Sachverhalt:
Die Siemens AG plant die Errichtung eines Kinderhauses auf dem Grundstück Flurnummer 2647/7 an der Siemensstraße.
Das Baugrundstück befindet sich im Eigentum der Siemens AG und hat eine Größe von circa 2500 Quadratmeter. Die Betreuungsplätze stehen in erster Linie Kindern von Mitarbeitern der Siemens AG zur Verfügung.
Im Erdgeschoss des Gebäudes ist eine dreigruppige Krabbelstube für 36 Kinder im Alter von sechs Monaten bis drei Jahren und im Obergeschoss ein eingruppiger Kindergarten für 25 Kinder im Altern von drei Jahren bis zur Einschulung mit einer altersgemischten Gruppe für 15 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung vorgesehen.
Der Bauplan wurde zusammen mit der Regierung der Oberpfalz fachpädagogisch geprüft.
Die nach dem Raumprogramm erforderlichen Flächen sind nachgewiesen.
Die Gesamtkosten der Einrichtung belaufen sich laut Kostenaufstellung des Architekturbüros bauplanung plauen GmbH, Bahnhofstr. 61, 08523 Plauen auf 2 955 873,00 Euro.
Diese Kosten werden vom städtischen Amt für Hochbau- und Gebäudeservice als angemessen eingestuft.
1. Förderung der Krabbelgruppen: 2. Förderung der Kindergartengruppe und der altersgemischten Gruppe:
Die Baukostenförderung liegt somit insgesamt bei 1 851 900,00 Euro.
Der Staatliche Zuschuss beträgt 1 095 400,00 Euro.
Die Mittel sind im „Krabbelstubentopf“ unter UA 4648/09 und im „Kindergartentopf“ UA 4648/99 enthalten und werden im Investitionsprogramm 2014-2018 ausgegliedert. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Errichtung einer dreigruppigen Krabbelstube mit 36 Betreuungsplätzen, eines eingruppigen Kindergartens mit 25 Betreuungsplätzen und einer altersgemischten Gruppe mit 15 Betreuungsplätzen auf dem Grundstück der Siemens AG an der Siemensstraße und erkennt den Bedarf dieser Betreuungsplätze an. 2. Die Siemens AG erhält Investitionskostenförderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG). 3. Die Betriebsträgerschaft für die Kinderbetreuungseinrichtung übernimmt die Gemeinnützige Paritätische Kinderbetreuung GmbH Nordbayern mit Sitz in Nürnberg; sie erhält ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG). 4. Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.
Anlagen: 1x Lageplan 1x Grundrisspläne
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