Vorlage - VO/14/10244/RIV  

 
 
Betreff: Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Unger
Federführend:Kulturreferat   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Vorberatung
08.10.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kulturausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
16.10.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen geändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
23.10.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Außer redaktionellen Änderungen, z.B. in Ziffer 3.1.1, 3.1.3 und 3.1.5 sowie 3.2.1 und 3.2.2 werden gegenüber den Richtlinien vom 20.08.2001 folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen:

 

              In den Ziffern 2.1, 2.5, 2.6 und 2.7 sowie 3.2.2, 3.2.5 und 3.3 wurden die Richtlinien

präziser gefasst.

              Unter Ziffer 2.11 und 2.12 wurden Ergänzungen zum Gender-Mainstreaming und zur

political correctness“ eingefügt.

              In Ziffer 2.13 wird die Hinweispflicht auf die Förderung durch die Stadt Regensburg

manifestiert.

              In Ziffer 3.2.6 wurde der Regelhöchstsatz von 20 % auf 30 % erhöht.

              In Ziffer 3.4 wurde der Betrag, über den der Kulturreferent selbst verfügen kann, von

2.500 Euro auf 5.000 Euro erhöht, um flexibler und schneller auf Zuwendungsanträge

reagieren zu können (sh. Nr. 9.10 der Koalitionsvereinbarung). Aus dem gleichen Grund

gibt es beim Verfügungsfonds keinen Antragsschluss.

              In Ziffer 4.3 wurde der Antragsschluss zeitlich vom 30.4. auf den 30.6. des Vorjahres

verschoben, da sich der bisherige Antragstermin für viele Kulturgestalter als zu früh

bzw. schwer praktizierbar erwiesen hat.

 

Auf die Synopse der bisherigen Richtlinien im Vergleich zur vorgeschlagenen Richtlinienänderung in den Anlagen wird hingewiesen.

 


Der Kulturausschuss und der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg erlässt mit Wirkung ab 1.1.2015 neue Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg laut beigefügtem Entwurf vom ….., der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die bisherigen Richtlinien werden zum 31.12.2014 außer Kraft gesetzt.


 

Anlagen:

 

- Entwurf vom …..

- Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 140923 Änderungsentwurf 4 nach Abstimmung mit Frau Ebenhöch 13-9-1 Kulturförderrichtlinien_ergänzt (213 KB)    
Anlage 1 2 140924 Synopse Richtlinien alt und neu (3) (155 KB)