Sachverhalt:
Im Prüfungsbericht vom 07.09.2011 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt empfohlen, in der Anlage zur Marktgebührensatzung das Aufstellen von Stehtischen aufzunehmen.
Die Gebührensatzung soll deshalb wie folgt geändert werden:
Unter Nummer 2.1.8 der Anlage zur Marktgebührensatzung wird eine neue Gebühr für Stehtische aufgenommen. Die Stehtische auf dem Christkindlmarkt am Neupfarrplatz werden den Beschickern nach Anzahl der Stehtische in Rechnung gestellt. Die Aufstellung der Stehtische stellt eine übermäßige Nutzung des Neupfarrplatzes während des Christkindlmarktes dar und wurde bisher mit 20,00 €/Stehtisch zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. .
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (MarktGS) gemäß beiliegendem Entwurf vom 20.04.2012, welcher einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet.
Anlage:
Änderungssatzung für die Gebührensatzung der Märkte der Stadt Regensburg (MarktGS).
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