Vorlage - VO/14/10248/32  

 
 
Betreff: Zulassungsbedingungen für die Regensburger Maidult und Herbstdult
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechtsreferent Dr. Schörnig
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
16.10.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
23.10.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Bis Anfang 2007 hatte die Stadt Regensburg als Auswahlkriterium für die Zulassung zu den Dulten das der Attraktivität des Geschäftes verwendet. Dieses Vorgehen wurde in der Vergangenheit mehrfach gerichtlich für rechtmäßig erachtet. In der Rechtsprechung zeigte sich allerdings auch ein Wandel: Man forderte von den Veranstaltern näher zu konkretisieren, welchen Charakter das jeweilige Fest haben soll und welche individuellen Merkmale dazu führen, dass ein Geschäft gerade für dieses Fest attraktiv ist. Die Verwaltung hat auf die neuen Vorgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit reagiert und dem Verwaltungs- und Finanzausschuss ausführliche Zulassungskriterien für die beiden Dulten und den Christkindlmarkt vorgelegt, die dieser am 21.03.2007 für den Christkindlmarkt und die Regensburger Mai- und Herbstdult beschlossen hat. Diese neuen Zulassungsbedingungen wurden anschließend sowohl vom Verwaltungsgericht Regensburg als auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mehrfach als rechtmäßig bewertet. Sie gewährleisten nach der Aussage der Verwaltungsgerichte ein einheitliches, willkürfreies und nachvollziehbares Auswahlverfahren.

 

Inzwischen wird in der Rechtspraxis von einigen Verwaltungsgerichten vertreten, derartige Zulassungsbedingungen

 

              - sollten jeweils nach größeren Zeitintervallen erneut beschlossen werden

 

- sollten auch vom Stadtrat selbst im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz und nicht nur von einem beschließenden Ausschuss festgelegt werden.

 

 

Deshalb werden die nachfolgend aufgeführten Zulassungsbedingungen für die Regensburger Mai- und Herbstdult neben dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen auch dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Inhaltlich entsprechen sie den bisherigen Zulassungsbedingungen, die sich bewährt haben und die in ähnlicher Weise auch von den anderen bayerischen Städten angewandt werden.

 

Die den Christkindlmarkt betreffenden Zulassungsbedingungen hat der Stadtrat bereits mit dem Erlass der Marktsatzung vom 31.05.2010 beschlossen.

 

 

 

Zulassungsbedingungen für die Regensburger Mai- und Herbstdult

 

1. Vorgaben

 

Die Regensburger Dulten sind traditionelle bayerische Feste mit einem überregionalen Besucherkreis. Sie sollen zur Attraktivität der Stadt beitragen. Besonderes Augenmerk legt die Stadt auf die Familienfreundlichkeit des Festcharakters und die Wahrung bayerischer Tradition.

 

Zu diesem Festcharakter passen deshalb beispielsweise nicht:

 

Automatenbetriebe, Computer- und Videospielgeräte mit gewaltverherrlichendem oder aggressionsförderndem Inhalt, der Verkauf sog. Erotikartikel, Stripteaseaufführungen, Fast- Food-Angebote, Show-Catch-Kämpfe, sog. Alko-Pops und vieles mehr. Im Gastronomie und Imbissbereich hat sich der Schwerpunkt des Angebotes an der bayerischen Tradition zu orientieren. 

 

2. Teilnahme

 

Die Teilnahme an den Regensburger Dulten wird im September eines jeden Jahres im Internet, den Fachzeitungen (derzeitig „Komet“, „Kirmes Revue“) sowie der örtlichen Presse für das nachfolgende Jahr ausgeschrieben. Die Teilnahme steht allen Gewerbetreibenden, die den unter 1. vorgegebenen Grundsätzen entsprechen, in gleicher Weise offen. Die Vergabe erfolgt in einem Auswahlverfahren nach dem Gesichtspunkt der Attraktivität der Bewerbung.

 

3. Getrennte Gruppenauswahl

 

Die Stadt führt das Auswahlverfahren nach folgenden Bewerbergruppen getrennt durch:

 

  • Fest-, Fisch- , und Weinzelte
  • Freisitzgastronomie
  • Verkaufsgeschäfte der Warendult
  • Hochfahrgeschäfte     (z, B. Riesenrad, Achterbahnen, Türme diverser Ausführungen)
  • Rundfahrgeschäfte      (z.B. Karussell, Geisterbahn, Autoscooter)
  • Kinderfahrgeschäfte
  • Belustigungsgeschäfte (z.B. Revuetheater, Irrgarten)
  • Kleingeschäfte              (z.B. Wurf-und Schiessbuden)
  • Verlosungsgeschäfte
  • Süßwaren und Kleinimbisse

 

Ziel der Stadtverwaltung ist es, pro Dult mindestens 1 Hoch - , 5 Rund - und 4 Kinderfahrgeschäfte zuzulassen. Die Anzahl der Kleingeschäfte sowie der Kleinimbisse variiert je nach dem Ergebnis des Zulassungsverfahrens für Hoch- und Rundfahrfahrgeschäfte 

 

4. Kriterien der Attraktivität

 

Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze zur Verfügung stehen werden die Geschäfte nach ihrer Attraktivität ausgewählt. Kriterien der Attraktivität sind:

 

  • Erscheinungsbild, Gestaltung, Ausstattung, Beleuchtung, Dekoration und Präsentation des Geschäftes
  • Familiengerechte faire Preisgestaltung
  • Persönliche Betriebsführung des Bewerbers
  • Besondere Anziehungskraft des Geschäftes, Seltenheit, Beliebtheit, Exklusivität
  • Bereitschaft zu kundenfreundlichem Service (z.B. durch Qualitätsmanagement, Beschwerdeservice, Betriebsführungen u.v.m.)
  • Erkenntnisse über faire und mangelfreie Zusammenarbeit im Marktgeschehen sowohl untereinander als auch mit der Stadt als Veranstalter
  • Umweltgerechter Betrieb des Geschäftes (z.B. Lärmreduzierung, Stromverbrauch, Abfallvermeidung, Einsatz alternativer Betriebsmittel wie Biodiesel)
  • Keine Gebühren- sowie Steuerrückstände gegenüber der Stadt
  • Gewerberechtliche Zuverlässigkeit ist Voraussetzung jeder attraktiven Bewerbung; die Attraktivität kann aber auch durch negative Erfahrungen des Veranstalters mit dem Bewerber, zurückliegende Störungen des Marktfriedens, bekanntgewordene Kundenbeschwerden oder Ähnliches entfallen oder gemindert werden

 

 

 

 

5. Zusatzkriterien

 

Ergibt sich im Auswahlverfahren gleiche Attraktivität mit mehreren Bewerbern, so erfolgt die Entscheidung nach folgenden Zusatzkriterien:

 

  • Vorrang des regional näheren Bewerbers
  • Chance für Neubewerber
  • Förderung von familienfreundlichen Betrieben

 

6. Transparenz

 

Die Vorgaben des Auswahlverfahrens enthalten zwangsläufig subjektive Einschätzungen der Stadt als Veranstalterin; die Stadt leistet mit der detaillierten Auflistung aller einschlägigen Auswahlaspekte einen größtmöglichen Beitrag zur Transparenz des Verfahrens. Die einzelnen Auswahlkriterien können je nach Art des Geschäfts, Bewerbers und Angebots unterschiedliche Bedeutung haben. Sie werden nach pflichtgemäßer Sachverhaltserforschung zielorientiert gewichtet und gegeneinander abgewogen. Der einzelne Bewerber hat einen Anspruch darauf, dass ihm die für seine Bewerbung maßgeblichen Entscheidungsgesichtspunkte der Stadt erläutert werden.

 

III. Eigenbedarf

 

Die Stadt Regensburg behält sich vor, Plätze außerhalb des Auswahlverfahrens für die beiden Regensburger Dulten zu vergeben. Dies kann dann erfolgen, wenn eine Teilnahme am Fest besonderen sozialen Zwecken dient, wie z.B. die sog. Rot-Kreuz-Los-Buden, die im normalen Auswahlverfahren mangels Attraktivität keine Chance hätten. In solchen Fällen muss der soziale Zweck deutlich hervorstechen. Eine weitere Ausnahme kann erfolgen, wenn die Stadt die Teilnahme einer Partnerstadt ermöglichen möchte, um damit zu zeigen, dass die Idee der partnerschaftlichen Verbundenheit lebt. In all den genannten Fällen handelt es sich um Ausnahmesituationen, die restriktiv zu handhaben sind.

 

IV. Vertragliche Zulassung

 

Die Teilnahme an den beiden Dulten erfolgt durch eine vertragliche Vereinbarung. In diesen Verträgen werden ordnungsrechtliche Aspekte sowie weitere Details der Veranstaltung (Aktion Dultmauschip, Platzgebühren, Werbungskosten, Weitergabe personenbezogener Daten u. ä.) geregelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Anwendung der in der Vorlage erläuterten Zulassungsbedingungen für die Regensburger Maidult und Herbstdult.: