Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Der bestehende
Bebauungsplan Nr. 59, Bajuwarenstraße, ist in seinem südlichen Teilbereich zu
ändern. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie des zu
ändernden Teilbereiches ergibt sich aus beiliegendem Lageplan
(M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der
Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne
der Innenentwicklung) zu ändern bzw. aufzustellen. 2. Der Bebauungsplan-Entwurf vom 28.04.2009,
der Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird beschlossen. 3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und
der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen (§13 a Abs. 2 Satz
1 Nr. 1 BauGB). 4. Gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
ist ortsüblich, d. h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo
sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die
Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äußern kann.
Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung
hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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