Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
1. Für das Gebiet Donaumarkt ist der Bebauungsplan Nr. 145, „Donaumarkt“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 145 ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 18.11.2011 (M = 1:1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen. 2. Die im Bericht dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Bebauungsplanvorentwurf werden beschlossen. 3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB). 4. Nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses ist die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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