Vorlage - VO/12/7778/18  

 
 
Betreff: Änderung der Praktikantenrichtlinien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Zentraler Verwaltungsservice   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
20.06.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses zurückgezogen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
21.06.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

Sachverhalt:             

 

Auf der Grundlage des Art. 37 Abs. 2 GO hat der Stadtrat der Stadt Regensburg die Richtlinien für den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten und für Einsätze im Bundesfreiwilligendienst sowie für die Ableistung eines freiwilligen sozialen, ökologischen und kulturellen Jahres bei der Stadt Regensburg (Praktikantenrichtlinien) erlassen. Diese Praktikantenrichtlinien wurden letztmals im Juni/Juli 2011 aus Anlass der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes geändert.

 

In der Zwischenzeit sind bei den Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten/ Sozialpädagogisches Seminar (s. Nr. 2.1 Praktikantenrichtlinien), den sonstigen Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten (s. Nr. 2.2. Praktikantenrichtlinien) und bei den Einsatzmöglichkeiten im Rahmen eines freiwilligen sozialen/ ökologischen/ kulturellen Jahres (s. Nr. 7 Praktikantenrichtlinien) Entwicklungen eingetreten, die folgende Anpassungen der Praktikantenrichtlinien notwendig erscheinen lassen:

 

1. Bei Nr. 2.1 Praktikantenrichtlinien Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten im Erziehungsdienst (Sozialpädagogisches Seminar):

Die Stadt Regensburg stellt beim Amt für Tagesbetreuung von Kindern für die Praktikantinnen und Praktikanten im sogn. Sozialpädagogischen Seminar 20 Einsatzmöglichkeiten bereit. Die Stadt Regensburg will mit dieser Maßnahme einen deutlichen Beitrag leisten, um junge Menschen für die Arbeit in sozialen Betreuungseinrichtungen zu gewinnen und sie hierzu qualifiziert auszubilden.

Das monatliche Praktikumsentgelt beträgt für diese Einsätze für unter 18-jährige Praktikantinnen und Praktikanten 210.- € brutto und ab Vollendung des 18. Lebensjahres 260.- € brutto.

 

Das Amt für Tagesbetreuung von Kindern berichtet, dass diese Praktikumsplätze nicht mehr im bisherigen Umfang besetzt werden können. Dies ist für die Stadt Regensburg von Nachteil, da die Praktikantinnen und Praktikanten, die jeweils ein ganzes Kindergarten- Kinderhortjahr in den Einrichtungen verbracht haben, nach der ersten Einarbeitungsphase eine große Hilfe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen waren.

Nach der Einschätzung des Amtes für Tagesbetreuung von Kindern ist dieses sinkende Interesse darin begründet, dass die Freien Träger aber auch andere kommunale Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen höhere Praktikumsentgelte bezahlen.

 

Um für die Praktikantinnen und Praktikanten wieder attraktiver zu werden, wird vorgeschlagen, das Praktikumsentgelt:

·         r das erste Jahr des Praktikums/ Sozialpädagogischen Seminars auf 290.- € brutto je Monat

·         r das zweite Jahr auf 310.- € brutto je Monat

zu erhöhen.

 

Die Unterscheidung nach dem Alter (unterschiedliches Entgelt für unter/ über 18-Jährige) wird nicht zuletzt im Hinblick auf die Vorschriften des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes aufgegeben.

 

Damit würden die Entgelte deutlich angehoben, blieben aber noch unter der sogn. Geringverdienergrenze von max. 325.- € monatlich brutto, bis zu der der Arbeitgeber die vollen Beiträge zur Sozialversicherung, d.h. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zu tragen hat.

 

Den Praktikantinnen und Praktikanten im Erziehungsdienst sollte in entsprechender Anwendung des § 10 Tarifvertrag für Praktikantinnen/ Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) Urlaub im selben Umfang gewährt werden wie er den Beschäftigten nach dem TVöD zusteht.

 

2. Bei Nr. 2.2. Praktikantenrichtlinien Sonstige Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten:

Die sonstigen Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten leisten bei der Stadt Regensburg ein Praktikum ab, welches in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung vor der Aufnahme eines Studiums/ einer schulischen oder sonstigen Ausbildung als Zulassungsvoraussetzung für eine Dauer von acht Wochen vorgeschrieben ist. Für diese sonstigen Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten stehen fünf Praktikumsplätze zur Verfügung.

In der Vergangenheit hat die Stadt Regensburg diese Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten immer wie die Absolventinnen und Absolventen des sogn. Sozialpädagogischen Seminars bezahlt.

 

Aus diesen Gleichbehandlungsgründen heraus wird vorgeschlagen, das Praktikumsentgelt für die Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten wie unter Nr. 1 dargestellt zu erhöhen.

 

 

Die vorgeschlagenen Erhöhungen der Praktikumsentgelte für die Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten im Erziehungsdienst (Sozialpädagogisches Seminar) und die sonstigen Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten würde Mehrkosten von 15.000.- €hrlich verursachen.

 

 

3. Bei Nr. 7 Praktikantenrichtlinien Einsatzmöglichkeiten im Rahmen eines freiwilligen sozialen/ ökologischen/ kulturellen Jahres im Rahmen der entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen und der hierzu ergangenen Richtlinien des Freistaates Bayern:

Das „Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)“ ist ein soziales Bildungsjahr für junge Menschen, welches im Anschluss an die schulische Ausbildung vorwiegend zur späteren beruflichen Orientierung und zum Sammeln vorberuflicher Erfahrungen abgeleistet wird.

Die Stadt Regensburg hat in der Vergangenheit hierfür drei Einsatzstellen
im sozialen Bereich (Kindergärten, Horte etc.)
im Kulturbereich (Sing- und Musikschule)
im Umweltbereich
im Bereich des Sports
zur Verfügung gestellt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am freiwilligen sozialen Jahr erhalten ein monatliches Taschengeld von 280.- €, bzw. in Höhe der jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und ergänzenden Richtlinien.

 

Immer mehr Schulabgängerinnen und Schulabgänger haben beim Zentralen Verwaltungsservice nachgefragt, um ein freiwilliges soziales Jahr ableisten zu können. Die drei derzeit zur Verfügung stehenden Einsatzplätze sind regelmäßig besetzt.

Auf Nachfrage innerhalb der Stadtverwaltung haben sich folgende zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten ergeben:

·         Das Amt für Tagesbetreuung von Kindern könnte für zehn interessierte Jugendliche Einsatzplätze zur Verfügung stellen.

·         Im Kulturbereich könnten im Zusammenhang mit dem Welterbestatus der Stadt Regensburg und der Errichtung des Hauses der Musik drei weitere Plätze eingerichtet werden.

 

Um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden, wird vorgeschlagen, beim Amt für Tagesbetreuung von Kindern zehn und im Kulturbereich drei zusätzliche Einsatzmöglichkeiten zur Ableistung eines freiwilligen sozialen/ ökologischen/ kulturellen Jahres einzurichten.

Weiter wird vorgeschlagen, zur verwaltungstechnischen Abwicklung dieser Einsätze eine Kooperationsvereinbarung mit einem Freien Träger (z.B. Internationaler Bund; Paritätischer Wohlfahrtsverband, etc.) zu schließen.

Eine solche Vereinbarung würde mehrere Vorteile bieten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer würden intensiv betreut und der Verwaltungsaufwand für Aquise, pädagogische Begleitung, etc. würde sich in engen Grenzen halten. Die an den Kooperationspartner zu leistende Verwaltungspauschale liegt derzeit je Fall bei 18.- € im Monat.

Da sicher nicht nur Regensburger Jugendliche bei der Stadt Regensburg ein freiwilliges soziales Jahr ableisten würden, müssen auch die ggf. zu gewährenden Zuschüsse für Unterkunft i.H.v. 50.- bis 100.- € je Monat berücksichtigt werden. Im Rahmen der Kostenkalkulation wurde davon ausgegangen, dass 50 v.H. der Jugendlichen einen solchen Zuschuss in Anspruch nehmen würden.

r die vorgeschlagenen zusätzlichen 13 Plätze und die vorgeschlagene Kooperationsvereinbarung errechnen sich Mehrausgaben i.H.v. rd. 55.000.- €.

 

Insgesamthren die Vorschläge eins und zwei zu Mehrausgaben von rd. 70.000.- €hrlich.

 

r die Einsatzmöglichkeiten, die sich bei der Stadt Regensburg aus den Praktikantenrichtlinien ergeben, stehen im Haushalt jährlich 283.000.- € zur Verfügung.

Diese Mittel werden nur benötigt, wenn alle zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze das ganze Jahr über besetzt wären. Da dies nicht der Fall ist, wäre es ausreichend, wenn etwa die Hälfte der zusätzlich benötigten Mittel, das sind 36.000.- € pro Jahr in den Haushalt eingestellt würden.

 

Die Zustimmung der Personalvertretung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Praktikantenrichtlinien liegt vor.

 

 


Der Personalausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt:

 

Die Richtlinien für den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten und für Einsätze im Bundesfreiwilligendienst sowie für die Ableistung eines freiwilligen sozialen, ökologischen und kulturellen Jahres bei der Stadt Regensburg (Praktikantenrichtlinien) werden zum 01.07.2012 wie folgt geändert:

 

 

1. Nr. 2.1 2. Absatz erhält folgende Fassung:

 

„Das Praktikumsentgelt für Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten im Erziehungsdienst (Sozialpädagogisches Seminar) beträgt

·         für das erste Jahr des Praktikums/ Sozialpädagogischen Seminars 290.- € brutto je Monat

·         für das zweite Jahr 310.- € brutto je Monat.“

Die Praktikantinnen und Praktikanten im Erziehungsdienst erhalten in entsprechender Anwendung des § 10 TVPöD Urlaub im selben Umfang wie er den Beschäftigten nach dem TVöD zusteht.

 

2. Nr. 2.2 1. Absatz erhält folgende Fassung:

 

„Aus Gleichbehandlungsgründen erhalten Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten, die ein Praktikum ableisten, welches in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung vor der Aufnahme eines Studiums/ einer schulischen oder sonstigen Ausbildung als Zulassungsvoraussetzung für eine Dauer von mindestens acht Wochen vorgeschrieben ist, ein Entgelt entsprechend den Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten im Erziehungsdienst (Sozialpädagogisches Seminar) i.H.v. 290.- € brutto je Monat.“

 

 

3. Nr. 7 2. Absatz (einschließlich der Aufzählung) erhält folgende Fassung:

 

„Im Bereich der Stadtverwaltung stehen in folgendem Umfang in folgenden Bereichen Plätze zur Ableistung eines freiwilligen sozialen/ ökologischen/ kulturellen Jahres zur Verfügung:

·         10 Plätze im sozialen Bereich, vorrangig in den Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern

·         3 Plätze im Kulturbereich

·         3 weitere Plätze zusammen für die Bereiche Umwelt und Sport.

Die drei Plätze für die Bereiche Umwelt und Sport können bei entsprechendem Bedarf auch im Kulturbereich oder im sozialen Bereich vergeben werden.“

 

 

4. Nr. 7 letzter Absatz erhält folgende Fassung:

 

„Zur verwaltungstechnischen Abwicklung des freiwilligen sozialen/ökologischen/ kulturellen Jahres schließt die Stadt Regensburg eine Kooperationsvereinbarung mit einem freien Träger.“