Vorlage - VO/13/9299/52  

 
 
Betreff: Errichtung einer Krabbelstube und eines Kindergartens mit altersgemischter Gruppe auf dem Gelände der Siemens AG an der Siemensstraße durch die Siemens AG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
26.11.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
26.11.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.11.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

Die Siemens AG plant die Errichtung eines Kinderhauses auf dem Grundstück Flurnummer 2647/7 an der Siemensstraße.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Eigentum der Siemens AG und hat eine Größe von circa 2500 Quadratmeter. Die Betreuungsplätze stehen in erster Linie Kindern von Mitarbeitern der Siemens AG zur Verfügung.

 

Im Erdgeschoss des Gebäudes ist eine dreigruppige Krabbelstube für 36 Kinder im Alter von sechs Monaten bis drei Jahren und im Obergeschoss ein eingruppiger Kindergarten für 25 Kinder im Altern von drei Jahren bis zur Einschulung mit einer altersgemischten Gruppe für 15 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung vorgesehen.

 

Der Bauplan wurde zusammen mit der Regierung der Oberpfalz fachpädagogisch geprüft.

 

Die nach dem Raumprogramm erforderlichen Flächen sind nachgewiesen.

 

Die Gesamtkosten der Einrichtung belaufen sich laut Kostenaufstellung des Architekturbüros bauplanung plauen GmbH, Bahnhofstr. 61, 08523 Plauen auf 2 955 873,00 Euro.

 

Diese Kosten werden vom städtischen Amt für Hochbau- und Gebäudeservice als angemessen eingestuft.

 

1.      rderung der Krabbelgruppen:
Die Förderung der Krabbelgruppen erfolgt nach den Bestimmungen des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2014“.

Der gesetzliche Baukostenzuschuss für die Krabbelstube beträgt 1 068 400,00 Euro; hinzu kommt eine Ausstattungskostenpauschale in Höhe von 45 000,00 Euro (=1 250,00 Euro pro Platz); dies ergibt eine Förderung in Höhe von 1 113 400,00 Euro.
 

2.      rderung der Kindergartengruppe und der altersgemischten Gruppe:
Die Förderung der Kindergartengruppe und der altersgemischten Gruppe erfolgt nach den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG).

Der gesetzliche Baukostenzuschuss für die Kindergartengruppe und die altersgemischte Gruppe beträgt 738 500,00 Euro.

 

Die Baukostenförderung liegt somit insgesamt bei 1 851 900,00 Euro.

 

Der Staatliche Zuschuss beträgt 1 095 400,00 Euro.

 

Die Mittel sind im „Krabbelstubentopf“ unter UA 4648/09 und im „Kindergartentopf“ UA 4648/99 enthalten und werden im Investitionsprogramm 2014-2018 ausgegliedert.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Die Stadt Regensburg befürwortet die Errichtung einer dreigruppigen Krabbelstube mit 36 Betreuungsplätzen, eines eingruppigen Kindergartens mit 25 Betreuungsplätzen und einer altersgemischten Gruppe mit 15 Betreuungsplätzen auf dem Grundstück der Siemens AG an der Siemensstraße und erkennt den Bedarf dieser Betreuungsplätze an.
 

2.      Die Siemens AG erhält Investitionskostenförderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG).
 

3.      Die Betriebsträgerschaft für die Kinderbetreuungseinrichtung übernimmt die Gemeinnützige Paritätische Kinderbetreuung GmbH Nordbayern mit Sitz in Nürnberg; sie erhält ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG).
 

4.      Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.


 

Anlagen:

1x Lageplan

1x Grundrisspläne

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 0_0320-Pläne Stadt-131025 (1039 KB)