Vorlage - VO/13/9325/20  

 
 
Betreff: Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2017;
Mittelfristige Finanzplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
26.11.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.11.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

V. Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2013 - 2017

 

 

1.               Grundsätze und Ziele

 

 

1.1              Notwendigkeit und Zweck

 

Die Gemeinden sind verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen (Art. 70 Abs. 1 GO, § 24 KommHV - Kameralistik -).

 

Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme- und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich vorgesehene Investitionen auch in Zukunft mit der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde vereinbaren lassen.

 

 

1.2              Zeitraum

 

Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2013 bis 2017.

 

 

1.3              Fortschreibung

 

Im Rahmen der Entscheidungen über den Haushaltsplan 2014 ist die am 29.11.2012 beschlossene mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2012 - 2016 fortzuschreiben und der Entwicklung anzupassen.

 

 

1.4              Orientierungsdaten

 

Bei der Aufstellung und Fortschreibung des Finanzplanes sollen gem. § 24 Abs. 3 KommHV - Kameralistik - die vom Bayer. Staatsministerium des Innern (BayStMdI) im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium der Finanzen bekanntgegebenen Orientierungsdaten berücksichtigt werden. Diese wurden am 10.07.2013 veröffentlicht und stimmen mit den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2013 überein.

 

Verwendung fanden insbesondere auch die Prognosen des Arbeitskreises Steuerschätzungen". Der Arbeitskreis hat in seiner Sitzung vom 06. bis 08. Mai 2013 turnusgemäß seine vorangegangene Steuerschätzung überarbeitet und an die aktuellen konjunkturellen Erwartungen angepasst. Dabei untersuchte er einen Betrachtungszeitraum bis zum Jahr 2017.

Die Ergebnisse der Herbstsitzung (vom 05. bis 07. November 2013) konnten nicht berücksichtigt werden, da für das Zahlenwerk am 10.10.2013 Redaktionsschluss war.

 

Diese Prognosen wurden durch Mitteilungen des Deutschen und des Bayerischen Städtetags sowie örtliche Schätzungen, v. a. bei der Veranschlagung der Gewerbesteuereinnahmen, vervollständigt.

 

 

2.1              Rahmenbedingungen für die Finanzplanung 2013 bis 2017 der Kommunalen

              Körperschaften

 

Das Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit der Staatsregierung über den Finanzausgleich wird erst im Dezember 2013 stattfinden. Bekannt ist bisher nur, dass die Krankenhausumlage entsprechend der Veranschlagung im Doppelhaushalt 2013/2014 des Freistaates Bayern um 70 Mio. erhöht wird. Die Hälfte davon haben die Kommunen zu tragen. Grund ist das gestiegene Bauprogramm.

 

 

2.1.1              7. Sitzung des Stabilitätsrates am 28. Mai 2013:

 

In seiner 7. Sitzung stellte der Stabilitätsrat fest, dass Deutschland im Jahr 2012 erstmals seit der Wiedervereinigung einen strukturellen gesamtstaatlichen Überschuss erzielt habe. Die öffentlichen Haushalte würden von einer günstigen Einnahmesituation profitieren und gleichzeitig Zurückhaltung auf der Ausgabenseite wahren.

 

Mit der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse und dem Stabilitätsrat bestehe zudem ein wirksamer institutioneller Rahmen für das Erreichen solider öffentlicher Finanzen. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen hätten im vergangenen Jahr erneut ihre Finanzierungssalden verbessert. Der Stabilitätsrat bekräftigte, dass auch vor dem Hintergrund der jüngsten Ergebnisse der Steuerschätzung weiterhin eine strikte Ausgabendisziplin gewahrt werden müsse, um die bisherigen Erfolge bei der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu sichern und den eingeschlagenen Kurs einer stabilitätsorientierten Haushaltspolitik weiter fortzuführen.

 

Fünf Länder, nämlich Berlin, Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt, würden im Übergangszeitraum bis 2020 finanzielle Unterstützung vom Bund und von der Ländergemeinschaft zur Einhaltung der Schuldenbremse erhalten. (Die ersten vier befinden sich seit 2011 in einem Sanierungsverfahren). Diese Konsolidierungshilfen werden gewährt, wenn das strukturelle Finanzierungsdefizit die jeweils geltende und bis 2020 auf null sinkende Obergrenze nicht überschreitet. Der Stabilitätsrat hat turnusgemäß den Defizitabbau auf Grundlage der vorgelegten Konsolidierungsberichte überprüft und festgestellt, dass die fünf Länder ihren Konsolidierungsverpflichtungen im Jahr 2012 nachgekommen sind.

 

 

Quelle:

Pressemitteilung des Stabilitätsrates vom 28.05.2013

Hinweis:

In der Regel kommt der Stabilitätsrat im Mai und Mitte Oktober zusammen. Mit Blick auf terminliche Gegebenheiten wird die Herbstsitzung in diesem Jahr voraussichtlich erst Anfang Dezember stattfinden.

 

 

 

2.1.2              Monatsbericht Oktober 2013 Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sichtdes Bundesfinanzministeriums:

 

Die Konjunkturentwicklung in Deutschland bleibt angesichts günstiger gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen aufwärtsgerichtetkonstatiert das Bundesfinanzministerium in seinem Monatsbericht für Oktober 2013 vom 21.10.2013.

 

Der private Konsum werde begünstigt durch eine robuste Lage am Arbeitsmarkt. Dies zeige sich in einem anhaltenden Beschäftigungsaufbau und damit einhergehenden Einkommenssteigerungen. Die Erwerbstätigenzahl habe auf 41,96 Mio. Personen zugenommen. Vor allem im Investitionsgüterbereich, im Baugewerbe und auch im Dienstleistungssektor werde mehr Personal eingestellt. Die Arbeitslosenquote betrage 6,6 %.

 

Die Nachfrage nach industriellen Erzeugnissen deutscher Produzenten würde tendenziell zunehmen und die auf hohem Niveau befindliche Stimmung in den Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes verbessere sich kontinuierlich. Daher sei zu erwarten, dass das Wirtschaftswachstum in Deutschland auch weiterhin merkliche Impulse seitens des Produzierenden Gewerbes, insbesondere der Industrie, erhalten werde. Die damit einhergehende Verbesserung des Auslastungsgrads der Produktionskapazitäten in den Unternehmen führe dazu, dass die Investitionstätigkeit künftig mehr als bisher auf Kapazitätserweiterungen abzielen werde.

 

Das Wachstum werde vor allem von der binnenwirtschaftlichen Entwicklung getragen. Zudem werde die gesamtwirtschaftliche Erholung von der allgemein erwarteten, wenn auch weniger dynamischen, weltwirtschaftlichen Expansion profitieren. Die Ausweitung des internationalen Handels von Waren und Dienstleistungen werde die deutsche Exportwirtschaft wegen ihres aktuell hohen Maßes an Wettbewerbsfähigkeit besonders begünstigen.

 

Die Impulse für die Ausfuhrtätigkeit kämen vor allem aus EU-Ländern außerhalb des Euroraums. Gedämpft werde das das deutsche Exportwachstum gleichzeitig durch die Konjunkturabschwächung in den Schwellenländern und die Schwäche einiger Länder des Euroraums.

 

Das Bundesfinanzministerium bezeichnet dies als eine eher seitwärtsgerichtete Grundtendenz, die sich seit Jahresbeginn fortsetze.

 

Die vorlaufenden Indikatoren würden darauf hin deuten, dass sich die deutschen Exporte erholen werden, aber dass vorerst keine hohe Dynamik zu erwarten ist. So habe der Internationale Währungsfonds (IWF) in seinem jüngsten World Economic Outlook (Oktober 2013) die Wachstumserwartungen für die Welt für dieses und das nächste Jahr um 0,3 Prozentpunkte beziehungsweise 0,2 Prozentpunkte leicht nach unten gesetzt. Nach dem OECD Composite Leading Indicator ziehe des Wirtschaftswachstums in den OECD-Mitgliedstaaten an, während sich die Aussichten für die Schwellenländer ungünstiger darstellten. Der globale Einkaufsmanagerindex habe sich leicht verschlechterte, bliebe aber oberhalb der Expansionsschwelle. Die ifo Exporterwartungen seien trotz leichten Rückgangs weiterhin auf hohem Niveau optimistisch und die Auftragseingänge aus dem Ausland zeigten im aussagekräftigeren Dreimonatsdurchschnitt eine aufwärtsgerichtete Grundtendenz. Ein Risiko für das globale Wachstum und damit auch für die deutschen Exporteure stellen allerdings die mit einer Nichtlösung der Problematik zur Anhebung der Schuldenobergrenze in den USA möglicherweise einhergehenden Auswirkungen auf die Weltwirtschaft dar, befürchtet das Bundesfinanzministerium.

 

Quelle:

Monatsbericht Oktober 2013 Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sichtdes Bundesfinanzministeriums;

veröffentlicht am 21.10.2013

 

 

2.2              Regensburger Finanzplanung im Vergleich zu den Rahmenbedingungen

 

Die Stadt nutzt die derzeit positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer, um wie bereits seit der Finanzplanung 2011 2015 vorgesehen die Schulden abzubauen. Damit wird die Vorbelastung durch den Schuldendienst für in den Vorjahren aufgenommene Kredite deutlich reduziert. Gleichzeitig gibt es nach wie vor hohe Anstrengungen, die Infrastruktur noch weiter zu verbessern.

 

Die Investitionsbemühungen sollen nochmals verstärkt werden. Das Volumen des Investitionsprogrammes 2013 2017 wird gegenüber dem bisherigen um fast ein Sechstel auf 550,8 Mio. ausgeweitet. Infolgedessen verlangsamt sich der Abbau der Schulden merklich. In den Jahren 2014 mit 2017 sollen die Schulden der Stadt (ohne Arena) um 32,2 Mio. abnehmen. Im gleichen Zeitraum sollen von der in den letzten Jahren aufgebauten allgemeinen Rücklage 113,1 Mio. eingesetzt werden.

 

Die Brutto-Einnahmen der Gewerbesteuer finanzieren in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils bis zu einem Drittel der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Im Vergleich zu vielen anderen Städten besteht somit eine sehr hohe Abhängigkeit vom Verlauf dieser Steuereinnahme. Mögliche Verschlechterungen würden bei der Fortschreibung der Finanzplanung deutliche Reaktionen erfordern.

 

 

3.               Erläuterung der Eckwerte

 

Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus.

 

Für die städtischen Haushalte belaufen sich die Änderungsraten nach den Entwürfen wie folgt:

 

 

2014

2015

2016

2017

 

%

%

%

%

Verwaltungshaushalte *)

   8,7

  - 0,5

    2,7

   2,1

Vermögenshaushalte **)

   14,5

  - 11,1

  - 22,2

- 3,6

 

 

 

 

 

Gesamthaushalte

   10,4

    - 3,8

   - 4,4

    0,7

 

*)              Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes abzüglich innere Verrechnungen, kalkulatorische

              Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorischen Mieten, Zinsen für innere Darlehen,

              Zuführungen zum Vermögenshaushalt.

**)              Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes abzüglich Umschuldungen

 

 

In den Tabellen können sich bei den Summen aufgrund von Rundungen Abweichungen ergeben.

 

 

Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat empfiehlt folgende Eckwerte für die mittelfristige Finanzplanung, die im Einzelnen erläutert und begründet werden:

 

 


3.1              Einnahmen des Verwaltungshaushalts

 

 

3.1.1              HGr. 0 = Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen

 

 

Grundsteuer B  (Hebesatz: 395 v.H. seit 2003)

 

 

2014

2015

2016

2017

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2013

  1,9

 

  1,9

  1,8

  1,8

Orientierungsdaten

  1,9

  1,9

  1,8

  1,8

städt. Finanzplanung

  1,9 (ggü. zugrunde gelegter Basis)

[0,8 ggü. Ansatz 2013]

 

  1,9

  1,8

  1,8

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio.

26,0

26,5

27,0

27,5

 

Im Haushaltsjahr 2014 sind 26,0 Mio. eingeplant. Gegenüber dem im Nachtragshaushaltsplan 2013 auf 25,8 Mio. gesenkten Ansatz bedeutet dies eine Anhebung um 0,8 %. Derzeit wird jedoch von einem Rechnungsergebnis i. H. v. 25,51 Mio. ausgegangen, das entsprechend der Steuerschätzung um 1,9 % für 2014 angehoben wird. Für die Jahre 2015 bis 2017 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Mai 2013 zugrunde gelegt. Die Ansätze 2014 bis 2016 sind jährlich um 0,6 Mio. niedriger als in der bisherigen Finanzplanung.

 

 

Gewerbesteuer  (Hebesatz: 425 v.H. seit 1992)

 

 

2014

2015

2016

2017

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2013

3,3

    3,1

3,0

2,9

Orientierungsdaten

3,3

    3,1

3,0

2,9

städt. Finanzplanung                (wegen der Rundung auf volle Mio. weicht die tatsächliche Änderung ab)

3,3

    3,1

3,0

2,9

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio.

186

   192

198

204

 

Gegenüber dem Ansatz der Gewerbesteuer im Haushaltsplan 2013 mit 180 Mio. € liegt der Ansatz für 2014 (186 Mio. €) um 3,3 % höher. Die Prognose für 2014 des Arbeitskreises (AK) Steuerschätzung vom Mai 2013 wurde übernommen, aus derzeitiger Sicht sind keine regionaler Einflüsse gesondert zu berücksichtigen.

 

Für 2015 bis 2017 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Mai 2013 ohne örtliche Sondereffekte zugrunde gelegt. (Aufgrund der Rundung auf volle Mio. ergeben sich teilweise Abweichungen.)

 

 


Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer

 

 

2014

2015

2016

2017

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2013

  5,5

  5,5

  5,1

  4,9

Orientierungsdaten

  5,5

  5,5

  5,1

  4,9

städt. Finanzplanung

  5,5

  5,5

  5,1

  4,9

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio.

69,9

73,7

77,5

81,3

 

Der Einkommensteueranteil 2014 wird mit 69,9 Mio. € um 3,6 Mio. € bzw. entsprechend der Prognose vom Mai 2013 um rund 5,5 % höher als 2013 (66,3 Mio. €) veranschlagt.

Für die Folgejahre hat der AK Steuerschätzungen mit 5,5 bis 4,9 % ähnlich hohe Steigerungsraten vorhergesagt.

 

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

 

2014

2015

2016

2017

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2013

  3,3

  3,1

  3,0

  3,0

Orientierungsdaten

  3,3

  3,1

  3,0

  3,0

städt. Finanzplanung

  3,3

 

  7,0

  3,0

  3,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio.

13,04

13,95

14,37

14,80

 

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird 2014 mit 13,04 Mio. veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2013 i. H. v. 12,62 Mio. € bedeutet dies eine Steigerung um 3,3 %.

Für die Jahre 2015 bis 2017 werden die Prognosen des AK Steuerschätzungen zugrunde gelegt. In 2015 wird berücksichtigt, dass der nächste Schritt der Umstellung des Verteilungsschlüssels (4 Schritte bis 2018 in dreijährigem Abstand) erfolgt. Daher wird 2015 ein Anstieg um insgesamt 7,0 statt 3,1 % erwartet.

 

 

Schlüsselzuweisungen

 

 

2014

2015

2016

2017

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung

- 100,0

+ 100,0

- 100,0

+/- 0,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio.

      0,0

     1,0

     0,0

     0,0

 

Die Orientierungsdaten geben keine Anhaltspunkte für die örtlichen Ansätze. Diese werden gebildet aufgrund der Bestimmungen des Finanzausgleichs und damit im Wesentlichen durch Gegenüberstellung der Steuerkraftmesszahlen und der Ausgangsmesszahlen (Bedarfsansatz), die vielfältigen Einflussfaktoren unterliegen, was zu Unwägbarkeiten bei der Ansatzbildung führt.

Das Rechnungsergebnis 2013 wird 12,27 Mio. betragen. In 2014 ist die Steuerkraft der Stadt, von der die Höhe der Schlüsselzuweisungen abhängig ist, wegen der höheren Gewerbesteuereinnahmen in 2012 um 41,7 % höher als in 2013. Bayernweit verzeichnen die Gemeinden einen Zuwachs um 5,5 %. Somit wird die Stadt 2014 keine Schlüsselzuweisungen erhalten.

2015 wird 1 Mio. erwartet, ab 2016 dann wieder keine.

 

 

Familienleistungsausgleich

 

Der Freistaat Bayern leitet seinen erhöhten Anteil am Umsatzsteueraufkommen im Rahmen des Familienleistungsausgleiches, soweit Ausfälle beim Einkommensteueranteil der Gemeinde anfallen, an die Kommunen weiter.

 

 

2014

2015

2016

2017

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2013

  3,3

  3,1

  3,0

  3,0

Orientierungsdaten

  3,3

  3,1

  3,0

  3,0

städt. Finanzplanung

  3,3

  3,1

  3,0

  3,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio.

6,00

6,18

6,37

6,56

 

Der Gemeindeanteil im Rahmen des Familienleistungsausgleiches an der Umsatzsteuer wird 2014 mit 6,00 Mio. veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2013 i. H. v. 5,80 Mio. € bedeutet dies einen Zuwachs um 3,3 %. Auch für die Jahre 2015 bis 2017 werden die Prognosen des AK Steuerschätzungen zugrunde gelegt.

 

 

Grunderwerbsteuer

 

 

2014

2015

2016

2017

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2013

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

Orientierungsdaten

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

städt. Finanzplanung

- 11,1

  0,0

- 12,5

  0,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio.

  8,0

7,0

7,0

7,0

 

Die Stadt erhält 8/21 des örtlichen Aufkommens der Grunderwerbsteuer, die 3,5 % des Kaufpreises beträgt, somit 1,33 % des Kaufpreises.

 

Angesichts der umfangreichen Immobilienkäufe werden im Jahr 2014 wie in 2013  8,0 Mio. veranschlagt. Ab 2015 wird mit einem moderaten Abflauen der Grundstückskäufe gerechnet und deshalb werden jeweils 7,0 Mio. eingeplant.

 

 

3.1.2              HGr. 1  =  Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Die Einnahmen dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2014 durch Einzelberechnung ermittelt. Für 2014 steigen die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 10,9 Mio. (5,4 %) auf nunmehr 211,5 Mio. . Die bedeutendsten Änderungen gegenüber 2013 sind:

 

Die Förderung des Freistaats Bayern nach dem Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz einschließlich dem Zuschuss des Freistaats zum Elternbeitrag für Vorschulkinder im letzten Kindergartenjahr und der Förderung der Betriebskosten für Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesstätten nimmt insgesamt um 2,4 Mio. zu, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung für Senioren und Erwerbsgeminderte steigt um 2,8 Mio. , 1,8 Mio. werden erstmalig als Ablösezahlung des Freistaates Bayern für die Übernahme des Betriebs sowie der Unterhaltung und der teilweisen Erneuerung der neu zu errichtenden Hochwasserschutzanlagen eingestellt und die Inneren Verrechnungen nehmen um 1,2 Mio. zu.

Für die Planungsjahre 2015 - 2017 wurden die Ansätze durch globale Hochrechnung mit 0,5 % ermittelt, was erfahrungsgemäß ein hinreichendes und zulässiges Verfahren für die Finanzplanung ist. Abweichend davon wurden ab 2015 entsprechend der Planung der korrespondierenden Ausgaben die Einnahmen aus Inneren Verrechnungen um jeweils ca. 1,9 bis 2,4 %, die Lehrpersonalzuschüsse entsprechend der Personalausgaben um jeweils 2,2,1 bis 2,7 % sowie für die Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende um jeweils 2,0 % gesteigert. Die Einnahmen der kostenrechnenden Einrichtungen wurden individuell ermittelt. Ebenso wurden die Einnahmen des staatlichen Anteiles an der kindbezogenen Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und betreuungsgesetz für Kindergärten, Krabbelstuben und Kinderhorte entsprechend der geplanten zusätzlichen Einrichtungen ermittelt. Die Ablösezahlungen für die neu zu errichtenden Hochwasserschutzanlagen werden für die Jahre 2015 bis 2017 mit 1,9,  1,0 und 1,8 Mio. erwartet.

 

Insgesamt steigen die Einnahmen der HGr. 1 in 2015 bis 2017 um 0,8 bis 1,4 %.

 

 

3.1.3              HGr. 2 = Sonstige Finanzeinnahmen

 

 

An sonstigen Finanzeinnahmen sind insgesamt rd. 41,0 Mio. veranschlagt, was im Vergleich zum Haushaltsjahr 2013 einen Rückgang von 1,8 Mio. bedeutet. Bereinigt man zur besseren Vergleichbarkeit die Veranschlagungen der Hauptgruppe 2 um die gesamten Zuführungen der Gruppe 28, so sinken die sonstigen Finanzeinnahmen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls um 1,8 Mio. bzw. 4,5 %.

Die Zinseinnahmen werden um 1,9 Mio. niedriger erwartet, v. a. weil der allgemeinen Rücklage 72,1 Mio. entnommen werden und weil in 2013 aufgrund der hohen Kassenliquidität im Nachtragshaushaltsplan um 0,7 Mio. höhere Zinseinnahmen eingeplant werden konnten als dies für 2014 vorgesehen ist. .

Die Ansätze für 2014 wurden durch Einzelberechnung gebildet. Für die Jahre 2015 bis 2017 wurden die Zinseinnahmen (Gr. 20; rückläufig wegen Abbau der allgemeinen Rücklage), die Konzessionsabgabe (Gr. 22), die Schuldendienstbeihilfen (Gr. 23), die kalkulatorischen Kosten (Gr. 27) und die Zuführungen vom Vermögenshaushalt (Gr. 28) ermittelt. Die Ansätze der übrigen Gruppen wurden pauschal hochgerechnet, wobei die Steigerungsraten entsprechend den korrespondierenden Ausgabegruppen verwendet wurden. Somit wurden in den Jahren 2015 bis 2017 bei den Gr. 24 und 25 die Erstattungen für Sozialhilfeleistungen mit jeweils 2,0 % und für Jugendhilfeleistungen mit jeweils 8,0 % mehr veranschlagt.

 

 

3.2              Einnahmen des Vermögenshaushalts

 

 

3.2.1              Gr. 31 = Entnahme aus der Rücklage

 

Die allgemeine Rücklage (ohne zweckgebundene Rücklagen: fiduziarische Stiftungen, Parkhäuser, -plätze, Abwasserbeseitigung und Abfallbeseitigung, Budgetrücklagen) wird nach Abschluss des Haushaltsjahres 2013 einen Stand von 132,5 Mio. aufweisen. In den Jahren 2014 bis 2016 werden 113,1 Mio. zur Finanzierung von Investitionen und zum Schuldenabbau verwendet. Es sind dann keine freien Rücklagen mehr vorhanden.

 

 

 

Die Mindestrücklage wird in allen Jahren des Finanzplanungszeitraumes überschritten.

 

 

3.2.2              Gr. 34  =              Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens

 

Bei dieser Gruppe sind fast ausschließlich Grundstücksverkäufe (UGr. 340) eingeplant.

Diese Ansätze erhöhen sich im Haushaltsjahr 2014 gegenüber 2013 um 8,6 Mio. auf 22,9 Mio. ; bereinigt um interne Verrechnungen in 2013 i.H.v. 1,0 Mio. beträgt der Anstieg rd. 9,6 Mio. .

 

Die Einnahmen in den Jahren 2015 mit 2017 bewegen sich zwischen 19,6 Mio. und 11,6 Mio. .

 

Ab den Jahren 2014/2015 (bzw. ab den Jahren 2012/2013 mit internen Verrechnungen) ist die Veräußerung von ersten Flächen zunächst auf dem Areal der ehem. Nibelungenkaserne‘“ sowie anschließend auf dem Gebiet Burgweinting Nordwest(außerhalb der Entwicklungsmaßnahme Burgweinting)beabsichtigt.

 

In den Jahren 2014 und 2015 ist die Abgabe von Flächen zur Wohnbebauung in den Bebauungsplangebieten Chamer Straße Nordund Holzgartenstraße‘“ vorgesehen.

 

Im Gebiet der Entwicklungsmaßnahme Burgweintingerfolgt noch die Veräußerung von Rest-Flächen in den Wohnbaugebieten Burgweinting Südwest / Mitte / Nordwest’“ sowie die kontinuierliche Veräußerung von weiteren Parzellen in den Gewerbe- und Industriegebieten Burgweinting Süd bzw. Ost’“.

 

Zusätzlich ist in den Jahren 2013 aber auch 2014 und 2015 die Veräußerung von weiteren Einzelobjekten beabsichtigt.

 

Bereinigt um interne Verbuchungen beläuft sich der Durchschnitt der Jahre 2013 mit 2017 auf 16,3 Mio. . Dieser liegt über dem langjährigen Durchschnitt (der Jahre 1992 bis 2012) mit 13,1 Mio. .

 

 

3.2.3              Gr. 35  =              Beiträge und ähnliche Entgelte

 

Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2014 erreicht mit 7,5 Mio. im Gegensatz zu 2013 mit 9,6 Mio. einen niedrigeren Wert.

 

Ab 2015 wird mit Beiträgen zwischen 9,2 Mio. und 7,3 Mio. kalkuliert.

 

Ab den Jahren 2013/2014 sind zusätzlich auch Beiträge für die Erschließung des Areals der ehem. Nibelungenkaserne‘“ sowie des Gebiets Burgweinting Nordwest(außerhalb der Entwicklungsmaßnahme Burgweinting)berücksichtigt.

 

Die Ansätze für Erschließungs-, Straßenausbau- und Folgekostenbeiträge basieren jeweils auf den vorgesehenen Straßenbau- bzw. Kanalbauprogrammen unter Berücksichtigung von vertraglichen Regelungen mit den Investoren aus neuen Baugebieten.

 

 

3.2.4              Gr. 36  =              Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen

 

Die Einnahmen dieser Gruppe beziehen sich hauptsächlich auf die Zuweisungen für Maßnahmen des Investitionsprogramms.

Bei der Ansatzbildung wurde i.d.R. eine optimal erreichbare Zuschusshöhe unterstellt.

 

Zusätzlich ist insb. die sog. - Umlagekraft abhängige - allgemeine Investitionspauschalemit 0,8 Mio. im Jahr 2014 (2013: 1,4 Mio. ) sowie in den Jahren 2015 bis 2017 mit Beträgen um etwa 1,4 Mio. veranschlagt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die prozentualen Anteile der Zuweisungen an den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des neuen Finanzplanes dargestellt:

 

Finanzplanungsjahr

2013

2014

2015

2016

2017

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

(in Mio. )

20,5

20,6

20,4

23,6

23,3

Finanzierungsquote

(in %)

15,1

12,4

13,5

19,2

20,8

 

Der Rückgang dieser Finanzierungsquoten ab dem Jahr 2013 (2012: 21,1 %) insbesondere in den Jahren 2013 bis 2015 - ist zum einen durch die starke allgemeine Ausweitungvor allem der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms in den Jahren 2013 bis 2016 (auf Werte zwischen ~ 100 Mio. und ~ 135 Mio. ) durch Vorhaben mit i.d.R. keiner bzw. geringer bzw. verzögerter Refinanzierung oder mit i.d.R. durchschnittlich niedrigeren Fördersätzen (jedoch teilweise Finanzierung über Grundstücksveräußerungserlöse (Gr. 340) und/oder Beiträge (Gr. 35)) sowie zum anderen durch das Auslaufenvon Vorhaben mit relativ hohen Zuschussquoten bis zu den Jahren 2013 bzw. 2014 bedingt.

 

Die neuenProjekte sind u. a. Generalsanierung der Hauptfeuerwache‘“, Neubau der Beruflichen Oberschule’“, Selektive Kanalerneuerungen, Errichtung des Tagungszentrum im Alten Schlachthof’“ und Errichtung des Technologiezentrums im TechCampus’“ aber auch Schaffung des Ausweichschulgebäudes Erzbischof-Buchberger-Allee 23im ehem. Von-Müller-Gymnasium’“, Errichtung des Museums der Bayerischen Geschichte’ – Anteil Stadtund Errichtung des Hauses der Musik’“ sowie die Maßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierungund des Investitionsprogramms nationale UNESCO-Welterbestätten I und IIsowie das Projekt Neubau der Ostumgehung, die zeitlich befristet, insbesondere auf die Jahre 2009/2010 bis 2013/2014 - mit überdurchschnittlichen Zuschusssätzen (durchschnittlich rd. 70 %) finanziert werden.

 

 

3.2.5              Gr. 37  =  Einnahmen aus Krediten

 

In 2013 mit 2016 ist die Aufnahme eines sehr günstigen Darlehens für die denkmalgerechte Instandsetzung der Steinernen Brücke geplant (jeweils 0,125 Mio. ). In 2017 sind keine Aufnahmen von neuen Krediten vorgesehen. In den Jahren 2014, 2016 und 2017 sind für Umschuldungen 25,4 bzw. 19,7 bzw. 13,83 Mio. eingestellt. Für den Regiebetrieb Arena werden die Kreditaufnahmen gesondert im Wirtschaftsplan dargestellt.

 

 

3.3                            Ausgaben des Verwaltungshaushalts

 

 

3.3.1              HGr. 4  =  Personalausgaben

 

Entwicklung der Personalausgaben von 2013 bis 2017 nach Ansätzen:

 

Jahr

Personalausgaben

Änderung ggü. Vorjahr

 

 

 

Absolut

relativ

Anteil am Verwaltungshaushalt

in Mio. €

in Mio. €

in %

in %

 

 

 

 

 

2013

159,20*)

6,90

4,53

28,20

2014

167,25

8,05

5,06

29,25

2015

170,70

3,45

2,06

29,09

2016

175,00

4,30

2,52

29,25

2017

179,70

4,70

2,67

29,33

 

*)  Ansatz gem. Nachtragshaushaltsplan

 

Die Personalkosten im Jahr 2014 erhöhen sich gegenüber der Veranschlagung 2013 um 8,05 Mio. oder 5,1 %. Dabei wird besonders auch ein Mehrbedarf wegen der Landesausstellung 2014 berücksichtigt.

 

Der Stellenplan 2014 sieht für die Stadtverwaltung eine Mehrung um 43,5 Stellen gegenüber dem Stellenplan 2013 vor.

 

Für die Jahre 2015 ff wird jeweils von einer Steigerung um 2,5 v. H. ausgegangen. Daneben wurde bzw. wird zusätzlicher Bedarf von Personal für Wahlen in den Jahren 2013, 2014 und 2017 sowie für die Landesausstellung 2014 veranschlagt. Deshalb ergeben sich abweichende Änderungswerte in den einzelnen Jahren.

 

 

3.3.2              HGr. 5/6  =  Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Im Jahr 2014 steigt der Sachaufwand um insgesamt 6,9 Mio. bzw. 3,9 % auf 186,0 Mio. .

 

Bei der Abwasserabgabe ergibt sich eine Erhöhung um rund 2,0 Mio. , weil in 2013 die Rückerstattung (1,5 Mio. ) als negativer Ausgabeansatz veranschlagt war. Die Inneren Verrechnungen nehmen um 1,2 Mio. zu, wobei bei den Einnahmen entsprechende Erhöhungen gegenüber stehen. Um 0,7 Mio. mehr werden wegen steigender Fallzahlen für die sog. aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung (Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. SGB II, insbesondere die Kosten der Unterkunft) eingeplant.

 

Die Ausgaben dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2014 durch Einzelberechnung und für die Folgejahre grundsätzlich durch globale Hochrechnung gebildet. Ab 2015 sollen sie jeweils um 1,5 % ansteigen. Da die Inneren Verrechnungen von Sach- und Personalkosten abhängen, steigen sie ab dem Jahr 2015 um ca. 1,9 bis 2,4 %. Die Kosten der Unterkunft werden entsprechend der Planung der Sozialhilfeausgaben mit jährlichen Erhöhungen von 2,0 % veranschlagt. Individuell ermittelt sind die kalkulatorischen Ausgaben sowie die Ausgaben der kostenrechnenden Einrichtungen.

 

Für die Jahre 2015 bis 2017 schwankt die Steigerungsrate zwischen 1,9 und 0,9 v. H.. Die unterschiedlichen Steigerungen werden im Wesentlichen durch die Abwasserabgabe verursacht. Während in 2014 0,46 Mio. zu leisten sein werden, wird für die Jahre 2015 und 2016 mit jeweils 0,76 Mio. gerechnet. In 2017 wird dann eine Rückerstattung i. H. v. von 0,93 Mio. erwartet, die als negativer Ansatz bei der Ausgabehaushaltsstelle veranschlagt wird (bei Abgaben vorgeschrieben).

 

 

3.3.3              HGr. 7  =  Zuweisungen und Zuschüsse

 

Die Ansätze dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2014 durch Einzelberechnung ermittelt und für die Folgejahre weitgehend durch globale Hochrechnung. Gegenüber 2013 erhöht sich im Jahr 2014 der Gesamtbetrag um 5,1 Mio. auf 71,1 Mio. .

 

Bei Gruppe 70 nehmen die Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen freigemeinnütziger Träger und zum Elternbeitrag für Vorschulkinder im letzten Kindergartenjahr insgesamt um 2,5 Mio. zu. Die Ansätze für die Krankenhausumlage (Gr. 71) sowie für Sozial- und Jugendhilfe (Gr. 73 79) nehmen um jeweils 1,0 Mio. zu

 

Ab 2015 werden die Ansätze für die Jugendhilfe mit jährlich 8,0 % fortgeschrieben, die der Sozialhilfe mit jährlich 2,0 %.

 

 

3.3.4              HGr. 8  =  Sonstige Finanzausgaben

 

Die durch Einzelberechnung/Schätzung ermittelten Ausgabeansätze dieser Hauptgruppe umfassen die Zinsausgaben, die Gewerbesteuer- und Bezirksumlage, die Deckungsreserve, die Verlustabdeckung für die Regensburg SeniorenStift gGmbH, die Regensburg Tourismus GmbH und das Theater Regensburg sowie die Zuführung an den Vermögenshaushalt. Die Änderungsraten dieser Ausgabenhauptgruppe schwanken zwischen 7,9 % (2014) und 4,8 % (2015). Für den Rückgang in 2014 sind die hohen Gewerbesteuereinnahmen in 2012 verantwortlich. Sie führen dazu, dass in 2014 im Gegensatz zu 2013 (12,3 Mio. ) keine Schlüsselzuweisungen erwartet werden, was die allgemeine Zuführung an den Vermögenshaushalt  mindert. Außerdem steigt die Bezirksumlage um 14,2 Mio. , wodurch die allgemeine Zuführung ebenfalls geschmälert wird; innerhalb der HGr. 8 ist dies jedoch saldoneutral.

 

Ab 2015 sind die Bezirksumlagen niedriger als in 2014 und die allgemeinen Zuführungen wieder höher.

 

 

Nachfolgend wird die erwartete Entwicklung der einzelnen Ausgaben dargestellt:

 

Die Zinsausgaben sind abhängig von den erwarteten Kapitalmarktverhältnissen und dem Schuldenstand

:

              2013:                6,5 Mio.                                                                       2016:              6,1 Mio.

              2014:                6,4 Mio.                                                                       2017:              5,5 Mio.

              2015:                5,7 Mio.

 

Die tägliche Zinsbelastung sinkt von rund 17.770 in 2013 auf rund 15.108 in 2017.

 

 

Gewerbesteuerumlage

 

Die Umlage wurde entsprechend dem für das jeweilige Jahr geschätzten Gewerbesteueraufkommen ermittelt.

 

Von folgenden Umlagesätzen ist nach der aktuellen Rechtslage auszugehen (Vervielfältiger für 2014: 69 v.H.):

 

 

2013

2014

2015

2016

2017

 

%

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

Normal-Umlage

38

38

38

38

38

 

 

 

 

 

 

Erhöhung infolge

 

 

 

 

 

a) Gewerbekapitalsteuer-Abschaffung

6

6

6

6

6

b) Steuersenkungsgesetz

32

32

32

32

32

c) Fonds Deutsche Einheit

5

5

5

5

5

d) Solidarpakt (II)

29

29

29

29

29

 

 

 

 

 

 

Senkung infolge

 

 

 

 

 

Gewerbesteueränderungsgesetz

-38

-38

-38

-38

-38

Unternehmensteuerreformgesetz 2008

-3

-3

-3

-3

-3

 

 

 

 

 

 

Gesamt-Vervielfältiger

69

69

69

69

69

 

 

 

 

 

 

dazu notwendige Ausgabeansätze der Gewerbesteuerumlage ( in Mio. )

30,91

(incl. Schlussrechnung für 2012)

30,20

31,17

32,15

33,12

 

 

Die Bezirksumlage (Gr. 83) wird mit 44,46 Mio. um 14,18 Mio. höher als im Vorjahr (30,28 Mio. ) eingestellt. Die Umlagekraft der Stadt ist 2014 gegenüber 2013 aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen in 2012 um 46,8 % gestiegen.

 

Die Bezirksumlage wird 2015 bis 2017 mit Beträgen von 35,6 bis 38,9 Mio. veranschlagt.

Ab 2013 wurde bzw. wird mit einem Umlagesatz i. H. v. 19,1 v. H. und ab 2016 mit einem i. H. v. 19,31 v. H. (gemäß dem gültigen Finanzplan 2012 - 2016 des Bezirks Oberpfalz) gerechnet.

 

Die allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt kann 2014 i. H. v. 46,1 Mio. veranschlagt werden.

 

Die Mindestzuführung wird in 2013 um 66,7 Mio. in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils um 40,5 Mio. bis 57,2  Mio. deutlich überschritten. Die hohen Zuführungen ergeben sich durch die prognostizierten hohen Gewerbesteuereinnahmen und ermöglichen die Finanzierung umfangreicher Investitionen.

 

Zur Aufteilung in die allgemeine und die zweckgebundenen Zuführungen wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen.

 

 

2013

2014

2015

2016

2017

 

 

 

 

 

 

 

Mio.

Mio.

Mio.

Mio.

Mio.

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Zuführung

71,95

46,10

60,35

59,15

61,70

Mindestzuführung

  5,28

  5,58

  7,72

  4,45

  4,55

Freie Spitze

66,68

40,53

52,63

54,70

57,15

 

 

Die allgemeine Deckungsreserve beträgt 2014  1.506.150 . In den Jahren 2015 bis 2017 beträgt die Deckungsreserve zwischen 1.566.600 und 1.596.600 .

 

 

3.4                            HGr. 9 = Ausgaben des Vermögenshaushaltes

 

 

93, 94 - 96 = Vermögenserwerb, Baumaßnahmen

 

Auf den Entwurf des Investitionsprogrammes 2013 bis 2017 wird verwiesen.

 

 

97 = Tilgung von Krediten

 

Die ordentlichen Tilgungen bewegen sich in 2013 bis 2017 zwischen 4,45 (in 2016) und 7,72 (in 2015) Mio. . Der Anstieg der ordentlichen Tilgungen in 2015 beruht darauf, dass für ein Darlehen in diesem Jahr eine höhere Schlusszahlung zu leisten ist.

Die ordentlichen Tilgungen sind regelmäßig durch Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt zu decken. Dies ist in allen Jahren möglich.

 

Aufgrund der erwarteten Einnahmesituation, v. a. bei der Gewerbesteuer, und der vorhandenen allgemeinen Rücklage sollen bis auf ein sehr günstiges Förderdarlehen in 2013 bis 2016 i. H. v. zusammen 0,5 Mio. (0,125 Mio. /a) keine neuen Darlehen aufgenommen werden.

 

Soweit möglich sollen bei auslaufenden Verträgen Tilgungen durchgeführt werden. Deshalb sollen in allen fünf Jahren des Planungszeitraumes neben den ordentlichen Tilgungen weitere Rückzahlungen von Darlehen vorgenommen werden, in den Jahren 2014, 2016 und 2017 sind auch Umschuldungen vorgesehen.

 

Insgesamt ist in den Jahren 2013 mit 2017 ein Abbau des Schuldenstandes i. H. v. 53,60 Mio. auf dann 128,4 Mio. veranschlagt (ohne Schulden der Arena im Sondervermögen). Der Schuldenabbau wird fortgesetzt und beibehalten. Wegen des deutlich aufgestockten Volumens des Investitionsprogrammes 2013 2017 verlangsamt sich der Abbau jedoch.

 

Auf die beigefügte Tabelle darf verwiesen werden.

 

 


4.              Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

a) Deutschland behauptet sich in der wirtschaftlichen Lage bisher gut. Der Arbeitsmarkt ist robust. Nach der Steuerschätzung vom Mai 2013 können die Gemeinden in den Jahren 2014 bis 2016 in etwa gleiche Zuwachsraten bei den Anteilen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer erwarten wie nach der Herbstschätzung 2012. Bei der Gewerbesteuer sind etwas geringere Zuwächse prognostiziert worden.

 

b) Die Ansätze der Gewerbesteuer sind nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Für 2014 bis 2017 wird mit einem Aufkommen von 186 bis 204 Mio. gerechnet. Gegenüber der vorjährigen Finanzplanung belaufen sich die Abschläge in den Jahren 2014 bis 2016 pro Jahr 2 bis 4 Mio. .

 

c) Beim Einkommensteueranteil hat sich für die Jahre 2014 bis 2016 gegenüber der bisherigen Finanzplanung eine Verbesserung von 0,8 bis 0,9 Mio. € pro Jahr ergeben. Ursache ist, dass das bessere Rechnungsergebnis 2012 eine höhere Ausgangsbasis bringt. Für 2013 wurde im Mai 2013 eine etwas geringere Erhöhung als im Mai 2012 vorher gesagt, für 2014 bis 2016 etwa gleich hohe wie in der vorjährigen Schätzung. Nach Fertigstellung des Finanzplanes wurde bekannt, dass das Rechnungsergebnis des Einkommensteueranteiles in 2013 mit 67,7 Mio. um 1,4 Mio. höher ausfallen wird als aufgrund der Steuerschätzung vom Mai 2013 im Nachtragshaushaltsplan 2013 eingeplant.

 

d) Die Personalkosten im Jahr 2014 erhöhen sich auf 167,3 Mio. und damit gegenüber 2013 um 8,1 Mio. oder 5,1 %; dabei ist aber auch der Sondereffekt durch die Landesausstellung zu berücksichtigen. Bis 2017 steigen die Ausgaben auf 179,7 Mio. . Gegenüber der bisherigen Finanzplanung werden in den Jahren 2014 mit 2016 insgesamt 14,3 Mio. mehr benötigt.

 

e) Die Ausgaben des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes belaufen sich im Haushaltsjahr 2014 auf 186,0 Mio. und liegen um 6,9 Mio. (3,8 %) über den Ansätzen 2013. Ab 2015 betragen die Steigerungen zwischen 0,9 und 1,9 %.

 

f) Die Zuschüsse für Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger nehmen in 2014 erneut um 2,5 Mio. zu, wovon der Freistaat Bayern etwa zwei Drittel (1,7 Mio. ) trägt. Bei den Ansätzen für die Sozialhilfe und bei denen für die Jugendhilfe wird ab 2015 wie bisher mit einem jährlichen Anstieg um 2,0 % bzw. 8,0 % gerechnet.

 

g) Die allgemeine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt in 2014 46,1 Mio. und liegt ab  2015 zwischen 59,2 und 61,7 Mio. .

 

h) Das Volumen des Investitionsprogramms 2013 2017 wird gegenüber dem vorhergehenden nochmals deutlich, nämlich um 76,4 Mio. (16,1 %) auf 550,8 Mio. angehoben. Schwerpunkte sind Schulen, die Verbesserung des Verkehrsnetzes sowie öffentliche Einrichtungen (Abwasserbeseitigung und Projekte der Wirtschaftsförderung wie Technologiezentrum, Tagungszentrum Alter Schlachthof und Personenschifffahrtsländen).

 

i) Finanziert werden diese Investitionen mit den freien Spitzen der Zuführungen vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt bzw. durch eine Entnahme von 139,5 Mio. aus der allgemeinen Rücklage. Kreditaufnahmen sind für den Stammhaushalt nicht erforderlich, es wird lediglich ein sehr günstiges Darlehen aus dem Entschädigungsfonds (0,5 Mio. ) aufgenommen werden. Die Soll-Verschuldung (der Stadt, ohne Regiebetrieb Arena) geht von Ende 2013 bis Ende 2017 um 32,2 Mio. auf dann 128,4 Mio. zurück. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung verlangsamt sich der Abbau merklich.

 

 

j) Die Brutto-Einnahmen der Gewerbesteuer finanzieren in den Jahren 2014 bis 2017 weiterhin jeweils bis zu einem Drittel der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Damit ist es der Stadt derzeit möglich, umfangreich in die Infrastruktur zu investieren. Die Abhängigkeit von dieser Steuerart ist allerdings sehr hoch. Sollte hier eine negative Veränderung eintreten, müssten die Prioritäten der Investitionen neu bewertet und das Investitionsprogramm umfangreich geändert werden. Bei den Fortschreibungen der Investitionsprogramme müssen die Volumina wieder reduziert werden, um auch künftig Kreditaufnahmen zu vermeiden. Ab 2020 wird dies voraussichtlich zur gesetzlichen Verpflichtung werden (Schuldenbremse). Bis 2016 können noch Mittel der allgemeinen Rücklage zur Finanzierung eingesetzt werden. Diese waren in den letzten Jahren angespart worden, um einen Abschwung bei den Steuereinnahmen in der Wirtschaftskrise leichter verkraften zu können. Diese Vorsorge wird stetig weniger notwendig.

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Finanzplan 2013  - 2017 mit den in Anlage I angegebenen Zahlen wird beschlossen.

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Finanzplan 2007 – 2011

 

Netto-Neuverschuldung 2007 – 2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HAUSHALT 2014 - MittelfristigeFinanzplanung - Anlagen-I-II (43 KB)