die Ergebnisse ist dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen zu berichten.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Anlage A – Radverkehrsplan Regensburg, Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage B– Tabellarische Prioritätenreihung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_A_20120327 (27 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_B1_20120327 (184 KB)    
Anlage 3 3 Anlage_B2_20120327 (42 KB)    
Anlage 4 4 Anlage_B3_20120327 (48 KB)