Vorlage - VO/12/7763/61  

 
 
Betreff: Neubau des Haltepunktes Regensburg-Walhallastraße

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
20.06.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

1. Maßnahme Haltepunkt Walhallastraße

Die Realisierung des Haltepunktes Walhallastraße wird in Verbindung mit dem Ausbau der Donaustaufer Straße und dem Neubau der Eisenbahnüberführung (EÜ) angestrebt. Der Planungsausschuss wurde bereits in der Sitzung am 29.11.2011 ausführlich über den Sachstand beim Ausbau der Donaustaufer Straße und dem Neubau der EÜ informiert. In einem Abstimmungsgespräch am 01.02.2012 mit Vertretern der DB AG, der BEG, dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (STMWIVT) und der Verwaltung haben sich alle Beteiligten vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel auf einen Zeitplan verständigt:

 

·         Planung Neubau Straße und Brücke 2012 bis 2013

·         Instandsetzung Brücke 2012 bis 2013

·         Planfeststellungsbescheid bis Ende 2014

·         Planung und Genehmigung Haltepunkt 2014 bis 2015

·         Bau der EÜ 2015

·         Ausbau der Straße 2015/2016

·         Bau HP 2016/2017

·         Fertigstellung HP mit Schnittstellenverbesserung zum Fahrplanwechsel Dezember 2017

 

Die Maßnahme Haltepunkt Walhallstraße besteht aus dem Haltepunkt und einer Schnittstellenverbesserung. Die BEG, das StMWIVT und die DB Station und Service AG halten eine barrierefreie Erschließung des Haltepunktes von der Nordseite der Donaustaufer Straße her r ausreichend. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Haltepunkt auch für Großveranstaltungen in der Donau-Arena genutzt werden soll,lt die Verwaltung eine Erschließung des Haltepunktes nur von der Nordseite herr unbefriedigend. Im Rahmen einer Schnittstellenverbesserung sollen daher neben der Bahnüberführung Fußngerbrücken errichtet werden, die es ermöglichen, den Haltepunkt auch von der Südseite her direkt (ohne überqueren der Donaustaufer Straße) zu erreichen. Für diese Schnittstellenverbesserung wird eine Förderung nach BayGVFG in Aussicht gestellt. Das Ingenieurbüro, das den Ausbau der Donaustaufer Straße plant, soll die Planung für die Schnittstellenverbesserung übernehmen, die auch mit der DB Station und Service AG abgestimmt werden muss.

 

2. Realisierungs-Schwelle

Zum geplanten Haltepunkt hat die Verwaltung in der Sitzung am 29.11.2011 ausgeführt, dass die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) auf der Grundlage der aktualisierten Daten und der Verknüpfung des geplanten Haltepunktes mit einer Nord-Süd-Buslinie (Arbeitstitel Linie 7) eine neue Potentialanalyse erstellt.

 

Das Ergebnis der Potentialanalyse wurde in dem oben genannten Abstimmungsgespräch am 01.02.2012 präsentiert. Durch die neue Linie 7 als Ergänzung zur Linie 5 - kann der Haltepunkt mit den Gewerbegebieten im Norden und Südosten der Stadt verknüpft werden. Die Zahl der Ein- und Aussteiger kann so auf 1.200 Fahrgäste gesteigert werden. Damit wird die Realisierungs-Schwelle für einen aufwändigen Haltepunkt von 1.000 Ein- und Aussteigern erheblich übertroffen. Die Voraussetzungen für den Bau eines barrierefreien Haltepunktes sind damit erfüllt.

 

3. Finanzierung

Die Finanzierung des Haltepunktes erfolgt aus Mitteln des Bundes. Die Regelungen hierzu sind in der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Eisenbahninfrakstrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG zusammengefasst.

Danach sind Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen, deren Umsetzung volkswirtschaftlich nicht zu vertreten ist, zu unterlassen.

Der Ein-/Aussteiger-Schwellenwert von 1.000 Personen ist daher 3 Jahre nach Inbetriebnahme nachzuweisen. Wenn der Schwellenwert nicht erreicht wird, ist der Freistaat Bayern in der Pflicht (vgl. § 6 Risikotragung) dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen (= EIU; hier: DG AB) die Gesamtkosten zu erstatten. Diese Risikotragungspflicht wird dann auf die Stadt Regensburg übertragen, wenn diese der Verpflichtung zur Einführung der neuen Buslinie nicht nachkommt.

Sollte die Stadt Regensburg also nicht oder nicht fristgerecht der Pflicht nachkommen, die Linie 7 in der vereinbarten Form einzuführen kann, im Falle der Unterschreitung des Ein-/Aussteiger-Schwellenwerts, die Gesamtkostentragung für den Haltepunkt auf die Stadt Regensburg zurückfallen.

 

Die Baukosten des Haltepunktes Walhallastraße werden auf ca. 2,4 Mio. Euro geschätzt.

 

Hierüber wird das StMWIVT die im Entwurf beigefügte Vereinbarung mit der Stadt abschließen. In dem vorliegenden Vertragsentwurf verpflichtet sich die Stadt, die Linie 7 einzurichten. Die Anlage 4 zu der Vereinbarung mit der Bezeichnung „Verkehrliche Aufgabenstellung (VAST)“ beschreibt die Linie 7 näher. Mit der BEG werden noch einige Details hinsichtlich des genauen Linienverlaufs abgestimmt, die aber die prognostizierte Zahl der Ein-, Aus- und Umsteiger pro Tag nicht berühren.

 

Grundsätzlich steht der Regensburger Verkehrsverbund (RVV) der neuen Linie 7 positiv gegenüber. Die stark überlastete Linie 10 würde entlastet und das Gewerbegebiet Haslbach besser erschlossen. Über die mögliche Verlusttragung und die Finanzierung muss in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsverbund Regensburg (VVR) entschieden werden.

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2011 bis 2015 sind der Ausbau bzw. Neubau der Donaustaufer Straße einschließlich Brücke ab 2016 und die sogenannte Schnittstellenverbesserung noch nicht vorgesehen. die Maßnahme muss daher in der Fortschreibung des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 entsprechend berücksichtigt werden.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.              Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des vorliegenden Entwurfes eine Vereinbarung zur Vorbereitung und Realisierung des Haltepunktes Regensburg-Walhallastraße mit dem Freistaat Bayern zu schließen.


 

Anlagen:

 

Anlage 1: Systemskizze

Anlage 2: Vereinbarungs-Entwurf

Anlage 3: Verkehrliche Aufgabenstellung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2011-10-27 Systemskizze Vorschlag Stadt_DB 2007_Grundlagenvereinbarung2012 (86 KB)    
Anlage 2 2 2012-03-06-Vertrag-Regensburg-Walhallastraße -(2-) (60 KB)    
Anlage 3 3 Vertrag-Regensburg-Walhallastraße-Anlage-4 (542 KB)