Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und bei der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 261, westlich der Michelerstraße zur Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 261, westlich der Michelerstraße zur Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 210, Schwabelweis Nord bestehend aus der Planzeichnung vom 03.12.2013 und dem Satzungstext vom 03.12.2013 für den Bereich nördlich der Donaustaufer Straße, westlich der Michelerstraße und ein Teilgebiet östlich der Michelerstraße, an der David-Funk-Straße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.
3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 261 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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