Vorlage - VO/14/10275/61  

 
 
Betreff: Radverkehr Altstadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
19.11.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

I. Einleitung

 

In der Regensburger Altstadt treffen regelmäßig die Interessen aller Verkehrseilnehmerinnen und -teilnehmer zusammen Ältere und Junge, Fußnger und Radfahrer, Autofahrer und Linienbusse, Bewohner und Beschäftigte, Touristen und Kunden. Die Struktur der Altstadt mit ihren vielen kleinen Gassen und einem Netz an Einkaufsstraßen erfordert flexible Rege­lungen des Miteinanders.

 

Deshalb wurden in der Vergangenheit, z. B. mit der Einfüh­rung der Wohnverkehrsstraßen, hier besondere Wege eingeschlagen. Da einerseits die Förderung des Radverkehrs ein un­erlässlicher Baustein zu einer umweltgerechten Verkehrsentwicklung ist, aber andererseits die bisherigen Regelungen die vorhandenen Defizite und Konflikte noch nicht in Gänze gelöst haben, wird eine grundsätzliche Neustrukturierung der Verkehrs­regeln für den Rad­verkehr vorgeschlagen.

 

Die Regensburger Altstadt ist eines der wichtigsten Ziele für Radfahrer im Stadtgebiet. Die Multifunktionalität der Altstadt sorgt dafür, dass viele Menschen zu den unterschiedlichsten Zwecken die Altstadt ansteuern. Neben den vielen Wohnungen in der Altstadt in der Innen­stadt (Stadtbezirk 1) wohnen rund 17.000 Menschen, darunter viele Studierende befinden sich dort v. a. folgende Ziele:

 

  • Einzelhandel
  • Behörden
  • Kultureinrichtungen
  • Bildungsstätten
  • Dienstleistungsbetriebe
  • Gastronomie
  • Kirchen und deren Einrichtungen
  • Touristische Ziele
  • Freizeit- und Naherholungsflächen

 

Die Altstadt ist jedoch nicht nur ein Ziel für Radler und sonstige Verkehrsteilnehmer. Für viele Fahrtzwecke muss die Altstadt entweder durchquert oder umfahren werden.

 

Die Ausweisung von Fußngerzonen und Einbahnstraßen führte in der Vergangenheit dazu, dass Radler erhebliche Einschränkungen bei der Durchquerbarkeit und Erreichbarkeit hinnehmen mussten. Lediglich die Freigabe der Fußngerzone „Platzfolge“ Kohlenmarkt / Rathausplatz / Haidplatz für Radler in Richtung Westen konnte eine stückweise Ver­bes­serung erzielen und eine wichtige Netzlücke schließen.

 

Die derzeitigen Regelungen führen häufig dazu, dass Radler größere Umwege in Kauf nehmen müssen, viele Ziele nicht anfahren können oder unkomfortable Strecken be­fahren müssen.

 

Die Komplexität der derzeitigen Regelungen (Fußngerzonen mit und ohne Freigabe, Wohnverkehrsstraßen mit und ohne Einbahnregelung, Ortsstraßen mit und ohne Einbahn­regelung, unterschiedliche Regelungen bei den Lieferverkehrszeiten) führt häufig zu Miss­achtungen der Regelungen und Fehlinterpretationen bei Radlern und Fußngern sowie im Kfz-Verkehr.

 

 

II. Status-Quo Radwegenetz

 

Die aktuelle Situation der für Radler befahrbaren Straßen, Gassen und Wege ist in der Anlage 1 dargestellt. Von Seiten der Radfahrer werden vor Allem folgende Punkte regel­mäßig bemängelt:

 

  1. Schwarze-Bären-Straße

    Die West-Ost-Route in der Gesandtenstraße knickt am Neupfarrplatz nach Süden in die Pfarrergasse und nach Norden in die Residenzstraße ab. Im weiteren Verlauf führen beide Routen über Straßen mit besonders grobem Kopfsteinpflaster. Radler mit dem Ziel Dachau­platz, Neues Rathaus, Minoritenweg müssen größere Umwege in Kauf nehmen.

    Die Freigabe der Fußngerzone Schwarze-Bären-Straße für Radler würde eine wichtige Lücke zwischen bedeutenden Zielen schließen.
     
  2. Gesandtenstraße / Platzfolge Ludwigstraße

    Die Einbahnregelungen führen dazu, dass Radler in der Gegenrichtung den jeweils anderen Straßenzug benutzen müssen. Zwischen den beiden Straßenzügen gibt es jedoch nur wenige geeignete Querverbindungen. So sind die Glockengasse, die Rote-Hahnen-Gasse und die Wahlenstraße ebenfalls Einbahnstraßen, die Untere Bachgasse eine Fußngerzone. Dies führt wieder zu größeren Umwegen.
     

Die Freigabe der beiden Straßenzüge für Radler entgegen der Einbahnrichtung würde viele Umwege überflüssig machen.
 

  1. rst-Anselm-Allee / Prebrunnallee

    Seit August 2011 ist die Ostenallee für Radler freigegeben. Die Erfahrungen mit dieser Maßnahme sind positiv. Der westliche und südliche Teil des Alleengürtels wären ebenfalls attraktive Wegeverbindungen für Radler, die damit entweder stark befahrene Hauptverkehrsstraßen oder die Durchquerung der Altstadt vermeiden könnten. Ebenfalls für Radler interessant wäre die Nord-Süd-Verbindung zwischen St.-Peters-Weg und Hauptbahnhof.
     
  2. Achse D.-Martin-Luther-Straße

    Die Radfahrerführung ist in dieser wichtigen Nord-Süd-Achse nicht kontinuierlich. In den entscheidenden Bereichen fehlen entsprechende Anlagen. Radler berichten regelmäßig von Gefährdungen und versuchen diesen Bereich zu umfahren. Es ist zu beobachten, dass Radler hier, wie vermehrt an anderen Stellen im Stadtgebiet auch auf den Gehweg ausweichen, was wiederum zu neuen Konflikten führt. Umso wichtiger wäre es, die Nord-Süd-Verbindungen in der Altstadt selbst zu verbessern und mittelfristig die Achse D.-Martin-Luther-Straße vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
     

 

III. Bewertung des Status-Quo

 

Die Stadtverwaltung führt in unregelmäßigen Abständen auch Erhebungen von Fußnger- und Radfahrerdaten in der Altstadt durch. Zuletzt hat auch ein externes Büro in 2013 in der Altstadt an einigen Stellen die Zahl der Radler erfasst und die bereits vorliegenden Daten im Wesentlichen bestätigt. Es lässt sich feststellen, dass eine nicht unerhebliche Zahl an Radlern die geltenden Regeln nicht einhält sei es be­wusst, sei es aus Unkenntnis.

 

Beispiele:

 

Gesandtenstraße (8-Stunden-Zählung, 2011)              1.420 Radler in der richtigen Richtung

              770 Radler in der falschen Richtung

 

Ludwigstraße (8-Stunden-Zählung, 2011)              780 Radler in der richtigen Richtung

              420 Radler in der falschen Richtung

 

Neue-Waag-Gasse (8-Stunden-Zählung, 2011)              560 Radler in der richtigen Richtung

              300 Radler in der falschen Richtung

 

Schwarze-Bären-Str. (8-Stunden-Zählung, 2011)              720 Radler in beiden Richtungen

 

rst-Anselm-Allee (8-Stunden-Zählung, 2012)              640 Radler in beiden Richtungen

 

Dies zeigt, dass die geltenden Regeln keine ausreichende Akzeptanz finden. Andererseits ist festzustellen, dass es trotz dieser regelmäßigen Verkehrsverstöße nicht zu einer Häufung an Unfällen oder gefährlichen Situationen kommt. Das Gros der Verkehrsteilnehmer hat sich über die Jahre auf die Präsenz des Radverkehrs in quasi allen Altstadtbereichen eingestellt. Dennoch gibt es berechtigterweise Beschwerden über dieses Verhalten. Gerade Orts­fremde, ältere Menschen und Shopping-Besucher beklagen die Tatsache, dass Radler in Fußngerzonen fahren, Einbahnregelungen missachten und sich z. T. mit zu hohen Ge­schwindigkeiten bewegen.

 

Nicht alle Straßen und Gassen sind gleich zu bewerten. Die Strukturen in der Altstadt sind sehr unterschiedlich. Nicht in allen schmalen Gassen stellen Radler automatisch ein Problem dar und umgekehrt nicht in allen breiten Straßen ist Radverkehr ohne weiteres als un­kritisch einzu­stufen. Die aktuelle Situation zeigt jedoch, dass eine zu differenzierte Verkehrs­regelung von vielen Menschen entweder nicht akzeptiert oder nicht verstanden wird. Daher ist die Verwaltung bestrebt, eine möglichst einfache und plausiblesung zu finden.

 

 

IV. Straßen- und verkehrsrechtliche Bewertung

 

In der Straßenverkehrsordnung ist ausdrücklich geregelt, dass Beschränkungen des Ver­kehrs nur in besonderen Fällen möglich sind. Dort heißt es:

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anord­nung von Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) oder von Fahrradstraßen (Zeichen 244.1) oder von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwin­dig­keitsbe­schränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der beson­deren örtlichen Verhältnisse eine Ge­fah­renlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchti­gung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“

 

Eine Einbahnstraße ist eine Beschränkung des fließenden Verkehrs im Sinne des oben zitierten § 45 (9). Für die meisten Einbahnregelungen des Radverkehrs sind die oben aufgeführten Voraussetzungen besondere Gefahrenlage nicht gegeben, so dass schon aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hier gehandelt werden muss.

 

 

In den einschlägigen Regelwerken der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs­wesen werden zum Radverkehr in Bereichen des Fußngerverkehrs Empfehlungen for­muliert. In der ERA 10 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010) heißt es dazu:

 

Die Praxis zeigt, dass Radverkehr in Fußngerbereichen in sehr unterschiedlichen Situationen verträglich ist.“

 

Weiter heißt es in der ERA: Grundsätzlich sollte die Zulassung des Radverkehrs in Fußn­ger­bereichen die Ausnahme darstellen und nur dann in Betracht kommen, wenn dort wichti­ge Ziele des Radverkehrs liegen oder eine Umfahrung der Bereiche ein Sicherheits­risiko dar­stellt oder stark umwegig ist. Radwege oder Markierungen in Fußngerbereichen sind aus­zu­schließen. Eine bauliche Anlage einer Fahrgasse für den Radverkehr ist dann problema­tisch, wenn sie einen Vorrang gegenüber dem Fußngerverkehr suggeriert.

 

 

Die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften lassen zur Erprobung geplanter verkehrs­re­geln­der Maßnahmen Anordnungen zur Erleichterung des Radverkehrs zu, wenn die Eignung, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit und damit die Voraussetzungen für eine endgültige Regelung noch nicht abschließend feststehen. Die versuchsweisen Maßnahmen müssen notwendig und geeignet sein, das Ermittlungsziel zu erreichen, nämlich Gewissheit über die Voraussetzungen einen abschließenden Dauerlösung zu schaffen. Der Maßnah­menzeitraum darf in der Regel ein Jahr nicht überschreiten.

 

 

V. Varianten und Abwägung für das weitere Vorgehen

 

Eine erweiterte oder gar umfassende Freigabe des Radverkehrs in der Altstadt wird von ver­schiedenen Personengruppen und Interessensvertretern kritisch gesehen. Die verstärkte Förderung des Radverkehrs kann zwar grundsätzlich als gesamtgesellschaftlicher Konsens unterstellt werden, es sind jedoch immer auch die Belange aller relevanten Be­lkerungs­gruppen in die Abwägung einzubeziehen. Folgende Belange sind hier für die Ab­gung insbesondere von Bedeutung:

 

Ältere Menschen und Behinderte

Ältere Menschen haben häufiger körperliche Beeinträchtigungen als jüngere. Die Reaktionsfähigkeit lässt ebenso nach wie die Beweglichkeit. Seh- und Hörvermögen werden schwächer. Mit zunehmendem Alter sind Menschen verstärkt auf Gehhilfen angewiesen. Daher fühlen sich z. T. ältere Menschen in der Altstadt in der Gegen­wart von radelnden Personen unsicher und unwohl.

Andererseits steigt der Anteil der älteren Menschen in der Gruppe der Radler. Ältere Menschen sehen das Rad als praktisches und preisgünstiges Verkehrsmittel an, mit dem sie gleichzeitig etwas für die Gesundheit und Fitness tun können. E-Bikes er­möglichen es älteren Radlern auch Steigungen oder längere Strecken zu überwinden
 

Einzelhandel

Der Einzelhandel in der Altstadt steht in der Konkurrenz mit anderen Einzelhandels­standorten in Regensburg (Arcaden, DEZ) und in der Region. Menschen, die in der Altstadt einen Einkaufs-/Shopping-Bummel machen wollen, fühlen sich teilweise durch den Radverkehr belästigt. Gerade auswärtigen Besuchern sind die speziellen Regensburger Regelungen der Wohnverkehrsstraßen in der Regel nicht geläufig.

Kunden, die mit dem Rad in die Altstadt kommen, stellen jedoch ein nicht unerheb­liches Käuferpotenzial dar. Von den 115.000 Wegen, die täglich in der Innenstadt enden, werden nur rund 40.000 mit dem Kfz absolviert. Für gut 20.000 Wege wird der ÖPNV genutzt. Knapp die Hälfte alle Wege, die täglich in der Innenstadt enden, wer­den jedoch zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt.
 

Familien mit Kindern

Kinder verhalten sich oft spontan und nicht vorhersehbar. In Mischverkehrsbereichen müssen Eltern daher besonders darauf achten, dass Kinder nicht plötzlich in den Fahrweg von Fahrzeugen Busse, Lieferverkehre, Fahrräder laufen. Entspanntes Bummeln ist so nicht immer und überall möglich.

Gefährdungen in Wohnverkehrsstraßen oder Fußngerzonen sind jedoch eher die Ausnahme. Durch die vergleichsweise geringen Geschwindigkeiten der Kfz und Radler werden kaum Unfälle mit Personenschaden registriert. Unfälle mit Kin­dern im Straßenverkehr passieren zumeist in der Freizeit im unmittelbaren Wohnum­feld.
 

Busverkehr

Der Altstadtbus erschließt die Altstadt in ihrem Kern. Einige Streckenabschnitte sind sehr eng. Aufgrund des zeitweise hohen Fußngeraufkommens ist das Begegnen von Bussen und Fahrrädern stellenweise nicht ohne Einschränkungen möglich.

Aktuell wird mit den Regensburger Verkehrsbetrieben erörtert, wie zukünftig die Bus­flotte dahingehend geändert werden kann, dass kleinere und umweltfreundlichere Fahrzeuge eingesetzt werden können.
 

Tourismus

Regensburg ist für Touristen ein interessantes Ziel. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Touristen und Besucher in den kommenden Jahren noch steigen wird. Gerade Gruppen benötigen jedoch bei Führungen an den einzelnen Stationen und auf den Wegen dazwischen viel Raum. Der Durchgang bzw. die Durchfahrt wird dann oftmals sehr eingeengt.

Neben dem Gruppentourismus (u. a. Hotelgastschiffe) soll jedoch auch und gerade der individuelle (Städte-)Tourismus sowie das Tagungsgeschäft gefördert werden. Touristen, die mit der Bahn anreisen, könnten die Stadt und Umgebung mit Leih­dern erkunden. Regensburg liegt am Donauradweg und ist damit auch ein interes­santer Haltepunkt für Radtouristen, die bestimmte Infrastruktureinrichtungen, wie z. B. abschließbare Boxen (für Gepäck), nachfragen.
 

Anwohner- und Lieferverkehr

Damit die Altstadt in ihrer Multimodalität erhalten werden kann, muss ein gewisser Anteil an Kraftfahrzeugverkehr akzeptiert werden. Für den Lieferverkehr und Hand­werker, aber auch für die Bewohner müssen Stellplätze vorgehalten und deren Erreichbarkeit sichergestellt werden.

Viele Menschen, die in der Altstadt wohnen, verzichten bewusst auf ein eigenes Kfz. Lieferverkehr könnte zukünftig auch verstärkt durch Fahrradkurierdienste abgewickelt werden. Mit Lastenrädern lassen sich auch größere Lieferungen transportieren.

 

 

Es gilt also, eine für alle relevanten Gruppen und Belange verträgliche Lösung zu fin­den, die gleichzeitig die gewünschten Vorteile für den Radverkehr mit sich bringt. Hierzu hat die Ver­waltung drei grundsätzliche Varianten geprüft:

 

 

Variante 1 zeitlich begrenzte Freigabe in Fußngerzonen

 

In verschiedenen Städten Deutschlands ist das Radfahren in Fußngerzonen nur zu be­stimmten Zeiten zugelassen. In der Regel ist der Radverkehr nur außerhalb der (Haupt-) Geschäftszeiten erlaubt.

 

Vorteile:

 

+               Wird diese Regelung flächendeckend in allen bestehenden Fußngerzonen ange­wandt, dann ist sie leicht verständlich, vermittel- und kontrollierbar.

 

+               Aus Sicht der Fußnger hätte die Regelung den Vorteil, dass Radfahren in der Alt­stadt zu den (Haupt-)Geschäftszeiten untersagt wäre. Konflikte zwischen Fuß­ngern und Radlern könnten so minimiert werden.

 

Nachteile:

 

-               r die Radfahrer würde diese Regelung eine Verschlechterung gegenüber der heuti­gen Situation darstellen. Die Platzfolge, die heute rund um die Uhr be­fahrbar ist, wäre künftig zu den für den Radverkehr wichtigsten Stunden des Tages tabu.

 

-               Radfahrer sind zu einem großen Teil auch Kunden der Altstadtgeschäfte. Lange Wege zwischen Abstellanlagen und den Geschäften und Dienstleistungsbetrieben würden viele Radler abschrecken.

 

-              Betroffen von der Regelung wären insbesondere Schüler nach Schulschluss und Berufstätige in den Nachmittags-/Abendstunden.
 

-              Die Netzstruktur der Regensburger Fußngerzonen ist im Vergleich zu anderen Städten untypisch, weil es keine stark ausgeprägte Konzentration der Handelsflächen auf wenige Abschnitte mit besonders hoher Fußngerfrequenz gibt. Dies macht jede differenzierte Regelung für Passanten und Radler schwer verständlich und führt zu Missverständnissen, ob man sich gerade in einer „echten“ Fußngerzone befindet oder nicht.
 

Fazit:

 

Auch und gerade eine zeitliche Beschränkung muss überwacht werden. Die Regelungen für den Radverkehr würden hinter denen für den Lieferverkehr zurückbleiben. Diese Lösung sollte nicht weiter verfolgt werden.

 

 

Variante 2 umfassende Freigabe aller Straßen, Gassen und Plätze

 

Das Radeln ist bereits in rund 80 % der Straßen und Gassen zugelassen. Die Bereiche in denen das Radeln nicht zugelassen ist, betreffen damit etwa nur ein Fünftel der Wege. Insofern gehören Radler in der Altstadt in den meisten Bereichen schon seit Jahren zum Alltagsgeschehen. Selbst in engen Gassen mit hohem Fußngeraufkommen sind keine Unfallauffälligkeiten festzustellen (Brückstraße, Goliathstre).

 

Durch Zusatzzeichen könnte das Radeln in den Fußngerbereichen freigegeben werden. Ebenso könnten die meisten Einbahnstraßen in der Gegenrichtung freigegeben werden. Lediglich an einzelnen Stellen sollte aus Verkehrssicherheitsgründen fehlende Sicht­be­ziehungen, keine Ausweichmöglichkeiten zunächst davon abgesehen werden.

 

Zusätzlich sollte auch der Alleengürtel freigegeben werden. Die Erfahrungen mit der Frei­gabe in der Ostenallee sind positiv. Für viele Radler entsteht so eine direkte Verbindung, z. B. zum Hauptbahnhof. Dies könnte zur Entlastung der Altstadt vom Radverkehr beitragen.

 

Vorteile:

 

+               Die Regelung ist klar verständlich, alle Verkehrsteilnehmer können sich darauf ein­stellen, dass das Radeln quasi überall zugelassen ist.

 

+               Es entsteht für Radler ein flächendeckendes Netz, alle Ziele wären ohne Umwege erreichbar.

 

+               Kontrollen könnten sich auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer (gegenseitige Rücksichtnahme) konzentrieren.

 

Nachteile:

 

-               Radler dürften auch die Bereiche befahren, die entweder eine sehr hohe Fuß­ngerfrequenz haben und/oder sehr beengt sind. Hier sind Konflikte denkbar.

 

-              Schwächere Verkehrsteilnehmer hätten ggf. das Nachsehen, da sich nicht alle Rad­fahrer in jeder Verkehrssituation ausreichend rücksichtsvoll verhalten.

 

-              Wenn sämtliche Fußnger­zonen zukünftig auch von Radlern befahren werden dürfen, kann es in den besonders frequentierten Geschäftslagen zu Konflikten kommen.

 

-              Nicht alle Einbahnstraßen sind dazu geeignet, dass Radler diese in Gegenrichtung befahren können. Hier müssten wieder spezielle Regelungen gefunden werden.

 

Fazit:

 

Eine umfassende Freigabe der Fußngerzonen für Radler stellt aus Sicht der Radler einen großen Vorteil dar. In Kombination mit einem weitgehenden Wegfall der Ein­bahnregelungen wären alle Ziele ohne Umwege erreichbar. In allen Altstadtbereichen müssen alle Verkehrsteilnehmer (Kfz, Radler, Fußnger, Bus) aufeinander Rück­sicht nehmen, so dass auch die Belange der Fußnger weitgehend gewährleistet werden.

Da diesesung, abgesehen von sehr wenigen Ausnahmen, einfach und plausibel ist, wäre sie in der Kommunikation klar vermittelbar.

 

Die Freigabe des Radelns wird in den Fußngerzonen eine höhere Verkehrsdichte zur Folge haben. Die Geschwindigkeiten der Radler sind zumeist höher als die der Fußnger, so dass Konflikte nicht auszuschließen sind. Fußnger könnten sich beim ungestörten Einkaufsbummel belästigt fühlen. Gerade ältere Menschen und Familien  mit kleinen Kindern könnten sich in den bislang noch weitgehend ge­schützten Bereichen zukünftig subjektiv gefährdet fühlen.

 

Verstärkte Kontrollen und eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne für gegen­seitige Toleranz und Rücksichtnahme können den möglichen Konflikten entgegen­wirken.

 

 

Variante 3 Weiterentwicklung der aktuellen Regelungen

 

Das bisherige Prinzip der Altstadterschließung bliebe erhalten. Es gäbe weiterhin wenn auch weniger Bereiche, die ausschließlich den Fußngern vorbehalten blieben (abge­sehen vom Lieferverkehr). Das Radeln wäre grundsätzlich wie bisher nur in den Wohnver­kehrsstraßen und wenigen Fußngerzonen erlaubt. Vorteile für Radler brächte v. a. die Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung.

 

Vorteile:

 

+               Das bekannte System bleibt zunächst erhalten. In vielen Straßen und Gassen sind keine Änderungen erforderlich.

 

+               Es können für Radler einzelne neue Verbindungen geschaffen werden.

 

+               Aus Sicht der Fußnger bleiben reine Fußngerzonen erhalten, so dass in wichti­gen Bereichen ein ungestörtes Einkaufserlebnis weiterhin möglich ist.

 

Nachteile:

 

-               Es gibt auch zukünftig Flächen, in den Radeln nicht erlaubt ist. Deswegen wird es auch weiterhin Radler geben, die gegen diese Regelungen verstoßen werden. Es kann aller­dings davon ausgegangen werden, dass die Zahl nicht ansteigen wird, da es adäquate Alternativen geben wird.

 

-               Das System ist weiterhin nicht selbsterklärend. Nur anhand der Beschilderung und aktueller Karten können die Nutzer erkennen, wo Radeln erlaubt ist und wo nicht.

 

-               Ein Teil der Fußngerzonen ist zukünftig nicht mehr allein der Nutzung durch Fuß­nger vorbehalten. Hier können Konflikte zwischen Radlern und Fußngern zu­nehmen.

 

Fazit:

 

Aus Sicht der Nutzer wäre es weiterhin nur schwer erkennbar und nachvollziehbar, warum in bestimmten Bereichen das Radeln erlaubt und in anderen Bereichen ver­boten ist. Dies führt weiterhin zu Konflikten durch beabsichtigte oder versehent­liche Regelverstöße.

 

 

VI. Empfehlung:

 

In der Praxis der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass das Regensburger Modell der Wohnverkehrsstraßen die Multimodalität und -funktionalität der Altstadt gestärkt hat:

 

  • Der Durchgangsverkehr wurde auf verträglichere Routen verlagert.
     
  • Die Altstadt ist für Kunden und Besucher ebenso gut erreichbar wie für Handwerker und den Lieferverkehr. Radler erreichen viele wichtige Ziele in der Altstadt, jedoch zum überwiegenden Teil nur über Umwege.
     
  • Viele Straßen, Gassen und Plätze konnten altstadtgerecht umgestaltet werden.
     
  • Der Radverkehr ist im besonderen Maße im Vergleich zum Kfz-Verkehr und ÖPNV altstadtgerecht. Das Fahrrad ist abgasfrei, leise und verbraucht wenig Fläche. Der Einzugsradius erstreckt sich von der Altstadt aus über das gesamte Stadtgebiet bis in die angrenzenden Gemeinden (Lappersdorf, Tegernheim, Pentling, Sinzing, Barbing, Neutraubling, Obertraubling usw.).
     

Es hat sich gezeigt, dass die Nichtzulassung des Radverkehrs in nahezu allen Bereichen nicht bedarfsgerecht ist und wenig Akzeptanz findet. Dennoch sind keine unverhältnis­mäßigen Konflikte festzu­stellen. Das Routennetz weist für Radler an verschiedenen Stellen wesentliche Lücken auf, so dass Radler, die sich nicht regelwidrig verhalten wollen, zu Um­wegen gezwungen werden.

 

Der Radverkehr ist ein essentieller Baustein des Alltagsverkehrs. Der Radverkehr soll ge­meinsam mit dem ÖPNV in den nächsten Jahren verstärkt gefördert werden. Regensburg bietet dafür die optimalen Voraussetzungen. Die Öffnung der Altstadt für das Radeln ist daher auch ein klares Signal für die Stärkung des Umweltverbunds und der Nahmobilität.

 

Die Verwaltung empfiehlt, obwohl Konflikte zwischen Radlern und Fußngern nicht auszuschließen sind, die Variante 2 versuchsweise für 12 Monate ab 01. April 2015 umzusetzen. Damit die möglichen Konflikte auf ein Minimum begrenzt werden, soll die Freigabe durch eine Öffentlichkeitskampagne und verstärkte Kontrollen begleitet werden.

 

Um die Altstadt vom Radfahrer-Durchgangsverkehr zu entlasten, sollte zudem der Alleen­rtel in Gänze für Radler freigegeben werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind weiterhin der Stadtpark, der Dörnbergpark, der Villapark sowie der Herzogspark.

 

 

VII. Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Ausdehnung der Radlbereiche in der Altstadt wird eine Vielzahl von Menschen tangieren positiv wie negativ. In den vergangenen Monaten haben sich bereits Menschen und Grup­pen direkt oder über die Medien zu den Plänen geäert, oft ablehnend. In Ge­sprächen mit den Menschen wird jedoch schnell deutlich, dass vielfach Informations­defizite Grundlage für die ablehnende Haltung sind. Daher ist es umso wichtiger, die Öffentlichkeit intensiv zu be­teiligen und über die Umsetzung zu infor­mieren.

 

Die Verwaltung erarbeitet daher gemeinsam mit externen Experten ein Konzept für eine Öffentlichkeitskampagne. Dieses Konzept soll sowohl kurz- als auch langfristig angelegt sein und modulartig auf andere Themenfelder im Alltagsverkehr übertragbar und anwendbar sein. Im Fokus steht dabei die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die Förderung eines verträg­lichen Miteinanders durch gegenseitige Rücksichtnahme.

 

In der Ausschusssitzung werden die Leitidee, der Claim („Slogan“), das Logo und Handlungsbausteine der Kampagne vorgestellt. Die Kampagne wird einen frech-ironischen, witzigen und offensiven Charakter haben und nicht belehrend sein.

 

Die Vorbereitungen für die Kampagne sollen im Winter durchgeführt werden, damit mit Be­ginn des Frühjahrs die Maßnahmen starten können.

 

 

VIII. Überwachung

 

Da die gemeinschaftliche Nutzung der Verkehrsflächen in der Altstadt durch Fußnger und Radler nur dann konfliktarm ist, wenn sich alle an die bestehenden Regeln halten, soll durch geeignete Maßnahmen der Verwaltung sichergestellt werden, dass diese Regeln mindes­tens während der Testphase besonders engmaschig überwacht werden. Dabei sollen ins­besondere die Geschwindigkeiten der Radfahrer und Kfz sowie die gegenseitige Rücksicht­nahme (§ 1 der Straßenverkehrsordnung) betrachtet werden.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Basis der Variante 2 sowie der Anlage 2 und der Tabelle in Anlage 3 ab 01. April 2015 eine einjährige Testphase durchzuführen. Die Testphase ist mit einer breit angelegten, intensiven Öffentlichkeitsarbeit zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Toleranz im Alltagsverkehr zu begleiten.

 

Die Testphase ist außerdem durch wirksame, engmaschige Kontrollen aller beteiligter Verkehrsteilnehmer zu begleiten.

 

Der Ausschuss wird nach Ablauf der Testphase über die Erkenntnisse informiert und um Beratung zum weiteren Vorgehen gebeten.

 

 

 


 

Anlagen:

 

 

Anlage 1 – Übersichtsplan Bestand

Anlage 2 – Übersichtsplan Maßnahmen einjährige Versuchsphase

Anlage 3 – Tabellen Einzelmaßnahmen einjährige Versuchsphase

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_2014-09_Öffnung-Fußgängerzonen_Einbahnstraßen-Stand2014 (883 KB)    
Anlage 2 2 2014-09_Öffnung-Fußgängerzonen-Einbahnstraßen-Versuchsphase-Anlage2_20141015 (708 KB)    
Anlage 3 3 2014-09_Altstadtstraßen-Radverkehr-Versuchsphase-Anlage3_20141015 (73 KB)