Sachverhalt:
I. Allgemeines zum Investitionsprogramm 2013 bis 2017 - Entwurf -
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5 – jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen.
Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Das Investitionsprogramm 2013 bis 2017 vom 10.09.2013 wurde von den zuständigen Fachausschüssen dem Verwaltungs- und Finanzausschuss und dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist als Fachausschuss zuständig für die Vorberatung folgender Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 0, 1 und 7:
? Einzelplan 0: insgesamt ? Einzelplan 1: insgesamt ? Einzelplan 7: UA 7500/02, UA 7501/07 und UA 7501/09
Der endgültige Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2013 bis 2017 vom 10.09.2013 basiert auf dem Vorschlag der Verwaltung sowie den Empfehlungen der Fachausschüsse.
Für die Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen wurden den Mitgliedern des Stadtrates die in deren Zuständigkeitsbereich fallenden Teil-Entwürfe des Investitionsprogramms 2013 bis 2017 zugesandt; zusätzlich wurde mit Schreiben vom 25.09.2013 der Gesamt-Entwurf des Investitionsprogramms 2013 bis 2017 – ‚Hoch- und Querformat’ mit Stand vom 10.09.2013 - übermittelt.
Die Aufstellung des Programmentwurfes 2013 bis 2017 erfolgte insbesondere auf der Grundlage der Anmeldungen der Fachreferate bzw. der Fachdienststellen und den Vorschlägen des Referats für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und der Direktorien und Referate sowie den weiteren Änderungen der ‚Verwaltung‘.
* (Bei den nachfolgenden Erläuterungen sowie Aufstellungen und Auflistungen ggf. Rundungsdifferenzen !) *
Das Investitionsprogramm 2013 bis 2017 schließt bei den ‚KOSTEN’ sowie bei den ‚ZUWENDUNGEN und den BEITRÄGEN u.ä.’ mit folgenden Werten:
Im übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie die Zusammenfassung nach Gruppierungen verwiesen. - vgl. Anlagen I sowie II -
Gegenüber dem Gesamtvolumen des Investitionsprogramms 2012 bis 2016 mit rd. 474,3 Mio. € steigt das Niveau des vorliegenden Programms 2013 bis 2017 um rd. 76,4 Mio. € (Rd.dif.) auf rd. 550,8 Mio. €. Der deutliche Anstieg ist durch Änderungen insbesondere bei folgenden Einzel-Vorhaben (‚Hauptfeuerwache‘ (+ 5,0 Mio. €), ‚Berufliche Oberschule’ (+ 19,2 Mio. €), ‚Straßen- und Platzneugestaltungen im Bereich ‚Donaumarkt‘ – ‚Hunnenplatz‘ - ‚Ostengasse‘‘ (+ 7,2 Mio. €), ‚Selektive Kanalerneuerungen‘ (+ 8,8 Mio. €), ‚Tagungszentrum im ‚Alten Schlachthof‘ – Kostenbeteiligung Stadt‘ (neu + 6,5 Mio. €), ‚Technologiezentrum im ‚TechCampus‘ – Kostenbeteiligung Stadt’ (+ 14,1 Mio. €)) bedingt.
Das Investitionsvolumen liegt damit auf dem höchsten Wert. Das Ziel der Begrenzung der Netto - Neu – Verschuldung kann nur auf Grund der prognostizierten, hohen Steuereinnahmen sowie des Einsatzes von Mitteln der Allgemeinen Rücklage erreicht werden.
Allerdings ist unter Zugrundelegung der kassenwirksamen Ausgaben und der Entwicklung der Haushaltsausgabereste in den letzten Jahren die Zurverfügungstellung zusätzlicher Sach- und Personalressourcen zur Abwicklung des Programmvolumens zumindest vorübergehend zwingend erforderlich.
Die vorgesehenen Investitionen führen zur deutlichen Aufwertung der Infrastruktur und leisten im Ergebnis einen entscheidenden Beitrag zur Stadtentwicklung sowie zur weiteren Verbesserung der Qualität des „Standortes Regensburg“.
Die Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms erfolgt mittels der zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträge u.ä., die überwiegend im Investitionsprogramm ausgewiesen sind, sowie mit sonstigen allgemeinen Finanzierungsmitteln, insbesondere der im Verwaltungshaushalt erwirtschafteten sog. ‚freien Spitze’ und der Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage sowie den Erlösen aus Grundstücksveräußerungen.
Zur Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelnen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2013 bis 2017 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.
Die einzelnen Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms können aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, nämlich zum einen, für welche Aufgaben (Soziale Sicherung, Bildung, Kultur ... = RESSORTPRINZIP bzw. „nach Gliederungen“) oder zum anderen mit welcher Ausgabeart (Erwerb, Bau, Förderung Dritter ... = FUNKTIONALPRINZIP bzw. „nach Gruppierungen“) die Investitionen realisiert werden.
Bei aufgabenorientierter Betrachtungsweise liegen die Schwerpunkte bei den folgenden Einzelplänen:
Der Schwerpunkt der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt bei den Einzelplänen 6 sowie 2 und 7 (insgesamt + 84,0 Mio. €); diese drei Einzelpläne umfassen zusammen fast ‚80%’ des Investitionsvolumens.
Die Untersuchung nach dem Funktionalprinzip ergibt folgendes Bild:
Bei der Gewichtung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt der Hauptanteil mit gut ‚70 %’ des Programmumfangs bei den Gruppen 94 und 95 ‚Hoch- und Tiefbaumaßnahmen’ (insgesamt + 68,3 Mio. €).
Die signifikantesten absoluten Änderungen gegenüber dem gültigen Investitionsprogramm sind zum einen in den Einzelplänen 2, 7 und 6 sowie zum anderen bei den ‚Hoch- (Gr. 94) und Tiefbaumaßnahmen’ (Gr. 95) und beim ‚Vermögenserwerb‘ (Gr. 93) zu verzeichnen; hauptsächlich zurückzuführen sind diese und weitere Abweichungen auf die Einzel-Maßnahmen ‚Hauptfeuerwache’ (UA 1313/01: + 5,0 Mio. €), ‚Kreuzschule’ (UA 21106/01: + 3,2 Mio. €), ‚Schule am Napoleonstein’ (UA 21107/01: + 4,4 Mio. €), ‚Schule Prüfening’ (UA 21109/00: - 6,0 Mio. €), ‚Goethe-Gymnasium’ (UA 2354/02: - 4,9 Mio. €), ‚Berufliches Schulzentrum ‚Georg Kerschensteiner‘ – Ersatzneubau’ (UA 2402/09: + 3,6 Mio. €), ‚Berufliche Oberschule’ (UA 2651/01: + 19,2 Mio. € - u.a. UGr. 932: - 8,6 Mio. € - UGr. 935: + 1,5 Mio. € - Gr. 94: + 23,9 Mio. € - Gr. 95: + 2,1 Mio. €), ‚Museum der Bayerischen Geschichte – Anteil Stadt‘ (UA 3108/00: - 1,6 Mio. € - u.a. UGr. 932: - 6,4 Mio. € - Gr. 94: + 2,8 Mio. € - Gr. 98: + 2,0 Mio. €), ‚Kinderbetreuungseinrichtungen‘ (UA 464X/XX: - 5,5 Mio. €), ‚Erschließung ‚Fußballstadion‘’ (UA 6325/11: + 4,5 Mio. €), ‚Neugestaltung ‚Donaumarktareal‘’ (UA 6417/02: + 5,2 Mio. €), ‚Ostumgehung’ (UA 6474/00: - 8,7 Mio. €)‚ ‚Nordgaustraße’ (UA 6482/00: + 3,3 Mio. €), ‚Hochwasserschutz an Donau und Regen‘ (UA 6900/01: + 3,8 Mio. €), ‚Selektive Kanalerneuerungen’ (UA 7009/XX: + 8,8 Mio. €)‚ ‚Tagungszentrum im ‚Alten Schlachthof‘’ (UA 7901/11: + 6,5 Mio. €), ‚Technologiezentrum im ‚TechCampus‘’ (UA 7910/06: + 14,1 Mio. € - u.a. UGr. 930: + 28,5 Mio. € - UGr. 932: - 2,5 Mio. € - Gr. 98: - 11,8 Mio. €), ‚Entwicklung ehem. ‚Nibelungenkaserne’’ (UA 8809/80: - 4,1 Mio. €).
Im übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie auf die Zusammenfassung nach Gruppierungen jeweils einschl. den graphischen Darstellungen „Diagrammen“ verwiesen. - vgl. Anlagen I - I a sowie II - II a -
Die größeren Einzelprojekte (56 (d.s. ~ 15 %) von 349 Maßnahmen) des Investitionsprogramms 2013 bis 2017 umfassen im Planungszeitraum insgesamt knapp ~ 50 % des Gesamtvolumens.
- Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen über 10,0 Mio. € im Planungszeitraum -
III. Vergleich des Investitionsprogramms 2012 bis 2016
Die Abweichungen des Investitionsprogramms 2013 bis 2017 - Entwurf - vom Investitionsprogramm 2012 bis 2016 sind zum einen in den Zusammenfassungen nach Gliederungen sowie Gruppierungen und zum anderen in dem gesonderten Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Einzelplänen dargestellt. - vgl. Anlage I - II sowie III -
Kosten
Zuwendungen und Beiträge u.ä.
Im Vergleich des gültigen Programms mit dem Programmentwurf sind im jeweiligen Planungszeitraum die „KOSTEN“ (= + 16,1 %) und die „ZUWENDUNGEN und BEITRÄGE“ (= + 2,9 %) gestiegen.
Finanzierungsquote 2013 bis 2016
Die durchschnittliche Finanzierungsquote (Anteil der Finanzierung mit zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträgen u.ä., die im Investitionsprogramm ausgewiesen sind) sinkt in diesem Zeitraum von 31,2 % auf 25,8%.
Die niedrigere durchschnittliche Finanzierungsquote der Jahre 2013 bis 2016 sowie auch die geringeren Zuwendungen und Beiträge insb. im Zeitraum 2013 bis 2015 resultieren hauptsächlich aus der ‚Aufstockung‘ bzw. der ‚Aufnahme‘ von Einzel-Vorhaben (wie u.a. ‚Hauptfeuerwache‘, ‚Berufliche Oberschule‘, ‚Selektive Kanalerneuerungen‘, ‚Tagungszentrum im ‚Alten Schlachthof’‘, ‚Technologiezentrum im ‚TechCampus‘’ aber auch ‚Ausweichschulgebäude ‚Erzbischof-Buchberger-Allee 23‘ - ehem. ‚Von-Müller-Gymnasium‘‘, ‚Museum der Bayerischen Geschichte – Anteil Stadt‘, ‚Haus der Musik’), die teilweise keine bzw. sehr geringe bzw. verzögerte Refinanzierung oder niedrigere Beitrags- und Fördersätze aufweisen.
Im übrigen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2013 bis 2017 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.
30.10.2013 Seite: 6/7
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Das Investitionsprogramm 2013 bis 2017 (Entwurfsfassung vom 10.09.2013) wird beschlossen.
Anlagen:
? Zusammenfassung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Gliederungen einschl. graphischer Darstellung ? Zusammenfassung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Gruppierungen einschl. graphischer Darstellung ? Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms 2013 bis 2017 mit den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms 2012 bis 2016
20.10.2006 Seite: 1/1
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