Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Für das Gebiet nördlich der Hunsrückstraße, angrenzend an den Aberdeenpark ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegendem Lageplan vom 14.10.2008 (M. 1 : 1000, siehe Anlage: 40. FNP-Änderung), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Grünfläche eine Wohnbaufläche dargestellt werden. 2. Gleichzeitig
ist der Bebauungsplan Nr. 29 I/V, nördlich der Hunsrückstraße einschließlich
der teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 I/III, Sallerner Berg-Süd
aufzustellen Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 I/V einschließlich des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 29 I/V ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 14.10.2008 (M. 1 : 1000 siehe Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein -Allgemeines Wohngebiet- festgesetzt werden. 3 Die im Bericht dargestellten Planungsziele vom 14.10.2008 sowie der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 14.10.2008 und das städtebauliche Konzept vom 14.10.2008 (siehe Anlage 2), die Bestandteile dieses Beschlusses sind, werden beschlossen. 4. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben. 5. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Mehrheit Ablehnung: 1 Stimme
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