Vorlage - VO/11/7321/85  

 
 
Betreff: Entwicklungskonzept "Personenschifffahrt Regensburg 2020" zwischen Steinerner Brücke und Nibelungenbrücke - Konzept zur Neuordnung der Schifffahrtsländen und Erweiterung der städtischen Anlegestellen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
2. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Wirtschaftsförderung   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
20.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

I. Ausgangssituation und Problemstellung

Regensburg, als Welterbe-Stadt, verzeichnet mittlerweile weit über 850 000 Übernachtungen pro Jahr und eine steigende Zahl an Tagesbesuchern. Die Tourismusbranche setzt damit ihren Erfolgskurs fort. Einen nicht unerheblichen Beitrag dazu leistet die Schifffahrt auf der Donau. Die beiden Marktsegmente Kabinenschifffahrt und Ausflugsschifffahrt tragen mit dazu bei, dass Gäste aus Nah und Fern momentan und auch zukünftig in zunehmendem Maß nach Regensburg kommen.

Es gibt gute Prognosen und Indikatoren zur Marktentwicklung - z. B. die Zahl der im Bau befindlichen Kabinenschiffe. Die europäische Flussflotte umfasste 2009 154 Schiffe Ende 2011 werden es 177 Schiffe sein - Tendenz steigend. Laut LSR Lagerhaus- und Schiffahrtsgesellschaft mbH Regensburg (LSR) wurden für 2012 bereits 13 neue Kabinenschiffe angemeldet, die bis dato noch nie in Regensburg anlegten. Die Regensburg Tourismus GmbH (RTG) schätzt die Entwicklung der Ausflugs- und Charterschifffahrt in Verbindung mit Tagungen und Kongressen, und die Zahl der damit einhergehenden Hotelübernachtungen, sehr positiv ein. In Passau werden bei einem deutlich geringeren touristischen Gesamtaufkommen, ein Mehrfaches an Passagieren bei Ausflugsfahrten befördert als in Regensburg.

Ansässige Reedereien haben diese Potentiale erkannt und erhöhen ihre Aktivitäten deutlich. Es wurden bereits größere Investitionen, u. a. in Schiffsneubauten getätigt; weitere sind in Planung. Diese modernen Schiffe haben größere Dimensionen als Schiffe der bisherigen Flotte. Hieraus ergeben sich einerseits Anforderungen zur Verbesserung der vorhandenen städtischen öffentlichen Infrastruktureinrichtungen, andererseits ein städtischer Handlungsbedarf, um vorhandene und erkennbare zukünftige Konfliktbereiche zu minimieren.

Ziel ist es, ein verträgliches „Nebeneinander“ der Anwohner mit der gewerblichen Nutzung sicherzustellen und möglichst auch ein „Miteinander“ der diversen Schifffahrtsunternehmen zu erreichen, um die sich bietenden großen Chancen zur Stärkung der touristischen Wirtschaftskraft zu nutzen.

Der Thematik „rmschutz“ gilt besonderes Augenmerk. Sowohl am Tag als auch in der Nacht ist eine anwohnerverträgliche Nutzung der verschiedenen Anlegebereiche sicherzustellen. Für die Kabinenschiffe wurde bereits eine entsprechende Stromversorgung im Frühjahr 2011 in Betrieb genommen und damit ein langjähriges Defizit behoben. Für die Ausflugsschifffahrt stellt sich diese Frage analog. Sogenannte Abend- und Nachtfahrten (Hochzeiten, Tagungen, Veranstaltungen, etc.) sind existenznotwendig für die Unternehmen - die aussteigenden Passagiere aber u. U. eine Lärmquelle. Da sich das Schiffsaufkommen zukünftig weiter erhöhen wird, werden geeignete Lösungen vorbereitet.

Generell ist hinsichtlich der Personenschifffahrt in Regensburg anzumerken, dass hier über Jahrzehnte gewachsene komplexe Strukturen und Zuständigkeiten - auch innerhalb der Stadtverwaltung - vorliegen. Die Vielfalt der Schifffahrtsunternehmen, die Angebote des Arbeitskreises Schiffahrts-Museum Regensburg e. V. oder die Serviceleistungen der LSR basieren ebenso wie die Entwicklung der vorhandenen Infrastruktur auf einer Vielzahl unterschiedlicher Verträge, Genehmigungen und gesetzlicher Regelungen. Die Verträge sind sowohl öffentlich-rechtlicher als auch privat-rechtlicher Natur. Diese Verträge und weitere Gestattungen und Vereinbarungen bedingen sich zum Teil wechselseitig. Vertragspartner sind in den verschiedensten Konstellationen die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg (WSA) - der Bayernhafen, die verschiedenen Unternehmen und Institutionen sowie die Stadt Regensburg - vertreten durch unterschiedliche Ämter. Neben diesen Verträgen sind strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen (ssG) und ein Bündel an Vorgaben aus dem „Vollzug der Wassergesetze“ bei Errichtung, Betrieb und Unterhalt sog. „baulicher Anlagen in und an Gewässern“ zu beachten. Darüber hinaus führt der steigende Nutzungsdruck auf der Donau bei sich ändernden Nutzungsrechten zu Problemen, zu großen Erwartungen gegenüber der Stadt und zu hohem Koordinierungsaufwand.

 

Das gesamte Aufgabenfeld „Schifffahrt“, von der Planung über die fachliche und sachliche Steuerung der Bauausführung, des Betriebs, der umfangreichen Unterhaltsanforderungen bis hin zur Erstellung, Durchsetzung und Fortentwicklung einer Ländeordnung bedarf einer Bündelung und einer zentralen Stelle mit Kapazität und Kompetenz für alle internen und externen Schifffahrtsbelange bei der Stadt.

 

Im Umgriff gibt es auch Themenbereiche, die vor dem Hintergrund mittlerweile geltender Rechtsvorschriften (z. B. Beachtung TA-Lärm) neu zu bewerten sind oder an geänderte Rahmenbedingungen und städtebauliche Zielsetzungen (z. B. Donaumarkt, Werftstraße) anzupassen sind. Verschiedene bestehende Verträge entsprechen heutigen Anforderungen zum Teil nur unzureichend. Es gibt auch Themenbereiche, die in Altverträgen überhaupt nicht geregelt sind.

Mit diesem Entwicklungskonzept „Personenschifffahrt Regensburg 2020“ sollen insgesamt die Rahmenbedingungen für die Personenschifffahrt nachhaltig verbessert werden. Einige Projekte befinden sich bereits in der Umsetzung oder werden kurzfristig eingeleitet. Die Notwendigkeit weiterer Planungen wird aufgezeigt. Wichtige Maßnahmen zur Vermeidung mittelfristig absehbarer Engpässe werden dargestellt. Insgesamt sollen damit langfristig geordnete, d. h. möglichst konfliktfreie Verhältnisse und wirtschaftlich notwendige Voraussetzungen im Bereich der Donau zwischen Steinerner Brücke und Nibelungenbrücke für alle Beteiligten geschaffen werden.

 

II. Grundsätzliches Handlungsziel „rmschutz“

Das übergreifende Thema „rmschutz“ und alle immissionsschutzrechtlichen Aspekte wurden intensiv durch die städtische Fachabteilung geprüft und verwaltungsintern abgestimmt. Zum Schutz der Anwohner werden folgende Regelungen und Maßnahmen vorgeschlagen:

Die An- und Ablege-Vorgänge der Ausflugsschiffe sollen im Regelfall nicht während der Nachtzeit (22.00 - 06.00 Uhr) stattfinden. Diese Regelung soll gleichermaßen für die Bereiche Werftstraße, Marc-Aurel-Ufer und zukünftig auch für den Donaumarkt gelten. Den Nutzern der Anlegestellen werden außerhalb der Schiffe hörbare Musikdarbietungen vertraglich untersagt, sowohl beim Stillliegen als auch bei Fahrten innerhalb des Stadtgebiets. Für den neuen Anlegebereich „Altes Eisstadion“ - unter „D“ erläutert - werden spezielle Regelungen entwickelt. Grundsätzlich soll für die Anwohner die Lärmbelastung minimiert werden.

 

III. Die Situation der einzelnen Anlegebereiche am Donausüdarm und ihre zukünftige Nutzung und Entwicklung

Im anliegenden Plan sind die Anlegebereiche stromabwärts, entsprechend der Gliederung dieser Vorlage, von „A 1“ bis „D“ gekennzeichnet. Es sind die vorhandenen Nutzungsrechte der Wasser- und Landflächen, Kaimauern und Uferbereiche zwischen Steinerner Brücke und Nibelungenbrücke skizziert. Dargestellt sind ebenfalls Wasserflächen, die seitens der Stadt Regensburg bereits beantragt sind, als auch Bereiche, die von Unternehmen konkret zur Nutzung ins Auge gefasst bzw. beim WSA oder der Stadt ebenfalls beantragt sind.

 

A. Marc-Aurel-Ufer (von der Steinernen Brücke bis zur Eisernen Brücke)

1. Städtische Anlegestellen „Wurstkuchl“ und Pavillon

Die Stadt Regensburg hat Ende der 80er Jahre das Marc-Aurel-Ufer neu konzipiert. Im Rahmen der Neugestaltung der Donauuferzone an der Thundorferstraße im Jahr 1988 wurden bestehende Schiffsanleger beseitigt und durch zwei städtische neue Anlegestellen ersetzt, sowie ein Pavillon als Tourist-Information und Fahrkartenverkaufsstelle mit Freisitz für die Personenschifffahrt errichtet. Seit dieser Zeit hat die Regensburger Personenschifffahrt Klinger GmbH den Pavillon und beide Anleger gepachtet.

 

Ab Januar 2012 erfolgt der Umbau des städtischen Pavillons, damit er pünktlich zu Beginn der Schifffahrtsaison 2012 von den beiden Reedereien Klinger und Wurm + Köck mit zwei separaten Verkaufsbüros genutzt werden kann. Die Umbaukosten liegen bei etwa 50.000 €.

 

Um für das Anlegen moderner und größerer Ausflugsschiffe gerüstet zu sein, ist zudem die statische Ertüchtigung der vorhandenen Anlegestellen grundsätzlich erforderlich. Die entsprechenden Untersuchungen und Berechnungen sind eingeleitet. Ergänzend wurde bereits im März 2011 beim WSA ein Antrag auf Erweiterung der Wassernutzfläche gestellt, der positiv beschieden worden ist.

 

Die beiden öffentlichen Schiffsanleger sollen in den kommenden drei Jahren noch ausschließlich durch die Fa. Klinger genutzt werden können. Danach sollen Nutzungsrechte für weitere Interessenten eingeräumt werden können. Der Fa. Klinger wird eine Option zur Verlängerung des Nutzungsvertrages für einen Anleger um sieben weitere Jahre zugesichert, sofern der verbindliche Nachweis über die Investition eines Schiffsneubaus mit Nutzungskonzept vorgelegt wird. Dies bedingt im Folgenden die Ertüchtigung eines Anlegers bereits bis zum März 2013.

 

2. Anleger des Arbeitskreises Schiffahrts-Museum Regensburg e. V.

Im Jahr 2003 schuf der Arbeitskreis Schiffahrts-Museum Regensburg e. V. mit Gestattung der Stadt für die Museumsschiffe (eingetragen in der Denkmalliste) „Ruthof“ und „Freudenau“ einen neuen (Still-)Liegebereich oberhalb der Eisernen Brücke.

Diese Situation hat sich bewährt und trägt ganz wesentlich zur Attraktivität des Marc-Aurel-Ufers und zur Stadtsilhouette bei und soll daher unverändert beibehalten werden.

 

B. Schifffahrtslände Donaumarkt: Eiserne Brücke nigliche Villa Nibelungenbrücke

Dieser Bereich unterhalb der Eisernen Brücke wurde seit der Eröffnung des Rhein-Main-Donau-Kanals im September 1992 für touristische Zwecke entwickelt. Es wurden in Absprache mit dem (Mit-)Eigentümer Bayernhafen, den bisherigen Nutzern und dem WSA in der Vergangenheit verschiedene Neuordnungen vorgenommen, und auf der Basis der Stadtratsbeschlüsse von 2009/2010 erhebliche Investitionen für Strom- und Wasserversorgung getätigt.

 

 

1. Anleger „Helga“ (unterhalb der Eisernen Brücke)

Der Arbeitskreis Schiffahrts-Museum Regensburg e. V. ist Eigentümer des musealen Schiffs „Helga“, das gemäß einer wasserrechtlichen Genehmigung und einer ssG aus dem Jahr 2002 als Schiffsanleger für die „Freudenau“ und die derzeitige Flotte der Fa. Klinger verwendet werden darf. Den Betrieb des Anlegers hat der Museumsverein an die Fa. Klinger übertragen. Genehmigungen für das Anlegen von Schiffen Dritter existieren nach städtischem Wissensstand derzeit nicht.

Diese individuelle Anlegesituation soll grundsätzlich beibehalten werden, da sie eine Zusicherung der Stadt gegenüber der Fa. Klinger aus den 90er-Jahren erfüllt. Nachdem dieser Bereich ins Eigentum der Stadt übergegangen ist, wurde im März 2011 mit dem Arbeitskreis ein Zeitmietvertrag bis Ende 2011 abgeschlossen, der u. a. die Freigabe von Nutzungsrechten auf dem Wasser vorsieht, die nicht museums- und anlegernotwendig sind. Zielsetzung ist die Eröffnung der Möglichkeit für die Stadt zu einer mittelfristigen Optimierung des Anlegebereichs bei gleichzeitiger Gewährleistung eines langfristigen Vertrags für den Arbeitskreis und dem indirekt betroffenen Mitbenutzer, der Fa. Klinger.

 

2. Städtische Personenschifffahrtslände (Betreiber LSR Lagerhaus- und Schiffahrtsgesellschaft mbH Regensburg)

Diese Lände dient seit 1992 in erster Linie dem Anlegen von Kabinenschiffen. Der Betrieb der städtischen Anlage erfolgt durch die LSR. Für die bisher insgesamt sieben Liegeplätze wurde im März 2011 die neue Strom- und Wasserversorgung für die Flusskreuzfahrtschiffe in Betrieb genommen.

Der erste Liegeplatz für Kabinenschiffe (insgesamt 150 m lang) wird zukünftig auf einer Länge von ca. 100 m auch für die Ausflugsschifffahrt genutzt. Hier wird mit der geförderten touristischen Infrastrukturmaßnahme „Anlegestelle für Personenfahrgastschiffe am Donaumarkt“, künftig eine geeignete städtische Anlegestelle für alle Anbieter größerer Personenfahrgastschiffe (Länge zwischen 45 und 70 m) bereitgestellt. Voraussetzung für diese multifunktionale Nutzung war, die Nutzfläche auf den ersten 100 m - von Donau-km 2379,175 bis 2379,075 auf eine Breite von 17 m zu erweitern. Da es mittlerweile Kabinenschiffen erlaubt ist, sowohl mit dem Bug als auch mit dem Heck stromaufwärts anzufahren, werden die letzten rd. 50 m des ersten Liegeplatzes zur weiteren Optimierung der Anlegemöglichkeit für die Kabinenschiffe genutzt. Der Doppelliegebereich mit 24 m Breite ist künftig bereits ab Donau-km 2379,075 bis Donau-km 2378,510 (565 m) vorgesehen. Dies ermöglicht höhere Nutzerfreundlichkeit durch eine verringerte Distanz zu den Stromversorgungsstationen.

Im Zusammenhang mit der Um- und Neugestaltung von Donaumarkt und Donaulände (Grundlagenbeschluss vom 07.12.2010 im Stadtplanungsausschuss - Umsetzung ab 2014 vorgesehen) und der Neubauplanung für das Museum der Bayerischen Geschichte soll in diesem Bereich auch die Erschließung der Schiffslände für Belieferung und Entsorgung verbessert werden. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zukünftig zu gewährleisten, soll der unvermeidliche Fahrzeugverkehr auf dem Betriebsweg geordnet und die Zufahrt nur einem berechtigten Benutzerkreis erlaubt werden. Hierzu zählen die Erschließungsfahrzeuge für die Belieferung und Entsorgung der Schiffe, aber auch Busse, die beispielsweise Passagiere von Kabinenschiffen zu Tagesausflügen abholen.

Aus der Donaumarktbebauung und der Umsetzung beschlossenen Planungen zur Sanierung und Erhöhung der Kaimauer und zum Hochwasserschutz ab 2014 ergeben sich mittelfristig neue Erfordernisse u. a. hinsichtlich des nächtlichen Lärmschutzes für die künftigen Anwohner und der Abwicklung des Anlegebedarfs der Kabinenschiffe während der Bauphase. Gleichzeitig gilt es auf Grund des auch zukünftig weiter steigenden Aufkommens an Kabinenschiffen, langfristig trag- und leistungsfähige Lösungen zu schaffen. Diese sind unter Punkt „D“ dargestellt.

 

C. Schiffsländebereich Werftstraße

Seit Inkrafttreten der Hafenordnung im August 1975 gehört die „Personenschiffslände am Unteren Wöhrd“ nicht mehr zum Hafengebiet. Die beiden damals vorhandenen Verträge mit der „Walhalla-Schifffahrt Fa. Rudolf Knoll“ und der „Fa. Ludwig Wurm KG, Schifffahrtsunternehmung“ wurden seitens der Hafenverwaltung Regensburg gekündigt und die Vertragspartner wegen neuer Verträge an die Stadt und das WSA verwiesen. Gegenwärtig bestehen in diesem Bereich seitens der Stadt nur mit den Firmen Ludwig Wurm KG und Schifffahrtsgesellschaft Kelheim Steibl oHG Nutzungsverträge. Es gibt allerdings weitere Nutzungsrechte für Wasserflächen und entsprechende strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen für vorhandene schwimmende Anlagen, z. B. der Fa. Klinger.

Grundsätzlich soll zukünftig im Bereich der Werftstraße nur noch das Stillliegen von Personenfahrgastschiffen und der hierfür notwendigen Ver- und Entsorgung erlaubt sein. Ausnahmen sind nur tagsüber bei unvorhergesehenen Ereignissen, Baumaßnahmen oder Hochwasser vorgesehen und auf maximal 30 Tage im Jahr begrenzt.

Die für den Stillliegebereich erforderlichen Einrichtungen im Wasser und an Land sind nach vorheriger Abstimmung mit der Stadt von den jeweiligen Reedereien auf eigene Kosten zu errichten und verkehrssicher zu unterhalten. Beim Betrieb der Anlagen ist für die Erfüllung auch aller übrigen gesetzlichen Vorgaben Sorge zu tragen. Für die neuen städtischen Verträge ist eine Orientierung an den Verträgen des WSA sinnvoll. Die gewährten Nutzungsrechte auf dem Wasser werden zur Bemessung der einzuräumenden Kaimauerrechte zu Grunde gelegt. Außerdem wird, soweit nicht bereits bei einigen Nutzern vorhanden, aus Lärmschutzgründen grundsätzlich ein Stromanschluss notwendig, um mögliche Belästigungen durch laufende Generatoren zu vermeiden. Die Einhaltung der TA-Lärm ist selbstverständlich auch in Sondersituationen beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen zu gewährleisten. Die Anpassung bestehender Verträge an diese neuen Festsetzungen ist vorgesehen.

Alle aktuell ins Auge gefassten baulichen Maßnahmen in diesem Bereich stehen unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der Untersuchung des baulichen Zustandes der Kaimauer, die bis Ende 2011 vorliegen sollen. Ergänzend wird bemerkt, dass die Bau-und Unterhaltslast für die Kaimauer zwischen der Stadt Regensburg und Freistaat Bayern strittig ist. Mit dem Freistaat sind hierüber noch abschließende Verhandlungen zu führen.

 

D. Neuschaffung einer Personenschifffahrtslände „Altes Eisstadion“

Auf der gesamtennge des damaligen Winterhafens gab es zur Donauseite hin an einer befestigten Schrägböschung Anlegestellen für Schiffe, die hier im Doppelpack anlegten. Einige Treppenabgänge und Poller sind heute noch vorhanden. Zeitlich parallel zur Verfüllung des Winterhafens wurde die heutige Allee geschaffen. Ohne in die Allee einzugreifen, soll an die frühere Situation angeknüpft werden.

r die steigenden Nachfragesegmente „Abend- und Nachtfahrten“ sowie „Busreisegruppen“ sind neue konfliktarme An- und Ablegestellen für Ausflugs- und Kabinenschiffe notwendig und hier realisierbar. Ergänzend zu der selbstverständlichen Stromversorgung sollen die Schiffe zusätzlich aus lärmschutztechnischen Gründen ausschließlich mit dem Bug stromaufwärts anlegen dürfen. Im Hinblick auf die anstehende Sanierung der Kaimauer im Bereich des Donaumarkts und den zukünftigen höheren Bedarf sollen zwei Liegeplätze für Kabinenschiffe entstehen. Da nur Schiffe bis max. 135 m Länge und 11,40 m Breite den Rhein-Main-Donaukanal befahren können, ist auch langfristig mit keinen Änderungen der Liegeweiten zu rechnen. Die Erreichbarkeit mit Bussen - bei gleichzeitig hoher Servicequalität für diese Gäste beim Ein- und Aussteigen auf Grund der „überdachenden“ Nibelungenbrücke - sowie die Schaffung von tatsächlich behindertengerechten Zugangsmöglichkeiten lassen sich hier, nach dem derzeitigem Kenntnisstand, bestens verwirklichen.

Eine Ergänzung des Stillliegebereichs Werftstraße für Personenfahrgastschiffe ist auf Grund der Nachfrage weiterer Interessenten, z. B. für die „MFS Veronika“ oder eines Wassertaxi-Unternehmens geboten und erscheint hier darstellbar.

Folgendes Konzept soll schrittweise und bedarfsorientiert realisiert werden:

1.              Unterhalb von Donau-km 2378,845 soll auf einer Länge von 100 m (Breite 20 m) die Möglichkeit zur Schaffung von Anlegesituationen - auf eigene Kosten der Unternehmen - zum Stillliegen von kleineren Personenfahrgastschiffen (z. B. „Veronika“) geboten werden. Diese Fläche dient somit der Erweiterung des neuen Konzepts der Personenschifffahrtslände Werftstraße.

2.              Ab Donau-km 2378,745 soll stromabwärts auf einer Länge von 170 m (Breite 24 m) ein städtischer Anleger für Kabinenschiffe (als Doppelanleger) entstehen, der mit entsprechenden Strom- und Wasserversorgungsanlagen ausgestattet wird. Diese Anlage sollte möglichst bis zu Beginn der Baumaßnahme „Aufhöhung und Erneuerung Kaimauer Donaumarkt“, d. h. bis Ende März 2014, errichtet werden.

3.              Ab Donau-km 2378,575 soll auf einer Länge von 110 m (Breite 18 m) eine weitere städtische Anlegestelle für Ausflugsschiffe errichtet werden. Diese soll in erster Linie ein konfliktfreies Be- und Entsteigen von Fahrgästen während der Nachtzeit gewährleisten, eine gute Erreichbarkeit für Busgruppen ermöglichen, sowie als Ausweichanleger während der Bauzeit für die Kaimauer am Donaumarkt dienen.

Ein entsprechender Antrag auf Nutzung aller o. g. Wasserflächen wurde im August 2011 gestellt und mittlerweile seitens des WSA für das beschriebene Nutzungskonzept in Aussicht gestellt.

 

IV. Fazit

Mit diesem Konzept soll eine möglichst weitgehende Vereinbarkeit der unterschiedlichen Interessen an den verschiedenen Schiffsländebereichen hergestellt werden. Hierfür wurden der vorhandene und der zukünftige Bedarf betrachtet, die vorhandenen Defizite sowie anstehende Notwendigkeiten und Aufgabenbereiche herausgearbeitet und einer Klärung und Neuordnung zugeführt. Es sind berücksichtigt die Vorgaben aus:

-          dem Welterbe-Managementplan, als integriertem Planungs- und Handlungskonzept für das Welterbe „Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“,

-          dem Planungsbeschluss Freiflächengestaltung Donaumarkt, Donaupromenade und Schiffslände,

-          den Maßnahmen zum Hochwasserschutz,

-          den Richtlinien zur Förderung von Fremdenverkehrseinrichtungen öffentlicher Körperschaften (RÖFE).

Das ausgearbeitete Konzept soll in gleichem Maße den Bedürfnissen der Anwohner, denen der ansässigen und potentiellen neuen Schifffahrtsunternehmen der Ausflugs- und Kabinenschifffahrt und der erwarteten zahlreichen Nutzer nachhaltig gerecht werden.

Im Entwurf des Investitionsprogramms 2011 2015 sind bisher für den Umbau des Pavillons (siehe „A 1“) sowie für die Schaffung des städtischen Anlegers am Donaumarkt (siehe „B 2“) Haushaltsmittel eingestellt. Im Übrigen steht die Realisierung des Gesamtkonzepts unter Finanzierungsvorbehalt.

Es ist vorgesehen, dieses Konzept in einer Bürgerinformation zeitnah vorzustellen.

 


Der Stadtrat beschließt:

 

 

1. Das im Bericht dargestellte Entwicklungskonzept „Personenschifffahrt Regensburg 2020“ wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis dieses Konzeptes mit Schifffahrtsunternehmen vertragliche Vereinbarungen zu schließen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die aufgezeigten Einzelmaßnahmen auszuarbeiten und den jeweiligen Ausschüssen zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3. Eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema ist im Frühjahr 2012 durchzuführen. Gegebenenfalls sind Bedenken und Anregungen dem Ausschuss/ Stadtrat zu berichten.

 


 

Anlage:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2011-11-03-Plan Entwicklungskonzept Personenschifffahrt Regensburg 2020 (2509 KB)