Vorlage - VO/11/7316/66  

 
 
Betreff: Neubau Fußballstadion - Projektsteuerung und gesellschaftsrechtliche Aspekte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Oberbürgermeister Schaidinger
2. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
3. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
20.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

 

1. Einführung

 

Am 28.07.2011 hat der Stadtrat beschlossen, „die Realisierung des Stadionprojekts am Standort Franz-Josef-Strauß-Allee/BAB Universität in Angriff zu nehmen“. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt, “dem Stadtrat einen Zeit- und Maßnahmenplan für die Errichtung des Stadions vorzulegen“. Die Verwaltung hat die notwendigen Verfahrensschritte festgelegt und die wichtigsten Meilensteine und ihre zeitliche Einordnung auf dem Weg bis zur Fertigstellung herausgearbeitet. Von herausragender Bedeutung für den Planungs- und Bauprozess ist dabei ein leistungsfähiger und erfahrener Projektsteuerer, dessen Ausschreibung momentan vorbereitet wird. Um noch in diesem Jahr die Ausschreibung der Projektsteuerung im Amtsblatt der EU platzieren zu können, wird der Stadtrat über den Stand des Vorhabens informiert und um Entscheidungen zur weiteren Vorgehensweise gebeten.

 

Bezüglich der Frage, wer als Bauherr des Stadions fungieren soll, haben sich mittlerweile gegenüber der bisher favorisierten Lösung Veränderungen ergeben, die nachfolgend näher beschrieben werden.

 

 

2. Neugründung eines Besitzunternehmens

 

Es war zunächst beabsichtigt, die Regensburger Badebetriebe GmbH (RBB) mit der Errichtung und dem Betrieb des Stadions zu beauftragen. Dies basierte auf einem Gutachten der WIBERA Wirtschaftsberatung AG in München. Das Gutachten zur steuerlichen Optimierung wurde zwischenzeitlich um die Prüfung von Rechtsformalternativen außerhalb des Stadtwerke-Konzerns erweitert.

 

Ergebnis dieser erweiterten Prüfung ist, dass es in ertragsteuerlicher Hinsicht ungünstig re, wenn die RBB Bauherr und Besitzgesellschaft werden würde, da zu besorgen ist, dass Kapitalertragsteuer an den Dauerverlusten anfallen könnte. Dieser Nachteil kann vermieden werden, wenn ein direkt an die Stadt angegliedertes Unternehmen als Bauherr auftritt. Als Rechtsform werden entweder ein Eigenbetrieb der Stadt oder eine Eigengesellschaft (Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft als 100%-ige städtische Tochter) in Betracht gezogen.

 

Die RBB könnte aus ökonomischen und synergetischen Gründen weiterhin die Aufgabe der Betriebsführung und der Vermarktung im Rahmen einer Geschäftsbesorgung für den Bauherren bzw. das Besitzunternehmen übernehmen.

 

r die Entscheidung zwischen einem Eigenbetrieb und einer 100 %-igen städtischen Tochter sind noch weitere tiefergehende Prüfungen erforderlich; dies insbesondere unter Berücksichtigung der späteren Funktion des Besitzunternehmens nach Fertigstellung des Stadions und Überlassung der Betriebsführung an die RBB.

 

Es ist vorgesehen, dass die Verwaltung nach Abschluss dieser Prüfungen dem Stadtrat einen optimierten Vorschlag hinsichtlich der Unternehmensgründung zur Entscheidung vorlegen wird. Zur Gründung sowohl eines Eigenbetriebs als auch einer GmbH und der damit verbundenen Kapitalausstattung wird die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes im Jahr 2012 erforderlich sein.

 

 

 

 

3. Verfahren

 

r die Realisierung des neuen Fußballstadions bedarf es einerseits der Leistung von Planern und Architekten, die das Stadion gestalterisch und funktional entwerfen, und andererseits eines Bauträgers, der die Planungen baulich umsetzt. Es ist vorgesehen, die notwendigen Planungs- und Bauleistungen nach VOB europaweit „im Paket“ auszuschreiben. Architekten und Bauträger sollen dabei Bietergemeinschaften bilden und dem Bauherrn verbindliche Angebote hinsichtlich Planung, Funktionalität und Erstellungskosten unterbreiten. Diejenige Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, fungiert als Generalübernehmer und plant und baut das Stadion schlüsselfertig zum Festpreis. Für die Stadt Regensburg bietet dieses Verfahren ein Höchstmaß an wirtschaftlicher Sicherheit. Gleichzeitig beinhaltet die VOB-Ausschreibung aber auch einen gestalterischen Wettbewerb, da die Angebote der Bietergemeinschaften nicht nur hinsichtlich des Preises, sondern auch in Bezug auf die Architektur miteinander konkurrieren. Die eingereichten Angebote werden ganzheitlich nach Städtebau, Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit von einer Jury, vergleichbar mit einem Preisgericht, bewertet. Für die Erarbeitung der Angebote werden die  Bieter eine Aufwandsentschädigung erhalten.

 

Noch nicht entschieden ist die Frage, ob im Zuge des oben beschriebenen europaweiten VOB-Verfahrens ausschließlich das Stadion, zusätzlich die im Stadionumfeld zu schaffenden Parkierungsanlagen oder sogar das Stadion samt kompletter äerer Erschließung (öffentlicher Straßenraum) ausgeschrieben werden soll. Eine abschließende Klärung ist in der aktuellen Projektphase noch nicht unbedingt notwendig und kann in Abstimmung mit dem noch zu findenden Projektsteuerer herbeigeführt werden.

 

Ein hoher Anteil des gesamten Zeitbudgets r die Stadionerrichtung wird durch die Erstellung der notwendigen Ausschreibungsunterlagen und die Termine des Vergabeverfahrens gebunden. Die eigentliche Bautätigkeit liegt dann in der Hand des Generalübernehmers. Parallel zum Stadionbau muss noch die Erstellung der äeren Erschließung erfolgen entweder durch den „Generalübernehmer Stadion“ selbst oder durch weitere Planer. Das Bebauungsplanverfahren wird in Abstimmung mit dem Projektfortschritt durchgeführt und abgeschlossen.

 

Nach Fertigstellung und Übergabe des Stadions und seiner äeren Erschließung ist beabsichtigt, dass die Regensburger Badebetriebe (RBB) den Betrieb des Stadions übernehmen. Die RBB wird deshalb den Planungs- und Bauprozess weiterhin konstruktiv begleiten und bei den erforderlichen Entscheidungen eingebunden.

 

 

4. Projektsteuerung

 

Das gesamte Verfahren zum Neubau des Stadions, seines unmittelbaren Umfeldes, der Parkplätze und der Erschließung - beginnend mit der Beratung zum Raumprogramm und zu Standard und Ausstattung, zu Planung, Ausschreibung und Baudurchführung bis hin zur Abnahme und Übergabe - soll durch einen externen Berater und Projektsteuerer koordiniert werden. Die Verwaltung und das städtische Besitzunternehmen sind hier auf die Erfahrungen eines Experten angewiesen, der Aufgaben der Koordination, Organisation, Prüfung und Steuerung aller Projektbereiche übernimmt. Diese Aufgaben sollen in Anlehnung an die AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) § 205 als Grundleistungen angeboten werden. Zusätzliche Leistungen in Form einer Mitarbeit werden u.a. noch im Bereich der geplanten VOB-Ausschreibung (Funktionale Leistungsbeschreibungen für Planung und Bau), der Vorprüfung der eingereichten Angebote und der Mitwirkung bei der Übergabe schlüsselfertiger Bauten erwartet. Als Honorar werden hier Kosten von über 200.000.--€ erwartet. Die Leistungen werden deshalb in Folge dieser Beschlussfassung europaweit nach VOF ausgeschrieben. Über die Ergebnisse der jeweiligen Bewerbungs- und Angebotsphasen wird rechtzeitig im zuständigen Ausschuss berichtet. Eine Auftragsvergabe wird im Frühjahr 2012 angestrebt.

 

Ein Zeitplan für den gesamten Planungs- und Erstellungsablauf wird dem Stadtrat noch vorgelegt werden.

 

 


 

1. Der Stadtrat beschließt die in der Berichtsvorlage erläuterten gesellschaftsrechtlichen Überlegungen zur Neugründung eines Besitzunternehmens als

    Grundlage für weitere Entscheidungen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat die Gründung einer entsprechenden Gesellschaft zur

    Beschlussfassung vorzulegen.

 

2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, eine Ausschreibung für eine Projektsteuerung durchzuführen.