Sachverhalt:
Außer redaktionellen Änderungen, z.B. in Ziffer 3.1.1, 3.1.3 und 3.1.5 sowie 3.2.1 und 3.2.2 werden gegenüber den Richtlinien vom 20.08.2001 folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen:
• In den Ziffern 2.1, 2.5, 2.6 und 2.7 sowie 3.2.2, 3.2.5 und 3.3 wurden die Richtlinien präziser gefasst. • Unter Ziffer 2.11 und 2.12 wurden Ergänzungen zum Gender-Mainstreaming und zur „political correctness“ eingefügt. • In Ziffer 2.13 wird die Hinweispflicht auf die Förderung durch die Stadt Regensburg manifestiert. • In Ziffer 3.2.6 wurde der Regelhöchstsatz von 20 % auf 30 % erhöht. • In Ziffer 3.4 wurde der Betrag, über den der Kulturreferent selbst verfügen kann, von 2.500 Euro auf 5.000 Euro erhöht, um flexibler und schneller auf Zuwendungsanträge reagieren zu können (sh. Nr. 9.10 der Koalitionsvereinbarung). Aus dem gleichen Grund gibt es beim Verfügungsfonds keinen Antragsschluss. • In Ziffer 4.3 wurde der Antragsschluss zeitlich vom 30.4. auf den 30.6. des Vorjahres verschoben, da sich der bisherige Antragstermin für viele Kulturgestalter als zu früh bzw. schwer praktizierbar erwiesen hat.
Auf die Synopse der bisherigen Richtlinien im Vergleich zur vorgeschlagenen Richtlinienänderung in den Anlagen wird hingewiesen.
Der Kulturausschuss und der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg erlässt mit Wirkung ab 1.1.2015 neue Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg laut beigefügtem Entwurf vom ….., der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die bisherigen Richtlinien werden zum 31.12.2014 außer Kraft gesetzt.
Anlagen:
- Entwurf vom ….. - Synopse
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