|
Beschluss: Der Ausschuss beschließt: - Für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 102 (Alt), Ehemalige Nibelungenkaserne (Rechtskraft seit 07.07.2014) ist der Bebauungsplan Nr. 102 (Neu), Ehemalige Nibelungenkaserne im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 102 (Neu) ergibt sich aus dem beiliegenden Bebauungsplan-Vorentwurf vom 23.07.2015 (Maßstab 1:2000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
- Die im Bericht dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Bebauungsplan Vorentwurf Nr. 102 (Neu) vom 23.07.2015, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.
- Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
- Das Gestaltungshandbuch für den Bereich des Tech-Campus wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
|
|